Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Rwanda

Amtliche Bezeichnung: Republik Ruanda
Staatsoberhaupt: Paul Kagame
Regierungschef: Pierre Damien Habumuremyi

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Die militärische Unterstützung der bewaffneten Gruppierung M23 in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo beschädigte das internationale Ansehen des Landes, dem bislang eine gute ökonomische Entwicklung und eine geringe Korruptionsdichte zugutegehalten wurden. Die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft wurde schwächer.

Hintergrund

Der im November 2012 veröffentlichte Abschlussbericht der UN-Expertengruppe für die Demokratische Republik Kongo enthielt Hinweise auf Verstöße Ruandas gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen durch die Lieferung von Waffen, Munition und militärischem Gerät an die bewaffnete Oppositionsgruppe M23. Dem Bericht zufolge unterstützte das ruandische Militär die Gruppe durch die Rekrutierung von Zivilpersonen in Ruanda und durch logistisches Engagement sowie durch geheimdienstliche und politische Beratung.

Bereits in einem Zwischenbericht im Juni hatten die Experten die Namen hochrangiger ruandischer Militärangehöriger veröffentlicht, die bei der Unterstützung der M23 eine Schlüsselrolle spielten. Unter den Namen war auch der des ruandischen Verteidigungsministers. Die Regierung veröffentlichte eine ausführliche Gegendarstellung, in der sie jegliche Unterstützung bestritt und Zweifel an der Methodik und der Glaubwürdigkeit der verwendeten Quellen anmeldete.

Als Reaktion auf diese Berichte beschlossen wichtige Geberländer, darunter die USA, Großbritannien, die Niederlande, Deutschland und Schweden, ihre Finanzhilfe zu kürzen oder auszusetzen.

Im Oktober 2012 wurde Ruanda für zwei Jahre als eines von fünf nichtständigen Mitgliedern in den UN-Sicherheitsrat gewählt.
Nach wiederholten Verzögerungen schlossen die Gacaca-Gerichte im Jahr 2012 ihre Verfahren wegen Völkermord ab und stellten im Juni ihre Tätigkeit offiziell ein.

Straflosigkeit

Die Behörden versäumten es, in Fällen rechtswidriger Inhaftierung und mutmaßlicher Folter durch den ruandischen Militärgeheimdienst Ermittlungen einzuleiten und die Strafverfolgung aufzunehmen. Im Mai und im Oktober veröffentlichte Amnesty International Beweismaterial zu Fällen von Verschwindenlassen und Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt. Die Dokumentation enthielt auch Vorwürfe über die Anwendung von Folter bei Verhören in den Jahren 2010 und 2011 zur Erzwingung von Geständnissen. Es wurden Belege für schwere Körperverletzung, Anwendung von Elektroschocks und sensorische Deprivation angeführt; betroffen waren zumeist Zivilpersonen.

Im Mai 2012 wies die Regierung vor dem UN-Ausschuss gegen Folter alle Vorwürfe über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst zurück. Im Juni räumte der ruandische Justizminister ein, dass es rechtswidrige Inhaftierungen gegeben habe, und begründete dies mit "übertriebenem Eifer der ausführenden Personen bei der Durchführung einer ehrenhaften Mission". Am 7. Oktober gab die Regierung eine Erklärung ab, in der rechtswidrige Inhaftierungen bestätigt wurden, jedoch ohne Hinweise auf Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgung.

