a-5167 (ACC-RUS-5167)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Artikel 122 der Strafprozessordnung
Wir geben Artikel 122 der Strafprozessordnung in einer Arbeitsübersetzung von ACCORD wieder, die keinen Anspruch auf juristische Gültigkeit erhebt:
 
„Artikel 122. Bewilligung eines Antrages
Über die Bewilligung eines Antrages oder über die vollständige oder teilweise Ablehnung seiner Bewilligung fassen der Ermittler, der Untersuchungsbeamte, der Staatsanwalt und der Richter den Beschluss, und das Gericht erlässt die Verfügung, von der die Person, die den Antrag gestellt hat, in Kenntnis gesetzt wird. Gegen den Beschluss zum Antrag kann gemäß dem Verfahren, das in Kapitel 16 dieses Kodexes dargelegt ist, Beschwerde eingelegt werden.“
[Russisches Zitat entfernt] (Ugolownyj-prozessualnyj kodeks Rossijskoj Federazii, 18. Dezember 2001, Kapitel V)
Artikel 196 der Strafprozessordnung
Wir geben Artikel 196 der Strafprozessordnung in einer Arbeitsübersetzung von ACCORD wieder, die keinen Anspruch auf juristische Gültigkeit erhebt:
 
„Artikel 196. Obligatorische Verwendung eines gerichtlichen Gutachtens
Verwendung und Anfertigung eines gerichtlichen Gutachtens sind vorgeschrieben, wenn es notwendig ist [folgendes] festzustellen:
1)       die Todesursache;
2)     die Art und Höhe eines Schadens, der der Gesundheit zugefügt worden ist;
3)     den psychischen oder physischen Zustand eines Verdächtigen oder Beschuldigten, wenn an seiner Schuldfähigkeit oder an seiner Fähigkeit, seine Rechte und gesetzlichen Interessen im Strafgerichtsverfahren selbständig zu verteidigen, Zweifel aufkommt;
4)      den psychischen oder physischen Zustand eines Geschädigten, wenn an seiner Fähigkeit, die für das Strafsache relevanten Umstände richtig wahrzunehmen und Aussagen abzugeben, Zweifel aufkommt;
5)      das Alter eines Verdächtigen, Beschuldigten oder Geschädigten, wenn dies für die Strafsache von Bedeutung ist, und die Dokumente, die sein Alter bestätigen, fehlen oder Zweifel hervorrufen.“
[Russisches Zitat entfernt] (Ugolownyj-prozessualnyj kodeks Rossijskoj Federazii, 18. Dezember 2001, Kapitel VIII)
Werden tschetschenische Widerstandskämpfer per Steckbrief gesucht?
Auf der offiziellen Homepage des russischen Innenministeriums (MWD) befindet sich eine Rubrik „Suche – Personen, die gesucht werden, weil sie verdächtigt werden, Verbrechen begangen zu haben“. Hier werden steckbriefartig Photos und Merkmale von Verdächtigen veröffentlicht (MWD, ohne Datum).
 
Im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche konnten keine Informationen dazu gefunden werden, ob auch in Tschetschenien Steckbriefe veröffentlicht werden, es konnten allerdings Erwähnungen gefunden werden, dass Steckbriefe in anderen russischen Kaukasus-Teilrepubliken verwendet werden:
 
In einem Artikel der Nachrichtenagentur „Kawkaskij Usel“ (Caucasian Knot) vom Juni 2006 wird erwähnt, dass in Karbadino-Balkarien in einer Zeitung Steckbriefe von 24 Personen veröffentlicht worden seien, die verdächtigt würden, einen Angriff auf die Hauptstadt Naltschik verübt zu haben:
[Russisches Zitat entfernt] (Kawkaskij Usel, 7. Juli 2006)
Die russische Zeitung Nowaja Gaseta erwähnt in einem Artikel vom 11. Oktober 2004, dass in Nordossetien vierzehn Terroristinnen per Steckbrief gesucht würden, der in einer Zeitung veröffentlicht worden sei:
[Russisches Zitat entfernt] (Nowaja Gaseta, 11. Oktober 2004)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: