Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Bundesrepublik Nepal
Staatsoberhaupt: Ram Baran Yadav
Regierungschef: Madhav Kumar Nepal (löste im Mai Pushpa Kamal Dahal im Amt ab)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 29,3 Mio.
Lebenserwartung: 66,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 52/55 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 56,5%

Nepalesische Menschenrechtsverteidiger berichteten über Hunderte von Tötungen und Entführungen durch Polizeikräfte und bewaffnete Gruppen. Die Sicherheitslage eskalierte, als immer mehr bewaffnete Gruppen gewalttätig gegen Zivilisten vorgingen. Die Polizei setzte unnötige und exzessive Gewalt ein, um politische Kundgebungen und Menschenrechtsdemonstrationen zu zerstreuen. Es gab zahlreiche Meldungen über Folter an inhaftierten Männern und Frauen.

Hintergrund

Die 2006 im Friedensabkommen (Comprehensive Peace Accord) von Nepal verankerte Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wurde nicht eingehalten. Politische Spaltungen und die starke Zunahme bewaffneter Gruppen gefährdeten den Friedensprozess. Die regierende Kommunistische Partei Nepals (KPN-M, Maoisten) unter Premierminister Pushpa Kamal Dahal stürzte im Mai und wurde durch eine Koalitionsregierung unter Madhav Kumar Nepal ersetzt. Anhänger der maoistischen Partei veranstalteten Protestkundgebungen und Generalstreiks, darunter auch eine Besetzung des Parlaments. Bemühungen um den Entwurf einer neuen Verfassung machten nur geringe Fortschritte. Trotz der erklärten Verpflichtung des Staates zur Unterstützung des UN-Entwurfs zu den Prinzipien und Leitlinien für die effektive Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung (UN Draft Principles and Guidelines for the Effective Elimination of Discrimination Based on Work or Descent), in dem die Ungleichbehandlung der Kasten angesprochen wird, blieb die Diskriminierung von Dalits und Frauen weiterhin ungeahndet.

Justiz in der Übergangsphase

Keine Fortschritte gab es bei den Bemühungen zur Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission - TRC). Nepalesische Kritiker eines seit 2007 anhängigen TRC-Gesetzentwurfs bemängelten u. a. die fehlende Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Kommission von politischer Einflussnahme, einen unzureichenden Zeugenschutz und Bestimmungen, wonach die Kommission die Befugnis erhalten soll, eine Amnestie für Verantwortliche schwerer Menschenrechtsverletzungen zu empfehlen.

"Verschwindenlassen"

Beide Parteien des 2006 beendeten Konflikts ließen Menschen "verschwinden". Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zufolge war Ende 2009 der Verbleib von über 1300 Frauen und Männern noch ungeklärt. Im Juni scheiterte ein Gesetzentwurf, der das "Verschwindenlassen" unter Strafe stellt. Eine Kommission zur Untersuchung dieser Fälle wurde ebenfalls nicht eingerichtet. Der Gesetzentwurf enthielt weder eine Definition von "Verschwindenlassen" nach internationalem Recht noch eine Anerkennung dieses Tatbestands als mögliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Am 30. August veröffentlichte Amnesty International mit acht bekannten nepalesischen und internationalen Organisationen eine gemeinsame Absichtserklärung, in der eine Anpassung des Gesetzentwurfs an internationale Standards gefordert wurde.

Straflosigkeit

Die Verantwortlichen für während des Konflikts begangene Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straffrei - kein einziger Fall kam vor ein Zivilgericht. Opfer berichteten, dass die Polizei sich geweigert habe, Strafanzeigen entgegenzunehmen oder Nachforschungen anzustellen. Die Behörden setzten von Gerichten erlassene Haftbefehle gegen Militärangehörige, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, nicht um.

  • Im Dezember 2009 beförderte die Regierung einen hochrangigen Armeeoffizier, der an Menschenrechtsverletzungen während des Konflikts beteiligt war, darunter Folter, willkürliche Inhaftierungen und "Verschwindenlassen". Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte sprach ihre Besorgnis darüber aus und widersprach seiner Beförderung, solange eine Untersuchung anhängig war.

Misshandlungen durch die Polizei

Die Polizei setzte auch weiterhin unnötige, exzessive Gewalt ein, um Demonstrationen aufzulösen. So wurden protestierende Frauen und Männer mit langen Holzstöcken (lathis) und Gewehrkolben geschlagen. Es gab Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten sowie über bei inszenierten "Zusammenstößen" verübte Tötungen von Personen, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu bewaffneten Gruppen zu unterhalten.

