Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Republik Somalia
Präsident der föderalen Übergangsregierung: Sheikh Sharif Sheikh Ahmed
Ministerpräsident der föderalen Übergangsregierung: Abdiweli Mohamed Ali (löste im Juni Mohamed Abdullahi Mohamed "Farmajo" im Amt ab)
Präsident der Republik Somaliland: Ahmed Mohamed Mahamoud Silanyo
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Mio.
Lebenserwartung: 51,2 Jahre

Im Süden und im Zentrum des Landes hielten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regierungstreuen Einheiten und der bewaffneten islamistischen Gruppe al-Shabab weiter an. Durch den bewaffneten Konflikt und die überall herrschende Gewalt wurden im Jahresverlauf Tausende Zivilpersonen verletzt und getötet sowie Hunderttausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Im Juli und im August erklärten die Vereinten Nationen, in sechs Regionen im Süden Somalias herrsche eine Hungersnot. Kämpfe, die unsichere Lage und Beschränkungen vonseiten der Konfliktparteien trugen dazu bei, dass es für Hilfsorganisationen schwierig blieb, die Zivilbevölkerung zu versorgen. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren auch 2011 Ziele von Übergriffen. Die Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG) und die mit ihr verbündeten Milizen weiteten ihre Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und einige Regionen im Süden des Landes aus. Im Oktober griffen die kenianischen Streitkräfte die al-Shabab-Milizen in Somalia an. Bewaffnete Gruppen führten in steigendem Maße Zwangsrekrutierungen - auch von Kindern - durch. In Gebieten unter ihrer Kontrolle waren sie weiterhin für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen verantwortlich. Auch 2011 wurden gravierende Menschenrechtsverstöße einschließlich Kriegsverbrechen nicht bestraft. In der halbautonomen Region Puntland verschlechterte sich die Sicherheitslage. So wurden Beamte, Richter und Journalisten tätlich angegriffen. In Galkayo kam es auf lokaler Ebene zu Zusammenstößen. In Somaliland waren Flüchtlinge und Migranten wachsenden Anfeindungen ausgesetzt.

Hintergrund

Im Februar 2011 begannen die TFG und die Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) in Mogadischu eine groß angelegte Offensive gegen die al-Shabab-Milizen. Diese verkündeten im August den Rückzug aus der Hauptstadt. Die TFG und die AMISOM kontrollierten Ende 2011 den größten Teil von Mogadischu, auch wenn es in den Außenbezirken der Stadt weiterhin zu Kämpfen kam.

In Südsomalia übernahmen von Kenia und Äthiopien unterstützte Milizen, die mit der TFG verbündet waren, die Kontrolle über Gebiete, die zuvor von den al-Shabab-Milizen gehalten worden waren. Dazu gehörte auch die an der Grenze zu Kenia liegende Stadt Dobley. Nachdem im Oktober mehrere Personen in Kenia in der Nähe der Grenze zu Somalia entführt worden waren, griff Kenia an der Seite der TFG militärisch in Südsomalia ein. Ein Sprecher der kenianischen Regierung sagte, man werde nun gegen al-Shabab vorgehen. Im Dezember entschied Kenia, seine Truppen in Somalia der AMISOM zu unterstellen. Am 31. Dezember wurde die Grenzstadt Beletweyne von Verbündeten der TFG und äthiopischen Streitkräften erobert.

Ministerpräsident Mohamed Abdullahi Mohamed "Farmajo" trat im Juni 2011 im Zuge der Vereinbarung von Kampala zurück. Die Vereinbarung, mit der die Spannungen zwischen dem Präsidenten der TFG und dem Parlamentspräsidenten überwunden werden sollten, war auf Vermittlung des ugandischen Staatspräsidenten und der UN zustande gekommen. Im September 2011 einigten sich Vertreter der TFG, der Regionen Puntland und Galmudug sowie der Miliz Ahlu Sunna Waal Jama auf einen Plan zur Beendigung der Übergangsphase bis August 2012. Der Plan sieht im Wesentlichen die Wiederherstellung der Sicherheit, die Ausarbeitung einer Verfassung, die Durchführung von Wahlen, eine politische Annäherung und eine verantwortungsbewusste Regierungsführung vor.

Die AMISOM, die den Auftrag hat, die TFG-Institutionen zu schützen, erhöhte ihr Truppenkontingent auf rund 9800 Soldaten aus Uganda und Burundi. Im Dezember kamen noch 100 Soldaten aus Dschibuti hinzu. Der UN-Sicherheitsrat hat eine Truppenstärke von 12000 genehmigt. Die AMISOM untersuchte Vorwürfe, nach denen ihre Soldaten für wahllose Schüsse und Artilleriebeschuss verantwortlich sein sollen. Im März urteilte ein Disziplinargericht, dass drei Soldaten aus Uganda bei zwei Vorfällen fahrlässig gehandelt hätten, bei denen auf Zivilisten geschossen worden war.

