Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Cameroon

Amnesty Report 2015

Kamerun

 

 

Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord.

Die von Nigeria aus operierende Gruppe mordete, brannte Ortschaften nieder und nahm Geiseln. Sicherheitskräfte sollen mutmaßliche Mitglieder von Boko Haram willkürlich festgenommen, inhaftiert und außergerichtlich hingerichtet haben. Hunderttausende Flüchtlinge aus Nigeria und der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) lebten unter katastrophalen Bedingungen in überfüllten Lagern.

Hintergrund

Im ganzen Land waren Anzeichen für eine Destabilisierung spürbar. Diese war die Folge innenpolitischer Spannungen und internationaler Entwicklungen, wie der anhaltenden grenzüberscheitenden Angriffe von Boko Haram und der Gewalt in der benachbarten ZAR. Sicherheitskräfte, darunter die militärische Eliteeinheit Bataillon d'Intervention Rapide (BIR), waren für Menschenrechtsverletzungen einschließlich außergerichtlicher Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürlicher Festnahmen sowie Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage verantwortlich. Diese Menschenrechtsverletzungen wurden vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Boko Haram begangen.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Nach vorliegenden Informationen wurden viele Menschen im Norden Kameruns, denen Verbindungen zu Boko Haram nachgesagt wurden, von Sicherheitskräften - u.a. von Angehörigen des BIR - getötet. Am 1. Juni 2014 wurde der Krankenpfleger Nzouane Clair René in der Umgebung der Stadt Mora erschossen. Sicherheitskräfte hatten ihn festgenommen. Die beiden Händler Ousmane Djibrine und Gréma Abakar sollen ebenfalls am 1. Juni auf dem Weg zu einem Dorfmarkt in Zigagué in der Ortschaft Dabanga von Angehörigen des BIR erschossen worden sein.

Am 15. Juni töteten Angehörige des BIR Malloum Abba in der Ortschaft Tolkomari. Aus weiteren Berichten ging hervor, dass Oumaté Kola am 20. Juni im Wald von Mozogo erschossen aufgefunden wurde. Angehörige des BIR hatten ihn einige Tage zuvor festgenommen. Am selben Tag sollen in der Stadt Nguetchewé BIR-Angehörige Boukar Madjo erschossen haben.

Verschwindenlassen

Amnesty International erhielt 2014 Kenntnis von mehreren Fällen des Verschwindenlassens. Diese wurden vor allem aus der Region Extrême-Nord gemeldet, wo Sicherheitskräfte gegen Boko Haram kämpften. Für die meisten gemeldeten Fälle sollen Angehörige des BIR verantwortlich sein.

Abakar Kamsouloum wurde Berichten zufolge am 2. Juni 2014 in seiner Wohnung in Kousseri von Sicherheitskräften festgenommen und in ein Militärlager gebracht. Obwohl seine Familie und lokale zivilgesellschaftliche Gruppen bei den Behörden in Kousséri mehrere Eingaben mit der Bitte um Informationen einreichten, hatten sie bis Ende 2014 weder erfahren, was mit Abakar Kamsouloum geschehen war, noch wo er sich befand.

Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen

Boko Haram war vor allem in der Region Extrême-Nord für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Angehörige der bewaffneten Gruppe brannten bei Angriffen auf Ortschaften Häuser nieder und töteten zahlreiche Menschen. Bei den Angriffen handelte es sich oftmals um Vergeltungsaktionen für die tatsächliche oder vermeintliche Zusammenarbeit mit den kamerunischen Sicherheitskräften.

Boko-Haram-Kämpfer waren 2014 für mehrere Entführungen in Kamerun verantwortlich. Einige Entführungsopfer kamen wieder frei, dem Vernehmen nach häufig, nachdem die Regierung Lösegeld gezahlt hatte. Die Behörden wiesen diese Behauptung jedoch zurück. Am 27. Juli 2014 überfielen Mitglieder von Boko Haram in der Stadt Kolofata, die im Grenzgebiet zu Nigeria liegt, den Wohnsitz des stellvertretenden Premierministers von Kamerun, Amadou Ali. 17 Personen wurden entführt, unter ihnen die Ehefrau des stellvertretenden Premierministers. Bei dem Überfall wurden mehrere Personen getötet, darunter auch Polizeibeamte. Alle Entführungsopfer wurden im Oktober 2014 zusammen mit zehn bereits im Mai entführten Arbeitern aus China freigelassen.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Tausende Flüchtlinge, die vor der Gewalt in der ZAR und in Nigeria geflohen waren, lebten in den Grenzgebieten unter unsäglichen Bedingungen in überfüllten Lagern. Ende 2014 befanden sich rund 40000 Flüchtlinge aus Nigeria und ca. 238517 Flüchtlinge aus der ZAR in Kamerun. Nachdem im Dezember 2013 in der ZAR zwischen den bewaffneten Gruppierungen Séléka und Anti-Balaka Kämpfe ausgebrochen waren, hatten mindestens 130000 Menschen aus der ZAR in Kamerun Zuflucht gesucht.

