Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - United Kingdom

 

Pläne, wonach das bisherige Menschenrechtsgesetz (Human Rights Act) durch eine neue britische Grundrechtecharta (British Bill of Rights) ersetzt werden soll, wurden bestätigt. Die Regierung hielt ihren Widerstand gegen eine Beteiligung an den Bemühungen der EU aufrecht, gemeinsam die Verantwortung für die steigende Zahl an Flüchtlingen zu übernehmen, die in Europa Schutz suchen. Die Kritik an Überwachungsgesetzen wurde lauter.

Rechtliche und politische Entwicklungen

Die konservative Partei erreichte bei den Parlamentswahlen im Mai 2015 die absolute Mehrheit und konnte allein die Regierung bilden.

Die neue Regierung bekräftigte ihr Vorhaben, die bisherige Menschenrechtsgesetzgebung (Human Rights Act) durch eine neue britische Grundrechtecharta (British Bill of Rights) zu ersetzen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der UN-Menschenrechtsausschuss und andere äußerten die Sorge, dass die Abschaffung des Human Rights Act eine Schwächung des Menschenrechtsschutzes in Großbritannien zur Folge haben könnte.

Im Juli 2015 veröffentlichte die Regierung ihren Entwurf für ein neues Gewerkschaftsgesetz, das die Durchführung von Streiks erschweren und die Rechte der Gewerkschaften erheblich einschränken würde.

Folter und andere Misshandlungen

Im August 2015 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Bedenken, ob der britische Ausschuss für nachrichtendienstliche Aufklärung und Sicherheit (Intelligence and Security Committee of Parliament - ISC) das geeignete Gremium für eine Untersuchung der Vorwürfe war, denen zufolge sich britische Staatsangehörige im Rahmen von Antiterror-Operationen im Ausland an der Folterung von Gefangenen beteiligt hatten. Zweifel an der Unabhängigkeit des ISC und die Sorge, dass die britische Regierung die Offenlegung von sensiblem Material verhindern könnte, veranlassten den Ausschuss dazu, die Regierung aufzufordern, die Einleitung einer umfassenden strafrechtlichen Untersuchung der Foltervorwürfe zu prüfen.

Am 30. Oktober 2015 wurde der früher in Großbritannien wohnhafte saudi-arabische Staatsbürger Shaker Aamer aus dem Gefangenenlager im US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay entlassen und nach Großbritannien zurückgebracht. Er hatte sich seit Februar 2002 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Guantánamo in Haft befunden.

Im November 2015 begannen die Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof im Zivilverfahren der Eheleute Abdul-Hakim Belhaj und Fatima Boudchar gegen die britische Regierung. Gegenstand der Klage war ihre 2004 mutmaßlich erfolgte Überstellung, Folterung und Misshandlung durch libysche und US-amerikanische Sicherheitskräfte mit Wissen und Unterstützung der britischen Regierung. Die britische Regierung hatte Rechtsmittel gegen ein im Oktober 2014 gefälltes Urteil des Beru-fungsgerichts eingelegt und forderte die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Act-of-State-Doktrin, der zufolge britische Gerichte nicht über andere (an der mutmaßlichen Überstellung beteiligte) Staaten zu urteilen hätten, die im Rahmen ihrer eigenen Gerichtsbarkeit agierten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Auch 2015 herrschte Besorgnis über die weitreichenden staatlichen Befugnisse im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Im Februar 2015 trat ein neues Gesetz in Kraft (Counter-Terrorism and Security Act 2015), das u. a. die Einschränkung der Reisefreiheit für Personen vorsah, die der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten verdächtigt werden. Laut den neuen Bestimmungen kann bestimmten britischen Staatsangehörigen oder anderen aufenthaltsberechtigten Personen die Wiedereinreise nach Großbritannien verweigert werden, wenn sie staatlich vorgegebenen Auflagen nicht zustimmen. Darüber hinaus werden bestimmte öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kommunalbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, "die Notwendigkeit einer Verhinderung terroristischen Gedankenguts gebührend zu berücksichtigen" (sogenannte prevent duty). Nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten die Sorge, dass diese Verpflichtung zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen könne.

Im Oktober 2015 führte die Regierung eine neue "Strategie zur Bekämpfung des Extremismus" ein, die auch Pläne für ein neues Gesetz umfasste (Extremism Bill). Dieses würde den Sicherheitsbehörden umfassende Befugnisse dafür einräumen, gegen alles vorzugehen, was als extremistisch angesehen wird. Zu den Befugnissen würde es gehören, bestimmte Organisationen zu verbieten, Einschränkungen über bestimmte Personen zu verhängen oder den Zugang zu Räumlichkeiten zu beschränken, die mutmaßlich zur Unterstützung extremistischer Aktivitäten genutzt werden. Es herrschte Besorgnis darüber, dass die neuen Befugnisse zur Beeinträchtigung der Rechte auf friedliche Ver-sammlung, Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Schutz der Privatsphäre führen könnten.

Im September 2015 gab Premierminister David Cameron bekannt, dass die Royal Air Force am 21. August in der Nähe des syrischen Rakka einen Drohnenangriff durchgeführt hatte, bei dem drei mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) getötet worden waren, darunter zwei britische Staatsangehörige. Der Aufforderung von Abgeordneten und NGOs, die rechtlichen Leitlinien offenzulegen, auf deren Grundlage der Angriff durchgeführt wurde, kam die Regierung nicht nach.

Am 30. Juli 2015 erklärte das Berufungsgericht im Fall Serdar Mohammed gegen den britischen Verteidigungsminister die fast viermonatige Inhaftierung eines afghanischen Staatsbürgers durch die britischen Streitkräfte für rechtswidrig. Das Gericht befand, die Inhaftierung sei willkürlich erfolgt und habe deshalb gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht jeder Person auf Freiheit und Sicherheit festschreibt und auch bei einer Inhaftierung im Ausland gilt.

Überwachung der Bürger

Im Laufe des Jahres wurde die Kritik an den britischen Überwachungsgesetzen immer lauter. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte Besorgnis und forderte die Regierung auf, sicherzustellen, dass bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und der Speicherung der Kommunikationsdaten nicht gegen Menschenrechtsnormen verstoßen werde.

Am 6. Februar 2015 fällte das Investigatory Powers Tribunal (IPT), ein Sondergericht, das die rechtsprechende Gewalt über die Geheimdienste in Großbritannien innehat, sein Urteil in einem von Amnesty International und neun weiteren NGOs aus vier Kontinenten vorgebrachten Fall. Das Gericht befand, die staatlichen Verfahren zu "Anforderung, Erhalt, Speicherung und Weiterleitung der privaten Kommunikationsdaten von in Großbritannien lebenden Personen durch britische Behörden und die Erfassung dieser Daten durch US-Behörden" stellten einen Verstoß gegen die Rechte auf Schutz der Privatsphäre und freie Meinungsäußerung dar. Nachdem die Regierung im Laufe des Verfahrens jedoch nähere Angaben zu den angewendeten Sicherheitsgarantien gemacht hatte, erklärte das IPT solche Regelungen für eine gemeinsame Nutzung von Geheimdienstinformationen dann doch für rechtmäßig.

Nach der Entscheidung des IPT zogen Amnesty International und die neun weiteren NGOs vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und machten geltend, die britische Gesetzgebung zur Kommunikationsüberwachung verstoße gegen menschenrechtliche Verpflichtungen des Landes, wie z. B. die Wahrung der Rechte auf Schutz der Privatsphäre und freie Meinungsäußerung.

Im Juli 2015 informierte das IPT Amnesty International darüber, dass die Organisation von britischen Behörden abgehört und die gewonnenen Kommunikationsdaten gespeichert worden waren. Da die Speicherung der Kommunikationsdaten für einen längeren Zeitraum erfolgt war als in den internen Richtlinien des Geheimdienstes Government Communications Headquarters (GCHQ) vorgesehen, liege ein Verstoß gegen Artikel 8 und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Auch in Bezug auf die südafrikanische NGO Legal Resources Centre sei laut IPT gegen diese internen Richtlinien verstoßen worden.

Am 17. Juli 2015 befand das Oberste Zivilgericht (High Court), Paragraph 1 des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (Data Retention and Investigatory Powers Act 2014) verstoße gegen europäische Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz persönlicher Daten gemäß der Grundrechtecharta der Europäischen Union.

