Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Malta

 

Die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis auf dem Seeweg nach Malta gelangten oder nach Such- und Rettungseinsätzen dorthin gebracht wurden, ging weiter zurück. Sie wurden nach ihrer Ankunft weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen, jedoch führten die Behörden ein Verfahren zur Überprüfung der Haftgründe für jeden Einzelfall ein, was eine Verkürzung der Haftzeiten zur Folge hatte. Die Rechte von Transgeschlechtlichen und Intersexuellen verbesserten sich durch die Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Malta beteiligte sich im Rahmen der Triton-Mission der EU-Grenzschutzagentur Frontex an der Rettung von Flüchtlingen und Migranten, die das Mittelmeer auf überfüllten und nicht seetüchtigen Booten überquerten. Die Behörden legten ihre Verpflichtungen zu Such- und Rettungseinsätzen auf See jedoch nach wie vor restriktiv aus. Da die meisten auf See geretteten Menschen nach Italien gebracht wurden, ging die Zahl der Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus, die Malta per Boot erreichten, gegenüber früheren Jahren zurück. Bis Ende 2015 waren es 104.

Im Januar 2015 trieb ein Boot mit etwa 122 Personen aus Staaten südlich der Sahara etwa acht Tage lang im Mittelmeer. Als es schließlich die maltesischen Hoheitsgewässer erreichte, waren etwa 35 Personen gestorben oder wurden vermisst. Die maltesischen Behörden retteten die 87 Männer, die lebend an Bord angetroffen wurden, und brachten sie in Malta an Land, wo man sie aus Angst vor Krankheitsübertragung vorsorglich in Quarantäne nahm. Die Asylsuchenden wurden auch noch festgehalten, als die Quarantäne bereits aufgehoben war.

Die Behörden inhaftierten nach wie vor automatisch Asylsuchende und Migranten, die ohne regulären Aufenthaltsstatus in Malta eintrafen, und verstießen damit gegen ihre internationalen rechtlichen Verpflichtungen. Die Einführung eines Verfahrens zur Überprüfung der Gründe für die Inhaftierung für jeden Einzelfall wurde in der Praxis eingeführt und anschließend in subsidiären Rechtsvorschriften festgeschrieben, die im Dezember 2015 verabschiedet wurden. Die Einführung eines solchen Überprüfungsprozesses verbunden mit der geringeren Zahl von Ankömmlingen führte dazu, dass die meisten Personen innerhalb von drei Monaten freikamen. Dies bedeutete eine erhebliche Verringerung der Haftzeit. Im Dezember 2015 verabschiedete die Regierung neue Richtlinien, die in Übereinstimmung mit EU-Recht und früheren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf eine Abschaffung der automatischen Inhaftierung abzielten.

Im Januar 2015 erklärte der Innenminister dem Parlament, es gebe keine Aufzeichnungen zu zwischen 2004 und 2012 erhobenen Vorwürfen über den Einsatz exzessiver Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten durch Beschäftigte in den Hafteinrichtungen oder zu im Zusammenhang damit erfolgten Ermittlungen oder Disziplinarverfahren. In dem im Dezember 2014 veröffentlichten Untersuchungsbericht zum Tod des Maliers Mamadou Kamara in Gewahrsam im Jahr 2012 waren schwere Verstöße gegenüber Inhaftierten beschrieben worden.

Im Mai 2015 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migranten den Bericht über seinen Besuch in Malta im Dezember 2014. Er empfahl u. a., dass die Inhaftierung von Migranten nicht automatisch erfolgen, sondern auf einer Einzelfallprüfung beruhen solle, und dass alle Inhaftierten uneingeschränkten Zugang zur Justiz haben sollten, wozu auch ein zuverlässigeres System für das Vorbringen von Beschwerden innerhalb von Inhaftierungs- und Aufnahmeeinrichtungen gehöre.

Bis Ende November 2015 waren in Malta 1561 Anträge auf Asyl eingegangen. Diese waren überwiegend von Personen gestellt worden, die regulär nach Malta hatten einreisen können oder bereits im Land gelebt hatten, bevor der Grund für ihren Asylantrag eingetreten war, was insbesondere libysche Staatsangehörige betraf.

Im Juni 2015 initiierte die Regierung Konsultationen mit dem Ziel, eine Nationale Integrationsstrategie für Migranten zu verabschieden, um Nicht-EU-Bürgern die Integration in die maltesische Gesellschaft zu erleichtern.

Ende 2015 lehnte die Regierung es noch immer ab, nähere Angaben über die Such- und Rettungsaktion für ein Boot zu machen, das im Oktober 2013 mit über 400 Menschen an Bord kenterte, wobei 200 Menschen ums Leben kamen. Laut Zeugenaussagen von Überlebenden und anderen Informationen sollen Versäumnisse und Fehler der italienischen und der maltesischen Behörden die Rettungsmaßnahmen verzögert haben.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Im April 2015 verabschiedete das Parlament einstimmig das Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale. Das Gesetz wurde von LGBTI-Organisationen weltweit begrüßt und enthält wegweisende Bestimmungen für die Förderung der Rechte von Transge-schlechtlichen und Intersexuellen. Es verbietet Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität und sorgt für ein vereinfachtes Verfahren, das es Transgeschlechtlichen erlaubt, ihr Geschlecht amtlich anerkennen zu lassen, ohne dass sie sich zuvor einer medizinischen Behandlung oder psychologischen Begutachtung unterziehen müssen. Das Gesetz verbietet außerdem medizinische Behandlungen zur Herstellung einer Geschlechtszuordnung oder chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen minderjähriger Intersexueller, falls sich diese aufschieben lassen, bis die betroffene Person selbst eine informierte Entscheidung treffen kann. Bis Ende 2015 trafen Berichte von über 40 Personen ein, die aufgrund des neuen Gesetzes ihr Geschlecht hatten amtlich eintragen lassen, was doppelt so viele waren wie in den 15 vorangegangenen Jahren zusammen.

Im Januar 2015 gewährte der maltesische Flüchtlingskommissar erstmals einer transgeschlechtlichen Person internationalen Schutz aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Das Parlament hatte 2014 die Verfassung geändert, um Menschen gegen Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu schützen.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Frauen hatten nach wie vor keinen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, welche unter allen Umständen verboten blieben, auch wenn das Leben der Frau in Gefahr war.

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