Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Japan

 

 

Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand. Die Regierungen Japans und Südkoreas trafen eine Vereinbarung in Bezug auf das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs vor und während des Zweiten Weltkriegs. Die Überlebenden übten scharfe Kritik an der Vereinbarung. Es wurden weiterhin Häftlinge hingerichtet, die zum Tode verurteilt worden waren.

Diskriminierung ethnischer Minderheiten

Trotz einer Empfehlung des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung aus dem Jahr 2014 lehnte die Regierungskoalition ein Gesetz gegen Rassendiskriminierung ab. Eine Gruppe von Abgeordneten brachte dennoch den Entwurf für ein Gesetz ins Parlament ein, das Japans Regierung verpflichten würde, Antidiskriminierungsprogramme zu starten. Die Debatte über den Gesetzentwurf begann im August 2015. Als Reaktion auf zunehmende Demonstrationen gegen ethnische Koreaner erließen einige Kommunen, wie etwa Osaka, Verordnungen, um Hassreden gegen Ausländer und Minderheiten einzudämmen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Das Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge bot weiterhin Anlass zur Sorge. Im Jahr 2014 wurden nur elf von insgesamt mehr als 5000 Asylsuchenden vom Justizministerium als Flüchtlinge anerkannt. Im Juni 2015 kündigte das Ministerium an, es wolle eine Vorauswahl einführen, um "aussichtslose" Antragsteller vom Asylverfahren auszuschließen. Zur Begründung hieß es, für den Anstieg der Zahl von Asylanträgen seien Personen verantwortlich, die Beschäftigungsmöglichkeiten suchten. Nach welchen Kriterien dieses Auswahlverfahren erfolgen soll, wurde nicht klar benannt. Im August 2015 strengte ein Mann aus Sri Lanka eine zweite Klage gegen das Justizministerium an, das ihm weiterhin den Flüchtlingsstatus verweigerte, obwohl ein Bezirksgericht in Osaka zu seinen Gunsten entschieden hatte. Es war das erste Mal, dass die Weigerung der Regierung, ein Gerichtsurteil zum Flüchtlingsstatus anzuerkennen, zu einem zweiten Verfahren führte.

Rechte von Arbeitsmigranten

Die Regierung hielt 2015 an ihrer strikten Einwanderungspolitik fest und kündigte an, ein bestehendes Programm für Auszubildende im technischen Bereich auszuweiten, um mehr ausländische Arbeitnehmer ins Land zu holen. Das Programm war anfällig für Missbrauch durch die Arbeitgeber, was zu Zwangsarbeit, unzulänglicher Aufsicht über die Arbeitsbedingungen und mangelndem Schutz der Arbeitsmigranten sowie zu anderen Menschenrechtsverstößen führte. Im Juni 2015 waren etwa 180 000 ausländische Staatsangehörige im Rahmen des Programms beschäftigt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Der Stadtbezirk Shibuya in Tokio erließ im April 2015 als erste japanische Kommune eine Verordnung, die zum Ausdruck bringt, dass homosexuelle Partnerschaften und Ehen als gleichwertig betrachtet werden. Gleichgeschlechtliche Paare sollen die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen, und eine Urkunde erhalten, die allerdings überwiegend symbolischen Charakter hat. Damit hätten sie ein Besuchsrecht im Krankenhaus und könnten gemeinsam Mietverträge abschließen. Der Stadtbe-zirk Setagaya in Tokio verabschiedete im Juli 2015 ähnliche Richtlinien. Auch andere japanische Städte kündigten mögliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften an.

Gewalt gegen Mädchen und Frauen

In einer Rede zum Ende des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren brachte Regierungschef Abe im August 2015 Trauer zum Ausdruck, ging jedoch nicht über die Entschuldigung seiner Amtsvorgänger hinaus. Im Dezember 2015 erzielte die Regierung eine Vereinbarung mit Südkorea, in der Japan seine große Verantwortung für das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs vor und während des Zweiten Weltkriegs anerkennt, das dazu geführt hatte, dass Mädchen und Frauen durch die kaiserlich-japanische Armee sexuell versklavt wurden. Die Vereinbarung stieß auf Kritik, weil die Überlebenden nicht in die Verhandlungen einbezogen worden waren und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse keine Berücksichtigung fanden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Gesetz zum Schutz bestimmter Geheimnisse, das im Dezember 2014 in Kraft getreten war, enthielt Klauseln, die das Recht auf Zugang zu Informationen im Besitz der Behörden einschränken könnten. Kritiker des Gesetzes bemängelten, dass die Regierung Informationen zurückhalten könne, ohne dafür klare Kriterien zu benennen. Außerdem mangele es den Parlamentsausschüssen, die die Einstufung von Geheimnissen überprüfen sollen, an Befugnissen. Kritisiert wurde auch, dass Journalisten Haftstrafen riskieren, wenn sie als geheim eingestufte Informationen anfordern und veröffentlichen. Bis zum Jahresende hatte die Regierung noch kein unabhängiges Kontrollorgan eingerichtet, um u. a. den Umgang mit Whistleblowern zu regeln und einen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern.

Justizwesen

Das Unterhaus des japanischen Parlaments verabschiedete Ende August 2015 eine Reform des Strafprozessrechts, die vorsieht, dass polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen vollständig in Form von Video- oder Tonaufnahmen vorliegen müssen. Ende 2015 hatte das Oberhaus des Parlaments jedoch noch nicht über den Reformvorschlag beraten. Er betrifft nur "schwere Verbrechen", die von Geschworenengerichten verhandelt werden, denen Laienrichter angehören, also etwa 2% aller Strafverfahren. Die Neuregelung wurde nicht dazu genutzt, um das Untersuchungshaftsystem daiyo kangoku abzuschaffen oder zu reformieren. Es erlaubt der Polizei, Straftatverdächtige bis zu 23 Tage lang festzuhalten, bevor Anklage erhoben wird, und leistet damit Folter und anderen Misshandlungen zur Erzwingung von "Geständnissen" Vorschub.

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