Analyse der Bemühungen der Regierung zur Eindämmung von Menschenrechtsverletzungen: Änderungen der Strafprozessordnung im Jahr 2001 werden kaum umgesetzt; Fälle von „Verschwindenlassen“ sollen aufgearbeitet werden, eine Untersuchung der Morde und Folterungen durch Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen nach 1992 ist aber nicht geplant