Anfragebeantwortung zu Rumänien: Behandlung von psychischen Erkrankungen und Zugang für AsylwerberInnen [a-8641]
18. März 2014
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
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Das US-Außenministerium (US Department of State, USDOS) schreibt in seinem Jahresbericht zur Menschenrechtslage vom Februar 2014 (Berichtszeitraum: 2013), dass, obwohl sich die Bedingungen gegenüber der vergangenen Jahre etwas verbessert hätten, die Aufnahmebedingungen für AsylwerberInnen laut UNHCR einer Verbesserung bedürften, insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung der finanziellen Zulagen und der Bereitstellung von grundlegenden Diensten und Hilfsleistungen. Das USDOS erwähnt weiters, dass die soziale, psychologische und medizinische Hilfe für AsylwerberInnen (insbesondere für Opfer von Trauma und Folter) weiterhin unzureichend sei:
„While conditions improved somewhat from previous years, according to the UNHCR the reception conditions for asylum-seekers needed improvement, especially an increase of the financial allowance and provision of basic services and assistance. Persons with a form of protection still faced difficulties accessing public housing, vocational training adapted to their specific needs, counseling programs, and information for citizenship interviews. The social, psychological, and medical assistance (especially for victims of trauma and torture) for asylum seekers was still insufficient.” (USDOS, 27. Februar 2014, Section 2d)
Laut einem Bericht von UNHCR vom Jänner 2012, der sich auf Interviews mit AsylwerberInnen stützt, die im Jahr 2010 geführt worden seien, hätten viele der befragten AsylwerberInnen angegeben, dass einige grundlegende Gesundheitsdienste nicht verfügbar seien. Medikamente für einige Krankheiten seien nicht vorhanden, so UNHCR, und die medizinischen MitarbeiterInnen seien nicht ausgebildet, PatientInnen aus Asien und Afrika zu behandeln, und kulturelle Hindernisse und Sprachbarrieren würden die Kommunikationsprobleme weiter verschlimmern. ÄrztInnen und PflegerInnen seien sich oft nicht des Rechts von AsylwerberInnen auf kostenlose medizinische Notfallbehandlung, das in Artikel 17, Paragraph 1m des Asylgesetzes vorgesehen sei, bewusst. Patientinnen hätten mehr medizinische Mitarbeiterinnen für die Einrichtungen gefordert, in denen sie leben würden. In den staatlichen Einrichtungen gebe es keinerlei zahnmedizinische Versorgung:
„According to many asylum-seekers, some basic healthcare services are not available. Medicine is lacking for some illnesses and medical staff are not trained to treat patients from Asia and Africa, with cultural and language barriers exacerbating communication difficulties. Doctors and nurses were often unaware of the right of asylum-seekers to free emergency medical care (according to Article 17 paragraph 1m of the Asylum Law). Female patients requested more female medical staff to be assigned to the centres where they live. There was no dental care whatsoever in any of the government centres of this EU country.“ (UNHCR, 3. Jänner 2012, S. 47)
Informationen zur allgemeinen Lage von AsylwerberInnen in Rumänien entnehmen sie bitte auch folgender ACCORD-Anfragebeantwortung:
Allgemeine Informationen zu geistiger Gesundheit in Rumänien entnehmen Sie bitte folgendem Dokument der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) aus dem Jahr 2011:
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 18. März 2014)