Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

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Amnesty Report 2011

Ägypten

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Ägypten
Staatsoberhaupt: Muhammad Hosni Mubarak
Regierungschef: Ahmed Nazif
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 84,5 Mio.
Lebenserwartung: 70,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 42/39 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 66,4%

Obwohl ein Präsidialerlass vom Mai die Anwendung der Notstandsgesetze begrenzt hatte, nutzten die Behörden die Gesetze weiterhin, um friedliche Kritiker und Oppositionelle sowie Personen, die angeblich die Sicherheit gefährdet hatten, ins Visier zu nehmen und zu verhaften. Einige der festgenommenen Menschen wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft gehalten, gegen andere ergingen nach unfairen Prozessen vor Militärgerichten Freiheitsstrafen. Journalisten und andere Kritiker der Regierung waren weiterhin unter der Anklage der Verleumdung strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben stark eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren auch 2010 an der Tagesordnung und wurden meist nicht geahndet. Meldungen sprachen von mehreren Todesfällen aufgrund von Folter oder Misshandlungen durch die Polizei. Hunderte Verwaltungshäftlinge kamen frei, Tausende andere blieben trotz gerichtlich verfügter Freilassung weiterhin in Haft, unter ihnen auch Langzeitgefangene. Über die Zahl der inhaftierten Personen machten die Behörden keine Angaben. Tausende Bewohner von Elendsvierteln in Kairo, Port Said und Assuan wurden zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen. Sie hatten in "nicht sicheren Stadtvierteln" unter gefährlichen Bedingungen gelebt, weil es anderenorts an erschwinglichem und angemessenem Wohnraum mangelte. Mindestens 30 Menschen, meist Migranten aus afrikanischen Staaten, wurden bei dem Versuch, die Grenze zu Israel zu überschreiten, von Grenzposten erschossen. Gerichte verhängten gegen mindestens 185 Menschen die Todesstrafe, mindestens vier Personen wurden hingerichtet.

Hintergrund

Im Februar befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) mit der Lage der Menschenrechte in Ägypten. Die Regierung akzeptierte viele der ausgesprochenen Empfehlungen, lehnte jedoch andere ab. Ihre Zustimmung zu einem Besuch des UN-Sonderberichterstatters über Folter in Ägypten vertagte sie auf einen späteren Zeitpunkt.

Im Mai 2010 wurde der Notstand, der seit 1981 ununterbrochen in Kraft ist, erneut um zwei Jahre verlängert. Ein Präsidialerlass aus demselben Monat schränkte jedoch gleichzeitig die Anwendung der Notstandsgesetze auf Fälle im Zusammenhang mit "Terrorismus" und Drogenhandel ein.

Im Januar kam es zu mehreren Demonstrationen von Arbeitnehmern gegen die steigenden Lebenshaltungskosten sowie für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Das Urteil eines Verwaltungsgerichts zur Einführung von Mindestlöhnen, die an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten angepasst sind, wurde von den Behörden nicht umgesetzt.

Politische Aktivisten, darunter Mitglieder der verbotenen Muslimbruderschaft und anderer oppositioneller Gruppierungen wie die Nationale Vereinigung für den Wandel (National Association for Change), die Bewegung 6. April (6 April Movement) und die Ägyptische Bewegung für Wandel (Egyptian Movement for Change - Kefaya), demonstrierten gegen den Notstand und gegen Übergriffe durch die Polizei. Viele von ihnen wurden festgenommen, geschlagen, in abgelegene Gegenden gebracht und dort ohne Mobiltelefone, Geld und Schuhe zurückgelassen. Es wurden noch weitere Personen verhaftet und unter der Anklage der Körperverletzung an Polizeibeamten vor Gericht gestellt und zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Aus den Wahlen zur Shura (Oberhaus des Parlaments) im Juni und zur Nationalversammlung im November und Dezember 2010 ging die regierende Nationale Demokratische Partei (National Democratic Party) mit großer Mehrheit als Siegerin hervor. Die Wahlen waren überschattet von schweren Vorwürfen über Betrug, Stimmenmanipulation und Gewaltanwendung mit mindestens acht Toten. Die führenden Oppositionsparteien zogen ihre Kandidaturen zur Wahl der Nationalversammlung nach dem ersten Hauptwahlgang im November offiziell zurück.