Die AMISOM befürwortete eine "indirekte Schussstrategie", um den Einsatz von Mörsergranaten und Artillerie besser kontrollieren zu können.

Die UN erklärten im Juli 2011, dass vor allem im Süden und im Zentrum des Landes 750000 Menschen von einer Hungersnot bedroht seien. Im November stellten die UN fest, dass es in drei der sechs Regionen in Süd- und Zentralsomalia keine Hungersnot mehr gebe; 250000 Menschen seien jedoch weiter vom Hungertod bedroht und 4 Mio. Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen.

Die internationale Unterstützung für die Sicherheitskräfte der TFG und die mit ihr verbündeten Milizen hielt an, ungeachtet der Tatsache, dass sie diejenigen nicht zur Rechenschaft zogen, die in ihren Reihen für gravierende Menschenrechtsverstöße verantwortlich waren. Die UN-Beobachtergruppe für Somalia wies darauf hin, dass ständig gegen das für Somalia geltende Waffenembargo der UN verstoßen werde. Der UN-Sicherheitsrat weitete im Juli die Sanktionen auf Einzelpersonen aus, die für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten sowie für Verletzungen des Völkerrechts verantwortlich waren. Die UN-Beobachtergruppe erhielt jedoch keine zusätzlichen Mittel zur Wahrnehmung des erweiterten Mandats.

Die Lage der Menschenrechte in Somalia wurde in Berichten des UN-Generalsekretärs als auch des Unabhängigen UN-Experten für die Menschrechtssituation in Somalia erwähnt und war Gegenstand der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat. Es wurde jedoch kein Verfahren für die Untersuchung von Verbrechen im Sinne des Völkerrechts und zur Bekämpfung der seit Langem existierenden Straflosigkeit eingerichtet.

Der UN-Sicherheitsrat verstärkte auch 2011 seine Maßnahmen im Kampf gegen die Piraterie. Er rief die internationale Gemeinschaft auf, sich an der Bekämpfung der Seeräuberei zu beteiligen, gegen Personen zu ermitteln, die der Seeräuberei verdächtigt werden und diese strafrechtlich zu verfolgen. Die internationale Gemeinschaft müsse auch die Bedingungen schaffen, die gewährleisten, dass die TFG Seeräuber zur Rechenschaft ziehen könne.

Wahllose Angriffe

Tausende Zivilpersonen wurden durch Kampfhandlungen und widerrechtliche Angriffe verletzt und getötet. In Mogadischu setzten alle Konfliktparteien in Gegenden, wo Zivilpersonen lebten bzw. sich häufig aufhielten, Mörser und schwere Waffen ein. Bei den häufig offenbar wahllosen Angriffen wurden Tausende Menschen verletzt oder getötet. Schießereien zwischen verschiedenen TFG-Einheiten in Mogadischu sowie selbstgebaute Sprengsätze und Granaten, die von den al-Shabab-Milizen und ihren Sympathisanten seit August verstärkt eingesetzt wurden, forderten in der Zivilbevölkerung ebenfalls Tote und Verletzte. Die al-Shabab-Milizen bekannten sich zu Selbstmordanschlägen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden. In Süd- und Zentralsomalia wurden bei Kämpfen zwischen Verbündeten der TFG und al-Shabab-Milizen in oder in der Nähe von Städten sowie bei Luftangriffen Zivilpersonen getötet oder verletzt. Einige Luftangriffe wurden von der kenianischen Luftwaffe geflogen.

