Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Malawi

Amnesty Report 2015

Malawi

 

 

Die für den Tod von zwei Studenten in den Jahren 2011 und 2012 Verantwortlichen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Homosexualität galt nach wie vor als strafbare Handlung, doch wurde eine Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zugesichert. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Die allgemeinen Wahlen, die am 20. Mai 2014 stattfanden, führten zu Spannungen, da die amtierende Staatspräsidentin Joyce Banda versuchte, die Präsidentschaftswahl wegen angeblichen Wahlbetrugs annullieren zu lassen. Nach der Entscheidung des Hohen Gerichts wurde der Kandidat der oppositionellen Demokratischen Fortschrittspartei (Democratic Progressive Party), Arthur Peter Mutharika, zum Wahlsieger erklärt.

Die neue Regierung sah sich mit einer Reihe von chronischen Problemen konfrontiert: wachsende Armut, schlechte staatliche Dienstleistungen, grassierende Arbeitslosigkeit, eingeschränkter Zugang zur Justiz, Gewalt aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit sowie Kinderehen.

Mehr als 1,4 Mio. Menschen der ländlichen Bevölkerung waren während der "Hungerzeit" vor der Ernte des Jahres 2014 von Unterernährung bedroht.

Internationale Kontrolle

Im Juli 2014 erschien Malawi vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, der über den ersten regelmäßigen Bericht des Landes nach den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beriet. Der Ausschuss empfahl Malawi u.a., das Gesetz über die nationale Menschenrechtskommission zu ändern und der Kommission die volle Unabhängigkeit zu geben, wie es den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen entspricht.

Der Ausschuss legte Malawi zudem die Verabschiedung eines Strafvollzugsgesetzes nahe, das internationalen Standards entspricht. Das Gesetz solle die Gefängnisaufsichtsbehörde mit mehr Zuständigkeiten ausstatten und ihre Unabhängigkeit stärken sowie ein Verfahren für die ständige Prüfung und Veröffentlichung ihrer Empfehlungen festlegen. Außerdem wurde empfohlen, ein Beschwerdeverfahren für Häftlinge einzuführen.

Straflosigkeit

Drei Polizisten, die im Zusammenhang mit dem Tod in Gewahrsam von Edson Msiska angeklagt waren, kamen im Juli 2014 frei, weil die Vertreter der Anklage nicht vor Gericht erschienen waren. Eine Begründung für ihr Fernbleiben wurde nicht genannt. Im August 2014 wurde erneut Anklage gegen die Polizisten erhoben. Der Student Edson Msiska war am 29. Januar 2012 unter ungeklärten Umständen im Gefängnis von Mzuzu gestorben, vier Tage nach seiner Festnahme wegen angeblichen Besitzes von Diebesgut.

Wenngleich die Kommission zur Untersuchung des Todes von Robert Chasowa im Jahr 2012 in ihrem Bericht Empfehlungen formuliert und einige Verdächtige genannt hatte, blieb der Fall des politisch engagierten Studenten ungelöst. Robert Chasowa war im September 2011 tot aufgefunden worden, die Todesumstände blieben ungeklärt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Obwohl die vorherige und die amtierende Regierung zugesichert hatten, die Festnahme von Erwachsenen auszusetzen, die einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit gleichgeschlechtlichen Personen unterhalten, waren zwei Männer auf Grundlage bestehender Gesetze gegen Homosexualität angeklagt. Die beiden im Mai 2014 festgenommenen Männer saßen Ende 2014 in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 14 Jahre Haft mit Zwangsarbeit.

Im Juli 2014 erklärte die Generalstaatsanwältin Dr. Janet Banda vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, dass homosexuelle Handlungen unter Strafe stünden, die Strafverfolgungsbehörden ihnen aber nicht nachgehen würden. Sie berichtete außerdem, dass die durch den nationalen Rechtsausschuss erfolgende Überprüfung der Strafgesetze zu gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen hauptsächlich wegen beschränkter Finanzmittel ins Stocken geraten sei.

Der Rechtsausschuss war ausdrücklich gebeten worden, darüber zu befinden, ob die Artikel 137A, 153 und 156 des Strafgesetzbuchs, nach denen Homosexualität strafbar ist, mit der Verfassung vereinbar sind.

Todesstrafe

Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt; seit 1994 sind jedoch keine Hinrichtungen durchgeführt worden.

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