Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Nicaragua

Amnesty Report 2015

Nicaragua

 

 

Von der Regierung eingebrachte Änderungen des Allgemeinen Gesetzes über Gewalt gegen Frauen (Ley Integral contra la Violencia Hacia las Mujeres) gaben Anlass zu größter Besorgnis. Das absolute Abtreibungsverbot galt weiterhin.

Hintergrund

Im Februar 2014 traten Verfassungsänderungen in Kraft, die es ermöglichen, dass der Präsident mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann. Außerdem wurde die Beschränkung der aufeinanderfolgenden Wiederwahlen des Präsidenten aufgehoben.

Im Mai zeigte sich der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter äußerst beunruhigt über die Situation der Menschen, die sich in Nicaragua in Haft befinden. Nicaraguas Menschenrechtslage wurde in der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet.

Nicaragua akzeptierte zwar Empfehlungen bezüglich der Diskriminierung von indigenen Bevölkerungsgruppen sowie Nicaraguanern afrikanischer Herkunft, lehnte jedoch die Forderungen einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eines Beitritts zu weiteren internationalen Menschenrechtsmechanismen ab.

Am 19. Juli 2014 wurden bei zwei voneinander unabhängigen Vorfällen Schüsse auf Personen abgegeben, die sich nach der Teilnahme an den Feierlichkeiten zum Jahrestag der Sandinistischen Revolution auf dem Heimweg befanden. Fünf Personen wurden getötet und 19 verletzt. Im Oktober wurden zwölf Männer wegen des Angriffs angeklagt und zu Haftstrafen zwischen zwei und 30 Jahren verurteilt. Drei von ihnen sagten bei Gericht aus, dass sie gefoltert und gezwungen worden seien, ein "Geständnis" abzulegen. Dies ließ Bedenken hinsichtlich der Ermittlungen und der Fairness der Gerichtsverhandlung aufkommen.

Frauenrechte

Im September 2013 verabschiedete Reformen schwächten die Wirksamkeit des 2012 erlassenen Allgemeinen Gesetzes über Gewalt gegen Frauen (Ley Integral contra la Violencia Hacia las Mujeres - Ley 779). Die Gesetzesänderungen sehen vor, Frauen, die Anzeige wegen häuslicher Gewalt erstattet haben, unter Umständen eine Mediation mit ihren Angreifern anzubieten, wenn die begangenen Taten mit weniger als fünf Jahren Haft zu ahnden sind.

Dies gilt z.B. in Fällen von Körperverletzung, Kindesentführung und Bedrohung. In der Konsequenz heißt das, dass Frauen während des Mediationsverfahrens ihren Angreifern von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen müssen und dass mutmaßliche Täter für ihre Verbrechen möglicherweise nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Nach Angaben des Frauennetzwerks gegen Gewalt (Red de Mujeres contra la Violencia) hatten sieben der im ersten Halbjahr 2014 getöteten Frauen zuvor an Mediationsverfahren mit ihren gewalttätigen Partnern teilgenommen. Eine im Juli 2014 erlassene Durchführungsverordnung gab dem Aspekt der Mediation im Gesetz noch zusätzliches Gewicht und beschränkte die Definition von Femizid auf die Tötung von Frauen innerhalb von Partnerschaften. Diese Verordnung weckte starke Zweifel daran, dass Mediation ein geeignetes Mittel im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist, und zog mehrere Rechtsmittelklagen beim Obersten Gerichtshof nach sich.

Schwangerschaftsabbrüche waren nach wie vor unter allen Umständen verboten. Seit der Einführung des absoluten Abtreibungsverbots im Jahr 2006 sind beim Obersten Gerichtshof zahlreiche Gegenklagen eingereicht worden. Ende 2014 hatte der Oberste Gerichtshof noch kein Urteil gefällt.

Am 8. März 2014, dem Internationalen Frauentag, stoppte die Polizei eine friedliche Demonstration gegen Ungleichbehandlung der Geschlechter und Gewalt gegen Frauen. Die Menschenrechtsverteidigerinnen erklärten, dass sie die notwendige behördliche Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung erhalten hatten. Sie äußerten die Befürchtung, dass dieser Vorfall der Beginn weiterer Einschränkungen unabhängiger zivilgesellschaftlicher Bewegungen sein könnte.

Versammlungsfreiheit

Die Ermittlungen im Fall der mutmaßlichen Prügelattacke auf demonstrierende Studierende und ältere Bürger in Managua im Juni 2013 machten keine Fortschritte. Damals soll die Polizei untätig zugesehen haben, wie mutmaßliche Anhänger der Regierung auf die Demonstrierenden einschlugen. Mehr als 100 Studierende hatten die Protestaktion älterer Mitbürger unterstützt, die eine staatliche Mindestrente forderten.

Rechte indigener Volksgruppen

Im März 2014 drückten Angehörige indigener, afro-nicaraguanischer und anderer Gruppen ihren Unmut angesichts der Entscheidung der Regierung aus, eine Lizenz für den Bau eines Mega-Infrastrukturprojekts zu vergeben. Dieses als großer interozeanischer Kanal bekannte Projekt soll den Atlantischen mit dem Pazifischen Ozean verbinden. Die Gruppen kritisierten u.a., dass die Lizenz vergeben worden sei, ohne zuvor die indigenen Gemeinschaften, durch deren Siedlungsgebiet der Kanal führen würde, umfassend zu informieren und ihre freiwillige Zustimmung einzuholen.

Die Arbeiten an dem Projekt begannen im Dezember 2014 und wurden begleitet von Protesten, die zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften führten. Berichten zufolge sollen Personen festgenommen und von Polizisten in Gewahrsam geschlagen worden sein.

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