Dokument #1133665
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Österreich
Staatsoberhaupt: Heinz Fischer
Regierungschef: Werner Faymann
Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen stellvertretenden Polizeichef von Guatemala, Javier Figueroa, der im Verdacht steht, an außergerichtlichen Hinrichtungen in Guatemala beteiligt gewesen zu sein, waren Ende 2012 noch nicht abgeschlossen. Die österreichischen Behörden hatten Figueroa im Mai 2011 verhaftet, nachdem ein Auslieferungsersuchen Guatemalas abgelehnt worden war.
Im Dezember 2012 wurde der Tatbestand der Folter in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Änderung sollte am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung begrüßte die im August erfolgte Mandatserweiterung der österreichischen Volksanwaltschaft, wodurch diese als nationaler Präventionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter fungiert. Gleichzeitig äußerte der Ausschuss Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft und empfahl, ihre Ernennung im Einklang mit den internationalen Standards vorzunehmen.
Nach einer sechsjährigen Testphase genehmigte das Innenministerium den Einsatz von Elektroschockwaffen im Regelbetrieb der Polizei. Das Innenministerium stufte Elektroschockwaffen als grundsätzlich nicht lebensgefährlich ein. Laut Berichten wurden jedoch in mehreren Ländern Menschenrechtsverletzungen mit Elektroschockwaffen begangen, und mehrere hundert Todesfälle standen mit dem Einsatz dieser Waffen in Zusammenhang. Deshalb wurde die Forderung erhoben, die Verwendung von Elektroschockwaffen strikt auf Situationen zu beschränken, in denen die Polizeibeamten ansonsten von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen müssten.
Im Jahr 2012 trafen erneut Meldungen über rassistisch motivierte Polizeiübergriffe gegen ausländische Staatsbürger und Angehörige ethnischer Minderheiten ein.
Im August beanstandete der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung das Versäumnis Österreichs, statistische Daten zur ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung vorzulegen, und äußerte sich besorgt über Meldungen zu Ethnic Profiling (kriminalistische Katalogisierung nach Herkunftsmerkmalen), Personenkontrollen und der Durchsuchung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Weitere Kritik betraf das Versagen der Behörden, Angehörige der Sicherheitskräfte, die strafbare Handlungen gegen Personen mit Migrationshintergrund begangen hatten, angemessen strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Der Ausschuss kritisierte ferner, dass die Behörden es versäumten, das Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz sowie die strafrechtliche Verfolgung aller Verstöße gegen das Verbot der rassistisch motivierten Diskriminierung zu gewährleisten.
Österreich hielt seine Weigerung aufrecht, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu verabschieden, wie er in der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Durban aus dem Jahr 2001 gefordert wird.
Im August verabschiedete die Regierung Änderungen des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes und schwächte damit den Rechtsschutz für Menschen, die auf internationalen Schutz angewiesen sind. Der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber und Migranten wurde eingeschränkt und für einige Verfahren ganz abgeschafft.
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Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Austria (Periodischer Bericht, Englisch)