Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Central African Republic

 

Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden. Gegen viele Personen, die verdächtigt wurden, völkerrechtliche Verbrechen begangen zu haben, darunter Anführer der bewaffneten Séléka- und der Anti-Balaka-Gruppen sowie andere Milizen und ihre Verbündeten, erfolgten 2015 keine gründlichen Ermittlungen, und es wurden auch keine Maßnahmen ergriffen, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) setzte seine Ermittlungen zu Verbrechen im Sinne des Völkerrechts fort. Nach Angaben der Vereinten Nationen und von Hilfsorganisationen waren nach wie vor 2,7 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter mehr als 460000 Binnenvertriebene und 452000 Flüchtlinge in Nachbarländern.

Hintergrund

Der Konflikt, der im Jahr 2014 Tausende Todesopfer gefordert hatte, wütete 2015 weiter. Von September bis Oktober 2015 eskalierte die Gewalt, und es wurden auch gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung verübt. Mehr als 75 Menschen starben, Hunderte wurden verletzt, und es gab massive Zerstörungen privaten Eigentums sowie öffentlicher Einrichtungen. Der von französischen Einheiten der Opération Sangaris unterstützten Multidimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) gelang es nicht, Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu verhindern.

Die ehemaligen Präsidenten François Bozizé und Michel Djotodia, gegen die Sanktionen der Vereinten Nationen und der USA gelten, sowie radikale Flügel der Anti-Balaka- und Ex-Séléka-Gruppen unterzeichneten im Januar 2015 ein Waffenstillstandsabkommen in der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Das Abkommen wurde von der Übergangsregierung und der internationalen Gemeinschaft abgelehnt. Das Forum für nationale Aussöhnung sprach sich im Mai 2015 für eine Verschiebung der ursprünglich für August geplanten Wahlen aus und lehnte Straffreiheit für Personen, die verdächtigt wurden, für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts verantwortlich zu sein, ab. Außerdem unterzeichneten elf bewaffnete Gruppierungen eine Vereinbarung über Entwaffnung, Demobilisierung, Resozialisierung und Wiedereingliederung sowie ein Abkommen zur Demobilisierung von Kindersoldaten.

Nachdem bekannt geworden war, dass ein UN-Blauhelmsoldat bei einer Sicherheitsoperation in Bangui ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, trat der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für die Zentralafrikanische Republik (ZAR) im August 2015 zurück.

Am 13. Dezember 2015 wurde per Volksentscheid eine neue Verfassung angenommen.

Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen und Gewalt zwischen ethnischen und religiösen Gruppen

Alle am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppen waren für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen verantwortlich. Zu den Verstößen zählten rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, Entführungen, sexuelle Gewalt, Plünderung und Eigentumszerstörung. Diese Gräueltaten wurden u. a. von Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Gruppen begangen, deren Kämpfer in weiten Teilen des Landes ungehindert agieren konnten und die leichten Zugriff auf Kleinwaffen hatten.

Im Februar 2015 griffen bewaffnete Angehörige der ethnischen Gruppe der Peulh die Zivilbevölkerung entlang eines Verbindungswegs an, der in den Zentralregionen des Landes für die saisonbedingte Wanderung von Viehherden genutzt wird. Dies führte in den Städten Kouango, Kaga-Bandoro und Batangafo zu einer vorübergehenden Massenvertreibung der Bevölkerung. Die Peulh wurden bei diesen Angriffen teilweise von Kämpfern der Ex-Séléka und der Anti-Balaka unterstützt.

Nach der Tötung eines 17 Jahre alten muslimischen Fahrers eines Motorradtaxis griffen Bewaffnete in Bangui am 26. September 2015 die Einwohner von Stadtteilen an, die an die muslimische Enklave PK5 grenzen, und töteten zahlreiche Menschen. Angehörige muslimischer Selbstschutzgruppen sowie Anti-Balaka-Gruppen und einige ihrer Anhänger begingen zahlreiche Menschenrechtsverstöße, einschließlich Tötungen, Vergewaltigungen und Eigentumszerstörungen. Mehr als 75 Menschen wurden getötet und 400 Personen verletzt; unter den Opfern waren auch Zivilpersonen. In nicht von Muslimen bewohnten Stadtteilen wurden mehr als 250 Häuser in Brand gesteckt. Mehr als 40 000 Zivilpersonen mussten aus ihren Häusern fliehen. Zwar konnte die MINUSCA, die von französischen Blauhelmsoldaten unterstützt wurde, wichtige Einrichtungen in Bangui, wie z. B. den Flughafen und Regierungsgebäude, sichern, doch griff sie nur zögerlich ein und es gelang ihr nicht, die Zivilbevölkerung vor Gewalt zu schützen.

