Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Bosnia and Herzegovina

 

 

Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten.

Hintergrund

Fünf Monate nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2014 wurden Ende März 2015 sowohl die Regierung des Gesamtstaats Bosnien und Herzegowina gebildet als auch die Regierung der Föderation von Bosnien und Herzegowina, die einen Landesteil darstellt. Am 1. Juni 2015 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina in Kraft.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Februar 2015 verabschiedete die Nationalversammlung der Republik Srpska, die einen Landesteil bildet, ein Gesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung, das auch das Internet und soziale Medien als "öffentlichen Raum" definiert. NGOs sowie die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien äußerten die Befürchtung, dies könne dazu führen, dass Personen wegen ihrer Aktivitäten im Netz strafrechtlich verfolgt werden und man ihnen Verstöße gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Last legt.

Journalisten waren weiterhin Drohungen und Angriffen ausgesetzt. Im Oktober 2015 wurde ein Brandanschlag auf das Auto eines Journalisten verübt, der für einen lokalen Radiosender arbeitet. Es gab nach wie vor gezielte Hackerangriffe auf Nachrichtenportale im Internet. Die Angriffe, die in den vergangenen zehn Jahren auf Journalisten verübt wurden, führten nur in 15 % der Fälle zu einem Gerichtsurteil.

Diskriminierung

Die Behörden setzten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 im Fall Sejdic'-Finci gegen Bosnien und Herzegowina nach wie vor nicht um. Das Gericht hatte festgestellt, dass die in der Verfassung festgelegte Machtaufteilung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dürfen nur Angehörige der "konstituierenden Völker" (Bosniaken, Serben und Kroaten) für politische Ämter kandidieren, nicht aber Juden und Roma. Die Umsetzung des Urteils war ursprünglich eine Bedingung der EU für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gewesen. Doch wurde später darauf verzichtet, was die Hoffnung auf eine Umsetzung schwinden ließ.

Verbrechen nach dem Völkerrecht

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag ging 2015 das Verfahren gegen den ehemaligen General Ratko Mladic' weiter. Er musste sich wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzung des Kriegs- und Gewohnheitsrechts verantworten. Die Anklagepunkte bezogen sich u. a. auf Srebrenica. Im Fall des ehemaligen Anführers der bosnischen Serben, Radovan Karadžic', stand die Urteilsverkündung Ende 2015 noch aus.

Im Mai 2015 verabschiedete das Parlament von Bosnien und Herzegowina eine Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuchs. Im Zuge der Reform wurde Verschwindenlassen als eigene Straftat erfasst und der Tatbestand der Folter klarer definiert. Außerdem wurde die Definition des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt an die internationalen Standards angepasst, die verschiedene Formen von Zwang erfassen, während zuvor ein demonstrativer Einsatz von Gewalt notwendig war, um den Straftatbestand zu erfüllen. Die Gerichte der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska sowie die Gerichte des Bezirks Brcˇko wendeten jedoch weiterhin das frühere Strafgesetzbuch an, was dazu führte, dass entsprechende Straftaten auf der Ebene der Landesteile, an die diese Fälle zunehmend verwiesen wurden, nicht wirksam verfolgt wurden.

Es mangelte nach wie vor an gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Wiedergutmachung, z. B. in Form eines umfassenden Hilfsprogramms für die Opfer von Kriegsverbrechen oder kostenloser Rechtsberatung für Folteropfer und zivile Kriegsopfer. Bezüglich der Rechte ziviler Kriegsopfer galten in den Landesteilen unterschiedliche Bestimmungen. Eine Angleichung der entsprechenden Gesetze stand Ende 2015 immer noch aus.

Etwa die Hälfte der mehr als 500 Personen, denen in den vergangenen zehn Jahren Kriegsverbrechen zur Last gelegt worden waren, wurde in den beiden vergangenen Jahren unter Anklage gestellt. Dieser bedeutende Fortschritt wurde jedoch aufgehalten, als die EU entschied, die Finanzierung der für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständigen Dienste und Gerichte bis zur Verabschiedung der Strategie für eine Justizreform in den Jahren 2014-18 auszusetzen. Die Verabschiedung verzögerte sich bis September 2015, weil die Republika Srpska die Reformstrategie im Gegensatz zu den übrigen Landesteilen ablehnte. Im Dezember 2015 kündigte die Republika Srpska an, die Zusammenarbeit mit dem Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina einzustellen. Damit wurde es noch schwieriger, wirksam zu ermitteln und strafrechtlich gegen Personen vorzugehen, die im Verdacht standen, Kriegsverbrechen verübt zu haben, und die sich möglicherweise auf dem Gebiet der Republika Srpska versteckt hielten. Ende 2015 gab es noch keinen gemeinsamen Aktionsplan zur Umsetzung der Reformstrategie.

Im Juni 2015 sprach ein bosnisches Gericht erstmals einer Frau, die im Krieg vergewaltigt wurde, eine finanzielle Entschädigung zu. Die beiden Täter, zwei bosnisch-serbische Soldaten, erhielten zehnjährige Haftstrafen. Zuvor waren Opfer gezwungen, in Zivilprozessen auf Entschädigung zu klagen, was bedeutete, dass sie ihre Identität preisgeben mussten.

Im November 2015 unterzeichneten die Regierungschefs von Serbien und von Bosnien und Herzegowina ein Protokoll zur Zusammenarbeit bei der Suche nach vermissten Personen. In Bosnien und Herzegowina werden seit dem Krieg mehr als 8000 Personen vermisst.

Amnesty International: Bericht

 

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