Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Rwanda

 

 

In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.

Hintergrund

Die politische Debatte wurde von der Diskussion beherrscht, ob die in der Verfassung vorgesehene Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten verändert werden sollte. Mehr als 3,7 Mio. Menschen forderten das Parlament in einer Petition auf, die Begrenzung auf maximal zwei Amtszeiten aufzuheben, um die Kandidatur des derzeitigen Präsidenten Paul Kagame für eine dritte Amtszeit 2017 zu ermöglichen. In Berichten hieß es jedoch, auf die Unterzeichner der Petition sei Druck ausgeübt worden. Der Oberste Gerichtshof wies am 8. Oktober 2015 eine Beschwerde der Demokratischen Grünen Partei Ruandas (Democratic Green Party of Rwanda) ab, die die Rechtmäßigkeit der Verfassungsänderung angezweifelt hatte. Das Abgeordnetenhaus und der Senat stimmten für eine Neuregelung, die künftig höchstens zwei Amtszeiten von je fünf Jahren vorsieht, die es dem Amtsinhaber zum Zeitpunkt der Verfassungsänderung jedoch erlaubt, für eine weitere siebenjährige Amtszeit zu kandidieren. Die Reform wurde in einem Verfassungsreferendum am 18. Dezember 2015 angenommen. Paul Kagame bestätigte, dass er 2017 erneut zur Wahl antreten werde.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger arbeiteten 2015 unter zunehmend schwierigen Bedingungen. Sie wurden eingeschüchtert und durch bürokratische Hürden schikaniert.

Im Januar 2015 verurteilte das Hohe Gericht von Rubavu zwei ehemalige Polizisten zu 20 Jahren Haft. Sie wurden für schuldig befunden, Gustave Makonene, der als Koordinator der NGO Transparency International in Rubavu tätig gewesen war, im Jahr 2013 ermordet zu haben.

Die NGO Ruandische Liga zur Förderung und Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Rwandaise pour la Promotion et la Défense des Droits de l'Homme) hatte weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Bei den Vorstandswahlen am 5. September 2015 schritt die Polizei ein und unterbrach die Mitgliederversammlung. Am 21. November 2015 wurde ein anderer Vorstand gewählt.

Am 12. Oktober 2015 wurde der Geschäftsführer der regionalen NGO Menschenrechtsliga der Region der Großen Seen (Ligue des droits de la personne dans la région des Grands Lacs) mit Sitz in Ruanda von der Einwanderungsbehörde zur Vernehmung einbestellt. Einen Tag später mussten sich sieben Mitglieder eines neugewählten Aufsichtsgremiums einer Vernehmung durch die Polizei stellen. Hintergrund war eine Diskussion über die Leitung der Organisation.

Politische Gefangene

Der ehemalige gewaltlose politische Gefangene Charles Ntakirutinka, der nach zehnjähriger Haft im März 2012 freigelassen worden war und im April 2012 einen Reisepass beantragt hatte, wartete noch immer auf einen Bescheid. Auch andere ehemalige politische Gefangene und Oppositionspolitiker berichteten von anhaltenden Schwierigkeiten, Reisedokumente zu erhalten.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Sylvain Sibomana, der Generalsekretär der Oppositionspartei Forces Démocratiques Unifiées (FDU-Inkingi), und Anselme Mutuyimana, ein Mitglied derselben Partei, befanden sich weiterhin im Gefängnis. Die beiden Männer hatten im September 2012 eine Versammlung organisiert und waren deshalb wegen Anstiftung zum Aufruhr verurteilt worden. Die Partei kritisierte die Haftbedingungen und teilte mit, Sylvain Sibomana werde seit August 2015 seine ärztlich verordnete Diät verweigert. Außerdem sei der inhaftierten Parteivorsitzenden Victoire Ingabire vorübergehend der Kontakt zu ihrem Rechtsbeistand verwehrt worden. Der stellvertretende Vorsitzende der FDU-Inkingi, Boniface Twagirimana, wurde am 4. Dezember 2015 festgenommen und einen Tag später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Fall von Jean Damascène Munyeshyaka gab es keine neuen Entwicklungen. Das führende Mitglied der Demokratischen Grünen Partei Ruandas ist seit dem 27. Juni 2014 "verschwunden".

