Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Australia

Amnesty Report 2015

Australien

 

 

Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Angehörige indigener Völker waren in Gefängnissen nach wie vor überrepräsentiert, obwohl sie nur einen Bruchteil der Gesamtbevölkerung ausmachten. So war die Inhaftierungsquote indigener Jugendlicher 25-mal höher als die nicht-indigener Jugendlicher. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Australien setzte das Offshore-Verfahren zur Abfertigung von Asylsuchenden vor der Küste fort und ließ alle Asylsuchenden, die nach dem 19. Juli 2013 auf dem Seeweg eintrafen, in australische Auffanglager auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus oder nach Nauru bringen. Am 1. Dezember 2014 befanden sich etwa 2040 Asylsuchende in diesen Zentren, darunter 155 Kinder auf Nauru. Gewalt und eine vermutlich unzureichende medizinische Versorgung führten in einem australischen Auffanglager auf der Insel Manus zum Tod von zwei Asylsuchenden (siehe Länderbericht zu Papua-Neuguinea).

Australien wies Boote mit Asylsuchenden auch weiterhin ab. Bis September 2014 waren zwölf Boote mit insgesamt 383 Personen an Bord auf See zurückgeschickt worden. Zwei weitere Boote wurden direkt nach Sri Lanka zurückgeschickt.

Im Oktober 2014 brachte die Regierung ein Gesetz zur "Beschleunigung" der vorübergehend eingestellten Bearbeitung von 24000 Asylanträgen ein. Das Gesetz hob eine Reihe wichtiger Schutzmaßnahmen auf und erlaubt es, Personen in andere Länder zurückzuschicken, obwohl Australien nach dem Völkerrecht dem Prinzip des Non-Refoulement verpflichtet ist.

Des Weiteren hielt Australien an der obligatorischen Inhaftierung aller Personen fest, die bei ihrer Ankunft über kein gültiges Visum verfügen. Am 1. Dezember 2014 waren 3176 Personen auf dem australischen Festland und auf der Weihnachtsinsel interniert, unter ihnen 556 Kinder. Im August gab die Regierung ihre Absicht bekannt, die Mehrzahl der Kinder und ihre Familien mit Hilfe von Überbrückungsvisa aus den Auffanglagern in Gemeinden auf dem australischen Festland zu bringen.

Rechte indigener Völker

Weil es weder der alten noch der neuen Regierung gelungen war, die Benachteiligung indigener Bevölkerungsgruppen wirksam zu bekämpfen, waren Angehörige dieser Gruppen in Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Sie stellten 27,4% der Erwachsenen und 57,2% der Jugendlichen in den Gefängnissen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung insgesamt nur 2,3% bzw. 5,5% betrug.

Im August 2014 starb eine junge Aborigine in Polizeigewahrsam in Westaustralien, nachdem sie zweimal mit schweren Verletzungen aus dem örtlichen Krankenhaus wieder in Haft gebracht worden war. Sie war inhaftiert worden, um ein Bußgeld zu zahlen, eine Maßnahme, die unverhältnismäßig oft bei Angehörigen der indigenen Bevölkerung angewendet wird.

Zwischen September und Dezember 2014 ließ die Regierung Westaustraliens die Mehrzahl der Gebäude in der entlegenen Aborigine-Gemeinde Oombulgurri abreißen, nachdem es schon 2011 zu einer rechtswidrigen Zwangsräumung gekommen war. Die im September 2014 getroffene Entscheidung der australischen Regierung, die Finanzierung grundlegender und städtischer Versorgungsleistungen einzustellen, gefährdete die Existenz zahlreicher entlegener Gemeinden in ganz Australien.

Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen

Neue Gesetze sahen eine Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste, die Überwachung von Online-Aktivitäten und eine Verhinderung der Offenlegung rechtswidrigen Verhaltens von Angehörigen dieser Dienste vor. Es gab Befürchtungen, dass diese Gesetze zu einer Kriminalisierung von Personen führen könnten, die Auslandsreisen an Orte unternehmen, die von der Regierung als Schauplatz "feindlicher Aktivitäten" bekannter Terrororganisationen betrachtet werden. Dabei wurde die Beweislast auf die Beschuldigten übertragen. Die Anwendung umstrittener präventiver Inhaftierungs- und Kontrollmaßnahmen wurde ausgedehnt und ein ungenau definierter Straftatbestand der "Terrorismusförderung" eingeführt.

Folter und andere Misshandlungen

Im November 2014 fand die fünfte Überprüfung Australiens durch den UN-Ausschuss gegen Folter statt. Der Ausschuss kritisierte Australiens fortgesetzte Politik der obligatorischen Inhaftierung und Offshore-Abfertigung von Asylsuchenden. Außerdem äußerte er Bedenken angesichts der Überfüllung von Gefängnissen und der unverhältnismäßig hohen Anzahl inhaftierter Angehöriger indigener Gemeinschaften. Der Ausschuss forderte Australien zur raschen Unterzeichnung des Fakultativprotokolls des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe auf.

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