Dokument #1208209
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Der Bericht des US Department of State (USDOS) vom Februar 2004 hält fest, dass ethnische Russen sich häufig über eingeschränkte berufliche Möglichkeiten beschwert hätten und dass höhere Jobs in Verwaltung und im Geschäftsleben generell für ethnische Usbeken reserviert seien. Russisch sei laut Sprachengesetz die „Sprache der Kommunikation zwischen den Volksgruppen“ und werde in den wichtigsten Städten häufig gesprochen. (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 5)
In seinem Survey of Democratic Governance vom April 2004 erwähnt Freedom House, dass die Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Nationalität zwar gesetzlich verboten sei, es aber die weit verbreitete Anschauung gebe, wonach die besten Positionen in Regierungsinstitutionen und Staatsbetrieben für Usbeken reserviert seien. Ethnische Russen hätten sich über das Phänomen der „gläsernen Decke“ beschwert. Hunderttausende Russen seien seit 1991 ausgewandert. (Freedom House, April 2004, S. 5)
Die Minnesota Advocates for Human Rights stellen in einem Bericht von Jänner 2004 auf der Stop Violence Against Women (STOPVAW) Website fest, dass ethnische Russen in Usbekistan auch offiziell diskriminiert würden, so etwa bei der Gründung politischer Parteien, durch die Verweigerung sowohl der Doppelstaatsbürgerschaft als auch des offiziellen Amtssprachenstatus der russischen Sprache, sowie durch limitierten Zugang zu Posten in Verwaltung und Privatwirtschaft. (STOPVAW, 28 Jänner 2004)
Laut Angaben des Minorities At Risk Berichts vom Oktober 2002 diskriminiere der Staat die Russen nicht offen, er verweigere ihnen jedoch die politische Gleichstellung mit den ethnischen Usbeken. Es bestehe die Möglichkeit, dass die Diskriminierung der Russen nach dem Rückzug Usbekistans aus der GUS nun auch offener praktiziert würde, da Usbekistan sich freier von der Hegemonie Russlands fühle und daher auch keine besondere Rücksicht mehr auf die russische Minderheit im Lande nehmen brauche. Es habe auch Beschwerden gegeben, wonach ethnische Russen aus ihren Jobs gedrängt wurden, um durch Usbeken ersetzt zu werden. (Minorities At Risk Project, Oktober 2002)
Der US Department of State (USDOS)-Bericht zur Religionsfreiheit vom September 2004 berichtet von signifikanten Einschränkungen der Religionsfreiheit durch die Regierung. Diese bestünden in der Verweigerung der Registrierung von Religionsgemeinschaften. Ethnische Russen, Juden und Ausländer würden größere Religionsfreiheit genießen als muslimische Volksgruppen, insbesondere Usbeken. Laut Schätzungen gebe es im Land 88-90 Prozent Muslime und weniger als zehn Prozent Russisch Orthodoxe. Christliche Kirchen würden meist toleriert, solange sie nicht versuchten, ethnische Usbeken zu missionieren. Religionsgemeinschaften mit Anhängern gemischter Volkszugehörigkeiten hätten oft Schwierigkeiten bei der Registrierung. (USDOS, 15. September 2004, Sektion 2; vgl. Forum 18, Juli 2003)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.