Mindestens 1200 Anhänger und Kandidaten der Muslimbruderschaft wurden in Haft genommen. Die Gruppierung hatte im Oktober angekündigt, viele ihrer Unterstützer als Kandidaten für die Wahlen aufstellen zu wollen. Den amtlichen Ergebnissen zufolge wurde keine dieser Personen gewählt. Somit war die Muslimbruderschaft nicht mehr im Unterhaus des Parlaments vertreten, wo sie zuvor die größte Oppositionsfraktion gestellt hatte.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden nutzten ihre Befugnisse im Rahmen des Notstands aus, um Menschen festzunehmen, die sie sicherheitsrelevanter Straftaten verdächtigten. Die Gefangenen wurden oft mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Viele von ihnen gaben an, von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes (State Security Investigations - SSI) gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein, um "Geständnisse" zu erpressen, die sie später vor Gericht widerriefen. Weitere Personen, gegen die der Verdacht bestand, die Sicherheit gefährdet zu haben, wurden abgeschoben.

  • Husam Radhwan al-Mar'i, ein Syrer mit Wohnsitz im Jemen, war nach seiner Festnahme auf dem Flughafen von Kairo im April 2010 38Tage lang inhaftiert. Er wurde ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gab an, geschlagen, ausgepeitscht und mit Elektroschocks gequält worden zu sein. Die Behörden verdächtigten den Syrer, einer "terroristischen Gruppierung" anzugehören. Am 19. Mai kam er ohne Anklage frei und wurde in den Jemen ausgewiesen.
  • Im April 2010 verurteilte das unter den Notstandsgesetzen tätige Oberste Staatssicherheitsgericht 26 vermeintliche Mitglieder der sogenannten Hisbollah-Zelle zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis hin zu lebenslanger Haft. Die Angeklagten wurden schuldig gesprochen, Anschläge auf touristische Einrichtungen geplant zu haben, im Besitz von Sprengstoff gewesen zu sein und Informationen an die Hisbollah im Libanon weitergegeben zu haben. Gegen vier der Angeklagten wurde in Abwesenheit verhandelt. Die 22 Personen, die vor Gericht erschienen, waren nach ihrer Festnahme in den Jahren 2008 und 2009 auf Anweisung des Innenministers monatelang in einer unbekannten Haftanstalt ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Die Urteile ergingen auf der Grundlage von "Geständnissen", welche die Angeklagten mit dem Hinweis widerrufen hatten, dass sie ihnen unter Folter abgenötigt worden seien. Das Gericht ordnete keine angemessene Untersuchung der Foltervorwürfe an.

Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren - Verwaltungshaft

Trotz des Präsidialerlasses vom Mai 2010, mit dem der Rückgriff auf die Notstandsgesetze eingeschränkt worden war, machten die Behörden nach wie vor Gebrauch von ihren erweiterten Befugnissen. Sie inhaftierten Angehörige der Opposition und setzten dem Recht auf freie Meinungsäußerung enge Grenzen. Die Behörden gaben die Freilassung von Hunderten von Verwaltungshäftlingen als Folge des Präsidialerlasses bekannt. Darunter sollen sich auch jene Gefangenen befunden haben, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen im Jahr 2004 in Taba in Haft gesessen hatten. Über die noch inhaftierten Personen stellten die Behörden keine Informationen zur Verfügung. Tausende Menschen blieben auch im Jahr 2010 ohne Anklage oder Prozess in Haft, obwohl Gerichte ihre Freilassung angeordnet hatten. In derartigen Fällen erließ das Innenministerium neue Haftbefehle und untergrub damit den Stellenwert gerichtlicher Kontrolle und Aufsicht.

  • Mohammed Farouq El-Sayyed, ein schiitischer Muslim, und sieben weitere Personen, die zusammen mit ihm festgenommen worden waren, befanden sich ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Damanhour-Gefängnis in Verwaltungshaft, obwohl Gerichte ihre Freilassung bereits mindestens sieben Mal angeordnet hatten. Er und weitere elf Personen waren im April und Mai 2009 festgenommen worden. Sie wurden verdächtigt, die Gründung einer Organisation zur Verbreitung des schiitischen Islam geplant zu haben, die dem Islam und der Gemeinschaft der sunnitischen Muslime angeblich schaden sollte. Die Staatsanwaltschaft entließ alle zwölf Angeklagten aus der Haft. Sie wurden jedoch von Mitarbeitern des Innenministeriums erneut festgenommen. Vier Personen kamen später wieder frei.

