Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Morocco/Western Sahara

Amnesty Report 2015

Marokko und Westsahara

 

 

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Menschenrechtsorganisationen und andere Vereinigungen konnten nur unter Auflagen arbeiten. Friedliche Demonstrationen und Protestaktionen wurden gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen während der Haft aufgrund von unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Rechenschaftspflicht.

Nach wie vor wurden unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zugelassen. Zwar schloss ein neues Gesetz eine Lücke, die es Vergewaltigern ermöglicht hatte, ihrer Strafe zu entgehen, wenn sie das Opfer heirateten, doch waren Frauen nach wie vor nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.

Hintergrund

Nach Einführung einer neuen Verfassung im Jahr 2011 brachte die Regierung gesetzliche und juristische Reformen auf den Weg. Die Regierung verabschiedete ein Gesetz, das Prozesse gegen Zivilpersonen vor Militärgerichten untersagt, und ergänzte das Strafgesetzbuch um einen Artikel, der es Vergewaltigern künftig unmöglich macht, durch Heiraten des Opfers einer Bestrafung zu entgehen. Ende 2014 mussten Entwürfe für eine Straf- und Zivilprozessordnung noch debattiert werden.

Die Kritik an der Regierung nahm im Vergleich zu den Vorjahren ab. Es gab jedoch weiterhin soziale Unruhen und Protestaktionen, bei denen es um bessere Bedingungen in Bezug auf Arbeit und Wohnraum sowie eine gerechtere Verteilung des aus den Bodenschätzen gewonnenen Reichtums ging.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden gingen auch 2014 rigoros gegen Journalisten, Aktivisten, Künstler und andere Personen vor, die sich kritisch über die Monarchie oder staatliche Einrichtungen äußerten oder verdächtigt wurden, den König oder staatliche Einrichtungen "beleidigt" oder "Terrorismus" befürwortet zu haben - gemäß der sehr weiten Definition von Terrorismus in der marokkanischen Antiterrorgesetzgebung.

Das Verfahren gegen den Journalisten Ali Anouzla wurde weitergeführt. Er wurde beschuldigt, Terrorismus befürwortet und unterstützt zu haben, indem er einen Artikel zu einem Video der bewaffneten Gruppe Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) auf der Internetseite der Zeitung Lakome veröffentlicht hatte. Obwohl er das als "Propaganda" eingestufte Video mit dem Titel Morocco: Kingdom of Corruption and Despotism (Marokko: Königreich der Korruption und der Willkür) nicht ins Internet gestellt hatte, könnten Ali Anouzla bei einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft drohen.

Die Behörden stellten den Journalisten Hamid El Mahdaoui wegen Diffamierung und öffentlicher Beleidigung unter Anklage. Der nationale Polizeidirektor hatte sich über mehrere Artikel Hamid El Mahdaouis auf der Internet-Nachrichtenseite Badil.info beschwert. Dort hatte Mahdaoui zuvor über den Tod von Karim Lachqar in Al Hoceima berichtet, der nach seiner Festnahme in Polizeigewahrsam gestorben war.

Die Polizei forderte ein Berufsverbot von zehn Jahren für Hamid El Mahdaoui sowie eine hohe Schadensersatzzahlung. Das Verfahren dauerte Ende des Jahres 2014 noch an. Rabie Lablak, der Zeuge von Karim Lachqars Festnahme geworden war, wurde wegen "falscher Berichterstattung" über die Festnahme strafrechtlich verfolgt.

2014 wurden Oussama Housne und Wafae Charaf, zwei Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Association Marocaine des Droits Humains (AMDH), wegen "falscher Berichterstattung" für schuldig befunden. Sie hatten angegeben, Unbekannte hätten sie kurz zuvor verschleppt und gefoltert. Die beiden Aktivisten erhielten Gefängnisstrafen von drei bzw. zwei Jahren.

Das Gericht verurteilte sie außerdem zur Zahlung von Schadensersatz wegen "Verleumdung" der Polizei, obwohl keiner der Angeklagten die Polizei beschuldigt hatte. Die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Oussama Housne und Wafae Charaf gab Anlass zur Sorge, dass Opfer von Misshandlungen durch die Polizei davon abgeschreckt werden könnten, solche Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen.

Im Oktober 2014 wurde der 17-jährige Rapper Othman Atiq, auch bekannt unter dem Künstlernamen Mr. Crazy, wegen "Beleidigung" der marokkanischen Polizei, "Untergrabung der öffentlichen Moral" und "Anstiftung zum Drogenmissbrauch" zu drei Monaten Haft verurteilt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden verhinderten, dass mehrere Menschenrechtsorganisationen die notwendige amtliche Genehmigung bekamen, um legal im Land arbeiten zu können. Dies betraf Sektionen von AMDH sowie Freedom Now, eine Organisation für Pressefreiheit, die von Ali Anouzla und weiteren unabhängigen Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Intellektuellen gegründet worden war.

