Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich Schweden
Staatsoberhaupt: König Carl XVI. Gustaf
Regierungschef: Fredrik Reinfeldt
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 9,2 Mio.
Lebenserwartung: 80,8 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 4/4 pro 1000 Lebendgeburten

Die Regierung behielt sich auch für die Zukunft das Recht vor, unter Hinweis auf "diplomatische Zusicherungen" Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen sie von Folter oder Misshandlung bedroht sein könnten. Zwei Opfer von geheimen rechtswidrigen Gefangenenüberstellungen (renditions) erhielten keine Aufenthaltserlaubnis. Abschiebungen von Asylsuchenden, über deren Anträge noch nicht endgültig entschieden worden war, gaben Anlass zu Besorgnis.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im April nahm der UN-Menschenrechtsausschuss zur Kenntnis, dass Schweden auch in Zukunft nicht auf die Verwendung "diplomatischer Zusicherungen" verzichten will, um Menschen in Länder zurückschicken zu können, in denen sie Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt sein könnten. Der Ausschuss empfahl der Regierung sicherzustellen, dass niemand, auch kein Terrorismusverdächtiger, der Gefahr von Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt wird.

  • Zum Teil aufgrund von Informationen, die gegenüber Ahmed Agiza und Mohammed El Zari nie offengelegt wurden, lehnte die Regierung im November 2009 den Einspruch der beiden Männer gegen die Entscheidung ab, ihnen keine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Die schwedische Regierung verweigerte den beiden somit eine umfassende Wiedergutmachung für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die sie im Dezember 2001 als Folge ihrer Überstellung von Schweden nach Ägypten in einem vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA gemieteten Flugzeug erlitten hatten. Die Behörden kamen der Forderung nicht nach, gründliche Ermittlungen hinsichtlich der Gründe für die Ausweisung der beiden Männer vorzunehmen.

Guantánamo-Häftlinge

Im Februar sprach das Stockholmer Einwanderungsgericht Adel Abdul Hakim, einem chinesischen Staatsangehörigen aus der Volksgruppe der Uiguren, der 2006 aus US-amerikanischer Haft in Guantánamo entlassen worden war, den Flüchtlingsstatus zu. Mit diesem Urteil wurde der ablehnende Bescheid der Einwanderungsbehörde aufgehoben, die Adel Abdul Hakim im Juni 2008 eine Aufenthaltserlaubnis verweigert hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über das Versäumnis, das Recht inhaftierter Straftatverdächtiger auf Konsultation eines Arztes zu garantieren. Die gemeldete Zahl von Selbsttötungen in Haftanstalten und das Fehlen einer effektiven und unabhängigen Anlaufstelle für Beschwerden gegen die Polizei wurde vom Ausschuss ebenfalls mit Kritik bedacht.

Im Dezember erklärte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter, dass die Behörden nur unzureichende Maßnahmen ergriffen hätten, um seine Besorgnis zu zerstreuen. Seine Kritik galt nicht ausreichend verankerten gesetzlichen Mechanismen gegen Misshandlungen in Polizeigewahrsam. Er beanstandete ferner allzu strenge Auflagen gegen Untersuchungsgefangene und die Isolierung von verurteilten Häftlingen gewisser Kategorien.

  • Die Ermittlungen bezüglich des Todes von Johan Liljeqvist, einem 24-jährigen Mann, der im April 2008 nach seiner Festnahme durch die Göteborger Polizei gestorben war, wurden im Oktober 2009 wieder aufgenommen. Zuvor war bekannt geworden, dass Polizeiermittler versucht hatten, das Ausmaß der von ihm erlittenen Verletzungen zu vertuschen.

Im Dezember kritisierte die Ombudsperson des Parlaments den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei in bestimmten Situationen. Sie beanstandete die Verwendung solcher Sprays in Fahrzeugen und Einrichtungen der Polizei gegen Personen, die bereits unter polizeilicher Kontrolle stehen. Auch als Druckmittel, polizeiliche Anweisungen zu befolgen, oder in Situationen, in denen keine Gewaltbereitschaft erkennbar ist, lehnte die Ombudsperson den Einsatz von Pfefferspray ab.

Schweden unterließ es, Folter als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über die Ausweisung von Asylsuchenden, über deren Anträge noch nicht endgültig entschieden war. Er beanstandete, dass in manchen Abschiebungsverfahren Informationen Berücksichtigung finden, die gegenüber den von Abschiebung Bedrohten nicht offengelegt werden. Auch lang anhaltende Inhaftierungen einiger Asylsuchender wurden mit Kritik bedacht. Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter äußerten sich besorgt über die Unterbringung von inhaftierten Migranten in Untersuchungsgefängnissen.

Trotz Empfehlungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an alle Staaten, Zwangsrückführungen in den Süden und die Mitte Iraks sowie nach Eritrea zu stoppen, wurden 285 Iraker in die genannten Landesteile und mehrere Eritreer nach Eritrea abgeschoben.

Asylsuchende, die ihre Überstellung in ein anderes EU-Mitgliedsland nach der Dublin-II-Verordnung anfechten wollten, hatten keinen Anspruch auf ein Berufungsverfahren, das ihre Überstellung bis zum Abschluss des Verfahrens aufgeschoben hätte. Den während des Wartens auf die Überstellung Inhaftierten wurde das Recht auf juristischen Beistand verweigert, auch in Bezug auf Probleme in Verbindung mit ihrer Inhaftierung, bis über die Überstellung entschieden war.

Im Juni äußerte sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes besorgt über das Versäumnis der Behörden, die Interessen von asylsuchenden Kindern in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Auch die hohe Zahl von unbegleiteten Kindern, die aus Aufnahmezentren verschwinden, veranlasste den Ausschuss zu kritischen Bemerkungen. Im November kündigte die Regierung an, dass man eine Kommission bilden werde, um das System für den Umgang mit unbegleiteten asylsuchenden Kindern und deren Wohnbedürfnissen zu überarbeiten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über die hohe Zahl von Gewalttaten gegen Frauen, den Mangel an Schutzeinrichtungen für Frauen in manchen Gemeinden und die anhaltende Praxis weiblicher Genitalverstümmelungen (innerhalb von Migrantengemeinschaften).

Diskriminierung

Der UN-Menschenrechtsausschuss registrierte eine Zunahme von Berichten über rassistisch motivierte Straftaten. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zeigte sich besorgt über diskriminierende Praktiken sowie fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen gegenüber Kindern aus ethnischen Minderheitengruppen, Flüchtlingskindern und asylsuchenden Kindern sowie Kindern aus Migrantenfamilien.

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