Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Bolivia

Amnesty Report 2015

Bolivien

 

 

Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.

Hintergrund

Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2014 wurde Präsident Evo Morales Ayma für eine dritte Amtszeit wiedergewählt. Frauen stellten mehr als die Hälfte der Parlamentskandidaten - ein Ergebnis der Gleichstellungsklausel des Wahlgesetzes von 2010, die erstmals zur Anwendung kam.

Im Oktober 2014 akzeptierte Bolivien die meisten Empfehlungen, die der UN-Menschenrechtsrat nach Abschluss der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen hatte. Das Gremium legte der Regierung u.a. nahe, Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit verübt wurden, zu untersuchen und die Opfer umfassend und wirksam zu entschädigen, Bestimmungen zu reformieren, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, und die Haftbedingungen in den Gefängnissen zu verbessern. Ähnlich hatten sich bereits im Mai 2013 der UN-Ausschuss gegen Folter und im Oktober 2013 der UN-Menschenrechtsausschuss geäußert.

Straflosigkeit und Justizwesen

Fünfzig Jahre nach Beginn der Militärregierung (1964-82) hatten weder die Opfer politischer Gewalt Gerechtigkeit erfahren, noch waren Maßnahmen ergriffen worden, um die während dieser Zeit begangenen Menschenrechtsverletzungen offenzulegen. Die Behörden ignorierten Einwände nationaler wie internationaler Gremien, die dem 2012 beendeten Entschädigungsverfahren einen Mangel an Transparenz und Fairness vorwarfen. Nur ein Viertel aller Antragsteller war als anspruchsberechtigt anerkannt worden.

Im Februar 2014 brach in einem Protestcamp der Opferorganisation Plataforma de luchadores sociales contra la impunidad por la justicia y la memoria histórica del pueblo Boliviano vor dem Justizministerium ein Feuer aus, das Unterlagen und Dokumente zerstörte. Ersten Untersuchungen zufolge wurde der Brand durch einen Kurzschluss verursacht. Die Organisation selbst ging jedoch von Brandstiftung aus. Die Ermittlungen dauerten zum Jahresende noch an. Ein Angriff auf ein Mitglied derselben Organisation im Februar 2013 wurde Berichten zufolge nur schleppend untersucht.

Im Juli 2014 stellte Bolivien zum zweiten Mal einen Antrag an die USA auf Auslieferung des ehemaligen Staatspräsidenten Gonzalo Sánchez de Lozada. Ihm droht in Bolivien ein Prozess im Zusammenhang mit dem "Schwarzen Oktober" 2003. Damals waren bei Protesten in El Alto bei La Paz 67 Personen getötet und mehr als 400 verletzt worden. Einen ersten Auslieferungsantrag hatten die USA 2012 abgelehnt. Im Mai 2014 ließ ein Bundesrichter in den USA eine Zivilklage gegen den ehemaligen Präsidenten und seinen Verteidigungsminister wegen der damaligen Ereignisse zu.

Der Prozess wegen des Massakers von Pando im Jahr 2008 wurde fortgesetzt, es gab jedoch zahlreiche Verzögerungen. Bei dem Massaker waren 19 Menschen getötet und 53 verletzt worden, in der Mehrzahl Kleinbauern.

Im Fall der 39 Personen, die wegen eines mutmaßlichen Mordkomplotts gegen Präsident Evo Morales Ayma im Jahr 2009 angeklagt waren, wurden die Anhörungen 2014 fortgesetzt. Dem Vorwurf eines unfairen Verfahrens wurde ebenso wenig nachgegangen wie der Tötung von drei Männern im Jahr 2009, die mit dem Fall in Zusammenhang stand. Ein Staatsanwalt, der zurückgetreten war, nachdem er politische Einflussnahme auf das Verfahren angeprangert hatte, und der daraufhin wegen Beteiligung an Erpressung angeklagt worden war, beantragte im März 2014 politisches Asyl in Brasilien. Im August erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, einer der Verdächtigen in diesem Fall sei willkürlich inhaftiert worden und sollte deshalb unverzüglich freigelassen und entschädigt werden.

