Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Mexikanische Staaten
Regierungschef: Felipe Calderón Hinojosa
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 109,6 Mio.
Lebenserwartung: 76 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 22/18 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 92,8%

Es gab 2009 eine zunehmende Anzahl von Berichten über schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Angehörigen des Militärs, die Polizeiaufgaben wahrnahmen, begangen wurden. Auch die Polizeikräfte des Bundes, der Bundesstaaten und der Kommunen begingen weiterhin in mehreren Bundesstaaten schwere Menschenrechtsverletzungen. Frauen waren in hohem Maß geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt und hatten kaum Möglichkeiten, rechtlich gegen die Täter vorzugehen. Tausende Migranten ohne regulären Aufenthaltstatus wurden entführt und einige von kriminellen Banden ermordet. Viele Migrantinnen wurden vergewaltigt. Mehrere Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht, wegen konstruierter Straftaten angeklagt oder getötet. Marginalisierte Bevölkerungsgruppen, deren Land für die wirtschaftliche Entwicklung benötigt wurde, waren der Gefahr von Schikanierung, rechtswidriger Zwangsräumung und Verweigerung ihres Rechts auf angemessene Information und Konsultierung ausgesetzt. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (Inter-American Court of Human Rights) sprach in zwei Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen wegweisende Urteile gegen Mexiko.

Hintergrund

Nach den Zwischenwahlen zum Kongress wurde die Partei der Institutionalisierten Revolution (Partido Revolucionaria Institucional - PRI) stärkste Partei im Abgeordnetenhaus. Im November wählte der Senat einen neuen Präsidenten der Nationalen Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de los Derechos Humanos - CNDH). Mexiko erklärte sich dazu bereit, 83 der 91 vom UN-Menschenrechtsrat ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen.

Etwa 50000 Soldaten wurden mit Polizeiaufgaben betraut, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern und das organisierte Verbrechen sowie die Drogenkartelle zu bekämpfen. Die Medien berichteten, dass mehr als 6500 Menschen durch die vom organisierten Verbrechen ausgeübte Gewalt den Tod fanden. Häufig waren die Sicherheitskräfte ebenfalls Ziel der Angriffe.

Der US-Kongress bewilligte die Auszahlung von weiteren 486 Mio. US-Dollar als Teil der Mérida-Initiative, ein über drei Jahre laufendes regionales Abkommen über Zusammenarbeit und Sicherheit. Die Freigabe von 15% der Finanzmittel der Initiative war an Auflagen zur Beachtung der Menschenrechte gekoppelt. Obwohl Mexiko die Menschenrechtsbedingungen nicht erfüllte, wurden weitere Finanzmittel freigegeben.

Polizei und Sicherheitskräfte

Militärjustiz und Menschenrechtsverletzungen durch das Militär
Die Zahl der Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige nahm zu. Dazu gehörten außergerichtliche Hinrichtungen und andere widerrechtliche Tötungen, "Verschwindenlassen", Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Festnahmen. Die CNDH legte dem Verteidigungsministerium 30 Empfehlungen zur Behandlung nachgewiesener Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige im Jahr 2009 vor. Im Vorjahr hatte die CNDH 14 Empfehlungen unterbreitet. Einige Opfer und deren Familienangehörige, die versucht hatten, Strafanzeige zu erstatten, waren Bedrohungen ausgesetzt. Menschenrechtsverletzungen, an denen Militärpersonal beteiligt war, wurden weiterhin von der Militärgerichtsbarkeit untersucht und verhandelt. Regierungsbeamte waren nicht dazu bereit, das Ausmaß der Verbrechen und der Straflosigkeit anzuerkennen.

  • Im August 2009 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Familienangehörigen von vier unbewaffneten Zivilisten, die in Santiago de los Caballeros im Bundesstaat Sinaloa von der Armee getötet worden waren, keinen Rechtsanspruch haben, gegen die Behandlung des Falls durch die Militärgerichtsbarkeit Einspruch zu erheben.
  • Im März 2009 wurden Miguel Alejandro Gama Habif, Israel Ayala Martínez und Aarón Rojas de la Fuente in Nuevo Laredo im Bundesstaat Tamaulipas von Armeeangehörigen entführt. Im April wurden ihre verkohlten Leichname aufgefunden. Familienangehörige durften weder die Toten sehen noch Einblick in den Obduktionsbericht nehmen. Im Mai gab das Verteidigungsministerium bekannt, dass zwölf Angehörige des Militärs festgenommen worden seien. Offizielle Informationen über gegen sie erhobene Anklagen oder eingeleitete Gerichtsverfahren waren nicht verfügbar.
  • Im März 2009 nahm die Armee 25 Angehörige der kommunalen Polizei fest, die während ihrer inoffiziellen Untersuchungshaft (arraigo) auf der Militärbasis in Tijuana im Staat Baja California Folterungen ausgesetzt waren. Später wurden die Polizisten wegen Delikten im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität angeklagt und in ein ziviles Gefängnis in Tepic im Bundesstaat Nayarit überstellt. Zum Ende des Jahres lagen keine Informationen darüber vor, ob eine Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet worden war.

