Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Staat Kuwait
Staatsoberhaupt: Scheich Sabah al-Ahmad al-Jaber al-Sabah
Regierungschef: Scheich Nasser Mohammad al-Ahmad al-Sabah
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 3,1 Mio.
Lebenserwartung: 77,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 11/9 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 94,5%

Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.

Hintergrund

Im Mai 2010 beurteilte der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) die Lage der Menschenrechte in Kuwait. Im September akzeptierte die Regierung 114 Empfehlungen des Gremiums, darunter die Aufforderung, die Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitsmigranten zu verbessern. 25 Empfehlungen wurden zurückgewiesen, darunter auch ein Hinrichtungsmoratorium.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Zwei Kritiker des Ministerpräsidenten wurden weiterhin schikaniert und strafrechtlich verfolgt.

  • Muhammad Abd al-Qader al-Jasem, ein Journalist und Kritiker des Ministerpräsidenten, wurde am 11. Mai 2010 festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, mit Artikeln in seinem Weblog den Status des Emirs, des Staatsoberhaupts von Kuwait, unterminiert zu haben. Am 28. Juni wurde er gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Am 22. November verurteilte ihn ein Strafgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die er sofort antreten musste. Er legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Außerdem waren noch weitere Klagen seitens des kuwaitischen Ministerpräsidenten gegen ihn anhängig.
  • Khaled al-Fadala, der Generalsekretär der Nationalen Demokratischen Allianz (National Democratic Alliance), einem Zusammenschluss liberaler politischer Organisationen, wurde am 30. Juni zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, in einer Rede, in der er Korruption in Kuwait kritisiert hatte, den Ministerpräsidenten beleidigt zu haben. Er trat seine Haftstrafe am 2. Juli an, kam jedoch 10 Tage später frei. Ein Kassationsgericht hatte verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten festgestellt und ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.
  • Am 9. April 2010 wurden 33 ägyptische Staatsbürger festgenommen, die sich in einem Restaurant in Kuwait getroffen hatten, um einen möglichen Kandidaten für die ägyptischen Präsidentschaftswahlen 2011 zu unterstützen. 25 von ihnen wurden umgehend ausgewiesen, die anderen acht wurden nach vorliegenden Informationen freigelassen.
  • Am 8. Dezember 2010 löste die Polizei unter Einsatz von Gewalt eine öffentliche Versammlung im Haus des Parlamentsabgeordneten Jama'an al-Harbash auf. Dabei soll sie mehrere Mitglieder des Parlaments und weitere Personen tätlich angegriffen haben, die daraufhin im Krankenhaus behandelt werden mussten. Einer von ihnen, der Menschenrechtsverteidiger Dr. Obaid al-Wasmi, erstattete am folgenden Tag Anzeige gegen den Innenminister und die Polizisten, die ihn seinen Angaben zufolge angegriffen hatten. Zwei Tage später wurde er festgenommen. Am 20. Dezember erschien er vor dem Strafgericht und musste sich in sechs Anklagepunkten verantworten, darunter Verbreitung von Falschinformationen im Ausland und Beleidigung des Emirs.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die beiden kuwaitischen Staatsbürger Fawzi al-Odah und Faiz al-Kandari wurden 2010 von den US-amerikanischen Behörden nach wie vor in Guantánamo Bay auf Kuba in Haft gehalten. Im September wies eine US-amerikanische Richterin einen Antrag auf Haftprüfung ab. Damit kann Faiz al-Kandari auf unbestimmte Zeit in Haft gehalten werden.
Im April wies die kuwaitische Regierung Aufforderungen der US-Behörden zurück, die Pässe der beiden ehemaligen Guantánamo-Häftlinge Khalid al-Mutairi und Fouad al-Rabia einzuziehen und ihnen weitere Beschränkungen aufzuerlegen.
Im Mai 2010 sprach ein Strafgericht acht Männer frei, denen vorgeworfen wurde, Mitglieder einer Al-Qaida-Zelle zu sein und Anschläge auf einen US-Stützpunkt in Kuwait geplant zu haben. Die Freisprüche wurden am 28. Oktober von einem Berufungsgericht bestätigt. Im Dezember 2009 hatte ein Gericht anerkannt, dass die Beschuldigten während ihrer Untersuchungshaft misshandelt worden waren. Soweit bekannt, wurden gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für diese Misshandlungen keine Verfahren eingeleitet.

Frauenrechte

Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Die Regierung brachte allerdings ein neues Gesetz auf den Weg. Danach können Frauen die staatlichen Unterstützungszahlungen bekommen, wenn ihre Ehemänner keine erhalten. Außerdem können Frauen im Staatsdienst bezahlten Mutterschutzurlaub in Anspruch nehmen.

  • Im April 2010 untersagte ein Gericht die Berufung von Frauen als Staatsanwältinnen. Es wies eine Klage der Juristin Shurouk al-Failakawi ab, die sich gegen den Vorsitzenden des Obersten Justizrats (Supreme Judicial Council) richtete. Die Juristin hatte sich dort um eine Stelle als Staatsanwältin beworben. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Diskriminierung - die Bidun

Im November kündigte die Regierung einen umfassenden Plan zur Lösung des Problems der staatenlosen Bidun an. Demnach könnte ein Teil von ihnen die kuwaitische Staatsbürgerschaft erhalten, mehr als die Hälfte würde jedoch staatenlos bleiben. Tausenden von Bidun, die seit vielen Jahren in Kuwait leben, wurde die Staatsbürgerschaft bislang stets verweigert. Sie sind staatenlos und haben im Gegensatz zu kuwaitischen Staatsbürgern keinen Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem, zum Arbeitsmarkt und zu anderen sozialen Einrichtungen.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen angemessenen Schutz, weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis. Sie waren weiterhin Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Berichten zufolge gab es unter den Arbeitsmigranten eine hohe Selbstmordrate.
Am 20. Februar 2010 trat ein neues Arbeitsgesetz in Kraft, das sich hauptsächlich auf die Privatwirtschaft bezieht. Es verbietet die Beschäftigung von Minderjährigen unter 15 Jahren. Außerdem sieht es die Einrichtung einer Behörde vor, um die Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitsmigranten zu überwachen.

Todesstrafe

Mindestens zwei Männer und eine Frau wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt. Ein Todesurteil wurde Berichten zufolge nach einer Revision umgewandelt. Es lagen keine Berichte über Hinrichtungen vor.

  • Im Januar 2010 bestätigte ein Kassationsgericht das Todesurteil gegen eine philippinische Hausangestellte. Jakatia Pawa war 2008 wegen Mordes an der 22-jährigen Tochter ihres Arbeitgebers zum Tode verurteilt worden.
    Im Dezember gehörte Kuwait zu der Minderheit der Staaten, die gegen ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten, als die UN-Generalversammlung eine entsprechende Resolution zur Abstimmung brachte.

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