Im Juni 2014 begann vor dem Parlament ein Strafverfahren gegen drei Richter des Verfassungsgerichts, denen u. a. Pflichtverletzung vorgeworfen wurde. Die Richter waren vom Dienst suspendiert worden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Panamerikanische Gesundheitsorganisation veröffentlichte 2014 eine Studie, wonach die Zahl der Frauen, die Gewalt durch einen Beziehungspartner erleiden, in Bolivien so hoch ist wie in keinem anderen Land der Region; was sexuelle Gewalt angeht, steht das Land an zweiter Stelle. Im Oktober 2014 wurden Bestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes 348 aus dem Jahr 2013 erlassen. Das Gesetz schreibt das Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt fest.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im Februar 2014 entschied das Verfassungsgericht, die in Paragraph 266 des Strafgesetzbuchs enthaltene Forderung nach einer richterlichen Genehmigung für einen Schwangerschaftsabbruch sei verfassungswidrig. Die Umsetzung dieser Entscheidung stand jedoch noch aus.

Das Parlament diskutierte immer noch über einen Gesetzentwurf zu sexuellen und reproduktiven Rechten aus dem Jahr 2012. Er sah u. a. das Recht auf Sexualerziehung in den Schulen vor sowie das Recht, über Dienstleistungen im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit informiert zu werden, um ungeplante oder unerwünschte Schwangerschaften zu verhindern.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Im November 2014 wurden 14 Polizeibeamte im Zusammenhang mit der Anwendung exzessiver Gewalt bei friedlichen Protesten im Jahr 2011 gegen den Bau einer Straße durch das indigene Gebiet Isiboro-Sécure und den dortigen Nationalpark angeklagt. Der von Opfern erhobene Vorwurf, auch hochrangige Behördenvertreter seien für den Polizeieinsatz verantwortlich, wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Straßenbaupläne wurden nach einer kontroversen Befragung der betroffenen indigenen Gemeinschaften 2012 vorübergehend ausgesetzt.

Ein im Mai 2014 verabschiedetes neues Bergbaugesetz sah keine vorherige Befragung indigener Gemeinschaften bei Schürf- und Erkundungsarbeiten für Bergbauprojekte vor. Auch das Prinzip der freiwilligen, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebenen Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, war darin nicht verankert. Ein Gesetzentwurf zur Konsultation und zur freiwilligen und vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung wurde in seine endgültige Form gebracht.

Menschenrechtsverteidiger

Die 2013 gesetzlich festgelegten Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von NGOs sorgten weiterhin für Kritik. Das Gesetz verpflichtet Organisationen, ihren "Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung" des Staates nachzuweisen. Der UN-Menschenrechtsausschuss empfahl 2013, Bolivien solle diese Anforderungen aufheben, da dadurch die Möglichkeiten der Organisationen frei, unabhängig und wirksam zu handeln, eingeschränkt würden.

Im Januar 2014 wurden Mitglieder der Indigenenorganisation Consejo Nacional de Ayllus y Markas del Qullasuyu (CONAMAQ), die vor der Niederlassung der Organisation in La Paz eine Mahnwache abhielten, gewaltsam von anderen Indigenengruppen vertrieben, die die Leitung von CONAMAQ für sich beanspruchten. Es gab Kritik an der Polizei, weil sie nicht gegen die gewaltsame Vertreibung einschritt.

Im März 2014 stellte die internationale NGO IBIS Dinamarca einen Großteil ihrer Projekte in Bolivien ein, nachdem die Regierung im Dezember 2013 angekündigt hatte, man werde die Organisation des Landes verweisen, weil sie sich in politische Belange eingemischt und Konflikte in der Indigenenbewegung geschürt habe.

Haftbedingungen

Der mangelnde Schutz von Häftlingen und schlechte Haftbedingungen boten 2014 weiterhin Anlass zur Sorge. Die schleppende Abwicklung von Strafverfahren, die extrem häufige Verhängung von Untersuchungshaft und die mangelnde Anwendung von Haftalternativen trugen dazu bei, dass die Gefängnisse stark überbelegt waren. Straferlasse und Amnestien des Staatspräsidenten in den Jahren 2013 und 2014, die Abhilfe gegen die Überbelegung schaffen sollten, zeigten nicht die gewünschte Wirkung.

Im August 2014 meldete die Ombudsperson, dass bei den Ermittlungen zum Tod von mehr als 30 Häftlingen im Palmasola-Gefängnis in Santa Cruz im August 2013 kaum Fortschritte zu verzeichnen waren.

Im September starben bei Auseinandersetzungen zwischen Häftlingen im Gefängnis El Abra in Cochabamba vier Gefangene, ein Dutzend wurde verletzt. Die Untersuchungen waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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