Dokument #1223269
Amnesty International (Autor)
Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.
2010 trafen weitere Meldungen über rassistisch motivierte Übergriffe gegen ausländische Staatsbürger und Angehörige ethnischer Minderheiten ein. Strukturellen Defiziten im Strafrechtssystem im Umgang mit Diskriminierung wurde nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Vorwürfe über rassistisch motivierte Misshandlungen und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt wurden weder unverzüglich noch umfassend untersucht. Auch fehlte es weiterhin an einem umfassenden und einheitlichen System der Erfassung rassistisch motivierter Straftaten.
Im Mai 2010 zeigte sich der UN-Ausschuss gegen Folter erneut besorgt über das Fehlen eines Tatbestands der Folter im österreichischen Strafgesetzbuch, das hohe Ausmaß an Straflosigkeit bei Übergriffen durch Polizeibeamte und die geringen Strafen, die die Gerichte bei Fällen von Folter oder anderen Misshandlungen verhängen.
Im November 2010 wurde vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien der Prozess gegen Personen eröffnet, denen vorgeworfen wird, am 13. Januar 2009 den tschetschenischen Flüchtling Umar Israilov ermordet zu haben. Das Verfahren zur Feststellung, ob die Polizeibehörden es versäumt hatten, Israilov auf Ersuchen seines Anwalts hin Polizeischutz zu gewähren, war noch vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat anhängig.
Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung überstellte Österreich auch weiterhin Asylsuchende nach Griechenland, obwohl dort kein funktionierendes Asylsystem existiert. Einige Rückführungen wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch einstweilige Maßnahmen unterbunden. Im November 2010 forderte der Gerichtshof die österreichische Regierung in einem Schreiben auf, Rückführungen nach Griechenland auszusetzen. Die Regierung beschloss jedoch, ihre Praxis der Einzelfallprüfung beizubehalten.
Austria: Submission to the UN Universal Periodic Review, January 2011 (EUR 13/002/2010)
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Amnesty International Report 2011 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)