Im November 2015 veröffentlichte die Regierung den Entwurf für ein Überwachungsgesetz (Investigatory Powers Bill) und leitete das entsprechende Konsultationsverfahren ein. Der Gesetzentwurf beinhaltet eine grundlegende Reform der Gesetzgebung im Bereich Überwachung und Datenspeicherung. NGOs äußerten sich besorgt darüber, dass der Gesetzentwurf den Schutz der Menschenrechte nicht angemessen sicherstelle und sogar Maßnahmen ermögliche, die eine Bedrohung für die Menschenrechte darstellten.

Nordirland

Am 26. Juni 2015 bestätigte der High Court in Belfast die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Regierung, keine unabhängige Untersuchung zu den Umständen der Tötung des Belfaster Rechtsanwalts Patrick Finucane im Februar 1989 durchzuführen.

Ein Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Eheschließung scheiterte vor der Nordirland-Versammlung. Damit ist Nordirland die einzige Region des Vereinigten Königreichs ohne eine solche Gesetzgebung. Im Dezember 2015 wurden in Belfast zwei Klagen gegen das Verbot der gleichgeschlechtlichen Eheschließung verhandelt.

Die Regierungen Großbritanniens, Irlands sowie die nordirische Regionalregierung konnten sich nicht auf eine Gesetzgebung zur Einrichtung neuer Mechanismen für die Untersuchung von Todesfällen des Nordirlandkonflikts verständigen. Auf solche Mechanismen hatte man sich im Stormont House Agreement bereits geeinigt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Schwangerschaftsabbrüche waren in Nordirland nach wie vor nur bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gestattet. Im Juni 2015 wurde berichtet, dass der Justizminister der nordirischen Regierung einen Reformentwurf für das Abtreibungsgesetz vorgelegt habe, um Schwangerschaftsabbrüche auch dann zuzulassen, wenn der Fötus schwer geschädigt oder nicht überlebensfähig ist. Ein zuvor durchgeführtes Konsultationsverfahren zu dieser Reform war im Januar 2015 abgeschlossen worden.

Im August 2015 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung in seinen abschließenden Bemerkungen auf, in der nordirischen Gesetzgebung weitere Ausnahmen von dem Abtreibungsverbot zuzulassen, beispielsweise im Fall einer Vergewaltigung, bei Inzucht und bei einer schweren Schädigung des ungeborenen Kindes. Der Ausschuss forderte zudem freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, Verhütungsmethoden und andere Leistungen im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit.

Im November und Dezember 2015 urteilte der High Court in Belfast, dass das nordirische Abtreibungsgesetz wegen der fehlenden Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs im Fall von Inzest, einer Vergewaltigung oder schwerer Schädigung des Fötus gegen nationales Recht und internationale Menschenrechtsnormen verstoße.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Auch 2015 weigerte sich die Regierung, innerhalb eines EU-Quotensystems zu gleichen Teilen Verantwortung für die wachsende Zahl von Flüchtlingen zu übernehmen, die in Europa Zuflucht suchten. Großbritannien beteiligte sich nicht am Umverteilungsprogramm der EU für 160 000 syrische, eritreische und irakische Flüchtlinge, die in Griechenland, Ungarn und Italien untergebracht waren. Als der öffentliche Druck zunahm, erklärte der Premierminister jedoch im September 2015, Großbritannien werde sein Resettlement-Programm für syrische Flüchtlinge aufstocken - von der Aufnahme einiger hundert Personen innerhalb von drei Jahren auf bis zu 20 000 Menschen innerhalb der nächsten fünf Jahre. Was die Lage in der französischen Hafenstadt Calais anging, hielt die britische Regierung an ihrer Position fest, zwar einen finanziellen Beitrag zur Sicherung des Hafengeländes und des Zugangs zum Kanaltunnel zu leisten, aber keine der in Calais festsitzenden Flüchtlinge und Migranten ins britische Asylsystem aufzunehmen (siehe Länderbericht zu Frankreich).

