a-4307 (ACC-GEO-4307)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Existenz einer staatlichen Krankenversicherung
Eine ausführliche deutschsprachige Zusammenfassung über das staatliche Krankenversicherungssystem in Georgien bietet ein im Februar 2003 von Herrn Arno Wohlgemuth (Osteuropa-Institut FU Berlin) erstelltes Gutachten zur medizinischen Versorgung allgemein und zur Behandlung von Hepatitis C + D im Besonderem für das VG Schleswig. Finden Sie nachstehend bitte ausgewählte Textpassagen aus diesem Gutachten:
„4. Gesetz über die Krankenversicherung von 1997
Das Gesundheitsvorsorgesystem Georgiens rangiert auf der WHO-Liste von 191 Ländern an 76. Stelle, hinter den Ländern Osteuropas, hinter Kasachstan, der Ukraine und Weißrussland, aber noch vor Russland, das an 100. Stelle steht.
Georgien ist ein Mitglied der Weltgesundheitsorganisation (WFIO), der es wiederholt Bericht erstattet hat. Nach dem Krisenhilfsprogramm der Regierung wurde für das georgische Gesundheitsvorsorgesystem am 10. August 1995 eine neue Orientierung definiert. Bei der Ausarbeitung der Strategien wurde den Empfehlungen der Experten der internationalen Organisationen (WHO. Weltbank. Internationaler Währungsfonds) Rechnung getragen, die langfristige Kredite unter Vorzugsbedingungen zur Unterstützung der Reformen zur Verfügung gestellt haben. Wesentliche Hilfe für die Reformen wurde von den Regierungen der USA, Deutschlands und Japans geleistet. Eine Reihe von internationalen Programmen (mit Unterstützung der UNICEF, der USAID, des internationalen Roten Kreuzes usw.) existieren im Zusammenhang mit der Reform.
Die Krankenversicherung ist in Georgien durch das Gesetz über die Krankenversicherung Nr. 660-11 s vom 18. April 1997 geregelt. Nach dem Bericht Georgiens gegen über dem United Nations Economic and Social Council (ECOSOC) aus dem Jahre 1999 normiert das Gesetz über die Krankenversicherung die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen der staatlichen Krankenversicherung und erfasst sowohl die obligatorischen als auch die freiwilligen Formen der Versicherung. Die obligatorische Krankenversicherung erstreckt sich auf alle georgischen Staatsangehörigen und staatenlosen Personen, die ständig in Georgien leben, und wird durch ein Programm der staatlichen Pflichtversicherung gewährleistet. Damit wird die Deckung der Kosten für die ärztliche Versorgung gemäß den entsprechenden staatlichen Programmen garantiert.
Die freiwillige Versicherung deckt die Kosten der Versorgung gemäß den ordnungsgemäß registrierten nichtstaatlichen Programmen, die von den Experten bestätigt worden sind. Die Kostendeckung für georgische Staatsangehörige und staatenlose Personen wird gemäß der Krankenpflichtversicherung garantiert. Ausländer, die in Georgien leben und wohnen, fallen unter das staatliche Versicherungssystem, soweit anderes in internationalen Vereinbarungen nicht vorgesehen ist. Jeder, der in Georgien lebt, hat das Recht, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Gemäß der Krankenversicherung ist jeder, der in Georgien lebt, berechtigt, im Rahmen der Bedingungen des Versicherungsvertrages den Arzt und die medizinische Einrichtung zu wählen und alle Krankenvorsorge zu erhalten, die vom Versicherungsprogramm gedeckt ist, ohne Rück sicht darauf, wie viel er tatsächlich dazu beigetragen hat. Jeder, der in Georgien lebt, hat das Recht, auf Schadenersatz gegen medizinische Einrichtungen und den Versicherer zu klagen.
Die Staatliche Krankenversicherungsanstalt (State Medical Insurance Company — SMIC; Anmerkung ACCORD: siehe auch European Observatory on Health Care Systems, 2002, S. 20) ist 1996 gegründet worden. Sie ist für die Krankenpflichtversicherung zuständig. Seit dem 1. März 1997 führt die Anstalt sechs staatliche Programme durch (für Tuberkulose, Psychiatrie, Behandlung von Kindern unter einem Jahr, Hebammentätigkeit, Krankenvorsorge für die Armen, präventive und therapeutische Vorsorge von Krebspatienten). 1998 wurden 10 Programme mit einem Budget von 38.400.000 Lan = 17.644.524,40€ durchgeführt.
Im Jahre 1996 deckte die Versicherung nur die stationäre Behandlung, 1997 aber auch in begrenztem Maße ambulante Behandlung. Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen soll die ambulante Behandlung ausgedehnt werden.
