Dokument #1207178
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Turkmenistan
Staats- und Regierungschef: Gurbanguly Berdimuhammedow
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 5,1 Mio.
Lebenserwartung: 65 Jahre
Kindersterblichkeit: 45,3 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,6%
Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor.
Immer wieder gab es Berichte über Folter oder andere Misshandlungen an Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Angehörigen religiöser Minderheiten durch die Polizei, Beamte des Ministeriums für Nationale Sicherheit und Gefängnispersonal. Die Behörden führten keine wirksamen Ermittlungen in Bezug auf solche Vorwürfe durch.
Im Juni 2011 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter seine abschließenden Beobachtungen über Turkmenistan. Der Ausschuss äußerte sich besorgt angesichts der "zahlreichen und einhelligen Vorwürfe über die weit verbreitete Praxis von Folter und Misshandlungen an Gefangenen".
Die Behörden unterdrückten weiterhin abweichende Meinungen. Journalisten mit Kontakten zu ausländischen Medien, in denen Kritik an der Regierung geübt wurde, waren Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt. Unabhängige zivilgesellschaftlich engagierte Personen konnten sich nicht offen politisch betätigen. Der UN-Ausschuss gegen Folter drängte die Regierung "zu gewährleisten, dass Menschenrechtsverteidiger und Journalisten weder in Turkmenistan noch im Ausland aufgrund ihrer Tätigkeiten zu Opfern von Einschüchterung oder Gewalt werden". Die Behörden benutzten weiterhin Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken, um Verfechter abweichender Meinungen mundtot zu machen.
Religiöse Aktivitäten wurden in Turkmenistan nach wie vor streng kontrolliert. Viele religiöse Minderheiten sahen sich mit Behinderungen bei der Registrierung konfrontiert, was sie immer wieder zu Opfern von Schikanen durch die Regierung machte.
Die Weigerung, den Militärdienst abzuleisten, blieb weiterhin strafbar, und es gab keine zivile Alternative für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Acht Zeugen Jehovas verbüßten wegen Militärdienstverweigerung Haftstrafen, während einer eine Bewährungsstrafe erhielt. Der protestantische Pastor Ilmurad Nurliev blieb weiterhin in Haft.
Die Behörden hielten nach wie vor Informationen über den Verbleib zahlreicher Personen zurück, die im Zusammenhang mit dem angeblichen Mordanschlag auf den früheren Präsidenten Saparmurad Nijasow im November 2002 festgenommen und verurteilt worden waren. Der UN-Ausschuss gegen Folter drängte die Regierung, unverzügliche, unparteiische und gründliche Ermittlungen über sämtliche ungeklärten Fälle von mutmaßlichem Verschwindenlassen zu gewährleisten und die Angehörigen der Opfer über deren Ausgang zu informieren.
Am 1. August 2011 wurde es turkmenischen Studierenden, die in Tadschikistan studierten und über die Ferien nach Hause gekommen waren, verwehrt, an ihren Studienort zurückzukehren und ihr Studium fortzusetzen. Im Oktober wurde das Verbot aufgehoben, doch hinderte man einige Studierende nach wie vor daran, an ihre Universitäten zurückzukehren. Die turkmenischen Behörden nannten keine Gründe dafür.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)