Recht auf freie Meinungsäußerung

Für Journalisten waren die Arbeitsbedingungen 2015 weiterhin extrem schwierig. Einige übten Selbstzensur, um nicht drangsaliert zu werden.

Am 29. Mai 2015 verbot die ruandische Regulierungsbehörde die Ausstrahlung des Radioprogramms des britischen Senders BBC in der Sprache Kinyarwanda auf unbestimmte Zeit. Die Behörde folgte damit der Empfehlung einer Untersuchungskommission unter Leitung des ehemaligen Generalstaatsanwalts Marin Ngoga. Das Verbot war ursprünglich im Oktober 2014 verhängt worden, nachdem die BBC den Dokumentarfilm Rwanda's Untold Story ausgestrahlt hatte. Zur Begründung hieß es, der Film stifte zu Hass und "Divisionismus" (Spaltung der Bevölkerung) an und verstoße gegen ruandische Gesetze über die Leugnung des Völkermords und über Revisionismus.

Im Mai 2015 trat der Vorsitzende der Ruandischen Medienkommission, Fred Muvunyi, von seinem Amt zurück und verließ Ruanda. Berichten zufolge gab es in dem Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der Medien einen Streit über den Umgang mit dem Fall der BBC und über einen (unveröffentlichten) Bericht der Kommission, der kritische Einschätzungen zum Zustand der Medien in Ruanda enthielt.

Unfaire Gerichtsverfahren

Am 27. Februar 2015 wurde der Sänger Kizito Mihigo wegen Planung eines Umsturzes der Regierung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Beteiligung an einem Mordkomplott für schuldig befunden. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise umfassten auch WhatsApp- und Skype-Nachrichten. Da sich Kizito Mihigo zuvor bereits schuldig bekannt und um Vergebung gebeten hatte, wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt. Seine Mitangeklagten, der Journalist Cassien Ntamuhanga und der demobilisierte Soldat Jean Paul Dukuzumuremyi, erhielten hingegen 25 bzw. 30 Jahre Haft. Die Buchhalterin Agnes Niyibizi wurde freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, Schatzmeisterin des Rwanda National Congress zu sein, einer Gruppe politischer Dissidenten im Exil.

Der Prozess gegen Oberst Tom Byabagamba, den pensionierten General Frank Rusagara und den pensionierten Unteroffizier François Kabayiza vor einem Militärgericht wurde 2015 fortgesetzt. Die Männer waren u. a. wegen Anstiftung der Bevölkerung zum Aufruhr und illegalen Waffenbesitzes angeklagt. François Kabayiza erklärte vor Gericht, er sei in der Haft gefoltert worden. Tom Byabagamba und Frank Rusagara sind mit David Himbara verwandt, einem ehemaligen Präsidentenberater, der inzwischen im Exil lebt. Der pensionierte Hauptmann David Kabuye, der im August 2014 vom ruandischen Militärgeheimdienst inhaftiert worden war, wurde nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes im März 2015 aus dem Gefängnis entlassen. Er wurde später erneut festgenommen, wegen Anstiftung der Bevölkerung zum Aufruhr und Diffamierung angeklagt, dann aber freigesprochen. Nur wenige Tage vor seinem Freispruch trat David Kabuye im Prozess gegen Frank Rusagara als Zeuge der Anklage auf. Es wurde davon ausgegangen, dass die Prozesse politisch motiviert waren.

