Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Swaziland

Amtliche Bezeichnung: Königreich Swasiland
Staatsoberhaupt: König Mswati III.
Regierungschef: Barnabas Sibusiso Dlamini

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden weiterhin verletzt. Es kam zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Hinsichtlich der Reform von Gesetzen, die Frauen diskriminierten, konnten gewisse Fortschritte erzielt werden.

Hintergrund

Die finanzielle Lage der Regierung blieb 2012 trotz der erhöhten Einkünfte aus der Zollunion des Südlichen Afrika (Southern African Customs Union - SACU) prekär. Die Bemühungen der Regierung, aus verschiedenen Quellen Kredite zu erhalten, scheiterten. Dies war zum Teil darauf zurückzuführen, dass es der Regierung nicht gelang, Steuerreformen umzusetzen, und sie nicht dazu bereit war, Bedingungen der Kreditgeber
- wie die Durchführung politischer Reformen - zu akzeptieren. Der auf die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, z.B. Lehrer, ausgeübte Druck führte zu lang andauernden Streiks. Politische Gruppierungen und zivilgesellschaftliche Organisationen forderten erneut einen politischen Wandel. Das Unterhaus des Parlaments (House of Assembly) sprach der Regierung im Oktober erstmals das Misstrauen aus.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Der auch 2012 ausgeübte Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung schränkte den Zugang zur Justiz ein.

Im März wurde Swasilands Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet. Swasiland verwarf erneut die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats, politische Parteien an Wahlen teilnehmen zu lassen. Die Regierung versprach, das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren, hat diese Zusage aber bis zum Jahresende nicht erfüllt.

Im Mai nahm die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker eine Resolution an, in der größte Besorgnis darüber geäußert wurde, dass die Regierung Swasilands die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2002 und die von ihr im Jahr 2006 ausgesprochenen Empfehlungen bezüglich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit noch immer nicht umgesetzt hatte. Außerdem wurde in der Entschließung Sorge über das Verbot des Gewerkschaftsdachverbands Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) ausgedrückt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlung wurden weiterhin verletzt. So setzte die Polizei Gummigeschosse, Tränengas und Schlagstöcke ein, um als illegal angesehene Demonstrationen und Zusammenkünfte aufzulösen.

  • Im März 2012 fand vor dem Hohen Gericht (High Court) eine Anhörung statt, bei der die Beklagten ihre Argumentation gegen das wegen Missachtung der Gerichte gegen die Verlagsgruppe Swaziland Independent Publishers und den Herausgeber der Zeitung The Nation angestrengte Verfahren vortrugen. Vor Gericht wurde argumentiert, dass die Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren und das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt würden. Das Verfahren sei folglich ungesetzlich und verfassungswidrig. Der Prozess wurde aufgrund der Veröffentlichung von zwei Artikeln anberaumt, in denen die Justiz aufgefordert wurde, die Verfassung zu nutzen, um das Leben der Menschen zu verbessern. Außerdem wurden darin Bedenken hinsichtlich der Absichten des damals amtierenden Obersten Richters geäußert. Der Generalstaatsanwalt, der gleichzeitig Rechtsberater des Staatsoberhaupts ist, hatte Klage wegen Missachtung des Gerichts erhoben, obwohl sein Amt nicht für die strafrechtliche Verfolgung zuständig ist. Das Gericht hatte bis Ende 2012 noch kein Urteil gefällt.
  • Im April 2012 informierte der Generalstaatsanwalt den Gewerkschaftsdachverband
    TUCOSWA einen Tag vor geplanten Demonstrationen, an denen TUCOSWA sich beteiligen wollte, dass die Registrierung des Gewerkschaftsdachverbands ungesetzlich sei, obwohl der für Arbeitsfragen zuständige Regierungsbeamte die Registrierung nach dem Gesetz über Arbeitsbeziehungen bestätigt hatte. Während Funktionäre von TUCOSWA die Aufhebung der Registrierung vor Gericht noch anfochten, löste die Polizei die Zusammenkünfte der Gewerkschaft auf, konfiszierte Transparente mit dem TUCOSWA-Emblem, nahm willkürliche Festnahmen vor und bedrohte Funktionäre und Mitglieder der Gewerkschaft. Mindestens eine Aktivistin, die Rechtsanwältin Mary Pais da Silva, wurde im Gewahrsam tätlich angegriffen.

