Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Moldova

Amnesty Report 2015

Moldau

 

 

Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet.

Folter und andere Misshandlungen

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sind 2014 erheblich weniger Folter- und Misshandlungsvorwürfe eingegangen als im Jahr 2013. Zum ersten Mal wurden im Juli 2014 drei Polizeibeamte wegen der Folterung von zwei Männern im Jahr 2011 zu je drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil basierte auf Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs, der im Dezember 2012 in Kraft getreten war.

Wegen der Folterung von zwei Brüdern Anfang 2012 erhielten im September 2014 zwei weitere Polizeibeamte jeweils eine sechsjährige Freiheitsstrafe, und ein anderer Beamter wurde zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Diese Verurteilungen sind auf Gesetzesänderungen zurückzuführen, die es ermöglichen, Folter strafrechtlich zu verfolgen, sowie auf Bemühungen, Ordnungskräfte besser über ihre Pflichten in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und die Rechte von festgenommenen Personen zu informieren. Dennoch stellte Straflosigkeit für Verstöße, die in der Vergangenheit von der Polizei verübt worden waren, weiterhin ein großes Problem dar.

Im Jahr 2014 jährten sich zum fünften Mal die Demonstrationen, die im April 2009 nach den Wahlen stattgefunden hatten. Den Behörden war es aber noch immer nicht gelungen, der großen Mehrheit derjenigen, die während dieser Proteste von Polizeikräften gefoltert oder anderweitig misshandelt worden waren, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Von 102 offiziellen Klagen, die bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht worden waren, kam es in 58 Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen und in nur 31 Fällen auch zu einem Gerichtsverfahren. 27 Beamte erhielten Bewährungsstrafen. Ende 2013 wurde ein Beamter vom Vorwurf des Mordes an Valeriu Boboc, der an Folterverletzungen gestorben war, freigesprochen.

Die fünfjährige Verjährungsfrist für mutmaßlich von Polizeikräften begangene Verstöße lief im April 2014 ab, wodurch sehr viele Personen, die während der Ereignisse vom April 2009 gefoltert und anderweitig misshandelt worden waren, nun keinen Zugang mehr zu Rechtsmitteln vor den nationalen Gerichten haben.

Im Mai hob das Berufungsgericht Chişinău eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Moldau auf und verurteilte den Polizeibeamten Radu Starinschi wegen der Folterung von Sergiu Cretu zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil konnte jedoch nicht vollstreckt werden, da es nach Ablauf der Verjährungsfrist gefällt worden war. Im Oktober wurde der Polizist befördert.

Kein einziger Polizeibeamter ist im Zusammenhang mit den Ereignissen vom April 2009 inhaftiert worden. Ende 2014 sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in sieben Fällen ein Urteil und stellte in jedem dieser Fälle Verstöße gegen Artikel 3 (Verbot von Folter) fest. In allen sieben Fällen kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Ermittlungen unzureichend gewesen seien, da man sich zunächst wiederholt geweigert hatte, Ermittlungen einzuleiten, und wichtiges Beweismaterial nicht berücksichtigt worden war.

Folter und anderweitige Misshandlung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen wurde zunehmend als Problem erkannt. Nachdem im Jahr 2011 in Zusammenarbeit von UN und den moldauischen Behörden ein Pilotprojekt initiiert worden war, in dessen Rahmen das Amt einer Ombudsperson für Psychiatrie geschaffen worden war, wurden zahlreiche Beschwerden über Folter vorgebracht, deren Bearbeitung Fortschritte machte. Es gab Pläne, die Stelle der Ombudsperson zu formalisieren und in Moldaus offizielles Gesundheitssystem einzugliedern.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe

Im Dezember 2013 hob das Parlament ein Gesetz vom Mai 2012 auf, das als Strafe für gewaltsamen Kindesmissbrauch die chemische Zwangskastration vorgesehen hatte.

Diskriminierung

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) in Moldau veranstalteten im Mai 2014 die erste erfolgreiche Pride-Parade. Während die Pride-Parade 2013 eine historische Premiere darstellte, konnten die Teilnehmer der Veranstaltung 2014 zum ersten Mal die gesamte geplante Route durch das Zentrum der Hauptstadt Chişinău ablaufen, wobei Polizisten sie im Großen und Ganzen in angemessener Form gegen Bedrohungen von Gegendemonstranten schützten.

Trotz dieser positiven Entwicklung blieb das Gleichstellungsgesetz, das im Januar 2013 in Kraft getreten war, hinter internationalen Standards zurück. Im Gesetz werden - außer in Bezug auf Diskriminierung am Arbeitsplatz - die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht explizit als verbotene Diskriminierungsgründe aufgeführt. Die Polizei leitete in einigen Fällen von Angriffen auf LGBTI-Aktivisten keine angemessenen Untersuchungen ein.

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