Folter und andere Misshandlungen

In den Polizeiwachen, Gefängnissen und Haftzentren des SSI kamen Folterungen und andere Misshandlungen von Strafgefangenen und Personen, die verdächtigt wurden, die Sicherheit gefährdet zu haben, systematisch zur Anwendung. Die meisten der dafür Verantwortlichen gingen straffrei aus. In einigen Fällen griff die Polizei verdächtige Personen auf offener Straße an und zeigte sich unbeeindruckt von möglichen Konsequenzen. Bei anderen Gelegenheiten schüchterte die Polizei dem Vernehmen nach die Opfer mit Drohungen ein, um sie davon abzuhalten, Beschwerde gegen ihre Behandlung einzulegen. Im April bewilligte das Innenministerium die Zahlung von insgesamt 10 Mio. Ägyptischen Pfund (1,76 Mio. US-Dollar) als Entschädigung für 840 Mitglieder der islamistischen Gruppe Gamaa Islamiya, die Opfer von Folterungen geworden waren. Gegen die für Folterungen verantwortlichen Personen sind jedoch augenscheinlich keine Maßnahmen ergriffen worden.

In einigen wenigen Fällen gingen die Behörden strafrechtlich gegen Polizeibeamte vor, denen Übergriffe angelastet worden waren. In der Regel handelte es sich dabei um Vorfälle, die zuvor ein breites öffentliches Echo gefunden hatten. Die Angeklagten kamen meist mit milden Strafen davon.

  • Der Arzt Taha Abdel Tawwab Mohamed gab an, er sei am 7. März 2010 in Fayoum von Angehörigen des SSI nackt ausgezogen und geschlagen worden. Er hatte zuvor öffentlich seine Unterstützung für Mohamed el-Baradei, den ehemaligen Leiter der Internationalen Atomenergiebehörde, kundgetan, den die Behörden als Regierungskritiker betrachten. Taha Abdel Tawwab Mohamed wurde am darauffolgenden Tag freigelassen. Sein Rechtsanwalt legte Beschwerde ein, die jedoch offenbar nicht bearbeitet wurde.

Tod in Haft

Mindestens vier Menschen starben Berichten zufolge 2010 in der Haft an den Folgen von Folter und anderen Misshandlungen.

  • Khaled Said war am 6. Juni vor den Augen von Zeugen in einem Internetcafé in Alexandria von zwei Polizisten in Zivil tätlich angegriffen worden und daraufhin gestorben. Der Fall löste öffentliche Empörung aus. Die beiden Beamten der Polizeiwache von Sidi Gaber wurden wegen unrechtmäßiger Festnahme und wegen Folter angeklagt. Für den Tod von Khaled Said wurden sie allerdings nicht direkt verantwortlich gemacht. Ihr Gerichtsverfahren dauerte Ende 2010 noch an. An einigen Verhandlungstagen waren Prozessbeobachter von Amnesty International im Gerichtssaal anwesend.
  • Im November beschuldigte die Familie des 19-jährigen Ahmed Shaaban Beamte der Polizeistation von Sidi Gaber, den jungen Mann zu Tode gefoltert und anschließend seine Leiche in einen Kanal geworfen zu haben, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Die Staatsanwaltschaft schloss die Akten wegen unzureichender Beweise und aufgrund des Autopsieberichts, der bescheinigte, dass Ahmed Shaaban erstickt war.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden schränkten auch 2010 das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Arbeit der Medien stark ein. Kritische politische Berichte durften nicht erscheinen. Von den Parlamentswahlen wurden Kandidaten ausgeschlossen, weil sie Slogans benutzt hatten, welche als religiös eingestuft worden waren. Regierungskritiker mussten mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Verleumdung rechnen. Unabhängige Fernsehsender und -programme, die Kritik an den Behörden äußerten, wurden vorübergehend oder gänzlich abgeschaltet. Bücher und ausländische Zeitungen unterlagen der Zensur, wenn sie über Themen berichteten, die von den Behörden als politisch brisant oder als eine Gefahr für die nationale Sicherheit angesehen wurden.

Im Oktober erteilte die Nationale Behörde zur Regulierung der Telekommunikation (National Telecommunications Regulatory Authority - NTRA) allen Organisationen, die ihren Teilnehmern Massennachrichten per SMS zukommen lassen, die Anweisung, eine Sendelizenz zu beantragen. Die Behörden betonten, dies sei zur "besseren Regulierung" des Service notwendig. Die Aktion wurde jedoch von der breiten Öffentlichkeit dahingehend interpretiert, dass die Behörden die massenhafte Aussendung von Nachrichten durch Regierungskritiker im Vorfeld der Wahlen vom November einschränken wollten. Einen Tag vor den Wahlen erklärte ein Verwaltungsgericht die Anordnung der NTRA für nichtig.