  • Der kongolesische Religionsführer Sheikh Iddy Abassi war am 25. März 2010 in Ruanda entführt worden. Er war ein bekannter Anhänger von Laurent Nkunda, dem ehemaligen Anführer der kongolesischen bewaffneten Gruppe Congrès National pour la Défense du Peuple (CNDP). Am darauffolgenden Tag hatte seine Familie ihn bei der Polizei und beim Militär als vermisst gemeldet. Die stellvertretende Leiterin der Nationalpolizei von Ruanda, Mary Gahonzire, erklärte gegenüber dem UN-Ausschuss gegen Folter, entsprechende Ermittlungen seien im Gang, es gebe aber Hinweise, dass sich Sheikh Iddy Abassi in der Demokratischen Republik Kongo aufhalte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Für kritischen Journalismus gab es in Ruanda so gut wie keinen Raum. Nach der Repressionswelle gegen Journalisten und Oppositionsmitglieder im Jahr 2010 blieben nur noch wenige unabhängige Stimmen im Land. Zahlreiche private Medien durften nicht mehr publizieren. Die Bemühungen um eine Verbesserung der Medienfreiheit durch legislative Reformen, technische Neuerungen und private Investitionen wurden durch die fortdauernde Festnahme von Journalisten konterkariert, die sich nichts anderes zuschulden kommen ließen, als dass sie ihrer rechtmäßigen Arbeit nachgingen. Verleumdung war auch im Berichtsjahr weiter ein Straftatbestand.

Gesetze über "Völkermordideologie"
und "Sektierertum"
Gesetze mit vagen Inhalten wie "Völkermordideologie" und "Sektierertum" wurden dazu missbraucht, legitime Kritik an der Regierung strafrechtlich zu verfolgen. Ende 2012 lag dem Parlament eine Neufassung des Gesetzes zur "Völkermordideologie" vor.

Journalisten
Das ruandische Parlament verabschiedete im Jahr 2012 mehrere Gesetze zum Medienbereich. Die amtliche Veröffentlichung dieser Gesetze war noch nicht erfolgt.

Am 5. April senkte der Oberste Gerichtshof die Haftstrafen für die Herausgeberin der privaten Zeitschrift Umurabyo, Agnès Uwimana Nkusi, und ihre Stellvertreterin Saidati Mukakibibi auf vier bzw. dreieinhalb Jahre. Die beiden Frauen waren im Februar 2011 zu 17 bzw. sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil sie im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2010 regierungskritische Beiträge und Korruptionsvorwürfe publiziert hatten. Der Oberste Gerichtshof sprach Agnès Uwimana Nkusi von den Anklagepunkten "Völkermordideologie" und "Anstiftung zur Spaltung der Bevölkerung" frei, hielt den Schuldspruch in Bezug auf "Verleumdung" jedoch aufrecht. Die gegen die beiden Frauen wegen Bedrohung der Staatssicherheit verhängten Haftstrafen wurden reduziert.

Unfaire Gerichtsverfahren

Am 30. Oktober 2012 wurde Victoire Ingabire, Vorsitzende der Oppositionspartei Forces Démocratiques Unifiées (FDU-Inkingi), zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie war nach 16 Jahren im Exil im Januar 2010 nach Ruanda zurückgekehrt. Sie hatte gehofft, die Partei FDU-Inkingi vor den Präsidentschaftswahlen im August 2010 registrieren lassen zu können, bevor sie im April 2010 zum ersten Mal verhaftet wurde. Trotz internationaler Beobachtung wurde in dem Prozess gegen die Grundregeln für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren verstoßen. Das Gericht unterließ es, Beweise der Anklage einer Prüfung zu unterziehen. Belastende Beweise gegen Victoire Ingabire basierten auf Geständnissen von zwei Mitangeklagten, die über einen langen Zeitraum in einem Militärlager inhaftiert waren. Amnesty International liegen Berichte vor, nach denen in diesem Lager Folter eingesetzt wird, um Geständnisse zu erpressen. Ein Zeuge der Verteidigung gab an, zusammen mit einem der Mitangeklagten in Militärgewahrsam gewesen zu sein. Seinen Angaben zufolge erfolgte das Geständnis des Mitangeklagten unter Zwang.