  • Im Mai 2011 wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in drei Krankenhäusern in Mogadischu 1590 Menschen wegen Verletzungen behandelt, die sie durch Waffen erlitten hatten. Bei 735 Verletzten handelte es sich um Kinder unter fünf Jahren. Sie hatten Verbrennungen, Thoraxverletzungen und innere Blutungen, die durch Explosionen, Granatensplitter und Kugeln verursacht worden waren. Zeitgleich gab es heftige Kämpfe der AMISOM und der TFG gegen die al-Shabab-Milizen um den Markt in Bakara, obwohl hier besonders viele Zivilpersonen leben.
  • Am 4. Oktober explodierte in Mogadischu ein Lkw am Kilometer 4, einer belebten Straßenkreuzung vor einem Gebäudekomplex der TFG. Bei der Explosion kamen mehr als 70 Menschen ums Leben, mehr als 100 Menschen wurden verletzt. Unter den Toten waren auch ungefähr 50 Studierende und deren Eltern. Sie waren ins Bildungsministerium gekommen, um in Erfahrung zu bringen, ob ihre Anträge auf Stipendien für ein Auslandsstudium genehmigt worden waren. Die al-Shabab-Milizen bekannten sich zu dem Anschlag.
  • Am 30. Oktober wurde ein Vertriebenenlager in Jilib (Region Lower Juba) bei einem Luftangriff getroffen. Dabei wurden mindestens fünf Menschen getötet, unter ihnen drei Kinder. Mindestens 52 Menschen wurden verletzt, darunter 31 Kinder. Die kenianischen Streitkräfte erklärten, dass sie an dem Tag in der Gegend einen Angriff auf ein Militärlager der al-Shabab-Milizen geflogen hätten. Dabei seien jedoch keine Zivilisten zu Tode gekommen. Die Ergebnisse einer von der kenianischen Regierung angeordneten Untersuchung waren Ende 2011 noch nicht zugänglich gemacht worden.

Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Migranten

Hunderttausende Menschen wurden durch die Kämpfe, die prekäre Sicherheitslage sowie die akute Unterernährung vertrieben. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) gab es Ende 2011 in Somalia rund 1,36 Mio. Binnenvertriebene.

Im Juli kamen rund 35000 Menschen, die vor der Dürre in Südsomalia geflüchtet waren, in Mogadischu an. Seit Juli gab es aus den Vertriebenenlagern in der Hauptstadt immer mehr Berichte über sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Im Oktober flüchteten ungefähr 41000 Menschen aus Mogadischu und dem Umland der Hauptstadt sowie innerhalb der Region Lower Juba vor Kämpfen bzw. aus Angst vor Kämpfen.

Die Behörden von Puntland schoben im August mehrere vertriebene Männer gegen ihren Willen nach Süd- und Zentralsomalia ab und nahmen weitere vertriebene Männer in Haft.

Im Berichtsjahr suchten immer mehr Menschen in den Nachbarländern Somalias Zuflucht. 164375 Somalier flüchteten nach Kenia, 101333 nach Äthiopien. Einige Staaten, wie z.B. Saudi-Arabien, schoben Somalier trotz der dort für sie bestehenden Gefahren nach Süd- und Zentralsomalia ab.

  • Im Juni urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenreche in der Rechtssache Sufi und Elmi gegen Großbritannien, dass die Rückführung von Somaliern nach Süd- und Zentralsomalia wegen der katastrophalen Menschenrechtslage und der humanitären Situation nur dann rechtmäßig sei, wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen (siehe Länderbericht Großbritannien sowie das Kapitel zu Europa und Zentralasien).

Behinderung humanitärer Hilfe

Wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen und der Dürre waren Ende 2011 ungefähr 4 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfeleistungen angewiesen. Nachdem im Juli die Hungersnot ausgerufen worden war, nahm die internationale Unterstützung zu. Die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen wurde jedoch nach wie vor durch Kämpfe, die prekäre Sicherheitslage sowie die Einschüchterung von Mitarbeitern erschwert. Ein weiteres Problem war, dass Hilfsorganisationen nur einschränkten Zugang zu den auf Unterstützung angewiesenen Menschen erhielten. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen wurden entführt und mindestens sechs Entführte ermordet. Es wurde auch nach wie vor kritisiert, dass ein großer Teil der Hilfsgüter in andere Kanäle geleitet wurde.