  • Gegen Hamdi Kandil, Sprecher der Gruppierung Nationale Vereinigung für den Wandel, die sich für Reformen der Verfassung und politische Reformen einsetzt, wurde im Mai 2010 Anklage wegen strafbarer Verleumdung erhoben. Er hatte in einem Artikel in der Tageszeitung Al-Chorouk den Außenminister kritisiert. Sein Fall wurde an den Strafgerichtshof in Gise verwiesen. Die Anklage lautete auf Beleidigung und Verleumdung eines Staatsbeamten. Der Prozess begann im November.

Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Die Behörden behinderten weiterhin die Arbeit von politischen Parteien, NGOs, Berufsverbänden und Gewerkschaften mithilfe von gesetzlichen Beschränkungen und anderen Kontrollmaßnahmen. Manche Vereinigungen erhielten keine offizielle Genehmigung. Die Muslimbruderschaft blieb verboten, betätigte sich jedoch in aller Öffentlichkeit weiter. Vor allem im Vorfeld der Wahlen unterbrach die Polizei Wahlveranstaltungen der Muslimbruderschaft und anderer Oppositionsparteien oder löste sie gewaltsam auf. Viele Mitglieder und Anhänger wurden festgenommen.

Die Behörden verweigerten der NGO One Homeland for Development and Freedom die Zulassung. Einige Hilfsorganisationen in Beni Souef wurden beschuldigt, das restriktive NGO-Gesetz unterlaufen zu haben. Sie sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Im März ließ die Regierung verlautbaren, dass ein neuer Gesetzentwurf über NGOs das Gesetz Nr. 84 aus dem Jahr 2002 ablösen werde. Sollte der Entwurf in Kraft treten, wären weitere Einschränkungen der Arbeit von NGOs die Folge. Sie sollen u.a. einer neuen Dachorganisation unterstellt werden, deren Mitglieder zum Teil vom Präsidenten ernannt werden.

Diskriminierung von Frauen und Mädchen

Frauen waren weiterhin Diskriminierung, Gewalt und sexuellen Belästigungen ausgesetzt. In den Armenvierteln wurden Frauen zudem bei Umsiedlungen nach Zwangsräumungen diskriminiert. Wenn ihr Ehemann nicht zugegen war, forderten die örtlichen Behörden von den Frauen den Nachweis ihres Ehestands. Andernfalls waren sie von Obdachlosigkeit bedroht.

Im Februar drängte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) in seinen Abschlussbemerkungen die ägyptische Regierung, ihre Vorbehalte bezüglich der Artikel 2 und 16 der UN-Frauenrechtskonvention aufzugeben, Frauen diskriminierende Gesetze zu überprüfen und zu reformieren, das Beschwerdesystem zu stärken und allen Frauen effektiven Zugang zum Justizwesen zu ermöglichen. Der Ausschuss forderte die Regierung zudem auf, in einem umfangreichen Gesetzeswerk jegliche Form von Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen, beispielsweise häusliche Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe und Verbrechen, die im Namen der "Familienehre" begangen werden. Die Regierung ließ Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen vermissen.

Recht auf Wohnen - Zwangsräumungen

Das Gerichtsverfahren gegen Beamte im Zusammenhang mit dem Erdrutsch in al-Duwayqah, einer informellen Siedlung in Kairo, ging im September 2010 zu Ende. Der stellvertretende Gouverneur von Kairo wurde freigesprochen. Sechs weitere Beamte erhielten eine einjährige Haftstrafe wegen Fahrlässigkeit. Bei dem Erdrutsch waren mindestens 119 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 50 hatten Verletzungen erlitten.

Die Bewohner vieler weiterer Gebiete, die offiziell als "nicht sicher" eingestuft werden, lebten weiterhin unter hochgradig unzureichenden Bedingungen und waren von Bränden, Überflutungen und anderen Gefahren bedroht.

  • Im Januar 2010 kamen bei einer Sturzflut mindestens sechs Menschen ums Leben. Tausende von Bewohnern mussten ihre Häuser auf der Sinai-Halbinsel und in Assuan verlassen, darunter auch solche in "nicht sicheren" Stadtvierteln. Die Behörden stellten nur schleppend und unzureichend Unterkünfte und Hilfen für die Betroffenen bereit.
  • Im August 2010 zerstörte ein Feuer etwa 50 Hütten in der informellen Siedlung Zerzara in Port Said. Die Bewohner wurden obdachlos. Die Behörden stellten ihnen weder Unterkünfte noch Ersatzwohnraum zur Verfügung.

