a-3677 (ACC-CMR-3677)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Welche Ziele vertritt der SCNC?

Wann und von wem wurde der SCNC gegründet?

Nach Angaben des UK Home Office wurde der Southern Cameroons National Council (S.C.N.C) 1995 gegründet, um die Interessen der anglophonen Bevölkerung Kameruns zu vertreten. Er tritt für die Unabhängigkeit der zwei anglophonen Provinzen Nordwest und Südwest ein. Beim SCNC handelt es sich nicht um eine politische Partei, sondern um eine Dachorganisation. Einige Mitglieder des SCNC gehören auch Oppositionsparteien, insbesondere der „Democratic Front Party (SDF)“, an. (UK Home Office, Okt. 2003, Para 6.42.; siehe dazu auch SFH, Dez. 2001, S. 47, 48)

Wie die International Federation for Human Rights (FIDH) in einem Bericht zur Situation in den anglophonen Provinzen Kameruns von September 2003 festhält, strebt der SCNC ein Referendum über das Recht der Anglophonen auf Selbstbestimmung an. FIDH nimmt Bezug auf den Vizepräsidenten des SCNC, Nfor Ngala Nfor, dem zufolge der SCNC für die Unabhängigkeit der anglophonen Provinzen und gegen eine Zentralgewalt, die sie „kolonisiere“, kämpft. Laut FIDH äußern die Aktivisten des SCNC den Wunsch, diesen Kampf auf gewaltlose Art zu führen. Der Beginn der sezessionistischen Bewegung SCNC wird im Bericht der International Federation for Human Rights mit 1993 angegeben. (FIDH, Sept. 2003, S. 6)

Der Publikation „Political Parites of the World“ ist weiters zu entnehmen, dass der SCNC im Dezember 1999 die Errichtung einer Bundesrepublik Südkamerun („Federal Republic of Southern Cameroon“) ausrief und im April 2000 Frederick Ebong Alobwede zum Präsidenten dieser Republik ernannte. (Political Parties of the World, 2002)

In einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Aachen beschreibt Amnesty International (AI) Gründung und Ziele des SCNC wie folgt:

„Soweit bekannt ging der SCNC nach der zweiten All Anglophone Conference (AACII) im Mai 1994 aus deren gewählter Vertretung, dem Anglophone National Council (ANC) hervor [...] Der Nationalrat von Südkamerun SCNC (Southern Cameroons National Council) setzt sich für die Unabhängigkeit des englischsprachigen Südkameruns (Provinzen Nordwest und Südwest) vom französischsprachigen Ostkamerun und für eine größere Autonomie der englischsprachigen Minderheit in Kamerun ein. Im Jahr 1972 wurden die föderalen Strukturen in Kamerun aufgehoben und ein Einheitsstaat unter der Dominanz der französischsprachigen Bevölkerung eingeführt.“ (AI, 19.12.2002)

Wie heißt der Präsident des SCNC?

Wer ist Vorsitzender des SCNC?

Vorsitzender des Southern Cameroons National Council ist nach Angaben des UK Home Office sowie von BBC News Ayamba Ette Otung. (UK Home Office, Okt. 2003, Annex B; BBC News, 07.01.2004) Auch in einem Artikel der Kameruner Zeitung „Cameroon Tribune“ wird Chief Ayamba Ette Otun als neuer nationaler Vorsitzender („National Chairman“) der SCNC genannt. Er folgt in dieser Funktion Dr. Luma Ngeka Martin nach. (allAfrica.com/Cameroon Tribune, 29.09.2003)

In einer Meldung von Agence France Press (AFP) wird Chief Ette Otun Ayamba von Feko (Anm.: dem Generalsekretär des SCNC, siehe nächste Frage) als neuer Präsident des SCNC bezeichnet. Weiters heißt es in dem Artikel, der 80jährige Ayamba wäre Mitte August zum neuen Präsidenten der Bewegung bestimmt worden. (AFP, 02.09.2003)

Wie heißt der Generalsekretär des SCNC?

