Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Taiwan

 

Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Bezirksstaatsanwaltschaft von Taipeh erhob am 10. Februar 2015 gegen 119 Personen Anklage in Zusammenhang mit einer Protestbewegung, die sich gegen die Annahme eines Handels- und Dienstleistungsabkommens mit China wandte. Die sogenannte Sonnenblumen-Bewegung hatte Protestkundgebungen organisiert, die vom 18. März bis 10. April 2014 vor dem Legislativ-Yuan (Parlament) stattfanden, und war für die Besetzung des Exekutiv-Yuan (Kabinett) und andere ähnlich geartete Proteste im Verlauf des Jahres 2015 verantwortlich. Die Anklagen lauteten auf Anstiftung zu einer Straftat, Hausfriedensbruch, Behinderung von Beamten bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht und Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz. Am 5. Mai 2015 wurden weitere 39 Personen in Zusammenhang mit der Besetzung des Exekutiv-Yuan wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Von ihnen hatten 24 Strafanzeige gegen den früheren Ministerpräsidenten Jiang Yi-huah und andere ranghohe Beamte gestellt, die sie für die bei der Räumung des Gebäudekomplexes erlittenen Verletzungen verantwortlich machten.

Zwar wiesen die Gerichte erneut private Strafanzeigen gegen den früheren Regierungschef und andere ranghohe Beamte ab, doch wurde dem Rechtsanwalt Lin Ming-hui im August 2015 von einem Verwaltungsgericht eine Schadensersatzsumme von 300 000 NT$ (etwa 8300 Euro) zugesprochen, weil er bei dem Vorfall im Exekutiv-Yuan am Kopf verletzt worden war. Die Stadtregierung von Taipeh legte keine Rechtsmittel dagegen ein. Daraufhin reichten weitere 30 Personen eine Klage ein und forderten eine staatliche Entschädigung.

Bis zum Jahresende hatte es keine gründliche, unabhängige und unparteiische Untersuchung zum Einsatz übermäßiger Gewalt durch die Polizei bei der Räumungsaktion im Exekutiv-Yuan und der Umgebung am 23. und 24. März 2014 bzw. zum Vorgehen der Behörden während der gesamten Proteste der "Sonnenblumen-Bewegung" gegeben.

Am 23. Juli wurden drei Journalisten, die über eine Demonstration vor dem Bildungsministerium berichteten, wegen Hausfriedensbruchs festgenommen. Sie waren einer Splittergruppe der Demonstrierenden gefolgt, die über einen Zaun geklettert war und das Ministerium betreten hatte. Nach der Weigerung der Pressevertreter, eine Kaution zu zahlen, wurden sie ohne Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt. Am darauffolgenden Tag entschuldigte sich der Bürgermeister von Taipeh wegen des erfolgten "Verstoßes gegen das Recht auf freie Berichterstattung".

Todesstrafe

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Empörung über die Ermordung eines achtjährigen Mädchens in Taipeh vollstreckten die Behörden Todesurteile, die damit nicht in Zusammenhang standen, obwohl in einigen dieser Fälle noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren. Die Justizministerin bestritt, dass man mit den Hinrichtungen der Stimmung in der Bevölkerung habe entgegenwirken wollen, und behauptete, die Exekutionen seien schon lange vorher geplant gewesen.

Das Obere Gericht wies einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall von Chiou Ho-shun ab, der 1989 wegen Raubs, Menschenraubs und Mordes zum Tode verurteilt worden war. Chiou Ho-shun ist der in Taiwan am längsten im Todestrakt einsitzende Häftling. Seine Anwälte hatten ein neues Gerichtsverfahren gefordert, nachdem zwei Polizisten ihre Bereitschaft bekundet hatten, zu bezeugen, dass Chiou Ho-shun seinerzeit ihnen gegenüber erklärt hatte, gefoltert und zu einem "Geständnis" gezwungen worden zu sein.

Im September 2015 hob das Obere Gericht den Schuldspruch gegen Hsu Tzu-chiang wieder auf, der seit 20 Jahren wegen Menschenraubs und Mordes in der Todeszelle saß. Hsu Tzu-chiang wurde wegen widersprüchlicher, ihn belastender Zeugenaussagen und fehlender forensischer Beweismittel für unschuldig befunden und anschließend aus der Haft entlassen. Die Obere Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung im selben Monat vor dem Obersten Gerichtshof Berufung ein. Das Verfahren war bis Jahresende noch nicht abgeschlossen.

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