In der zweiten Jahreshälfte 2014 verboten die Behörden mehreren Menschenrechtsorganisationen im ganzen Land die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen. Die Einschränkungen bestanden bis Ende des Jahres fort, obwohl ein Verwaltungsgericht im September entschied, dass das Verbot einer öffentlichen Veranstaltung der AMDH in Rabat rechtswidrig gewesen sei.

Im September hinderten die Behörden außerdem Amnesty International daran, ihr alljährliches Jugendcamp abzuhalten.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Polizei und andere Sicherheitskräfte lösten friedliche Demonstrationen und Protestaktionen von arbeitslosen Universitätsabsolventen, Arbeitern, Studierenden, Aktivisten für soziale Gerechtigkeit und von Anhängern der Bewegung 20. Februar (Mouvement du 20 février) auf. Letztere setzt sich für politische Reformen ein. Häufig kam unnötige oder exzessive Gewalt zur Anwendung. Andere Protestaktionen wurden verboten.

Einige Demonstrierende wurden festgenommen, monatelang inhaftiert und später in unfairen Prozessen, die nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen, zu Haftstrafen verurteilt. Die Gerichte stützten sich häufig auf fragwürdige Beweismittel, um Protestierende wegen Angriffen auf Sicherheitskräfte oder Sachbeschädigung schuldig zu sprechen.

Im Dezember 2014 belegten die Behörden 52 Mitglieder der Organisation Al-Adl Wal Ihsane (Gerechtigkeit und Spiritualität) im Gebiet um Tinghir und Ouarzazate wegen "nicht genehmigter Versammlungen" in Privatwohnungen im Jahr 2008 mit einer Geldstrafe von 1 Mio. Dirham (etwa 90000 Euro).

Im April 2014 nahm die Polizei neun Männer fest, die an einer friedlichen Demonstration von Universitätsabsolventen teilgenommen und eine Beschäftigung im öffentlichen Sektor von Rabat gefordert hatten. Youssef Mahfoud, Ahmed El Nioua, Moufid El Khamis, Rachid Benhamou, Soulimane Benirou, Abdelhak El Har, Aziz El Zitouni, Mohamed El Allali und Mustapha Abouzir wurde u.a. das "Blockieren von Zügen" und "Rebellion" vorgeworfen. Sie wurden zu 28 Monaten Haft verurteilt, zwölf Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Elf Mitglieder der Bewegung 20. Februar wurden ebenfalls im April festgenommen, als sie in Casablanca an einer friedlichen und amtlich genehmigten Gewerkschaftskundgebung teilnahmen. Zwei von ihnen erhielten zweimonatige Haftstrafen auf Bewährung und kamen frei. Neun weitere Mitglieder blieben bis Juni in Untersuchungshaft und wurden für schuldig befunden, Polizisten angegriffen zu haben. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Außerdem mussten sie Geldstrafen und Schadensersatz an die Polizei zahlen. Im Berufungsverfahren wurde die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Unterdrückung Andersdenkender - Sahrauische Aktivisten

Die marokkanischen Behörden gingen weiterhin strikt gegen Befürworter einer Selbstbestimmung der Menschen in der Westsahara vor. Das Gebiet war ab 1975 von Marokko annektiert worden. Sahrauische politische Aktivisten, Protestierende, Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende sahen sich mit einer Reihe von Einschränkungen in ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert und wurden häufig festgenommen, gefoltert oder anderweitig misshandelt und strafrechtlich verfolgt. Die Behörden verboten jeglichen Protest und lösten Zusammenkünfte gewaltsam auf, oft auch unter Anwendung exzessiver Gewalt.

Abdelmoutaleb Sarir gab an, dass Polizeibeamte ihn nach seiner Festnahme im Rahmen einer Protestkundgebung in Laayoune im Februar 2014 gefoltert hätten. Unter anderem hätten sie ihn mit einer Flasche vergewaltigt und ihn gezwungen, ein Vernehmungsprotokoll zu unterzeichnen, das er vorher nicht lesen durfte. Es lagen keine Berichte darüber vor, dass die Justizbehörden diesen Foltervorwürfen nachgegangen wären oder eine medizinische Untersuchung angeordnet hätten, um die Verletzungen von Abdelmoutaleb Sarir als Folge von Folter identifizieren zu lassen.

