Im Fall einer Reihe von Explosionen im Jahr 2010 wurde Anhörung vor Berufungsgericht zum zweiten Mal hintereinander verschoben, da Verurteilte nicht in Gerichtssaal gebracht wurden; laut Berichten hatte zuvor einer der Verurteilten angekündigt, sein Geständnis widerrufen zu wollen; dieses hatte er seinem/r Anwalt/Anwältin zufolge unter Zwang abgelegt