In einer Presseaussendung des SCNC vom 20.01.2004 scheint Vincent N. Feko als Generalsekretär auf. Diese Presseaussendung wurde auf der sezessionistischen Newswebsite „IMC Ambazonia“, die nach eigenen Angaben über Ereignisse im ehemals britischen „Southern Cameroons“ informieren möchte, veröffentlicht. (IMC Ambazonia, 03.01.2004)

Vincent N. Feko wird auch in der „Lageübersicht vom Dezember 2001“ der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) als Generalsekretär des SCNC angeführt. (SFH, Dez. 2001, S. 59)

Wie viele Mitglieder hat der SCNC?

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen über die Zahl der Mitglieder des SCNC gefunden werden.

In welchem räumlichen Gebiet von Kamerun ist der SCNC tätig?

Wo befindet sich das Hauptquartier bzw. der Sitz des SCNC?

Wo überall in Kamerun gibt es Niederlassungen des SCNC?

Oben abgebildete Karte wurde einem Artikel von Monde diplomatique entnommen und stellt unter anderem die ehemals unter britischer Verwaltung stehenden, anglophonen Provinzen „Sud-Ouest“ und „Nord-Ouest“ (Südwest und Nordwest) Kameruns dar, für deren Unabhängigkeit der Southern Cameroons National Council eintritt. (Monde diplomatique, Dez. 2002)

BBC News zufolge hat der SCNC seinen Sitz in der Stadt Bamenda. (BBC News, 07.01.2004)

Auch in einem Artikel der Zeitung Le Messager wird der Sitz des SCNC-Sekretariats mit der „avenue commercial“ (Handelsstraße) in Bamenda angegeben. (Le Messager, o.D., Zugriff am 10.03.2004)

In den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen konnten leider keine Informationen darüber gefunden werden, ob der SCNC über weitere Büros in den Provinzen Südwest und Nordwest verfügt.

Wie ist der SCNC gegliedert? Wie viele Abteilungen gibt es?

In einem Artikel von Afrique Express wird erwähnt, der Vizepräsident des SCNC für die Provinz Südwest und der Vizepräsident für die Provinz Nordwest seien verhaftet worden. (Afrique Express, 15.10.2001) Auch die International Federation for Human Rights berichtet von der Verhaftung des Vizepräsidenten für die südliche Zone des SCNC. (FIDH, Sept. 2003, S. 12)

Weiters wird in einem Bericht der Kameruner Zeitung Le Messager Mbingle Hitler als Sprecher der „Northern Zone“ (nördlichen Zone) des SCNC angegeben. (Le Messager, o.D., Zugriff am 10.03.2004)

In den ACCORD zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen über die Zahl der Abteilungen des SCNC gefunden werden.

Gibt es einen Mitgliedsausweis, wenn ja, wie sieht dieser aus?

In einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Aachen macht Amnesty International folgende Angaben zum Aussehen der SCNC-Mitgliedsausweise der Jahre 1997 bis 2000:

„Der SCNC- Mitgliedsausweis ist in schwarzer Schrift auf blauem Untergrund geschrieben. In Deutschland sollen auch Mitgliedsausweise mit orangefarbenem Untergrund ausgestellt werden.“ (AI, 19.12.2002)

Weiters haben wir Farbkopien von Mitgliedsausweisen, die in einem Artikel von „Jeune Afrique Economique“ abgebildet wurden, beigelegt. (Jeune Afrique Economique, 14.04.1997)

Wie lautet das Motto des SCNC?

Nach Angaben des UK Home Office lautet das Motto der SCNC: „The force of argument, not the argument of force“ (“die Gewalt des Arguments, nicht das Argument der Gewalt”, informelle Übersetzung, B.S.). (UK Home Office, Okt. 2003, para 6.42; siehe auch DIS, Dez. 2001, Sek. 4.1.2. sowie AI, 19.12.2002)

Auch auf der offiziellen Website des SCNC wird dieser Slogan erwähnt. (SCNC: Struggle for Self-Determination, The Fight for Self Determination Intensifies, o.D.)

Wird ein Mitgliedsbeitrag bezahlt?

In den ACCORD zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen darüber gefunden werden, ob ein Mitgliedsbeitrag bezahlt wird. Auf den in Jeune Afrique Economique abgebildeten Mitgliedsausweisen findet sich jedoch eine Tabelle, auf der Monatsbeiträge („monthly subscriptions“) angegeben sind. (Jeune Afrique Economique, 14.04.1997)

Wie sieht das Symbol des SCNC aus?

