Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Uruguay

 

Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.

Hintergrund

Bei seinem Amtsantritt im März 2015 versprach Präsident Tabaré Vázquez Rosas u. a. die Umsetzung eines Nationalen Plans für sozialen Frieden und Menschenrechte, einen besseren Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle sowie Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter.

Im März 2015 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Uruguay nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Minderjährige in der Haft und in Polizeigewahrsam vor jeglicher Form von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu schützen. Außerdem appellierte der Ausschuss an die Regierung, gegen die hohe Armutsquote unter Minderjährigen vorzugehen und ihre medizinische Versorgung vor allem in benachteiligten und entlegenen Gebieten zu verbessern.

Uruguay wurde im Oktober 2015 erstmals nach 50 Jahren wieder in den UN-Sicherheitsrat gewählt. Das Land wird 2016 und 2017 nichtständiges Mitglied des Gremiums sein.

Im Juli 2015 kündigte die Regierung an, sie werde das Programm zur Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge fortsetzen. 2014 hatte Uruguay fünf syrische Familien aufgenommen.

Straflosigkeit

Im Mai 2015 wurde auf Erlass des Präsidenten eine Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit eingesetzt, um die zwischen 1968 und 1985 begangenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die Kommission umfasst sieben Mitglieder, die sich durch ihr unabhängiges Handeln und ihre Autonomie ausgezeichnet haben, sowie den Präsidenten und seinen Stellvertreter.

Die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) wurde weiterhin durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 behindert. Das Gericht hatte zwei wesentliche Artikel des Gesetzes 18 831 aus dem Jahr 2011 aufgehoben, die Verbrechen aus dieser Zeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuften, für die keine Verjährungsfrist gilt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Im August 2015 bestätigte ein Verwaltungsgericht das Recht von Beschäftigten des Gesundheitswesens, aus Gewissensgründen keine Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Ärzte hatten mehrere Artikel eines Erlasses angefochten, der die Umsetzung des Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Jahr 2012 regelt. Das Gesetz stellt einen Schwangerschaftsabbruch straffrei und gewährleistet, dass Frauen den Eingriff sicher und legal vornehmen lassen können. Nach dem Gerichtsurteil war ungewiss, wie die Regierung angesichts der Zahl von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen ablehnen, eine effektive Umsetzung des Gesetzes gewährleisten will.

In Uruguay ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich straffrei. Die Straffreiheit gilt bis zur 14. Woche, sofern die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückgeht, und für die gesamte Schwangerschaft, wenn die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährdet ist oder der Fötus keine Überlebenschance hat.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Die Ermittlungen zu den Tötungen von fünf transsexuellen Frauen in den Jahren 2011 und 2012 kamen kaum voran.

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