Polizeikräfte
Im Januar trat das neue Gesetz über nationale öffentliche Sicherheit (Ley General del Sistema Nacional de Seguridad Pública) in Kraft. Es verlangt von der Polizei erhöhte Professionalität und Koordination und enthält auch einige Verbesserungen zum Schutz der Menschenrechte. Im Juni ist mit dem Bundespolizeigesetz eine einheitliche Polizeikraft des Bundes geschaffen worden, die mit neuen Befugnissen zur Entgegennahme von Strafanzeigen und zur Durchführung von Ermittlungen ausgestattet wurde. Dazu gehören die elektronische Überwachung und verdeckte Ermittlungen, die ohne ausreichende juristische Kontrollen durchgeführt werden können.

Mehrfach trafen Berichte ein, die über Menschenrechtsverletzungen, darunter "Verschwindenlassen", exzessive Gewaltanwendung, Folter und andere Misshandlungen sowie willkürliche Inhaftierung durch die Polizeikräfte des Bundes, der Bundesstaaten und der Kommunen informierten. Die Zusage der Regierung, alle Foltervorwürfe zu untersuchen, wurde nicht eingehalten.

  • Im Februar 2009 ließen Angehörige der kommunalen Polizei in Monterrey im Bundesstaat Nuevo León Gustavo Castañeda Puentes "verschwinden". Obwohl Zeugen die Täter identifiziert hatten, führten die Ermittlungen nicht zur Festnahme der Verdachtspersonen.
  • Im März 2009 nahm die Bundespolizei Jesús Arturo Torres in seiner Wohnung in der Stadt Chihuahua im Bundesstaat Chihuahua widerrechtlich fest. Während eines dreistündigen Verhörs wurde er von Polizisten geschlagen und mit dem Tod bedroht. Ohne Anklageerhebung kam er frei. Er reichte eine Beschwerde ein, jedoch lagen zum Jahresende keine Informationen über irgendeinen Fortschritt bei den Ermittlungen vor.

Rechte von Migranten

Mehr als 60000 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden festgenommen und abgeschoben. Die meisten von ihnen waren Zentralamerikaner, die versucht hatten, in die USA zu gelangen. Unter den Migranten mussten insbesondere Frauen und Kinder mit Misshandlungen wie Schlägen, Drohungen, Entführung, Vergewaltigung und Mord rechnen. Unter den Tätern waren zumeist Mitglieder krimineller Banden, jedoch auch einige Mitarbeiter öffentlicher Behörden. Die Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung der Übergriffe waren unzureichend, und die Migranten hatten praktisch keinen Zugang zu Gerichten. Im Bemühen, den Schutz von Einwandererkindern in der Haft zu verbessern, erließ die Regierung regionale Richtlinien zur Behandlung von Kindern von Migranten und bildete einige Beamte aus.

Im Juli veröffentlichte die CNDH einen Bericht, der auf die extrem hohe Anzahl von Entführungen gegen Lösegeldzahlung und andere von kriminellen Banden gegen Migranten verübte Verstöße aufmerksam machte. Schätzungen zufolge sind während der zurückliegenden sechs Monate bis zu 10000 Migranten entführt und in vielen Fällen Migrantinnen sexuell missbraucht worden. Die offiziellen Bemühungen um eine Eindämmung der Übergriffe auf Migranten waren völlig unangemessen.

  • Im Januar 2009 erschoss die Polizei des Bundesstaats Chiapas drei Migranten und verwundete weitere während der Verfolgung des Wagens, in dem diese in der Nähe von San Cristóbal im Bundesstaat Chiapas unterwegs waren. Das Gerichtsverfahren gegen mehrere Polizeibeamte war zum Jahresende noch anhängig.

Menschenrechtsverteidiger

Im Oktober dokumentierte ein Bericht des Büros der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Mexiko (Office of the UN High Commissioner for Human Rights in Mexico) Bedrohungen und Angriffe auf Privatpersonen und Menschenrechtsverteidiger, die sowohl durch Staatsbeamte als auch Privatpersonen verübt worden waren. Er hob auch den Mangel an effektiven Maßnahmen zur Untersuchung und Verhinderung von Angriffen hervor. Insbesondere gegen Menschenrechtsverteidiger, die sich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte einsetzten, wurden konstruierte Strafanzeigen gestellt und unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt.