Am 10. September verurteilte ihn ein Gericht u.a. wegen "Gründung einer kriminellen Vereinigung" und "Beleidigung von und Angriff auf Sicherheitskräfte" zu zehn Monaten Haft. Das nach seinen Angaben unter Zwang unterzeichnete Vernehmungsprotokoll war die Grundlage für dieses Urteil.

Marokkanische Beamte in der Westsahara verhinderten Versuche von Menschenrechtsgruppen wie der Sahrauischen Vereinigung für die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen durch den marokkanischen Staat (Association Sahraouie des Victimes des Violations Graves des Droits de l'Homme Commises par l'Etat du Maroc), sich amtlich registrieren zu lassen. Nur dann könnte die Organisation legal arbeiten, offizielle Geschäftsräume unterhalten, öffentliche Veranstaltungen durchführen und Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen.

Mindestens 39 ausländische Journalisten und Aktivisten berichteten, dass sie 2014 von den marokkanischen Behörden an der Einreise in das Gebiet der Westsahara gehindert oder von dort ausgewiesen worden seien.

Im April verlängerte der UN-Sicherheitsrat erneut das Mandat der UN-Mission für das Referendum in Westsahara (MINURSO) um ein weiteres Jahr. Das Mandat enthält weiterhin keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage.

Folter und andere Misshandlungen

Im Jahr 2014 trafen weiterhin Meldungen über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein, die häufig unmittelbar nach der Festnahme erfolgt waren. In einigen Fällen ordneten die Behörden medizinische Untersuchungen an. Im Allgemeinen wurde den Vorwürfen jedoch nicht nachgegangen. "Geständnisse", die nach Angaben der Angeklagten unter Folter oder anderen Misshandlungen zustande gekommen waren, wurden vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Im Mai 2014 forderte der Minister für Justiz und Grundrechte Staatsanwälte und Richter in einem Schreiben auf, bei Vorwürfen von Folter und Misshandlungen in Haft eine gerichtsmedizinische Untersuchung anzuordnen und weitere Nachforschungen anzustellen.

Nach einem Beschluss des UN-Ausschusses gegen Folter rollten die Behörden im Mai 2014 eine Untersuchung der Foltervorwürfe des Häftlings Ali Aarrass neu auf. Ali Aarrass wird seit seiner Abschiebung aus Spanien im Jahr 2010 in Marokko festgehalten. Er berichtete, dass er während seiner Haft in Marokko im Jahr 2010 und später gefoltert und anderweitig misshandelt worden sei. Die Untersuchung war Ende des Jahres 2014 noch nicht abgeschlossen.

Im August 2014 hob ein Gericht in Agadir das Urteil gegen einen Angeklagten auf, nachdem eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigt hatte, dass er sein "Geständnis" unter Folter abgegeben hatte. Zum Ende des Jahres 2014 dauerten die Ermittlungen gegen einen Polizisten wegen mutmaßlicher Folter und anderen Misshandlungen noch an.

Zahlreiche Gefängnisinsassen und Untersuchungshäftlinge traten in den Hungerstreik, um gegen die harten Haftbedingungen zu protestieren. Sie beanstandeten den Mangel an Hygiene, den Zustand der sanitären Anlagen, die unzureichende Ernährung und Gesundheitsfürsorge, die massive Überfüllung der Zellen sowie die Beschränkungen hinsichtlich Besuchsrechten und Zugang zu Bildung und Ausbildung.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die Gerichte ignorierten häufig Beschwerden von Rechtsanwälten über Verstöße gegen die Strafprozessordnung und stützten sich auf "Geständnisse", die unter Folter oder anderweitigen Misshandlungen während der Untersuchungshaft der Angeklagten zustande gekommen waren. In einigen Fällen erlaubten Gerichte den Rechtsanwälten nicht, die Zeugen der Anklage ins Kreuzverhör zu nehmen oder Zeugen der Verteidigung aufzurufen.

Die Behörden gingen strafrechtlich gegen Protestierende und Aktivisten vor und warfen ihnen z.B. Rebellion, das Abhalten bewaffneter Versammlungen, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung sowie häufig auch Drogendelikte vor.
Mbarek Daoudi, ein ehemaliger Soldat in der marokkanischen Armee und Unterstützer der Selbstbestimmung der Menschen in der Westsahara, blieb weiterhin in Haft und wartete auf sein Verfahren vor dem Ständigen Militärgericht in Rabat.

Er ist Opfer einer offensichtlich politisch motivierten strafrechtlichen Verfolgung und wurde wegen Besitzes von Munition ohne Lizenz und des Versuchs der Waffenherstellung angeklagt. Der Grund für die Anschuldigung war, dass er ein antikes Gewehr besaß, das die Polizei gefunden hatte, als sie ihn im September 2013 festnahm. Sein Prozess, der im Januar 2014 beginnen sollte, wurde auf Ersuchen des Staatsanwalts auf unbestimmte Zeit verschoben.

Im März 2014 nahmen Gendarmen Omar Moujane, Ibrahim Hamdaoui und Abdessamad Madri fest. Die drei Aktivisten hatten an einer friedlichen Protestaktion der Bewohner von Imider im südlichen Atlasgebirge gegen die Ausbeutung ihrer Wasserressourcen und die Umweltverschmutzung durch eine nahe gelegene Silbermine teilgenommen. Omar Moujane, Ibrahim Hamdaoui und Abdessamad Madri wurden während des Verhörs misshandelt und später vor Gericht gestellt. Die Anklagen lauteten auf Verkehrsbehinderung, Behinderung der Wahrnehmung des Rechts auf Arbeit, nicht genehmigten Protest und kriminelle Sachbeschädigung sowie Rebellion.

Nach einem unfairen Gerichtsverfahren wurden sie zu drei Jahren Haft, einer Geldbuße und der Zahlung von Schadensersatz an die Bergwerksgesellschaft verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei stark auf die Verhörprotokolle, über die die Angeklagten aussagten, sie wären über deren Inhalt getäuscht worden und hätten sie vor der Unterzeichnung nicht lesen dürfen. Ende 2014 war die Prüfung der Fälle vor dem Kassationsgericht noch anhängig.

Mangelnde Rechenschaftspflicht

Obwohl die Justizreformen durchaus vorangetrieben wurden, machten die Behörden keine Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung weiterer Schlüsselempfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission für eine Reform des Sicherheitssektors und eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen, die zwischen 1956 und 1999 verübt worden waren, erfuhren weiterhin keine Gerechtigkeit. Viele Fälle von Verschwindenlassen blieben ungeklärt.

Frauenrechte

Im Januar 2014 beschloss die Regierung, Artikel 475 des Strafgesetzes zu ändern und damit eine Regelung abzuschaffen, nach der ein Mann, der ein Mädchen unter 18 Jahren vergewaltigt, der Strafverfolgung entgehen kann, indem er das Opfer heiratet. Dagegen wird ein Gesetzentwurf zu Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie vor von dem Expertenausschuss debattiert, dem er im Dezember 2013 übergeben worden war.

Der Entwurf sollte die bislang fehlenden gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für den Umgang mit solchen Vergehen schaffen. Frauen waren durch die Gesetze nur unzureichend vor sexueller Gewalt geschützt. Einvernehmlicher außerehelicher Geschlechtsverkehr blieb weiterhin strafbar.

Recht auf Privatsphäre

Im Mai, September und Dezember 2014 verurteilten Gerichte in Fqih Ben Salah, Marrakesch und Al Hoceima acht Männer u.a. wegen homosexueller Handlungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern blieben strafbar.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Die Behörden setzten bei der rechtswidrigen Ausweisung von Migranten ihre Zusammenarbeit mit den spanischen Behörden fort. Die Migranten waren über den Grenzzaun zwischen Marokko und den spanischen Exklaven Melilla und Ceuta nach Spanien gelangt. Die marokkanischen Behörden kooperierten bei der Rückübernahme von Migranten nach Marokko, unter ihnen mögliche Asylsuchende.

Es gab Berichte über unnötige und exzessive Gewaltanwendung der marokkanischen und der spanischen Polizei. Die Behörden leiteten keine Untersuchungen dieser Todesfälle und Fälle von Verletzungen ein. Auch andere Vorkommnisse rassistisch motivierter Gewalt gegen Migranten aus Ländern südlich der Sahara, die sich im August und September 2014 in Tanger und Nador ereignet hatten, blieben ungeklärt.

Todesstrafe

Gerichte verurteilten 2014 mindestens neun Menschen zum Tode. Berichte über Hinrichtungen gingen nicht ein. Seit 1993 besteht in Marokko ein De-facto-Moratorium für Hinrichtungen. Es wurden keine Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt.
Im Dezember 2014 enthielt sich Marokko der Stimme, als die UN-Generalversammlung über ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen abstimmte.

Polisario-Flüchtlingslager

Die Tindouf-Lager in der zu Algerien gehörenden Region Mhiriz, in denen die Sahrauis Aufnahme fanden, die in der Zeit der Annexion der Westsahara durch Marokko geflohen waren, wurden nach wie vor nicht regelmäßig auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft. Die Frente Polisario unternahm weiterhin nichts, um Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die für in den 1970er und 1980er Jahren in den Flüchtlingslagern verübte Menschenrechtsverstöße verantwortlich waren.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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