Misshandlungen durch bewaffnete Gruppierungen

Über 100 bewaffnete Gruppen, die in der Terai-Region von Nepal operieren, begingen Menschenrechtsverstöße. So wurden Angehörige der Pahadi-Gemeinschaft entführt und Bombenanschläge auf öffentlichen Plätzen verübt.

  • Am 9. April 2009 erschoss die Polizei Parasuram Kori, nachdem Mitglieder der linksgerichteten, in der Terai-Region beheimateten bewaffneten Gruppierung Janatantrik Terai Mukti Morcha (JTMM-J) auf eine Polizeipatrouille geschossen hatten. Der Mutter des Opfers zufolge waren ihr Sohn und zwei weitere Männer drei Tage zuvor von der JTMM-J entführt worden.

Die Junge Kommunistische Liga, der Jugendflügel der KPN-M (Maoisten), war ebenfalls verantwortlich für Tötungen, Übergriffe und Entführungen.

Kindersoldaten

Über 2500 ehemalige Kindersoldaten verblieben in Ausbildungslagern (militärische Quartiere, die der KPN-M im Rahmen des Friedensabkommens mit ihrer Zustimmung zugewiesen wurden). Im Juli gab die Regierung die Absicht bekannt, sie und über 1000 nach 2006 eingezogene "illegale Rekruten" bis zum November entlassen zu wollen. Beide Seiten konnten sich jedoch nicht auf einen gemeinsamen Entlassungs- und Rehabilitierungsplan einigen. Bis Jahresende war noch niemand freigelassen worden, die ersten Freilassungen wurden für Anfang Januar 2010 angekündigt.

Folter und andere Misshandlungen

Die nationalen Gesetze zum Schutz gegen Folter reichten nicht an internationale Standards heran und wurden nach wie vor nicht angemessen umgesetzt.
< Im Juli 2009 folterte die Polizei Bhakta Rai und Sushan Limbu, nachdem Letzterer wegen eines Bagatelldelikts in Urlabari im Südosten Nepals festgenommen worden war. Die beiden Männer wurden in einer Zelle geschlagen, auf der Straße bis auf die Unterwäsche entkleidet und dann mit Eisenstäben malträtiert sowie gezwungen, auf Ellbogen und Knien über steinigen Untergrund zu kriechen. Beide erlitten schwere Verletzungen. Nach einer erfolgreichen Eingabe bei Gericht wurde den Männern Rechtsbeistand und medizinische Hilfe gewährt. Die an den Folterungen beteiligten Polizisten verblieben jedoch weiter im Dienst, und es wurde auch keine Untersuchung eingeleitet.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauenrechtlerinnen wurden bedroht, angegriffen und getötet. Es kam auch weiterhin zu Mitgiftmorden und Fällen sexueller Gewalt. Die schwache Gesetzgebung und unzureichende Polizeiarbeit erschwerten die Strafverfolgung in Fällen von familiärer und sexueller Gewalt. Die Polizei weigerte sich, Fälle von Gewalt gegen Frauen zu dokumentieren oder Frauenrechtsverteidigerinnen über den Ermittlungsstand zu informieren.

  • Uma Singh, eine Journalistin von Radio Today FM und Mitglied des Netzwerks für Frauenrechte Women's Human Rights Defender Network, wurde am 11. Januar 2009 von einer Gruppe bewaffneter Männer angegriffen. Sie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie auf dem Weg ins Krankenhaus in Kathmandu starb.

Im August forderte Amnesty International in einer Aktion den Premierminister auf sicherzustellen, dass die Schuldigen im Fall von Maina Sunuwar, einem 15-jährigen Mädchen, das von Angehörigen der nepalesischen Armee im Februar 2004 zu Tode gefoltert worden war, zur Verantwortung gezogen werden. Im Dezember wurde einer der Beschuldigten, Major Niranjan Basnet, aus einer UN-Friedensmission entlassen und nach Nepal zurückgeschickt. Amnesty International forderte die nepalesische Armee auf, ihn an die Zivilbehörden zu überstellen.

Rechtliche und institutionelle Entwicklungen

Die Regierung zögerte die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs trotz der Zusage des damaligen nepalesischen Außenministers hinaus. Im Juli legte Amnesty International der neuen Außenministerin Sujata Koirala über 13000 Anschreiben vor, in denen die Regierung aufgefordert wurde, mit der Ratifizierung fortzufahren. Die Ministerin versprach, den Prozess in die Wege zu leiten, doch waren zum Jahresende noch keine Fortschritte zu verzeichnen.

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