a-4352 (ACC-BRA-4352)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

In einer Studie der US-amerikanischen Sozialversicherungsbehörde (SSA) über die Sozial­ver­sicherungssysteme weltweit, finden sich zu Brasilien u.a. folgende Angaben aus dem Jahr 2003 zur Sozial- & Arbeitslosenversicherung:

Seit 1965 gebe es den FGTS („Fundo de Garantia por Tempo de Serviço“, eine Art Abfertigung) und seit 1986 eine Arbeitslosenversicherung. Die derzeit aktuellen Gesetze würden von 1990 und 1994 stammen. Die Finanzierung erfolge durch zweckgebundene Steuern. Die Finanzierung des FGTS, der bei Kündigung, Heirat, Pensionierung und in anderen Fällen ausbezahlt werde, erfolge durch einen Arbeitgeberbeitrag von 8% auf ein individuelles Konto. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung variiere je nach Dauer der vorhergehenden Anstellung in Stufen (Mindestdauer der Anstellung vor der Arbeitslosigkeit: 6 Monate) Die Arbeitslosigkeit darf nicht durch gerechtfertigte Kündigung verursacht sein. Dem Inanspruchnehmenden dürfen keine anderen Quellen, durch die er sich oder seine Familie erhalten kann, zur Verfügung stehen. Die Höhe der Unterstützung betrage 50% des Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate, mindestens jedoch den Mindestlohn und maximal das Dreifache des Mindestlohns. Die Unterstützung werde nach einer Wartezeit von 60 Tagen innerhalb von 16 Monaten für 4 Monate ausbezahlt (SSA, 2003, S.52-53).

Diese Angaben der SSA decken sich auch mit den Informationen zur Arbeitslosenversicherung („Seguro Desemprego“) auf den Websiten des brasilianischen Finanzministeriums (Ministerio de Fazenda, o.D.).

Der Mindestlohn im Jahr 2004 betrage 260 Real (BBC, 23. Juni 2004; SoLeis, 1. Mai 2004).

Nach Angaben von BBC habe die durchschnittliche Arbeitslosenrate 2004 in Brasilien 11,5% betragen (BBC, 25. Jänner 2005).

Im April 2004 berichtet BBC von einer Untersuchung zu Rio de Janeiro, laut der 15% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze von 27$/Monat leben würden, die Stadt sei führ ihre „Favelas“ genannten Slums und hohe Kirminalitätsraten bekannt. Ein Drittel der brasilianischen Bevölkerung würde von weniger als einem Dollar am Tag leben (BBC, 16. April 2004).

Das US-Außenministerium US Department of State (USDOS) berichtet zudem in seinem im Februar 2005 erschienenen Menschenrechtsbericht 2004 davon, dass Zwangsarbeit in Brasilien ein weitverbreitetes Problem darstelle und die Täter kaum je bestraft würden. Die Regierung habe jedoch Programme erstellt, nach denen von Zwangsarbeit oder Menschen­handel befreite Personen zum Bezug von 3 Teilzahlungen der Arbeitslosenunterstützung, in der Höhe des Mindestlohnes von rund 93 US$, berechtigt seien (USDOS, 28. Februar 2005).

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen: