Dokument #1301494
AI – Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Königreich Swasiland
Staatsoberhaupt: König Mswati III.
Regierungschef: Barnabas Sibusiso Dlamini
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.
Die finanzielle Lage der Regierung blieb 2012 trotz der erhöhten Einkünfte aus der Zollunion des Südlichen Afrika (Southern African Customs Union - SACU) prekär. Die Bemühungen der Regierung, aus verschiedenen Quellen Kredite zu erhalten, scheiterten. Dies war zum Teil darauf zurückzuführen, dass es der Regierung nicht gelang, Steuerreformen umzusetzen, und sie nicht dazu bereit war, Bedingungen der Kreditgeber
- wie die Durchführung politischer Reformen - zu akzeptieren. Der auf die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, z.B. Lehrer, ausgeübte Druck führte zu lang andauernden Streiks. Politische Gruppierungen und zivilgesellschaftliche Organisationen forderten erneut einen politischen Wandel. Das Unterhaus des Parlaments (House of Assembly) sprach der Regierung im Oktober erstmals das Misstrauen aus.
Der auch 2012 ausgeübte Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung schränkte den Zugang zur Justiz ein.
Im März wurde Swasilands Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet. Swasiland verwarf erneut die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats, politische Parteien an Wahlen teilnehmen zu lassen. Die Regierung versprach, das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren, hat diese Zusage aber bis zum Jahresende nicht erfüllt.
Im Mai nahm die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker eine Resolution an, in der größte Besorgnis darüber geäußert wurde, dass die Regierung Swasilands die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2002 und die von ihr im Jahr 2006 ausgesprochenen Empfehlungen bezüglich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit noch immer nicht umgesetzt hatte. Außerdem wurde in der Entschließung Sorge über das Verbot des Gewerkschaftsdachverbands Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) ausgedrückt.
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlung wurden weiterhin verletzt. So setzte die Polizei Gummigeschosse, Tränengas und Schlagstöcke ein, um als illegal angesehene Demonstrationen und Zusammenkünfte aufzulösen.
Folter und andere Misshandlungen gaben weiterhin Anlass zu Besorgnis. Im April forderte ein Richter des Hohen Gerichts, dass ein Untersuchungsausschuss die wiederholt von Angeklagten in Strafprozessen vorgebrachten Anschuldigungen überprüfen sollte, wonach sie u.a. mit Schlägen und Erstickungsversuchen gefoltert worden seien. Sorge bereiteten nach wie vor ungeklärte Todesfälle. Weder führten die Behörden unabhängige Untersuchungen dieser Todesfälle durch noch wurden die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen. Die Polizei und Angehörige des Militärs wurden mit den gemeldeten Vorfällen in Verbindung gebracht.
Im November 2012 wies das Oberste Berufungsgericht (Supreme Court of Appeal) das von David Simelane gegen sein Todesurteil eingelegte Rechtsmittel zurück. Er war im Jahr 2011 wegen der Ermordung von mindestens 28 Frauen nach einem zehn Jahre dauernden Prozess zum Tode verurteilt worden. Ebenfalls im November verurteilte das Hohe Gericht Mciniseli Jomo Simelane zum Tode.
Im März 2012 gab Swasiland im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat die Zusage, "unverzüglich" Änderungen an Gesetzen vorzunehmen, die Frauen diskriminierten.
Im Juni wurde die Änderung zum Grundbuchgesetz (Deeds Registry Act) vom Parlament verabschiedet. Hierdurch wurde eine Bestimmung im ursprünglichen Gesetz neu gefasst, die es den meisten der nach Zivilrecht verheirateten Frauen nicht erlaubt hatte, Wohnungen unter ihrem eigenen Namen ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Der Gesetzentwurf über Sexualstraftaten und Gewalt in der Familie (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) war dem Senat bis Ende 2012 noch nicht vorgelegt worden, obwohl er vom Unterhaus des Parlaments bereits im Oktober 2011 gebilligt worden war.
Im September bestätigte der König das Gesetz zum Kinderschutz und Kindeswohl (Children's Protection and Welfare Act). Das neue Gesetz gewährt Mädchen und jungen Frauen einen besseren Schutz vor Zwangsverheiratung. Die Organisation Swaziland Action Group Against Abuse drückte öffentlich ihre große Sorge darüber aus, dass ein ranghoher Beamter, der den König in Fragen traditioneller Gesetze und Bräuche berät, angekündigt hatte, er strebe eine gerichtlich angeordnete Revision des Gesetzes an.
Delegierte von Amnesty International besuchten Swasiland
in den Monaten März und November.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Swaziland (Periodischer Bericht, Englisch)