Folter und andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren

Folter und andere Misshandlungen gaben weiterhin Anlass zu Besorgnis. Im April forderte ein Richter des Hohen Gerichts, dass ein Untersuchungsausschuss die wiederholt von Angeklagten in Strafprozessen vorgebrachten Anschuldigungen überprüfen sollte, wonach sie u.a. mit Schlägen und Erstickungsversuchen gefoltert worden seien. Sorge bereiteten nach wie vor ungeklärte Todesfälle. Weder führten die Behörden unabhängige Untersuchungen dieser Todesfälle durch noch wurden die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen. Die Polizei und Angehörige des Militärs wurden mit den gemeldeten Vorfällen in Verbindung gebracht.

  • Im Februar 2012 kamen Maxwell Dlamini, Präsident der Nationalen Studentenvereinigung (National Union of Students), und der ehemalige Studentenführer Musa Ngubeni nach zehnmonatiger Untersuchungshaft unter strengen Kautionsauflagen frei.
  • Am 12. März 2012 traktierten Soldaten den 43-jährigen Lucky Montero an einem Grenzübergang mit Tritten und Schlägen an Kopf und Körper. Er starb zwölf Tage später im staatlichen Krankenhaus Mbabane Government Hospital an den Folgen seiner Verletzungen.
  • Im August 2012 befand das Hohe Gericht den südafrikanischen Staatsangehörigen Amos Mbedze wegen Mordes an zwei Männern für schuldig, die im Jahr 2008 durch eine Autobombe ums Leben gekommen waren. Sie hatten in dem betreffenden Fahrzeug gesessen. Amos Mbedze wurde beschuldigt, zusammen mit diesen Männern ein Komplott geschmiedet zu haben, um die Sicherheit des Staats zu unterminieren. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von 85 Jahren verurteilt. Der Vorfall, der sich in der Nähe des Königspalastes ereignet hatte, war Anlass für den übereilten Erlass des Gesetzes zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act - STA) gewesen. Während des Verfahrens wurden keinerlei Beweise vorgelegt, die die Mordanklage stützten.

Todesstrafe

Im November 2012 wies das Oberste Berufungsgericht (Supreme Court of Appeal) das von David Simelane gegen sein Todesurteil eingelegte Rechtsmittel zurück. Er war im Jahr 2011 wegen der Ermordung von mindestens 28 Frauen nach einem zehn Jahre dauernden Prozess zum Tode verurteilt worden. Ebenfalls im November verurteilte das Hohe Gericht Mciniseli Jomo Simelane zum Tode.

Frauenrechte

Im März 2012 gab Swasiland im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat die Zusage, "unverzüglich" Änderungen an Gesetzen vorzunehmen, die Frauen diskriminierten.

Im Juni wurde die Änderung zum Grundbuchgesetz (Deeds Registry Act) vom Parlament verabschiedet. Hierdurch wurde eine Bestimmung im ursprünglichen Gesetz neu gefasst, die es den meisten der nach Zivilrecht verheirateten Frauen nicht erlaubt hatte, Wohnungen unter ihrem eigenen Namen ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Der Gesetzentwurf über Sexualstraftaten und Gewalt in der Familie (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) war dem Senat bis Ende 2012 noch nicht vorgelegt worden, obwohl er vom Unterhaus des Parlaments bereits im Oktober 2011 gebilligt worden war.

Im September bestätigte der König das Gesetz zum Kinderschutz und Kindeswohl (Children's Protection and Welfare Act). Das neue Gesetz gewährt Mädchen und jungen Frauen einen besseren Schutz vor Zwangsverheiratung. Die Organisation Swaziland Action Group Against Abuse drückte öffentlich ihre große Sorge darüber aus, dass ein ranghoher Beamter, der den König in Fragen traditioneller Gesetze und Bräuche berät, angekündigt hatte, er strebe eine gerichtlich angeordnete Revision des Gesetzes an.

Amnesty International: Missionen und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten Swasiland
in den Monaten März und November.

 

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