Am 26. Oktober griffen Anti-Balaka-Kämpfer vier Angehörige der Ex-Séléka an, die nach Bangui gekommen waren, um sich mit Präsidentin Samba-Panza zu treffen. Das Schicksal von zwei Delegationsmitgliedern blieb ungeklärt. Im Zuge der darauffolgenden Ausschreitungen, bei denen es auch zu Zusammenstößen zwischen bewaffneten muslimischen Banden, Anti-Balaka-Kämpfern und Sicherheitskräften kam, wurden Häuser niedergebrannt und Menschen getötet.

Menschenrechtsverstöße durch UN-Friedenstruppen

Am 10. Juli 2015 wurden in Mambéré, einer Stadt im Südwesten der ZAR, vier Männer von MINUSCA-Soldaten festgenommen und verprügelt. Einer der Männer erlag später seinen Verletzungen. Am 20. Juli wurden 20 Blauhelmsoldaten von der MINUSCA nach Hause geschickt, da sie gegen inhaftierte Personen exzessive Gewalt angewendet hatten.

Am 2. und 3. August 2015 gelang es der MINUSCA im Rahmen eines Einsatzes nicht, im muslimischen Stadtteil PK5 den Anführer einer muslimischen Selbstschutzgruppe festzunehmen, woraufhin es in Bangui zu heftigen Kämpfen kam, bei denen ein Blauhelmsoldat starb. Es gab stichhaltige Beweise dafür, dass ein MINUSCA-Soldat während des Einsatzes ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigte. Außerdem wurden dem Anschein nach zwei Männer getötet, als UN-Soldaten ziellos in eine Gasse schossen. Das Amt für interne Aufsichtsdienste der UN hatte die Untersuchung der Vorwürfe bis Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Die Untersuchung der Vorwürfe gegen Blauhelmsoldaten aus Frankreich und aus anderen Ländern, die Kinder - darunter Neunjährige - sexuell missbraucht haben sollen, dauerten Ende des Jahres ebenfalls noch an.

Bewegungsfreiheit und Vertriebene

Anfang 2015 wurden Binnenvertriebene der ethnischen Gruppe der Peulh, die in der Stadt Yaloké festsaßen, von den lokalen Behörden mehrfach am Verlassen der Stadt gehindert. Die Behörden handelten auf Weisung der zentralen Übergangsregierung.

Die Bewegungsfreiheit von etwa 25 000 Muslimen, die in Enklaven in mehreren Städten unter dem Schutz von Blauhelmsoldaten lebten, war wegen der Angst vor Übergriffen durch Anti-Balaka-Gruppen und ihre Verbündete eingeschränkt.

Nach wie vor waren innerhalb der ZAR mehr als 460 000 Menschen auf der Flucht, von denen etwa 60 000 in Bangui unter katastrophalen Bedingungen in Behelfsunterkünften hausten. Der Konflikt hatte seit Dezember 2013 rund 200 000 Menschen zur Flucht nach Kamerun, in den Tschad, in die Demokratische Republik Kongo und in die Republik Kongo veranlasst, sodass die Zahl der Flüchtlinge aus der ZAR, die sich in den Nachbarländern befanden, auf 452 000 Menschen anstieg.

Religions- und Glaubensfreiheit

Einige Muslime, die in "ethnisch gesäuberte" Gegenden im Westen der ZAR zurückkehrten, wurden von Anti-Balaka-Kämpfern gezwungen, ihre Religion aufzugeben bzw. zum Christentum überzutreten. Mit Ausnahme der Gebiete im Westen des Landes, in denen Muslime unter dem Schutz von UN-Friedenstruppen leben, hatten Muslime aufgrund der Drohungen der Anti-Balaka kaum die Möglichkeit, ihre Religion öffentlich zu praktizieren, traditionelle muslimische Kleidung zu tragen oder zerstörte Moscheen wieder aufzubauen.