Im Vorfeld des Verfahrens gaben Vertreter der ruandischen Behörden Stellungnahmen ab, die das Recht von Victoire Ingabire auf Unschuldsvermutung beeinträchtigten. Die gegen sie erhobenen Anklagen entbehrten einer eindeutigen rechtlichen Grundlage, und einige Anklagen bezogen sich auf ungenaue und weit gefasste Gesetze, die "Völkermordideologie" und "Diffamierung und Sektierertum" unter Strafe stellen. Die Angeklagte erhielt kein faires Verfahren, wurde regelmäßig unterbrochen und war Anfeindungen ausgesetzt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Nach wie vor wurde es bestimmten politischen Parteien verwehrt, sich registrieren zu lassen. Mitglieder von Oppositionsparteien berichteten von Schikanen und Einschüchterungsversuchen, einige wurden in Haft genommen, weil sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

  • Am 27. April 2012 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen Bernard Ntaganda, den Vorsitzenden der Oppositionspartei PS-Imberakuri. Ntaganda war zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem man ihn am 11. Februar 2011 der "Anstiftung zur Spaltung der Bevölkerung" für schuldig befunden hatte, weil er vor der Wahl 2010 in öffentlichen Reden die Politik der Regierung kritisiert hatte. Außerdem waren ihm Verstoß gegen die Staatssicherheit und versuchte Organisation einer "nicht genehmigten Demonstration" vorgeworfen worden.
  • Acht Mitglieder der Oppositionspartei FDU-Inkingi von Victoire Ingabire, zumeist Lehrende und Studierende, wurden im September 2012 festgenommen - Berichten zufolge, nachdem sie in einer Sitzung über Entwicklungs- und Bildungsfragen diskutiert hatten. Man warf ihnen Anstiftung zum Aufruhr vor und nahm sie in Untersuchungshaft. Einer der Gefangenen wurde Ende des Jahres freigelassen.

Internationale Rechtsprechung

Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda
Die Strafkammer des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda - ICTR) übertrug ihr erstes Verfahren - das gegen den ehemaligen Pastor Jean Uwinkindi - an die ruandische Justiz. Im Laufe des Jahres wurden noch zwei weitere Verfahren an die ruandische Justiz abgegeben. Bis zur Einigung mit der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker über die Verfahrensbeobachtung wurden zwei Bedienstete des ICTR mit dieser Aufgabe betraut. Sie erstellten monatliche Berichte für den Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. für den Präsidenten des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe.

Internationale Strafverfolgung
In Belgien, Finnland, Deutschland und den Niederlanden wurden Gerichtsverfahren gegen Personen durchgeführt, die der Beteiligung am Völkermord verdächtigt wurden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Berufung von Sylvère Ahorugeze gegen die Entscheidung der schwedischen Regierung, ihn nach Ruanda auszuliefern, zurück. Ende 2012 befand sich Ahorugeze weiterhin in Dänemark.

Die Auslieferung von Charles Bandora an Ruanda war bis zum Jahresende noch nicht erfolgt. Sein Fall hatte alle Instanzen des norwegischen Strafrechtssystems durchlaufen. Sein letztes Rechtsmittel war jedoch noch anhängig.

Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Es gab keine behördlichen Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Angehörigen der ruandischen Armee in Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden und im UN Mapping Report dokumentiert sind.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Anwendung der vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) am 31. Dezember 2011 geltend gemachten Beendigungsklausel des Flüchtlingsstatus für ruandische Staatsangehörige wurde auf Juni 2013 verschoben. Gemäß dieser Klausel würden Flüchtlinge, die Ruanda bis einschließlich 1998 verlassen haben, ihren Flüchtlingsstatus verlieren, und es müsste eine Anhörung im Hinblick auf die individuelle Begründung der Furcht vor Verfolgung in Ruanda durchgeführt werden.

Gewaltlose politische Gefangene

  • Am 1. März 2012 wurde Charles Ntakirutinka, ein ehemaliger Minister der ruandischen Regierung und gewaltloser politischer Gefangener, nach Verbüßung einer zehnjährigen Haftstrafe freigelassen, die in einem unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn verhängt worden war. Er war im April 2002 bei Unruhen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2003 festgenommen und wegen "Anstiftung zu zivilem Ungehorsam" und "Zusammenarbeit mit kriminellen Elementen" für schuldig befunden worden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Ruanda im Februar, März und Juni. Ein Beobachter von Amnesty International war im März und April beim Verfahren gegen Victoire Ingabire anwesend.





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