  • Nach dem Ausbruch von Kämpfen der AMISOM und der TFG gegen die al-Shabab-Milizen musste die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (Médecins sans frontières - MSF) am 20. Oktober 2011 in Daynile bei Mogadischu eine Impfaktion gegen Masern für 35000 Kinder abbrechen.
  • Im Juli 2011 verkündete ein al-Shabab-Sprecher, dass Hilfsorganisationen den Opfern der Dürre in Südsomalia helfen dürften. Er stellte jedoch später klar, dass dies nicht für die Organisationen gelte, denen die Milizen im Januar 2010 eine Betätigung untersagt hätten. Am 28. November verboten die al-Shabab-Milizen sechs UN-Agenturen und zehn Hilfsorganisationen, in Gebieten unter ihrer Kontrolle weiter tätig zu sein. Al-Shabab-Gruppen schlossen Lager der betroffenen Organisationen und plünderten Hilfsgüter.
  • In den Lagern für Binnenvertriebene in Mogadischu wurde die humanitäre Hilfe durch Schusswechsel zwischen TFG-Einheiten und Plünderern behindert, die von Hilfsorganisationen bereitgestellte Lebensmittel stahlen. Am 5. August 2011 sollen im Vertriebenenlager Badhabo mindestens fünf Menschen getötet worden sein, als TFG-Milizen Lkw plünderten, die Nahrungsmittelhilfe transportierten. Die TFG gab die Warnung heraus, dass Plünderer bestraft würden. Trotz dieser Warnung soll der Vorsteher des Hauptstadtbezirks Karan begnadigt worden sein, nachdem ihn ein Militärgericht wegen des Plünderns von Hilfsgütern zunächst zu 15 Jahren Haft verurteilt hatte.
  • Am 25. Oktober 2011 wurden im Südteil der Stadt Galkayo, der zu Somalia gehört (der Nordteil gehört zu Puntland), eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter des dänischen Flüchtlingsrats Danish Refugee Council entführt. Die Frau und einer der Männer befanden sich Ende 2011 immer noch in der Gewalt der Entführer.
  • Am 18. November wurde Ahmed Jama Mohamed, Mitarbeiter des norwegischen Flüchtlingsrats Norwegian Refugee Council, in Galkayo von Unbekannten erschossen.
  • Am 23. Dezember wurden Muhyedin Yarrow und Mohamed Salad, Mitarbeiter des Welternährungsprogramms (WFP), sowie Abdulahi Alli, Mitarbeiter einer somalischen NGO, in der Stadt Mataban (Provinz Hiran) erschossen.
  • Am 30. Dezember wurden Philippe Havet und Andrias Karel Keiluhu, zwei Mitarbeiter von MSF, in Mogadischu erschossen.

Kindersoldaten

Auch 2011 rekrutierten die al-Shabab-Milizen vor und nach Militäreinsätzen Jungen - darunter erst Achtjährige - unter Zwang für ihre Einheiten. Viele wurden in den Kampf geschickt. Mädchen wurden ebenfalls rekrutiert, um für al-Shabab-Milizionäre zu kochen und zu putzen. In einigen Fällen wurden sie auch gezwungen, Milizionäre zu heiraten.

Die TFG bekräftigte ihre Zusicherung, den Einsatz von Kindersoldaten zu verhindern. Es stellte sich jedoch heraus, dass die TFG selbst mindestens 46 Rekruten zur Ausbildung ins Ausland geschickt hat, die noch keine 18 Jahre alt waren. Die TFG hielt ehemalige Kindersoldaten zusammen mit erwachsenen Häftlingen unter schlechten Bedingungen in Haft. Die TFG hatte außerdem keine Maßnahmen für eine effektive Wiedereingliederung von ehemaligen Kindersoldaten in die Zivilgesellschaft nach deren Entlassung aus dem Gefängnis.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppierungen

Bewaffnete islamistische Gruppen waren nach wie vor für rechtswidrige Tötungen und Folterungen von Menschen verantwortlich, denen sie vorwarfen, zu spionieren oder sich ihrer Auslegung des islamischen Rechts nicht zu beugen. Die Gruppen richteten Frauen und Männer öffentlich hin, indem sie sie u.a. zu Tode steinigten, und nahmen Zwangsamputationen sowie Auspeitschungen vor. Des Weiteren setzten sie restriktive Bekleidungsvorschriften für Frauen und Männer durch.

  • Am 4. Januar 2011 trennten al-Shabab-Angehörige in Baidoa einem ungefähr 19 Jahren alten Mann, dessen Name mit Nur Mohamed Nur angegeben wurde, einen Fuß und eine Hand ab, weil er gestohlen haben soll. Meldungen zufolge sollen die al-Shabab-Milizen Einwohner von Baidoa gezwungen haben, bei der Amputation zuzusehen.
  • Am 6. März erschossen al-Shabab-Angehörige in der Maslah-Garnison in Mogadischu zwei Männer vor den Augen der Öffentlichkeit. Bei den Erschossenen soll es sich um Abdullahi Hajji Mohammed und Abdinasir Hussein Ali handeln. Der erste Mann wurde der Spionage für die TFG beschuldigt, der zweite soll al-Shabab-Angehörige getötet haben.
  • Am 16. Juni wurde Shamarke Abdullahi Mohamoud, der der Vergewaltigung eines Mädchens beschuldigt wurde, in der Provinz Hiran von al-Shabab-Angehörigen gesteinigt. Meldungen zufolge soll der Mann 18 Jahre alt gewesen sein.
  • Ende August fand man im Norden Mogadischus die Leichen von zwei jungen Männern, die enthauptet worden waren. Im gleichen Zeitraum wurden weitere Leichen mit abgetrennten Köpfen gefunden. Wie es hieß, hatten die al-Shabab-Milizen zu der Zeit erklärt, dass denjenigen, die mit der TFG und der AMISOM zusammenarbeiteten, die Köpfe abgeschlagen würden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Jahr 2011 wurden Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen in Somalia nach wie vor von den Konfliktparteien eingeschüchtert. Mindestens drei Menschen, die im Medienbereich arbeiteten, wurden getötet. Die Behörden von Puntland nahmen Journalisten willkürlich fest und schränkten die Freiheit der Medien ein.