Ein nationales medizinisches Behandlungsprogramm ist auf der Grundlage der Empfehlungen der WHO aufgestellt worden. Weiter ist ein Programm der Privatisierung der medizinischen Einrichtungen in die Wege geleitet worden. Apotheken und Hals-, Nasen-. Ohrenkliniken sind inzwischen privatisiert. Die Privatisierung anderer Institutionen erfolgt plangemäß.
Georgien hat u.a. Programme für die Analyse chronischer Niereninsuffizienz, für Organtransplantationen, für Operationen für ischämische Herzkrankheiten oder Herzchirurgie für Kinder. Diabetiker werden mit Insulin kostenlos versorgt.
Großes Gewicht wird auf präventive Medizin gelegt, wie sich aus der Tatsache ergibt, dass der Staat Bereitstellungen für folgende Programme trifft:
Immunisierung, epidemiologische Überwachung besonders gefährlicher Infektionen. Prävention sonstiger sexuell übertragbarer Infektionskrankheiten, AIDS -Prävention.
Eine Studie der Weltbank, die in neun Bezirken Georgiens von Oktober bis Dezember 1996 durchgeführt wurde, zeigt, dass die medizinische Versorgung außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung lag. Wenn ein Familienmitglied ernsthaft krank wird, ist die Familie gezwungen, das Haushaltsvermögen zu verkaufen und Schulden aufzunehmen, die sie oftmals nicht zurückzahlen können. Die Lage ist besonders schwierig geworden in ländlichen Gebieten. Die Befragten waren der Meinung, dass die Ausgaben für die medizinische Versorgung in keinem Verhältnis zum Realeinkommen der Leute standen.
Die Privatkrankenversicherungsgesellschaften Georgiens konzentrieren sich auf die Auslandsversicherung georgischer Touristen und die Inlandsversicherung ausländischer Touristen in Georgien.“ (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 24-25)
In dem genannten Gutachten heißt es jedoch an anderer Stelle, dass in der Realität nur eine kleine Gruppe der Bevölkerung durch die staatliche Krankenversicherung abgedeckt wird. Der durchschnittliche Georgier, so Dr. Wolgemuth, hat eine geringe Chance, angemessene Versorgung vom Medizinischen Programm der SMIC [s.o.] zu erhalten (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 27):
„Angesichts der begrenzten Deckung und des geringen Schutzes, den das Gesundheitswesen Georgiens bietet, zahlt die georgische Bevölkerung de facto fast alle Kosten, die sich auf Krankheit beziehen, direkt aus der eigenen Tasche, statt Zahlungen an den Staat als Ausgleich für öffentliche Gesundheitsleistungen abzuführen.“ (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 29)
Nach Angaben des European Observatory on Health Care Systems wurden im Jahr 1997 sogar ca. 87 Prozent aller im Rahmen der Gesundheitsversorgung aufgewendeten Kosten entweder formell oder informell von den Patienten getragen (European Observatory on Health Care Systems, 2002, S. 27; siehe auch PARTICIP, Country Report Georgia, März 2004, S. 10; DFID, September 2004, S.9).
Das ganze System hat einen hohen Grad von Informalität. Das ärztliche Personal bessert sein schmales Gehalt durch sog. under-the-table-payments (Zahlungen unter dem Tisch oder auch unterhalb der Tabelle, also Schwarzgeld; nicht verbuchtes Geld) auf und die Patienten kaufen fast alle Arzneimittel, die sie benötigen, auf dem Schwarzmarkt. und überlassen dem Staat nur noch, Gebäude, Wasser, (unregelmäßige) Elektrizität und eine beschränkte Summe für einige medizinische Programme zu liefern.“ (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 30)
Im Zusammenhang mit so genannten inoffiziellen Zahlungen durch Patienten an Ärzte und Pflegepersonal bemerkte das Georgische Rote Kreuz während eines Interviews auf einer von ACCORD gemeinsam mit der Caritas Rückkehrhilfe und einem Behördenvertreter im Mai 2003 durchgeführten Erkundungsmission nach Georgien:
„Neben den eigentlichen Behandlungskosten, den Kosten für die Durchführung bestimmter Untersuchungen und/oder für Medikamente, müssten PatientenInnen darüber hinaus für die Ärzte, das Pflegepersonal und Krankenhausbett aufkommen. Die Kosten für ein Bett betrügen pro Tag allein 40 Lari, weitere 5 Lari wären an die betreuende Schwester zu zahlen. Es sei in diesem Zusammenhang allerdings anzumerken, dass ein Arzt pro Monat etwa 22-24 Lari bekäme – ein Gehalt, das weniger als der georgische Durchschnittslohn betrage. Ein Patient mit Hepatitis A hätte nach Erkenntnis eines Mitarbeiters der Helsinki Citizens Assembly an den behandelnden Arzt täglich 15 Lari und zusätzlich noch einmal 1-2 US Dollar für die Krankenschwester zahlen müssen. Die inoffiziellen Zahlungen an das medizinische Personal würden in Georgien auch als „humanitäre Hilfe für Ärzte“ bezeichnet.“ (ACCORD, 22. Juli 2003, S. 43)
