Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Maldives

Amnesty Report 2015

Malediven

 

 

Durch Vorbereitungen zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen wurde das Leben von mindestens 20 zum Tode verurteilten Personen gefährdet. Die Prügelstrafe fand auch weiterhin Anwendung und wurde mehrheitlich gegen Frauen verhängt. Die Regierung ging nicht gegen Personen vor, die in Selbstjustiz Gewalt gegen Verfechter religiöser Toleranz anwendeten. Polizei- und Armeeangehörige, die für unnötige oder exzessive Gewaltanwendung verantwortlich waren, gingen nach wie vor straffrei aus.

Hintergrund

Im März 2014 fanden Parlamentswahlen statt, bei denen die Bündnisparteien des Präsidenten die Mehrheit erzielten. Im April verabschiedete das Parlament ein neues Strafgesetzbuch, das 2015 in Kraft treten soll.

Todesstrafe

Nach mehr als 60 Jahren ohne Hinrichtungen gab es Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Vollstreckung von Todesurteilen. Im April 2014 verabschiedete die Regierung "Verfahrensverordnungen zur Untersuchung und Bestrafung von Mord als Verbrechen" nach dem Polizeigesetz und dem Gnadengesetz (Clemency Act), um so den Weg freizumachen für die Durchführung von Hinrichtungen.

Die Verordnungen beinhalteten auch neue Vorgehensweisen bezüglich der Hinrichtung von Personen, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat jünger als 18 Jahre waren, und sahen die Möglichkeit ihrer Hinrichtung mit Erreichen der Volljährigkeit vor. Zwei Personen wurden vom Jugendgericht für Straftaten, die sie als Minderjährige begangen haben sollen, zum Tode verurteilt.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe

Weiterhin wurden Personen wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zur Prügelstrafe durch Auspeitschen verurteilt. Medienberichten und Menschenrechtsverteidigern zufolge wurden in der Mehrzahl der Fälle Frauen verurteilt und ausgepeitscht. Vom Büro des Generalstaatsanwalts wurde Amnesty International mitgeteilt, dass die Verurteilungen in erster Linie auf Geständnisse zurückgingen.

Wenn Beschuldigte die Vorwürfe leugneten, wurde die Klage der "Unzucht" fallengelassen. Wie es hieß, wurden die Vorwürfe von Männern meist geleugnet und diese daraufhin nicht angeklagt. Dies galt auch für einige Frauen, sofern sie nicht schwanger waren oder die Vorwürfe unter Druck aus ihrem Umfeld gestanden.

Amnesty sprach 2013 mit einer Frau, die wegen "Unzucht" schuldig gesprochen worden war. Sie war im Juni 2012 im Alter von 17 Jahren zu 20 Peitschenhieben und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie berichtete, dass jemand sie beim Geschlechtsverkehr mit ihrem Freund beobachtet und dies der Polizei gemeldet habe. Daraufhin wurde sie festgenommen und vor das Jugendgericht gebracht, wo sie gestand. Die Frau erzählte, dass sie bereits im Alter von 14 Jahren ausgepeitscht worden war.

Prügelstrafen würden stets von Männern vollstreckt. Sie schilderte ihre Erfahrungen wie folgt: "Das Auspeitschen war sehr schmerzhaft. Ich hatte Wunden und für längere Zeit Narben auf meinem Körper." Im Anschluss an die Auspeitschung kam sie ins Gefängnis.

Rechte auf Religions- und auf Meinungsfreiheit

Es wurde niemand für die schweren Messerverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die Ismail "Hilath" Rasheed, einem Befürworter von Religionsfreiheit, im Jahr 2012 zugefügt worden waren. Er war bereits 2011 schon einmal angegriffen worden.
Im Juni 2014 entführte eine islamistische Bürgerwehr mehrere junge Männer, hielt diese stundenlang fest, misshandelte sie und warnte sie davor, den "Atheismus" zu unterstützen. Keiner der Verantwortlichen wurde vor Gericht gestellt.

Im August 2014 wurde Ahmed Rilwan Abdulla, ein bekannter Journalist für die Nachrichtenwebsite Minivan News, möglicherweise Opfer des Verschwindenlassens. Er war zuletzt in den frühen Morgenstunden des 8. August auf der Fähre Malé-Hulhumalé gesehen worden. Es gab nationale und internationale Appelle an die Behörden, mehr für die Aufklärung seines Verbleibs zu tun. Ahmed Rilwan Abdulla hatte u.a. zu den Aktivitäten islamistischer Bürgerwehren recherchiert. Sein "Verschwinden" wurde mit seiner journalistischen Arbeit in Verbindung gebracht.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Regierung machte keine Angaben darüber, ob sie gegen Polizeiangehörige ermittelte, die im April 2014 unnötige Gewalt gegen friedliche jugendliche Teilnehmer eines privaten Musikfestivals angewendet hatten. Die Polizei hatte ihre Sachen durchwühlt, 79 Jugendliche über Nacht in Gewahrsam genommen und einige von ihnen misshandelt. Eine Teilnehmerin berichtete, dass ein Polizist sie heftig in den Rücken getreten habe, ein weiterer Teilnehmer wurde ohne jede Provokation mit Pfefferspray besprüht.

Straflosigkeit

Im Februar 2012 sollen zahlreiche Mitglieder und Führungspersönlichkeiten der Maledivischen Demokratischen Partei von Polizei- und Armeeangehörigen geschlagen und verletzt worden sein. Bis Ende 2014 war hierfür noch niemand zur Rechenschaft gezogen worden.

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