Internationale Strafverfolgung

2015 wurden im Ausland Gerichtsverfahren gegen Personen fortgeführt, die im Verdacht standen, 1994 am Völkermord in Ruanda beteiligt gewesen zu sein. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (IStGHR) stellte seine Arbeit zum 31. Dezember 2015 offiziell ein.

Der ruandische Geheimdienstchef General Emmanuel Karenzi Karake wurde im Juni 2015 in Großbritannien auf der Grundlage eines spanischen Haftbefehls festgenommen. 2008 hatte der spanische Richter Andreu Merelles gegen 40 ruandische Amtsträger gemäß dem Weltrechtsprinzip Anklage wegen Kriegsverbrechen erhoben. Ein britisches Gericht lehnte den Auslieferungsantrag im August 2015 ab. Der Oberste Gerichtshof in Spanien entschied am 10. September 2015, die Haftbefehle aufzuheben und das Verfahren einzustellen.

Im April 2015 fand vor der Berufungskammer des IStGHR die Anhörung im Fall der ehemaligen Ministerin für Familie und Frauen, Pauline Nyiramasuhuko, und fünf weiterer Angeklagter statt. Am 14. Dezember 2015 befand die Kammer, das Recht der sechs Personen auf ein Verfahren ohne unangemessene Verzögerungen sei verletzt worden, und verringerte die Dauer ihrer Haftstrafen. Es war das letzte Berufungsverfahren des Gerichtshofs. Der IStGHR hatte 2011 gegen die sechs Angeklagten Urteile wegen Völkermords, Verschwörung zum Völkermord, Anstiftung zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verhängt.

Am 30. Dezember 2015 verurteilte das Ruandische Hohe Gericht Jean Uwinkindi zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sein Fall war der erste, den der IStGHR an die ruandische Justiz übergeben hatte. Der noch vom IStGHR angeklagte Ladislas Ntaganzwa wurde am 9. Dezember 2015 in der Demokratischen Republik Kongo verhaftet. Der Ankläger des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (United Nations Mechanism for International Criminal Tribunals) drängte darauf, ihn zügig nach Ruanda zu überstellen, um ihm dort den Prozess zu machen.

Im September 2015 begann in Schweden ein Prozess gegen Claver Berinkindi wegen Mordes, Anstiftung zum Mord, versuchten Mordes und Entführung. Ihm wurde zur Last gelegt, während des Völkermords eine führende Rolle bei Angriffen auf ein städtisches Gebäude und eine Schule in Muyira gespielt zu haben. Er war bereits von einem Gericht in Ruanda in Abwesenheit verurteilt worden.

Im Oktober 2015 stellte ein französisches Gericht das Verfahren gegen Wenceslas Munyeshyaka wegen Völkermords aus Mangel an Beweisen ein. Die Entscheidung war umstritten. Wenceslas Munyeshyaka soll als Priester in der Hauptstadt Kigali an Massakern und Vergewaltigungen während des Völkermords beteiligt gewesen sein und den Interahamwe-Milizen dabei geholfen haben, Tutsi auszuwählen, die anschließend vergewaltigt und ermordet wurden.

Flüchtlinge

Im April 2015 bestätigte Präsident Kagame in den Medien, es gebe Gespräche mit Israel zum Abschluss einer Vereinbarung, wonach eritreische und sudanesische Asylsuchende, deren Antrag in Israel abgelehnt wurde und die das Land "freiwillig" verlassen wollten, nach Ruanda kommen sollten. Im September 2015 berichtete die NGO International Refugee Rights Initiative, den nach Ruanda gebrachten Menschen würden die Reisepässe abgenommen. Nach ihrer Ankunft müssten sie binnen weniger Tage entscheiden, ob sie nach Uganda "überstellt" werden oder ohne Dokumente in Ruanda bleiben wollten. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit, in Ruanda Asyl zu beantragen.

Ende 2015 lebten in Ruanda mehr als 70 000 Menschen, die vor der Krise im Nachbarland Burundi geflohen waren.

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