Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Argentina

 

 

Frauen und Mädchen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich noch immer mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Personen, die im Verdacht standen, während der Militärherrschaft (1976-83) Verbrechen verübt zu haben, mussten sich vor Gericht verantworten. Berichte über Folter und andere Misshandlungen zogen keine Ermittlungen nach sich.

Hintergrund

Die Präsidentschaftswahlen waren 2015 das beherrschende politische Thema. Am 22. November 2015 gewann Mauricio Macri die Stichwahl um das Präsidentenamt und wurde am 10. Dezember als neuer Präsident vereidigt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Das Gesundheitsministerium veröffentlichte eine neue Durchführungsverordnung für legale Schwangerschaftsabbrüche auf Grundlage eines Urteils, das der Oberste Gerichtshof 2012 gefällt hatte. Die Verordnung war jedoch bis zum Jahresende noch nicht in Form eines Ministerialbeschlusses erlassen worden. In mehr als der Hälfte der Provinzen gab es immer noch keine umfassenden Leitlinien für Krankenhäuser, die si-cherstellen, dass Frauen und Mädchen einen legalen Schwanger-schaftsabbruch vornehmen lassen können, wenn sie vergewaltigt wurden oder wenn die Schwangerschaft ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährdet.

Eine Frau aus einer armen Gegend auf Feuerland wurde 2015 gegen Kaution aus der Haft entlassen. Sie war 2013 wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs angeklagt worden. An ihrem Wohnort war es schwierig, den Eingriff legal vornehmen zu lassen. Das Urteil in ihrem Verfahren stand zum Jahresende noch aus.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen
Im September 2015 wurde die bekannte argentinische Aktivistin Diana Sacayán, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen einsetzte, tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Nach Marcela Chocobar und Fernanda "Coty" Olmos war sie die dritte Transfrau, die innerhalb eines Monats unter gewaltsamen Umständen starb. Bis zum Jahresende war niemand wegen der Tötung der drei Personen zur Verantwortung gezogen worden.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Obwohl die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf ihr angestammtes Land und auf Beteiligung an der Nutzung der natürlichen Ressourcen in der Verfassung verankert sind, wurden sie in der Praxis nur selten respektiert.

Die Verfahren gegen Félix Díaz, den Sprecher der indigenen Gemeinschaft von La Primavera (Potae Napocna Navogoh) in der Provinz Formosa, wurden fortgeführt. Er war wegen illegaler Landbesetzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Diebstahls im Jahr 2010 angeklagt worden, hatte die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen. Im Juni 2015 forderte die Verteidigung, die Anklage wegen illegaler Landnahme zurückzuziehen. Eine Entscheidung darüber stand zum Jahresende noch aus.

Im Oktober 2015 wurde Relmu Ñamku, die Sprecherin der indigenen Gemeinschaft der Mapuche von Winkul Newen in der Provinz Neuquén, auf Grundlage überzogener Anklagen vor Gericht gestellt. Sie hatte sich gegen die rechtswidrige Vertreibung der Gemeinschaft von ihrem angestammten Land gewehrt. Sie wurde von der Anklage des Mordversuchs an einer Justizangestellten freigesprochen. Es war der erste Prozess in Argentinien, bei dem Mapuche einen Teil der Geschworenen stellten und Dolmetscher die Verhandlungen in ihre Muttersprache Mapuzungun übersetzten.

Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit

Die während der Militärherrschaft verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Gegenstand mehrerer öffentlicher Gerichtsverfahren. 2015 ergingen acht weitere Schuldsprüche, damit stieg die Zahl der seit 2006 verurteilten Täter auf 142.

Bei dem Versuch, neben Angehörigen des Militärs auch Täter aus dem zivilen Bereich, der Privatwirtschaft und der Justiz zur Verantwortung zu ziehen, gab es jedoch nur wenige Fortschritte. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bestanden selbst in Fällen, in denen die Ermittlungen stichhaltige Beweise erbracht hatten, noch Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortung. Bislang wurden nur ein Angehöriger der Justiz und zwei Geschäftsleute verurteilt.

Am 23. September 2015 leitete das Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf an den Senat weiter, der vorsieht, eine Kommission aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Sie soll sich mit wirtschaftlichen und finanziellen Interessengruppen beschäftigen, die mit der Militärdiktatur zusammengearbeitet haben.

Straflosigkeit

Im Januar 2015 wurde der Staatsanwalt Alberto Nisman erschossen in seiner Wohnung aufgefunden. Er war für die Ermittlungen zum Anschlag auf das Gebäude des jüdischen Gemeindezentrums AMIA (Asociación Mutual Israelita Argentina) in Buenos Aires im Jahr 1994 zuständig, bei dem 85 Menschen getötet wurden. Eine Untersuchung zu den Hintergründen seines Todes war bis Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Im August 2015 begann die öffentliche Anhörung zur mutmaßlichen Vertuschung der Hintergründe des AMIA-Anschlags von 1994. Zu den Angeklagten zählten der ehemalige Präsident Argentiniens, Carlos Menem, ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt sowie weitere hochrangige Beamte. Das Verfahren zu dem Angriff auf das Jüdische Gemeindezentrum war 2006 zum Stillstand gekommen, nachdem ein Richter die Verhaftung und Auslieferung von acht iranischen und einem libanesischen Staatsangehörigen angeordnet hatte, um diese zu vernehmen. Die meisten dieser Haftbefehle sind noch in Kraft und gehören für Interpol in die Kategorie "Alarmstufe Rot". Der Iran lehnte es jedoch bislang ab, die acht Iraner auszuliefern.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab 2015 Berichte über Folter und andere Misshandlungen bei Festnahmen und in der Haft in den Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Chubut. Dabei kam u. a. ein elektrisches Gerät zum Einsatz, das zum Treiben von Vieh benutzt wird. Weitere Foltermethoden waren simuliertes Ersticken durch Überstülpen einer Plastiktüte, simuliertes Ertrinken durch Eintauchen in Wasser und Isolationshaft über einen längeren Zeitraum.

Den Berichten über Folter und andere Misshandlungen wurde nicht nachgegangen, und es gab weiterhin keine nationale Einrichtung, um Berichte über Folter zu erfassen. Ebenso wenig existierte ein Mechanismus, um Zeugen vor Folter zu schützen. Die Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter verzögerte sich weiter.

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