Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Estonia

Amnesty Report 2015

Estland

 

 

Das estnische Parlament verabschiedete 2014 ein Gesetz, das unverheirateten heterosexuellen wie auch homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Partnerschaft erlaubt. Ungefähr 91000 Personen blieben weiterhin staatenlos. Nur wenigen Asylsuchenden wurde Schutz gewährt, und die Zahl der Asylanträge war weiterhin niedrig. Die Regierung akzeptierte die Aufnahme eines Häftlings aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Am 9. Oktober 2014 verabschiedete das Parlament ein geschlechtsneutrales Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Das Gesetz erlaubt es unverheirateten, auch gleichgeschlechtlichen, Paaren, ihre Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Es gewährt ihnen auch viele der Rechte, die verheiratete Paare genießen, z.B. in Bezug auf Sozialleistungen. Einem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es erlaubt, die leiblichen Kinder des jeweils anderen Partners zu adoptieren.

Diskriminierung von ethnischen Minderheiten

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) teilte mit, dass etwa 91000 Personen (ungefähr 6,8% der Bevölkerung Estlands) weiterhin staatenlos waren. Die große Mehrheit von ihnen war russischsprachig. Staatenlose Personen hatten nur eingeschränkte politische Rechte.

Die Bemühungen der Behörden, in Estland geborene Kinder staatenloser Eltern einzubürgern, waren noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Kinder die estnische Staatsbürgerschaft automatisch bei ihrer Geburt erhielten. Estland verstieß damit gegen seine Pflichten gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Ethnische Minderheiten waren weiterhin überproportional von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen, was Anlass zu der Besorgnis gab, Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit und Sprache könnte hierzu beitragen. Die sprachlichen Anforderungen führten dem Vernehmen nach zu einer Benachteiligung ethnischer Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Zahl der Asylsuchenden war 2014 weiterhin niedrig. In den ersten zehn Monaten des Jahres wurden ungefähr 120 Asylanträge gestellt, davon etwa 35 von ukrainischen Staatsbürgern. Bis Ende November hatten mindestens 20 Personen Asyl erhalten. Es bestand die Sorge, dass Asylsuchenden an den Grenzen die Einreise und der Zugang zum Asylverfahren verweigert werden könnte. Berichten zufolge waren Verbesserungen bei der Rechtsberatung und den Dolmetscherangeboten für Asylsuchende zu verzeichnen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Oktober 2014 erklärte sich die estnische Regierung nach einer entsprechenden Anfrage der USA bereit, einen Häftling aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba aufzunehmen. Der Name des Mannes und der Zeitpunkt seiner Ankunft wurden nicht bekanntgegeben.

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