In den ACCORD zur Verfügung stehenden Quellen konnten keine Informationen über ein Symbol des SCNC gefunden werden. Auf der Homepage des Southern Cameroons National Council wird folgende Flagge abgebildet (SCNC: The Federal Republic of Southern Cameroons, o.D., Zugriff am 25.02.2004):

Ist der SCNC legal?

Der Bericht des US State Department zur Menschenrechtslage im Jahr 2002 erwähnt, es habe vom 28. September bis zum 10. Oktober 2002 ein Verbot von SCNC Aktivitäten in den Provinzen Nordwest und Südwest gegeben. Dem jüngsten Bericht des US State Department zur Menschenrechtslage ist zu entnehmen, dass auch 2003 das im Jahr 2002 verhängte Verbot der SCNC in Kraft blieb.

In seinem Bericht über eine Fact-Finding-Mission nach Kamerun hält das Danish Immigration Service fest, die Mehrheit der von der Delegation konsultierten Quellen seien mit der Situation separatistischer Bewegungen in Kamerun nicht besonders vertraut gewesen, jedoch hätten die meisten übereingestimmt, dass die separatistische Bewegung SCNC und ihre Jugendorganisation, die Southern Cameroons Youth League (SCYL), keine registrierten, legalen Bewegungen seien. Zudem glaubten sie, dass die Behörden die Aktivitäten dieser Bewegungen mehr fürchteten als jene der politischen Oppositionsparteien. Die meisten Quellen hätten darauf hingewiesen, dass weder der SCNC noch die SCYL bewaffnete Gruppen seien. (DIS, Sek. 4.1)

Das Danish Immigration Service (DIS) verweist auf den Vorsitzenden der Anwaltsvereinigung in Kamerun, Akere Muna, der feststellt, dass der Southern Cameroons National Council und seine Jugendorganisation, die Southern Cameroons Youth League (SCYL), in Kamerun keine legalen Organisationen seien und die Mitgliedschaft in diesen Organisationen folglich illegal sei. (DIS, Dez. 2001, Sek. 4.1.2.)

Der ebenfalls vom Danish Immigration Service konsultierte Leiter der Menschenrechtsorganisation „Conscience Africaine“, Hilaire Kamga, vertrat die Meinung, es gebe keine offiziellen Stellungnahmen der Regierung, die besagten, dass der SCNC eine illegale Organisation sei und es gäbe kein Gesetz, das Organisationen wie den SCNC verbiete. Kamga hält jedoch fest, der SCNC sei keine registrierte Organisation. (DIS, Dez. 2001, Kap. 6.1.6.)

In einem Artikel von Agence France Press wird der Gouverneur der Provinz Nordwest mit folgenden Worten zitiert:

„Die Sezessionisten der SCNC stellen in der Provinz ein richtiges Sicherheitsproblem dar, selbst wenn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung weiterhin keine Notiz von der Existenz dieser illegalen Bewegung nimmt.“ (AFP, 25.01.2004, informelle Übersetzung B.S.)

Weiters heißt es in dem Artikel, der SCNC sei von den Behörden des Landes nicht anerkannt.

Das Auswärtige Amt (AA) vertritt hingegen in einer Stellungnahme vom 6. Mai 1999 die Meinung, der SCNC sei eine legale Organisation. (AA, 06.05.1999)

Haben Mitglieder Verfolgung zu befürchten, gegebenenfalls von wem geht diese aus?

Das US State Department (USDOS) schreibt für 2003, Sicherheitskräfte hätten Teilnehmer an SCNC Treffen schikaniert und verhaftet. Auch würde die Regierung weiterhin einige SCNC Aktivisten oder mutmaßliche SCNC Anhänger ohne Anklage in befristeter Haft festhalten.

So ordnete laut US State Department der Sub-Präfekt der in der Provinz Südwest gelegenen Stadt Tiko am 17. Mai die Festnahme und Inhaftierung mehrerer SCNC-Aktivisten an, die am Begräbnis des früheren SCNC Vorsitzenden Martin Nkeka Luma teilgenommen hatten. Sie wurden nach mehreren Tagen freigelassen, ohne dass eine Anklage erhoben wurde. (USDOS, 25.02.2004, Sek. 1.d., Sek. 5)

Nach Angaben des UK Home Office wurden im Juni 2003 50 Mitglieder des SCNC, einschließlich des Vorsitzenden, Nfor Ngala Nfor, wegen der Planung eines Treffens in Mouyouka verhaftet. Elf Mitglieder des SCNC seien im August 2003 für einige Stunden in der Nordwest Provinz inhaftiert worden, da sie versucht hätten, eine politische Tour für ihren neuen Präsidenten, Chief Ette Otun Ayamba, zu organisieren. (UK Home Office, Okt. 2003, Para 6.43)

Wie einer Pressemitteilung des SCNC zu entnehmen ist, kam es am 2. Jänner 2004 zur Verhaftung des SCNC - Vorsitzenden Chief Ayamba sowie einer weiteren Person. (IMC Ambazonia, 03.01.2004).