In der großen informellen Siedlung in Manshiyet Nasser im Osten von Kairo lebten noch immer bis zu 12000 Familien inmitten von lockeren Felsbrocken und Klippen, weil sie sich anderswo keinen Wohnraum leisten konnten. Das Gouvernement Kairo teilte den Familien mehr als 5000 Wohneinheiten zu, die sich jedoch zumeist weit entfernt von ihren Unterhaltsquellen und bezahlbaren Grundversorgungseinrichtungen befanden. Die Zwangsräumungen wurden ohne vorherige Ankündigung und ohne Absprache mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Die Bewohner erhielten zuvor keine schriftliche Benachrichtigung, obwohl die Grundstücke, auf denen sie siedelten, schon Monate vorher als "nicht sicher" eingestuft worden waren. Viele Familien wussten nicht, ob man vorhatte, ihnen Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Rechtswidrige Zwangsräumungen fanden auch in den informellen Siedlungen Establ Antar und Ezbet Khayrallah der Kairoer Altstadt statt. Viele Familien wurden obdachlos.

Die Behörden arbeiteten weiterhin an der Umsetzung eines Entwicklungsplans der Regierung für einige der 404 als "nicht sicher" eingestuften Regionen mit schätzungsweise 850000 Bewohnern. Diese wurden jedoch nicht ausreichend in die Planungen einbezogen. Offizielle Pläne, nach denen bis 2015 rund 33 "Hüttensiedlungen" im Großraum Kairo geräumt werden sollen, umfassen auch die Stadtviertel Ezbet Abu Qarn, Ramlet Bulaq und Teile von Ezbet Khayrallah und Ezbet al-Haggana. Es ist zu erwarten, dass sich die Bewohner nur widerwillig in zwei weit entfernte neue Städte umsiedeln lassen werden: in die Stadt 6 October City im Südwesten von Gise und nach 15 May City südlich von Kairo.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Grenzposten schossen weiterhin mit scharfer Munition auf Migranten, die versuchten, die Grenze von Ägypten nach Israel zu überqueren. Mindestens 30 Menschen kamen dabei Berichten zufolge ums Leben. Die Behörden leiteten keine Untersuchung der Umstände derartiger Vorfälle tödlicher Gewaltanwendung ein. Andere Personen, welche die Grenze ohne Genehmigung überqueren wollten, wurden festgenommen und inhaftiert.

  • Im Juli 2010 hob ein Verwaltungsgericht die Abschiebungsbescheide des Innenministers gegen Mohamed Adam Abdallah Yahya und Ishaq Fadlallah Ahmed Dafaallah auf. Die Asylsuchenden aus Darfur standen kurz vor ihrer zwangsweisen Rückführung in den Sudan, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen gedroht hätten.

Todesstrafe

Im Jahr 2010 wurden mindestens 185 Todesurteile gefällt und mindestens vier Menschen hingerichtet.

  • Jihan Mohammed Ali und Atef Rohyum Abd El Al Rohyum wurden im März an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durch den Strang hingerichtet. Sie waren für schuldig befunden worden, den Ehemann von Jihan Mohammed Ali ermordet zu haben. Jihan Mohammed Ali hatte im Gefängnis dem Vernehmen nach erklärt, dass sie allein für den Tod ihres Mannes verantwortlich sei. Atef Rohyum Abd El Al Rohyum wurde hingerichtet, obwohl er Rechtsmittel gegen das Todesurteil eingelegt hatte. Die Familien der beiden wurden von den bevorstehenden Hinrichtungen nicht in Kenntnis gesetzt.

Im Dezember stimmte Ägypten als einer von nur wenigen Staaten gegen ein weltweites Hinrichtungsmoratorium, als eine entsprechende Resolution in der UN-Generalversammlung zur Abstimmung gebracht wurde.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegationen von Amnesty International statteten Ägypten im Berichtsjahr mehrere Besuche ab. Sie führten dort Ermittlungen durch und nahmen an Konferenzen und Workshops teil.

Egyptian authorities failing to protect religious minorities (MDE 12/001/2010)

Egypt: Sweeping reform needed to protect workers' rights (MDE 12/020/2010)

Egypt: Threat of forcible eviction of Greater Cairo's "shack" dwellers (MDE 12/031/2010)

Egypt: "Shouting slogans into the wind" - human rights concerns ahead of the parliamentary elections (MDE 12/032/2010)

Egypt: Release blogger prosecuted by military court, 5 March 2010

Egypt: Halt execution of man accused of murder, 11 March 2010

Egypt: Brutal police killing of young man must be investigated, 14 June 2010

Egypt urged to protect slum-dwellers after rockslide official acquitted, 22 September 2010

Egypt must investigate torture allegations made by freed blogger, 18 November 2010

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