  • Im Februar 2009 wurden die indigenen Menschenrechtsverteidiger Raúl Lucas Lucía und Manuel Ponce Rosas in Ayutla im Bundesstaat Guerrero von nicht identifizierten bewaffneten Männern, die behaupteten, Polizisten zu sein, entführt, gefoltert und getötet. Die beiden Männer waren bereits in der Vergangenheit wegen ihrer Arbeit bedroht worden. Raúl Hernández, ein gewaltloser politischer Gefangener und Mitarbeiter einer lokalen Organisation, die für die Rechte der indigenen Bevölkerung eintritt, befand sich zum Jahresende auf der Grundlage einer konstruierten Mordanklage noch in Haft. Vier weitere in diesem Fall angeklagte gewaltlose politische Gefangene wurden im März auf freien Fuß gesetzt, nachdem ein Bundesgericht geurteilt hatte, dass die Beweismittel gegen sie nicht ausreichten. Es handelte sich um Manuel Cruz, Orlando Manzanarez, Natalio Ortega und Romualdo Santiago. Menschenrechtsverteidiger, die in den beiden Fällen für Gerechtigkeit kämpften, erhielten Morddrohungen.
  • Im August 2009 schoss ein nicht identifizierter Mann mehrmals auf Salomón Monárrez, wobei dieser nur knapp dem Tod entging. Salomón Monárrez war Mitarbeiter der Bürgerlichen Front von Sinaloa (Frente Cívico Sinaloense), einer Menschenrechtsorganisation in Culiacán im Bundesstaat Sinaloa. Eine Untersuchung der Schießerei war zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Recht auf freie Meinungsäußerung - Angriffe auf Journalisten

Journalisten, insbesondere wenn sie über Themen arbeiteten, die die öffentliche Sicherheit und Korruption betrafen, waren weiterhin Drohungen, Angriffen und Entführung ausgesetzt. Berichten zufolge wurden mindestens zwölf Journalisten während des Jahres 2009 ermordet. Die Ermittlungen führten selten zur strafrechtlichen Verfolgung der für die Tötungen, Entführungen und Bedrohungen Verantwortlichen und trugen damit zu einem Klima der Straflosigkeit bei.

Indigene Völker und soziale Randgruppen

Indigene Völker und Angehörige sozialer Randgruppen erfuhren häufig eine unfaire Behandlung durch die Justiz. Die Land- und Wohnrechte dieser Gruppen wurden häufig übergangen oder in mehreren Fällen bestritten, um die lokalen Ressourcen ausbeuten zu können.

  • Im September 2009 wurde die gewaltlose politische Gefangene Jacinta Francisco Marcial aus Santiago Mexquititlán im Bundesstaat Querétaro in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft die Anklage gegen sie fallengelassen hatten. Sie war zur Zielscheibe geworden, weil sie eine in Armut lebende indigene Frau war. Für ein Verbrechen, das sie nicht begangen hatte, musste sie drei Jahre im Gefängnis zubringen. Zwei weitere indigene Frauen, gegen die Wiederaufnahmeverfahren unter derselben Anklage stattfanden, warteten auf ihre Urteile und befanden sich zum Jahresende noch immer im Gefängnis.
  • Mitglieder der Gemeinde Lomas del Poleo, die am Stadtrand von Ciudad Juárez im Bundesstaat Chihuahua liegt, wurden wiederholt von privatem Sicherheitspersonal bedroht und eingeschüchtert. Diese Drangsalierungen waren Teil einer sechsjährigen Kampagne mit dem Ziel, die Bewohner aus ihren Häusern zu vertreiben, so dass die kommerzielle Entwicklung dieser Region in Angriff genommen werden konnte. Bis Ende 2009 befasste sich ein Agrargericht noch immer mit den Ansprüchen der Familien auf das Land. Trotz wiederholter Beschwerden ergriffen die Behörden keine Maßnahmen zur Verhinderung oder Untersuchung der Drohungen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen im Umfeld der Familie war in den meisten Bundesstaaten nach wie vor weit verbreitet. Zahlreiche Fälle von Mord an Frauen nach Entführung und Vergewaltigung wurden aus den Bundesstaaten Chihuahua und México gemeldet. Zwar ergriffen alle Bundesstaaten rechtliche Maßnahmen, um geschlechtsspezifischer Gewalt besser vorzubeugen und diesbezügliche Vergehen angemessen zu bestrafen, doch blieb die Umsetzung der neuen Gesetze äußerst begrenzt. Straflosigkeit für die Ermordung von Frauen und andere an Frauen verübte Gewaltverbrechen blieb die Regel.