Im März 2015 verabschiedete das Parlament ein Gesetz gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act 2015), das die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung und Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel erweitert. NGOs kritisierten, dass die Regierung bestimmte Schutzvorkehrungen aus den Einwanderungsbestimmungen gestrichen hatte, die es ausländischen Hausangestellten in Großbritannien ermöglicht hätten, sich aus sklavenartigen Abhängigkeiten zu befreien. Die Regierung gab daraufhin eine Überprüfung der Visabestimmungen für ausländische Hausangestellte in Auftrag, im Zuge derer die Empfehlung ausgesprochen wurde, die Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels für ausländische Hausangestellte wieder einzuführen.

Im Oktober 2015 wurde der Entwurf für ein neues Zuwanderungsgesetz veröffentlicht, das den Bestrebungen der Regierung Rechnung trägt, für Migranten ohne gültige Papiere ein "feindliches Umfeld" zu schaffen. Im Fall der Verabschiedung des Gesetzes könnte die Unterstützung für Flüchtlingsfamilien, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, eingestellt werden. Kommunalbehörden hätten nicht mehr länger die Pflicht, Personen auf der Grundlage ihres Einwanderungsstatus zu unterstützen, die als Kinder in Pflege untergebracht waren und diese mit 18 Jahren verließen. Viele Asylsuchende, die das Recht haben, Rechtsmittel gegen eine negative Asylentscheidung einzulegen, könnten noch vor Beginn ihres Berufungsverfahrens leichter abgeschoben werden, und die Entscheidung über eine Freilassung inhaftierter Migranten gegen Kaution und die entspre-chenden Bedingungen würde in weiten Teilen von den Gerichten auf das Innenministerium übertragen.

Unabhängige Aufsichtsbehörden wiesen nach wie vor auf gravierende Mängel bei der Inhaftierung von Migranten hin. Im März 2015 stellte eine parteiübergreifende parlamentarische Gruppe in ihrem Bericht fest, dass von der Möglichkeit der Inhaftierung auf unverhältnismäßige Weise Gebrauch gemacht werde.

Im Juli 2015 setzte der Zuwanderungsminister die Detained Fast Track Procedure aus. Hierbei handelt es sich um ein beschleunigtes Asylverfahren, bei dem viele Asylsuchende in Haft genommen werden und kaum genügend Zeit erhalten, um sich mit einem Rechtsbeistand zu beraten und Beweise für ihren Asylanspruch vorzulegen. Die Aussetzung erfolgte nach einem in zweiter Instanz bestätigten Gerichtsurteil, in dem das Verfahren als strukturell unfair und deshalb rechtswidrig eingestuft wurde.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Mai 2015 veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ihren Bericht über ihren Besuch in Großbritannien. Darin gelangte sie zu dem Schluss, die Regierung habe zwar die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zur nationalen Priorität erklärt und eine Reihe von Strategien und Aktionsplänen entwickelt, doch hätten entsprechende Initiativen nur vereinzelt zu Beispielen für vorbildliche Praktiken geführt. Insgesamt sei kein auf den Menschenrechten beruhendes kohärentes und schlüssiges Vorgehen der Regierung erkennbar.

Mit dem neuen Gesetz über schwere Straftaten (Serious Crime Act 2015) gingen einige Gesetzesänderungen einher; so wurde u. a. eine Anzeigepflicht für Fälle von Genitalverstümmelung eingeführt. Seit dem 31. Oktober sind Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen verpflichtet, alle Fälle von Genitalverstümmelung bei unter 18-jährigen Mädchen, von denen sie Kenntnis erhalten, bei der Polizei anzuzeigen.

Am 29. Dezember 2015 wurde dem Gesetz gegen häusliche Gewalt eine neue strafbare Handlung hinzugefügt. Das Ausüben von Zwang oder Kontrolle in einer partnerschaftlichen Beziehung ("coercive and controlling behavior") kann nun mit bis zu fünf Jahren Haft und/oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Als Reaktion auf Beschwerden von Organisationen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt nach Einschnitten bei der Finanzierung von Spezialleistungen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, kündigte die Regierung im August die Einrichtung eines mit 3,2 Mio. britischen Pfund ausgestatteten Fonds (Domestic Abuse Fund) an. Die Besorgnis über das Ausmaß der finanziellen Einschnitte bei den Dienstleistungen für die Opfer dieser Art von Gewalt blieb aber bestehen.

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