In einem im März 2004 für die Europäische Kommission erstellten Bericht zum Thema Bevölkerungs- und Entwicklungsprogramme und einem Country Profile zu Georgien erwähnt PARTICIP, dass für den Großteil der Bevölkerung die hohen Summen der „out-of-pocket payments“ eine adequate medizinische Behandlung unmöglich machen. Nach Angaben von PARTICIP ist es aufgrund der schlechten sozioökonomischen Bedingungen weit verbreitet, dass auch eine medizinische Grundversorgung weder in Anspruch genommen und noch erhalten wird. Als Folge dieses Umstandes würden viele Patienten auch erst dann medizinische Hilfeleistung in Anspruch nehmen, wenn sie bereits ernsthaft erkrankt wären. Ein allgemein schlechter Gesundheitszustand kann daher laut PARTICIP ein Faktor sein, der zu Verarmung führen kann (PARTICIP, Country Report Georgia, März 2004, S. 10).
Die so genannten „under-the-table-payments“ oder „out-of-pocket payments“ haben laut European Observatory on Health Care Systems für viele Haushalte katastrophale Auswirkungen (European Observatory on Health Care Systems, 2002, S. 27).
Nach Angaben des European Observatory on Health Care Systems werden bis zu 30 Prozent der georgischen Bevölkerung durch die oben beschriebenen Zusatzzahlungen davon abgeschreckt, medizinische Hilfe aufzusuchen. Bis zu 22 Prozent der in einer 2002 von der Weltbank durchgeführten Armutsstudie befragten Personen gaben an, aufgrund fehlender finanzieller Mittel trotz gesundheitlicher Probleme keine medizinische Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Eine andere in Westgeorgien durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 50.7 Prozent der befragten Bevölkerung aufgrund wirtschaftlicher Probleme keine medizinische Einrichtung aufsuchte: „A single case of hospitalization can consume a full month’s earnings of a poor family. Nearly half of the poorest fifth of the population report borrowing or selling property to pay for health services” (European Observatory on Health Care Systems, 2002, S. 27).
Die in Georgien bestehende Grundversicherungsleistungspauschale, auf englisch Basic Benefit Package – BBP (siehe auch PARTICIP, Country Report Georgia, März 2004, S. 16), sieht eine Reihe von Krankheiten vor, deren Behandlungskosten entweder voll oder teilweise vom Staat getragen werden. Obwohl die von dem Grundzuwendungspauschalarrangement abgedeckten Behandlungsmöglichkeiten laut European Observatory on Health Care Systems dem Anschein nach breit gefächert sind, schränken Faktoren wie sozioökonomischer Status oder Alter des Patienten die tatsächliche Kostenübernahme stark ein:
“For example, free prenatal care covers only four antenatal visits after the third month of pregnancy and delivery, with two possible additional visits requiring some co-payment (11). Any additional visits needed must be paid for by the patient. For provision of services to adolescents, the municipal funds fully cover costs of care, but for a limited number of services only. Similarly, ambulance service costs are borne by the municipality only where the condition is one from a specified list.” (European Observatory on Health Care Systems, 2002, S. 25)
Zu der erwähnten Grundversicherungspauschale heißt es in dem von Dr. Wolgemuth erstellten Gutachten zudem:
„Die in Georgien bestehende Grundversicherungsleistungspauschale (basic benefit package — BBP) erfordert von den Patienten ein Verständnis dafür, welche Dienste gratis sind, welche eine teilweise Eigenbeteiligung verlangen und welche Kosten dafür von ihnen vollständig zu tragen sind. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bevölkerung unzulänglich über ihre Rechte auf bestimmte kostenlose oder subventionierte Dienstleistungen aufgeklärt ist. Nur weniger als 70% der befragten Patienten aus einer bestimmten Gruppe wussten, dass staatliche Programme existierten und Krankenhausdienstleistungen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.“ (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 30)
[...]