Straflosigkeit

Insbesondere außerhalb von Bangui gab es nach wie vor nur eingeschränkten Zugang zu Justizeinrichtungen, deren Funktionsweise zudem häufig mangelhaft war. So fehlte es den Justizbehörden an Kapazitäten, um Untersuchungen und Strafverfahren gegen Strafverdächtige einzuleiten; dies galt auch im Fall von Menschenrechtsverletzungen.

Nur in Einzelfällen wurden gegen Personen, die verdächtigt wurden, völkerrechtliche Verbrechen begangen zu haben, darunter Anführer der Séléka- und der Anti-Balaka-Gruppen sowie Angehörige anderer Milizen und ihrer Verbündeten, Ermittlungen eingeleitet und Maßnahmen ergriffen, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. Am 17. Januar 2015 wurde der bekannte Anti-Balaka-Kommandant Rodrigue Ngaïbona, genannt "Andilo", von der MINUSCA in der Stadt Bouca festgenommen.

Im Oktober 2015 fand ein Treffen zwischen der MINUSCA und dem Ex-Séléka-Kommandanten Nourredine Adam statt. Adam steht unter dem Verdacht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Er wurde von den Vereinten Nationen mit Sanktionen belegt, und es liegen gegen ihn sowohl nationale als auch internationale Haftbefehle vor.

Haftbedingungen

Die Zustände in den Gefängnissen waren weiterhin schlecht, und die Sicherheit dort war mangelhaft. Im August 2015 gelang 17 Häftlingen die Flucht aus dem Männergefängnis Ngaragba in Bangui. Unter den Ausbrechern befanden sich mehrere ranghohe Anti-Balaka-Kommandanten. Bei einem weiteren Ausbruch aus dem Gefängnis entkamen am 28. September während der Ausschreitungen in Bangui 500-700 Häftlinge, unter denen ebenfalls Anti-Balaka-Kämpfer waren. Am 4. November 2015 flüchteten elf Insassen aus dem Gefängnis der Stadt Bria.

Internationale Strafverfolgung

Am 30. Mai verkündete Übergangspräsidentin Samba-Panza die Verabschiedung des Gesetzes über die Einrichtung eines Sondergerichts (Cour Pénale Spéciale), das mit Staatsanwälten und Richtern aus der ZAR und dem Ausland besetzt werden soll. Sie sollen völkerrechtliche Verbrechen untersuchen, die seit Januar 2003 in der ZAR verübt wurden, und die Arbeit des IStGH ergänzen. Das Sondergericht hatte seine Arbeit Ende 2015 noch nicht aufgenommen, was vor allem auf fehlende Finanzmittel zurückzuführen war. Der IStGH setzte die im September 2013 begonnenen Untersuchungen zu Verbrechen fort, die ab August 2012 in der ZAR begangen wurden.

Bodenschätze

Auf dem internationalen Markt wurden aus der ZAR geschmuggelte Blutdiamanten gehandelt. Mit dem Geld finanzierten sich bewaffnete Gruppen, die Diamantenminen kontrollierten, Grubenarbeiter "besteuerten" und Schutzgelder erpressten. Badica und Sodiam, zwei der größten Firmen, die Diamanten ankaufen, erwarben während des Konflikts Diamanten im Wert von mehreren Millionen US-Dollar. Die Steine stammten u. a. aus Gebieten, in denen bekanntermaßen Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Gruppen operierten. Beide Unternehmen stritten zwar den Kauf von Blutdiamanten ab, doch war davon auszugehen, dass sie die Diamanten gekauft hatten, ohne hinreichend zu untersuchen, ob sie damit bewaffnete Gruppierungen finanzierten. Die Regierung traf keine Maßnahmen zum Schutz der Menschen, die oft unter gefährlichen Bedingungen im artisanalen Bergbau arbeiteten und unter denen auch Kinder waren.

Amnesty International: Bericht

 

 

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