Dokument #1202226
AI – Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Montenegro
Staatsoberhaupt: Filip Vujanovic
Regierungschef: Igor Luksic
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 0,6 Mio.
Lebenserwartung: 74,6 Jahre
Kindersterblichkeit: 9 pro 1000 Lebendgeburten
In Verfahren wegen Kriegsverbrechen wurden Urteile gesprochen, die nicht mit dem Völkerrecht in Einklang standen. Verleumdung war kein Straftatbestand mehr. Roma aus dem Kosovo erhielten nach wie vor keine Ausweispapiere.
Im Dezember 2011 erklärte sich der Europäische Rat mit einem Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro im Juni 2012 einverstanden. Er ersuchte die Europäische Kommission, über die Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, darunter auch den Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen, zu berichten.
Die Urteile in Verfahren wegen Kriegsverbrechen entsprachen weder den internationalen Menschenrechten noch dem humanitären Völkerrecht. Höhere Staatsbeamte wurden nur selten strafrechtlich belangt.
Das im Juli 2011 verabschiedete Gesetz über die Ombudsperson ermächtigte die Ombudsstelle, als nationaler Präventionsmechanismus zu fungieren, der gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter auch befugt ist, unangekündigte Besuche in Haftanstalten vorzunehmen. Die Ombudsperson berichtete im Juli von Überbelegung und unzureichenden Haftbedingungen auf nahezu allen Polizeirevieren. Im November autorisierte das Justizministerium sechs NGOs, Gefängnisse und andere Einrichtungen wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen zu kontrollieren, darunter Folter und andere Misshandlungen.
Im Mai 2011 gab der Polizeibeamte Zoran Bulatovic tödliche Schüsse auf Aleksandar Pejanovic ab, Berichten zufolge nach einer Auseinandersetzung. Das Verfahren war bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Im Juni 2011 wurde Verleumdung entkriminalisiert. Im März hatte das Oberste Gericht entschieden, dass die Höhe der Entschädigung für nicht materielle Schäden die Standards des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht überschreiten solle. Journalisten wurden nach wie vor bedroht.
Im Juni annullierte das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Justizministeriums aus dem Jahr 2010, wonach es der NGO Human Rights Action verboten war, Zugang zu Informationen über die Ermittlungen in 14 Menschenrechtsverfahren zu erhalten. Bis Dezember hatte die NGO aber noch immer keine Informationen erhalten. Bei den Fällen handelte es sich um unaufgeklärte politische Morde sowie um Angriffe auf Journalisten und Menschenrechtsverteidiger.
Die Ombudsstelle begann im August 2011, Beschwerden über Verstöße gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu bearbeiten, verfügte jedoch über zu wenige qualifizierte Mitarbeiter. Im Berichtsjahr gingen 20 Beschwerden ein.
Im März 2011 attackierten Jugendliche ein gegen Homophobie gerichtetes Konzert mit Tränengas; später wurden zwei Personen angegriffen. Die Veranstalter sagten die für März geplante Podgorica Pride Parade ab. Der Minister für Menschen- und Minderheitenrechte hatte es abgelehnt, die Veranstaltung zu unterstützen, und machte nach wie vor homophobe Bemerkungen. Ende 2011 wurde er aus dem Amt abberufen.
Auf der Grundlage staatlicher Volkszählungsdaten schätzte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), dass mindestens 4312 Personen, davon 1600 vorwiegend Roma-Flüchtlinge, in Gefahr waren, staatenlos zu werden.
Montenegros Umsetzung der Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma, der Aschkali und Ägypter wurde von der Europäischen Kommission als vorrangige Aufgabe eingestuft, doch die Kommunen machten nur zögerlich Gebrauch von den Geldern, die ihnen für die Bereitstellung von Wohnraum für Roma zugewiesen worden waren.
Ungefähr 9367 Binnenvertriebene, darunter 2994 Roma und Aschkali aus dem Kosovo sowie 3504 Vertriebene aus Bosnien und Herzegowina und Kroatien, hielten sich nach wie vor in Montenegro auf. Im Berichtsjahr kehrten nur 54 Personen in den Kosovo zurück.
Bis zum 29. Dezember 2011 hatten von den 3780 Binnenvertriebenen, die entsprechende Anträge gestellt hatten, 1957 den Status von "Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht" erhalten. Nur etwa 150 Roma aus dem Kosovo hielten die Antragsfrist im November ein, die schließlich bis Dezember 2012 verlängert wurde. Nur wenige von ihnen verfügten über Ausweispapiere wie etwa Reisepässe, die für eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich waren.
Gemäß einem mit der Europäischen Kommission abgestimmten Handlungsplan, der dauerhafte Lösungen für Roma und Aschkali aus dem Kosovo liefern soll, wurden Pläne erarbeitet, wonach das Lager Konik in Podgorica aufgelöst und durch angemessenen Wohnraum ersetzt werden soll.
Nur drei von 235 Asylsuchenden, die mehrheitlich aus Nordafrika stammten, wurde subsidiärer Schutz gewährt.
Delegierte von Amnesty International besuchten Montenegro im Dezember.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)