Alle Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die gratis erhältlich oder mit einer gewissen Eigenbeteiligung zu erwerben sind, wie nach dem Grundzuwendungspauschalarrangement (Basic Bene,fits Package = BBP) der staatlichen oder munizipalen Gesundheitsprogramme vorgeschrieben, müssen vom Patienten direkt gekauft werden. (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 27)
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf ein Urteil des VG Schleswig-Holstein vom 29. Oktober 2003 hinweisen, dass in seiner Urteilsbegründung davon ausgeht, dass eine medizinische Behandlung in Georgien
„trotz etwaiger staatlicher Programme bzw. trotz des in den Auskünften vom 08.07.2002 und 05.03.2003 geschilderten Verfahrens nur in der Theorie kostenlos ist, praktisch aber aufgrund der desolaten Finanzlage des georgischen Gesundheitssystems für viele Kranke unerreichbar bleibt“ (VG Schleswig-Holstein, 29. Oktober 2003, S. 8)
[Passage entfernt]
Das Institute for War and Peace Reporting (IWPR) berichtet in einem Artikel vom 10. Juli 2003, dass die medizinische Versorgung mittellosen Patienten häufig verweigert wird und staatliche Versicherungsscheine nicht akzeptiert werden (IWPR, 10. Juli 2003).
Das Gutachten der Universität Berlin (Dr. Wolgemuth) kommt grundsätzlich zu dem Schluss, dass:
„Die Inanspruchnahme der Krankenvorsorgeleistungen ist für einen wesentlichen Teil der Bevölkerung (50%) äußerst eingeschränkt und für 30% sind sie unerreichbar. Insgesamt gehen 40% der Krankenvorsorgeausgaben an einen winzigen Prozentsatz der Bevölkerung (2,5%). Das System erweist sich als höchst diskriminierend bei der Krankenvorsorge. Ohne Flankierung durch andere politische Programme werden die Privatisierungen im Gesundheitswesen höchstens die Qualität der Dienstleistungen für das oberste Segment der Bevölkerung verbessern, weil der private Sektor das restliche Segment für wenig attraktiv hält.“ (Wolgemuth, 27. Februar 2003, S. 30)
Inwieweit ist die ärztliche Versorgung erkrankter Personen (HIV Infizierte, Hepatitis B + C, Unfallopfer mit Knochenbrüchen) gewährleistet?
Grundsätzlich stellt das Georgische Rote Kreuz während eines Interviews auf der bereits erwähnten Erkundungsmission nach Georgien zur Situation der Gesundheitsversorgung in Georgien fest:
„Nach Angaben der MitarbeiterInnen des Georgischen Roten Kreuzes wäre die medizinische Versorgung völlig unzureichend. Seitdem für alle medizinischen Leistungen gezahlt werden müsste, stünden die Krankenhäuser leer. [...]
Seit einiger Zeit würde ein großer Teil der georgischen Krankenhäuser privatisiert werden. An Privatspitälern angestellte Ärzte verdienten um ein Vielfaches mehr. Dem Wissenstand unserer GesprächspartnerInnen des Georgischen Roten Kreuzes nach belaufe sich solch ein Monatsgehalt auf circa 100 US Dollar.
Im Falle eines Unfalls könne man zwar davon ausgehen, dass die ärztliche Erstversorgung gewährleistet werde, eine Weiterbehandlung im Krankenhaus allerdings nur dann sichergestellt sei, wenn durch Familienangehörige oder Bekannte gezahlt werden würde.59 Auch die Helsinki Citizens Assembly gehe davon aus, dass Erste-Hilfe bei akuten Notfällen auch ohne Bezahlung geleistet würde, das mit der weiteren Versorgung beauftragte Krankenhaus allerdings versuchen würde, einen zahlungsunfähigen Patienten so schnell wie möglich wieder loszuwerden. So hätte man beispielsweise von dem Fall eines Kindes in Südgeorgien gehört, das durch die Explosion einer Bombe schwer verletzt wurde. Während die Notfalloperation gratis durchgeführt worden sei, hätte die Familie des Kindes ihr gesamtes Hab und Gut verkaufen müssen, um eine weitere Behandlung zu gewährleisten.
Die Behandlung chronischer Krankheiten könne laut dem Georgischen Roten Kreuz grundsätzlich nicht gewährleistet werden.“ (ACCORD, 22. Juli 2003, S. 43-44)
Für weitere Detailinformationen zur medizinischen Versorgung allgemein zur Behandlung von Hepatitis D im Besonderem sowie zu den Kosten, die für Medikation und Behandlung von Hepatitis C entstehen, möchten wir Sie bitte auf das bereits mehrfach zitierte Gutachten von Herrn Dr. Wolgemuth hinweisen sowie auf ein Gutachten der Deutschen Botschaft in Tiflis vom 30. April 2002 (siehe Referenzmaterialien).
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine spezifischeren Informationen zur Behandlung von HIV Infizierten und Unfallopfern gefunden werden.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.
Quellen: