Dokument #1277919
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Angola
Staatsoberhaupt: José Eduardo dos Santos
Regierungschef: António Paulo Kassoma
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 18,5 Mio.
Lebenserwartung: 46,5 Jahre
Kindersterblichkeit: 220/189 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 67,4%
Die Regierung ging weitere Verpflichtungen zur Bereitstellung von Sozialwohnungen ein. Nach wie vor kam es jedoch zu Zwangsräumungen, darunter auch eine der größten Zwangsräumungen der letzten Jahre. Es gab Berichte über staatlichen Mord, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen durch die Polizei. Menschenrechtsorganisationen sahen sich weniger Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, doch wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit schikaniert und strafrechtlich verfolgt.
Im September war Präsident José Eduardo dos Santos seit 30 Jahren im Amt. Die für 2009 angesetzten Präsidentschaftswahlen wurden wegen der noch ausstehenden Genehmigung der neuen Verfassung weiter verschoben. Es gab drei verschiedene Verfassungsentwürfe, die zur öffentlichen Diskussion in Umlauf gebracht wurden. Ein Entwurf sah die Direktwahl des Präsidenten durch das Parlament vor. Bis zum Jahresende war noch keine Entscheidung bezüglich der Entwürfe gefallen. Im Dezember gab Präsident dos Santos bekannt, dass die Wahlen voraussichtlich um weitere drei Jahre verschoben würden.
Anfang 2009 führten schwere Regenfälle in zahlreichen Landesteilen zu Überschwemmungen. Zehntausende Menschen verloren ihr Zuhause, darunter im März etwa 25000 Bewohner der Provinz Cunene im Süden des Landes.
Im September schloss Angola mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) eine Vereinbarung über Kredite in Höhe von bis zu 890 Mio. US-Dollar.
Recht auf Wohnen - Zwangsräumungen
Im Juli kündigte die Regierung die Aufhebung des Importzolls für einige Baustoffe an, um den Bau von Unterkünften für Menschen in Armut erschwinglicher zu machen. Im selben Monat wurde bekannt gegeben, dass die USA Angola einen Kredit in Höhe von 400 Mio. US-Dollar gewährten, um in den nächsten Jahren 1 Mio. Unterkünfte für Menschen in Armut zu bauen.
Trotz dieser Maßnahmen fanden weiterhin Zwangsräumungen statt. Im Juli wurden über 3000 Familien (ca. 15000 Personen) aus den Vierteln Bagdad und Iraque in Luanda vertrieben. Diese Zwangsräumungen hatten ein größeres Ausmaß als die Zwangräumungen in den vorangegangenen Jahren. Von offizieller Seite wurden diese Maßnahmen damit begründet, dass die Vertriebenen von der Regierung als Bauland ausgewiesenes Land illegal besetzt und bebaut hätten. Einige der Vertriebenen gaben jedoch an, einen Rechtsanspruch auf das Land zu haben. In der Provinz Benguela gab es ebenfalls Zwangsräumungen, und Zehntausende Familien im gesamten Land waren bei Jahresende weiter von Zwangsräumung bedroht.
Die Polizei beging nach wie vor Menschenrechtsverletzungen, auch durch den exzessiven Einsatz von Gewalt und staatlichen Mord. Nur wenige Beamte mussten sich strafrechtlich verantworten, und es gab kaum Informationen darüber, ob die Polizei für in der Vergangenheit begangene Verstöße zur Verantwortung gezogen wurde.
Es gab Berichte über willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen durch die Polizei. Die meisten Festnahmen waren begleitet von einem exzessiven Einsatz von Gewalt. Nach weiteren Informationen soll die Polizei außerdem Häftlinge in der Provinz Lunda Norte gefoltert und auf andere Weise misshandelt haben.
Im März kam das Verfassungsgericht zu der Entscheidung, für ein Verfahren gegen die Vereinigung für Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie (Associação de Justiça, Paz e Democracia) nicht zuständig zu sein. In dem Verfahren wurde die Auflösung der Vereinigung mit der Begründung beantragt, dass ihre Satzung Bestimmungen enthalte, die gegen angolanisches Recht verstießen. Das Verfassungsgericht übergab die Entscheidung des Falls an den Obersten Gerichtshof.
Journalisten sahen sich weiterhin mit Schikanen durch Prozesse und andere Einschränkungen konfrontiert. Mindestens drei Journalisten beschuldigte man des Missbrauchs der Medien, ein weiterer wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Verleumdung verurteilt.
In der Provinz Cabinda kam es nach wie vor zu sporadischen Auseinandersetzungen zwischen den Streitkräften von Angola und dem militärischen Flügel der Befreiungsfront für den Staat Cabinda (Frente de Libertação do Estado de Cabinda).
Die Behörden wiesen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, meist Staatsbürger aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), weiterhin aus. Viele der Ausgewiesenen machten für sich jedoch ein Bleiberecht in Angola geltend. Gegen Ende September begannen daraufhin die Behörden der DR Kongo in einer Vergeltungsaktion, Angolaner ebenfalls auszuweisen (siehe Länderbericht DR Kongo).
Die Massenabschiebungen fanden unter erbarmungswürdigen Umständen statt und waren begleitet von Menschenrechtsverletzungen, zu denen die Anwendung physischer und auch sexueller Gewalt durch die Streitkräfte gehörte. Viele Personen wurden in überfüllten Fahrzeugen an die Grenzen gebracht, wobei dem Vernehmen nach einige von ihnen erstickt sind. Zahlreiche Familien, auch Kinder, wurden während der Abschiebungen getrennt und die Deportierten in entlegenen Gebieten ohne Nahrung und Obdach zurückgelassen. Von den Abschiebungen waren Flüchtlinge aus beiden Ländern betroffen.
Im Oktober kamen beide Länder überein, die Abschiebungen zu stoppen. Die angolanische Regierung arbeitete mit einem interinstitutionellen UN-Ausschuss zusammen, um das entstandene humanitäre Problem in den angolanischen Provinzen Uíge und Zaire anzugehen. Es liegen keine Informationen vor, dass die während der Abschiebungen begangenen Menschenrechtsverletzungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen.
Die von Amnesty International im Oktober 2008 beantragten Visa waren noch nicht erteilt worden. Im Oktober 2009 reichte Amnesty International neue Anträge ein, die jedoch zum Jahresende ebenfalls noch nicht genehmigt worden waren.
Unjust, unlawful, unacceptable: forced evictions in Angola (AFR 12/002/2009)
Angola: Submission to the UN Universal Periodical Review (AFR 12/005/2009)
© Amnesty International© Amnesty International
Amnesty International Report 2010 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)