Im Jahresbericht von Amnesty International (AI) für 2002 heißt es:

„Mitglieder des Nationalrats von Südkamerun (Southern Cameroons National Council - SCNC) wurden festgenommen und blieben wochenlang ohne Gerichtsverfahren in Haft. […]Am 28. September wurde Albert Mukong, der frühere Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Human Rights Defence Group, in Ayukuba in der Südwestprovinz von der Gendarmerie festgenommen und zur Wache nach Mamfe gebracht. Dort blieb er in Haft, bis er am 22. Oktober gegen Kaution wieder freikam. Albert Mukong wurde zusammen mit sieben Mitgliedern des SCNC der Teilnahme an verbotenen Versammlungen, der Störung der öffentlichen Ordnung, des Banditentums und des Separatismus beschuldigt. Nach Überzeugung von amnesty international war er nur deshalb ins Visier der Gendarmerie geraten, weil er sich öffentlich für das Recht der englischsprachigen Provinzen Kameruns auf Selbstbestimmung eingesetzt hatte. [...]
Nach wie vor hatten englischsprachige Aktivisten in der Süd- und der Nordwestprovinz unter Repressalien seitens der Behörden zu leiden. Mindestens zehn Mitglieder des SCNC wurden im Berichtsjahr festgenommen und wochenlang ohne Anklageerhebung in Haft gehalten.
Nwanchang Thomas wurde am 18. Mai in Bamenda in der Nordwestprovinz von Gendarmen festgenommen, als er Flugblätter mit der Forderung nach Unabhängigkeit für Südkamerun verteilte. Er wurde ins Zentralgefängnis von Bamenda gebracht und blieb dort ohne Anklageerhebung bis zu seiner Freilassung am 3. Juni. [...]
Der SCNC-Aktivist Shiynyuy Georges wurde am 10. September von Gendarmen in Tobin, einem Stadtteil von Kumbo, in der Nordwestprovinz verhaftet und zur örtlichen Wache gebracht. Seine Frau, die ihn am nächsten Tag besuchen konnte, gab an, er habe sich darüber beklagt, die ganze Nacht von Gendarmen brutal verprügelt worden zu sein. Shiynyuy Georges starb am 16. September offenbar während seines Transports nach Bamenda. Eine Untersuchung der Umstände seines Todes hat - soweit bekannt - bis Ende 2002 nicht stattgefunden.“ (AI, 28.05.2003)

Auch im USDOS Jahresbericht zur Menschenrechtssituation für 2002 wird die Festnahme des Menschenrechtsaktivisten Albert Mukong und 19 weiterer SCNC - Aktivisten am 27. September 2002 in Mamfe erwähnt. Sie sollten daran gehindert werden, am 1. Oktober, jenem Tag, der mit der anglophonen Kameruner Unabhängigkeitsbewegung assoziiert wird, Maßnahmen zu ergreifen. Sie wurden am 22. Oktober freigelassen, während Verfahren wegen Aufwiegelung anhängig waren. (USDOS, 31.03.2003, Sek. 1.d.)