  • Die Ermordung und Entführung von Frauen und Mädchen in Ciudad Juárez hielt an. Mindestens 35 Frauen wurden Berichten zufolge 2009 entführt. Ihr Verbleib war am Jahresende noch immer unbekannt. Die Regierung des Bundesstaats Chihuahua veröffentlichte zwar einen Bericht über Fortschritte bei der Vorbeugung und Bestrafung von Frauenmorden, konnte jedoch keine vollständige Aufklärung aller Verdachtsfälle liefern. Im November urteilte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte im sogenannten Baumwollfeld-Fall, dass Mexiko sich der Diskriminierung und des unterlassenen Schutzes von drei jungen Frauen, die im Jahr 2001 in Ciudad Juárez ermordet worden waren, schuldig macht, wenn der Staat keine effektive Untersuchung ihrer Entführung und Ermordung einleitet. Das Gericht ordnete eine neue Untersuchung sowie Entschädigungszahlungen an die Angehörigen und Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter an. Außerdem forderte es verbesserte Maßnahmen zur Verhinderung und Untersuchung der Fälle entführter und ermordeter Frauen und Mädchen.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Als offensichtliche Reaktion auf die im Jahr 2007 im Bundesdistrikt beschlossene Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs verabschiedeten 17 der insgesamt 31 Parlamente der mexikanischen Bundesstaaten Änderungen ihrer bundesstaatlichen Verfassungen, die nunmehr einen Rechtsanspruch auf Leben vom Augenblick der Befruchtung an garantieren. Eine beim Obersten Gerichtshof eingereichte Verfassungsklage war Ende 2009 noch anhängig.

Die Regierung veröffentlichte schließlich eine aktualisierte Direktive für medizinisches Fachpersonal über die Versorgung von Frauen, die Gewalt erleben mussten. Nach der Direktive sind Überlebende von Vergewaltigungen berechtigt, Information über und Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten. Einige Regierungen informierten die Medien darüber, dass die Direktive in ihren Bundesstaaten keine Anwendung finden werde.

Straflosigkeit

Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen aus früheren Jahren blieb fest verwurzelt. Wenig oder gar nichts wurde unternommen, um die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

  • Die Untersuchungen von Hunderten von Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während Mexikos "schmutzigem Krieg" in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren begangen worden waren, erzielten keine Fortschritte. Einige Dokumente früherer Untersuchungen waren nicht mehr aufzufinden.
  • Im Februar 2009 kam eine spezielle Untersuchung des Obersten Gerichtshofs zu dem Schluss, dass die Polizei im Mai 2006 in San Salvador Atenco schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hatte, u. a. sexuellen Missbrauch von Gefangenen. Der Gerichtshof legte aber auch dar, dass nur die unmittelbar an den Übergriffen Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden könnten, nicht jedoch höhere Beamte, die die Maßnahmen angeordnet oder es unterlassen hatten, die Verstöße zu verhindern bzw. zu untersuchen. Im September kam eine strafrechtliche Sonderuntersuchung des Bundes über Folter und sexuellen Missbrauch von 26 weiblichen Häftlingen in San Salvador Atenco zu dem Schluss, dass 34 bundesstaatliche Polizeibeamte dafür verantwortlich gewesen seien. Es wurden aber keine Anklagen erhoben, und der Fall wurde zurück an die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesdistrikts México verwiesen, die vorher nichts getan hatte, um die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Informationen über weitere Untersuchungen lagen nicht vor.
  • Im März 2009 bestätigte ein Bundesgericht die Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten Luis Echeverría, der wegen des Studentenmassakers, das 1986 auf dem Tlatelolco-Platz stattgefunden hatte, des Völkermords beschuldigt worden war.
  • Im Oktober 2009 schloss der Oberste Gerichtshof seine Sonderuntersuchung über schwere Menschenrechtsverletzungen während der politischen Krise in Oaxaca im Jahr 2006 ab. Der Gerichtshof gelangte zu dem Schluss, dass der Gouverneur und andere höhere Staatsbeamte zur Verantwortung gezogen werden sollten. Zum Jahresende lagen jedoch keine weiteren Informationen über die vom Gericht empfohlenen neuen Untersuchungen vor. Juan Manuel Martínez, der beschuldigt worden war, im Oktober 2006 in Oaxaca den US-Journalisten Brad Will ermordet zu haben, musste im Gefängnis bleiben, obwohl keine Beweise gegen ihn vorlagen und die Bundesbehörden keine vollständige und gründliche Untersuchung zur Identifizierung der Verantwortlichen durchgeführt hatten.
  • Im Dezember 2009 machte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte Mexiko für das "Verschwindenlassen" von Rosendo Radilla durch die Armee verantwortlich. Die Tat hatte sich im Bundesstaat Guerrero 1974 ereignet. Der Gerichtshof ordnete eine neue zivilrechtliche Untersuchung, Entschädigungen für die Familienangehörigen sowie eine Reform des militärischen Strafgesetzbuchs an, um die Untersuchung und Verhandlung von Menschenrechtsfällen der Militärjustiz zu entziehen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten Mexiko im Februar und Juni.

Mexico: New reports of human rights violations committed by the military (Index: AMR 41/058/2009)

© Amnesty International

Verknüpfte Dokumente