In den Lagern herrschten schwierige Bedingungen. Unbekannte bewaffnete Gruppierungen sollen die Lager angriffen haben. Wegen dieser Angriffe brachte das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) die Flüchtlinge in Gebiete, die weiter von der Grenze entfernt lagen und daher sicherer waren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Diskriminierung, Einschüchterungsversuche, Schikanen und Gewalt, die sich gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) richteten, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. LGBTI-Personen wurden wegen vermeintlicher sexueller Handlungen mit Personen des gleichen Geschlechts festgenommen. Es wurden überwiegend Männer, aber auch einige Frauen festgenommen. Einige der Festgenommenen wurden zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt. Andere wurden willkürlich in Haft gehalten und später auf freien Fuß gesetzt.

Am 1. Oktober 2014 nahm die Polizei bei einer Razzia in einer Wohnung in der kamerunischen Hauptstadt Yaoundé fünf Menschen fest, unter ihnen eine Transgender-Person. Die Festgenommenen wurden später auf einem nahe gelegenen Polizeirevier in Gewahrsam gehalten. Ein Mann wurde festgenommen, als er die Inhaftierten besuchen wollte. Zwei Gefangene kamen am selben Tag wieder frei. Die übrigen vier wurden wegen Prostitution und "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (trouble de jouissance) angeklagt und am 7. Oktober 2014 bis zum Abschluss der Ermittlungen aus dem Gewahrsam entlassen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsgruppen wurden häufig eingeschüchtert, schikaniert und bedroht. Die Büros einiger Menschrechtsorganisationen wurden beschattet und waren in einigen Fällen Zielscheibe von Einbrüchen, für die nach vorliegenden Informationen Sicherheitskräfte verantwortlich waren.

In der Nacht des 12. Juni 2014 drangen acht unbekannte Bewaffnete in die Büroräume des Netzwerks zentralafrikanischer Menschenrechtsverteidiger (Réseau des Défenseurs des Droits Humains en Afrique Centrale - REDHAC) ein. Bevor die Eindringlinge sich gewaltsam Zugang zu den Büros verschafften, drohten sie, den Wachmann zu töten. Sie durchwühlten Dokumente und nahmen Berichten zufolge zwei Fernseher, drei Laptops, einen Tablet-Computer und Geld mit. Das war bereits der vierte Überfall auf die Büros von REDHAC. Zwar erstattete die Organisation Anzeige bei der Polizei, doch ergriffen die Behörden keine konkreten Maßnahmen für eine gründliche Untersuchung der Vorfälle.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die Sicherheitskräfte nahmen nach wie vor Menschen willkürlich fest und inhaftierten sie ohne Anklageerhebung. Auch die Eliteeinheit BIR ging im Rahmen ihrer Operationen gegen Boko Haram in den nördlichen Regionen des Landes auf diese Weise vor. Vielfach wurden Menschen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In den meisten Fällen durften die Inhaftierten weder von ihren Angehörigen noch von Ärzten oder Anwälten besucht werden. Es gingen auch mehrere Berichte über willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen durch die Polizei und die Gendarmerie in zivilrechtlichen Angelegenheiten ein. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zur Verfassung und zu den Gesetzen Kameruns.

Rechte auf Vereinigungs- und auf Versammlungsfreiheit

Vermeintliche oder tatsächliche Gegner der Regierung durften ihre Rechte, friedliche Demonstrationen und Aktivitäten zu organisieren, nicht wahrnehmen.

Am 3. Oktober nahm die Polizei vor dem französischen Konsulat in Douala den Reggae-Sänger Joe de Vinci Kameni, bekannt als Joe La Conscience, fest, als er eine friedliche Protestaktion beginnen wollte. Ein Journalist aus Douala wurde zusammen mit ihm festgenommen, später aber auf freien Fuß gesetzt. Joe de Vinci Kameni kam am 9. Oktober 2014 ohne Anklageerhebung wieder frei.

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