  • Am 4. August wurde der für den Radiosender Radio Simba tätige Farah Hassan Sahal während einer Offensive der TFG und der AMISOM gegen die al-Shabab-Milizen auf dem Markt von Bakara in Mogadischu angeschossen. Er erlag später seinen Verletzungen.
  • Am 2. September wurde Noramfaizul Mohd erschossen. Der malaysische Kameramann arbeitete für Bernama TV. Sein Kollege Aji Saregar wurde verletzt. Die beiden Männer berichteten über eine Hilfsmission in Mogadischu. Am 26. September gab die AMISOM bekannt, dass vier Soldaten aus Burundi für den Vorfall verantwortlich seien und in Burundi vor Gericht gestellt werden sollen.
  • Am 18. Dezember wurde Abdisalan Sheikh Hassan, Journalist bei den Sendern Horn Cable TV und Radio Hamar, nach Angaben von Augenzeugen auf der Fahrt durch Mogadischu von einem Mann in Militäruniform in den Kopf geschossen. Er starb kurze Zeit später. Die TFG sicherte eine Untersuchung des Vorfalls zu.
  • Am 2. Juli wurde Faysal Mohamed Hassan, Journalist für Hiiraan Online, von einem Gericht in Puntland wegen der "Verbreitung von Falschinformationen" zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er wurde am 31. Juli begnadigt.

Im November verboten die Behörden in Puntland die Fernsehsender Universal TV und Somali Channel TV. Sie warfen den Sendern vor, gegen Frieden und Sicherheit zu arbeiten. Das Verbot gegen Universal TV wurde am 3. Dezember wieder aufgehoben.

Todesstrafe

Aus Mogadischu gingen Berichte über mindestens 32 Todesurteile und sechs Hinrichtungen nach Prozessen vor Militärgerichten der TFG ein. Diese Prozesse entsprachen in keiner Weise den Standards der Fairness. Ein Präsidentenerlass erteilte den Militärgerichten der TFG in einigen Bereichen von Mogadischu, aus denen sich die al-Shabab-Milizen zurückgezogen hatten, auch die Zuständigkeit für Prozesse gegen Zivilpersonen. Später versicherte die TFG, dass von einem Militärgericht verurteilte Zivilpersonen nicht hingerichtet und Zivilpersonen in Zukunft vor ordentliche Gerichte gestellt würden.

Nach vorliegenden Meldungen richteten in Südsomalia mit der TFG verbündete Milizen mindestens zwei Soldaten hin. In Puntland wurden mindestens vier Männer zum Tode verurteilt und drei hingerichtet. In der Stadt Galkayo richteten die Behörden der Region Galmudug einen Mann wegen Mordes hin.

  • Am 22. August 2011 wurden in Mogadischu zwei Männer von einem Hinrichtungskommando erschossen, nachdem sie das Militärgericht der TFG wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte.

Somaliland

In den Regionen Sool und Sanaag sollen mehrere Tausend Menschen durch Kämpfe zwischen den Sicherheitskräften von Somaliland und einer bewaffneten Gruppe vertrieben worden sein. Die beiden Regionen werden von Puntland beansprucht. In der Region Sool wurde im Juni eine Friedensaktivistin durch Schüsse verwundet.
Wie es in Berichten hieß, wurden Journalisten von den Behörden Somalilands schikaniert.

Im Mai 2011 wurde ein neues Gesetz zur Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen verabschiedet. Es wurden Befürchtungen laut, dass damit die Kontrolle der Regierung über aus- und inländische Organisationen in Somaliland verstärkt und die Aktivitäten der Organisationen beschnitten werden könnten.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten waren wachsenden Anfeindungen ausgesetzt. Im September forderten die Behörden alle "illegalen Einwanderer" auf, das Land binnen eines Monats zu verlassen. Von dieser Aufforderung waren 80000 Menschen betroffen, die hauptsächlich aus Äthiopien stammten.

  • Im Juni wurde Abdusalam Haji Mukhtar, ein Flüchtling aus Äthiopien, nach Äthiopien abgeschoben, obwohl die Gefahr bestand, dass er dort gefoltert werden könnte.

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