Amnesty International schätzt in einer Stellungnahme die Gefährdung für Mitglieder der anglophonen Unabhängigkeitsbewegung wie folgt ein:

„Unter der Annahme, dass es sich bei dem Kläger tatsächlich um ein Mitglied der SDF und des SCNC handelt, hängt die Einschätzung über die drohende Gefährdung im Falle einer Rückkehr maßgeblich von der politischen Tätigkeit des Klägers vor Verlassen des Landes ab.
amnesty international kann bestätigen, dass Mitglieder und Anhänger des SCNC seit Mitte der 90er-Jahre immer wieder staatlichen Verfolgungsmaßnahmen und Menschenrechts-verletzungen ausgesetzt waren, weil sie sich für die Unabhängigkeit der englischsprachigen Provinzen von Kamerun einsetzten. […]Nicht-gewalttätige Oppositionelle werden häufig Opfer von der Bestrafung dienenden körperlichen Gewaltanwendungen während kurzzeitiger Festnahmen bspw. im Anschluss an die Auflösung von regierungskritischen Demonstrationen oder Versammlungen von Oppositionsparteien.“ (AI, 07.07.2003)

In einer weiteren Stellungnahme hält Amnesty International fest:

„So machten die Behörden den SCNC und die mit ihm verbündete Southern Cameroons Youth League (SCYL) für Angriffe verantwortlich, bei denen im März 1997 in der Nordwestprovinz mindestens zehn Personen, darunter zwei Gendarmen, getötet worden waren.
Anschließend starben mindesten zehn Personen in der Haft -entweder an den Folgen von Folterungen und Misshandlungen, die in Kamerun weit verbreitet sind, oder weil ihnen die erforderliche medizinische Versorgung vorenthalten wurde.
Im Oktober 1999 wurden 36 mutmaßliche SCNC-Anhänger in einem politisch motivierten und unfairen Prozess vor einem Militärgericht in der Hauptstadt Yaoundé der Anklagen im Zusammenhang mit den Angriffen vom März 1997 für schuldig befunden. Drei von ihnen verurteilte man zu lebenslanger Haft und 33 weitere Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu 20 Jahren Gefängnis. Von den Verurteilten befinden sich gegenwärtig noch 18 in dem unter dem Namen Nkondengui bekannten Zentralgefängnis in der Hauptstadt Yaoundé in Haft.
Nach der Rundfunkausstrahlung einer Unabhängigkeitserklärung für Südkamerun durch Aktivisten des SCNC aus der Stadt Buea in der Provinz Südwest am frühen Morgen des 31.12.1999 sollen zwischen Januar und Mai 2000 36 Mitglieder und Anhänger des SCNC und seiner Jugendorganisation SCYL verhaftet worden sein. Darunter befanden sich auch einige führende Mitglieder des SCNC wie der Richter Frederik Ebong Alobwede, Chief Ayamba Etta und James Sam Sabum, die nach Demonstrationen in den Städten Buea und Limbe in der Provinz Südwest am 8. und 9. Januar 2000 verhaftet worden waren. Bei den Demonstrationen versuchten SCNC-Mitglieder eine Fahne zu hissen, die vor 1972 gebräuchlich war. Richter Frederik Ebong und zwei weitere Führungsmitglieder des SCNC wurden erst nach 14 Monaten Haft, im März 2001, ohne Prozess, nach Zahlung einer Kaution, freigelassen. Alle anderen im Zusammenhang mit den Demonstrationen vom Januar 2000 festgenommenen SCNC-Aktivisten waren bereits zuvor wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Frederik Ebong ernannte sich nicht selbst, sondern wurde 2000 zum Präsidenten der Südkameruner gewählt und soll sich im Exil in Nigeria aufhalten. Während seiner Abwesenheit wählte der SCNC Nfor Nfor zum neuen Chairman.
Obwohl alle im Zusammenhang mit den Demonstrationen vom Januar 2000 festgenommenen Angehörigen des SCNC freigelassen wurden, sind Mitglieder und Anhänger des SCNC nach Erkenntnissen von amnesty international in Kamerun auch gegenwärtig staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt.
Bereits im Jahre 2001 verschärfte sich die angespannte politische Lage in Kamerun nach der erneuten Festnahme von Aktivisten des SCNC für aktive Regierungskritiker weiter. Zu den Festnahmen kam es, als aus Anlass des 40. Jahrestages des positiv entschiedenen Referendums der Union der englisch- und französischsprachigen Teile Kameruns nach der Unabhängigkeit, am 1. Oktober 2001 in den Städten der Südwest- und Nordwestprovinz friedliche Demonstrationen stattfanden. Politische Gruppen hatten dazu aufgerufen, um gegen die Marginalisierung der beiden Provinzen zu protestieren und mehr politische Rechte für die anglophonen Kameruner zu fordern.
Um die friedlichen Demonstrationen aufzulösen, machten Angehörige der Sicherheitskräfte von Schusswaffen Gebrauch und töteten in Kumbo, Nordwestprovinz, drei Personen. Über hundert Personen sollen bei Demonstrationen in anderen Städten der beiden Provinzen verhaftet worden sein. In Bamenda wurden bei der Auflösung des Marsches, an dem sich mehrere Hundert Menschen beteiligten, 19 Personen verhaftet, darunter prominente Aktivisten des SCNC. Sie sind inzwischen ohne Anklageerhebung wieder aus der Haft entlassen worden.
Am 18. Mai 2002 war Nwanchang Thomas, Mitglied des SCNC, von der Polizei für Öffentliche Sicherheit (Public Security Police) in Bamenda in der Nordwestprovinz festgenommen worden, als er gerade Flugblätter verteilte, in denen Freiheit für Südkamerun gefordert wurde. Anschließend wurde er ins Zentralgefängnis von Bamenda gebracht. Nwanchang Thomas wurde am 3. Juni 2002 ohne Anklageerhebung freigelassen und aufgefordert, sein politisches Engagement für den SCNC einzustellen.
Der Menschenrechtsaktivist Albert Mukong, ehemals geschäftsführender Direktor der Menschenrechtsorganisation “Human Rights Defence Group” (HRDG) und zurzeit Berater des SCNC sowie sechs Mitglieder des SCNC wurden am 27. und 28. September 2002 wegen ihres Eintretens für das Selbstbestimmungsrecht der englischsprachigen Provinzen des Landes in Haft genommen.
Um den 22. Oktober 2002 wurden sie gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt. Sie werden des Banditentums und des Separatismus beschuldigt.“ (AI, 19.12.2002)

Von der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration des SCNC durch Sicherheitskräfte im Oktober 2001 berichtet auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH):

„Als am 1. Oktober 2001 die Sicherheitskräfte eine Demonstration des SCNC zum vierzigsten
Geburtstag der Vereinigung Kameruns mit Gewalt auflösten, starben drei Personen
und sechs weitere wurden in Kumbo, der Provinz North-West schwer verletzt. Gegen 140
Personen wurden dabei festgenommen. Unter den Verhafteten befand sich der Vizepräsident
der SCNC und eine Reihe von prominenten SCNC-Repräsentanten, nämlich:
• Isaac Sona, Regionalpräsident der südlichen Region des SCNC;
• Vincent Feko, der Generalsekretär des SCNC;
• Ade Francis, der nationale Buchhalter des SCNC.“ (SFH, Dez. 2001, S. 59, 60)

Die meisten der im Zuge einer Erkundungsreise konsultierten Gesprächspartner des Danish Immigration Service hielten Personen, die der Mitgliedschaft in den aktiven Teilen der separatistischen Bewegungen SCNC und SCYL verdächtigt werden, für gefährdet, politischer Verfolgung ausgesetzt zu werden. Allerdings lieferten die Gesprächspartner unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich des Ausmaßes der Gefährdung sowie der Gruppe der besonders von staatlicher Verfolgung bedrohten Personen. Harald Bammel und Chinje B. Shira, Mitarbeiter der Friedrich Ebert-Stiftung, gaben beispielsweise an, viele englischsprachige Personen in Kamerun wären Mitglieder des SCNC, aber nur wenige gehörten zum radikalen Teil der Bewegung, und nur die letzteren wären in Gefahr, verfolgt zu werden, nicht gewöhnliche Mitglieder des SCNC. Der Abt Patrick Lafon von der Katholischen Organisation „Conférence Episcopale Nationale du Cameroun“ ging hingegen davon aus, dass jedes Mitglied des SCNC in Gefahr wäre, von den Behörden in Kamerun verfolgt zu werden. (DIS, Dez. 2001, Kap. 6.1.6.)

Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte den Bericht des Danish Immigration Service (siehe Anhang).

Laut einer Auskunft des Auswärtigen Amts (AA) vom 6. Mai 1999 werden aktive Mitglieder des SCNC in Kamerun nicht systematisch politisch verfolgt. Der SCNC sei eine legale Organisation; sehr wohl würde es aber, hauptsächlich im frankophonen Landesteil Kameruns, zu Schikanen und Benachteiligungen von SCNC-Mitgliedern kommen. (AA, 06.05.1999)

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen (Zugriff auf alle Quellen am 16. Mai 2004):