Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Russian Federation

 

 

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt. Eine steigende Anzahl von Bürgern wurde inhaftiert und angeklagt, weil man ihnen vorwarf, die offizielle Politik kritisiert oder Materialien besessen bzw. in der Öffentlichkeit verbreitet zu haben, die gemäß vage formulierter Sicherheitsgesetze als extremistisch eingestuft wurden oder aus anderen Gründen als rechtswidrig galten. Auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 2014, das wiederholte Verstöße gegen das Gesetz über öffentliche Versammlungen als Straftat definiert, sahen sich 2015 vier Personen mit Strafverfolgungsmaßnahmen konfrontiert. In mehreren aufsehenerregenden Prozessen traten einmal mehr die gravierenden Mängel des Justizwesens zutage. Nach einem neuen Gesetz kann künftig das Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Russland umgesetzt werden oder nicht. Flüchtlinge mussten zahlreiche Hürden überwinden, um anerkannt zu werden. Im Nordkaukasus waren auch 2015 gravierende Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen, und Menschenrechtsverteidiger, die von dort berichteten, mussten mit schweren Übergriffen rechnen.

Hintergrund

Angesichts einer zunehmenden internationalen Isolierung des Landes und wachsender wirtschaftlicher Probleme war die russische Regierung 2015 bemüht, die Bevölkerung auf Begriffe wie Einheit und Patriotismus einzuschwören, "traditionelle Werte" zu betonen und Angst vor angeblichen inneren und äußeren Feinden des Landes zu schüren. Meinungsumfragen zufolge traf Präsident Wladimir Putin mit seiner Art, das Land zu führen, unverändert auf breite Zustimmung. Regierungskritiker wurden in den Massenmedien als "unpatriotisch" und "anti-russisch" verunglimpft und gelegentlich auch tätlich angegriffen. Am 27. Februar 2015 wurde Boris Nemzow, einer der bekanntesten Oppositionspolitiker des Landes, in Sichtweite des Kremls erschossen. Trauernde Menschen, die am Tatort an ihn erinnern wollten, wurden von den Moskauer Behörden und Regierungsanhängern schikaniert.

Die Regierung stritt die immer zahlreicheren Beweise für eine militärische Beteiligung Russlands in der Ukraine weiterhin ab. Im Mai 2015 erklärte Präsident Putin per Erlass alle Verluste der russischen Armee bei "Spezialeinsätzen" in Friedenszeiten zum Staatsgeheimnis.

Bis November 2015 hatten sich amtlichen Schätzungen zufolge 2700 russische Staatsbürger, die zum Großteil aus dem Nordkaukasus stammten, in Syrien und im Irak der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Unabhängige Experten nannten höhere Zahlen.

Am 30. September 2015 begann Russland mit Luftangriffen in Syrien, die nach offiziellen Angaben den IS treffen sollten, sich häufig aber auch gegen andere Gruppen richteten, die den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad ablehnten. Meldungen über zahlreiche zivile Opfer der Luftangriffe wurden von der russischen Regierung bestritten. Am 24. November 2015 schoss die Türkei ein russisches Kampfflugzeug ab, das in den türkischen Luftraum eingedrungen sein soll. Der Vorfall löste gegenseitige Schuldzuweisungen aus und führte zu einer diplomatischen Eiszeit zwischen den beiden Ländern.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medienfreiheit war durch direkte staatliche Kontrolle und Selbstzensur 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Bei wichtigen innen- und außenpolitischen Ereignissen vertraten die meisten Medien eine redaktionelle Linie, die sich vollständig mit der offiziellen Darstellung deckte.

Die Behörden verstärkten 2015 ihre Kontrolle des Internets. Auf Anweisung der Medienaufsichtsbehörde (Roskomnadsor) sperrten Internetanbieter Tausende von Webseiten. In vielen Fällen wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, dies betraf u.a. satirische Beiträge zu politischen Themen, Informationen von und für Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen einsetzen, Hinweise auf öffentliche Protestveranstaltungen und religiöse Texte. Gegen eine noch kleine, aber steigende Zahl von Personen wurden Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Online-Beiträgen ergriffen. In der Regel warf man ihnen Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus vor; gegen die meisten wurden Geldstrafen verhängt.

Am 27. Oktober 2015 musste sich die Verkäuferin Yekaterina Vologzheninova aus Jekaterinburg wegen satirischer Beiträge in den sozialen Medien vor Gericht verantworten. Sie hatte 2014 die Annexion der Krim und das militärische Eingreifen Russlands in der Ostukraine kritisiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihr deshalb "Anstiftung zu Hass und Feindschaft gegen die russische Regierung, die russischen Freiwilligen in der Ostukraine und gegen die Russen als spezifische ethnische Gruppe" vor. Das Verfahren war Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Die Schikanen gegen unabhängige Journalisten und Medien gingen 2015 unvermindert weiter. Zu gewaltsamen Angriffen auf unabhängige Journalisten in den Vorjahren gab es nur selten wirksame Ermittlungen. Im Fall des Journalisten Oleg Kashin, der im November 2010 Opfer eines brutalen Überfalls geworden war, wurden zwei Verdächtige verhaftet und ein dritter zur Fahndung ausgeschrieben. Einer der Männer behauptete, er könne beweisen, dass der Gouverneur der Oblast Pskov den Überfall angeordnet habe - ein Verdacht, den Oleg Kashin ebenfalls geäußert hatte. Die Behörden weigerten sich jedoch, diesem Vorwurf nachzugehen.

Elena Milashina, eine Journalistin der unabhängigen Tageszeitung Nowaja Gazeta, veröffentlichte einen Bericht über ein 17-jähriges tschetschenisches Mädchen, das mit einem hochrangigen Polizeibeamten zwangsverheiratet wurde, der erheblich älter und dem Vernehmen nach bereits verheiratet war. Die Geschichte fand große Beachtung und löste einen öffentlichen Aufschrei aus. Der tschetschenische Präsident Ramzan Kadyrov ergriff öffentlich für den Polizisten Partei und warf Elena Milashina vor, zu lügen und sich in die Privatangelegenheiten von Tschetschenen einzumischen. Am 19. Mai 2015 erschien im regierungseigenen Online-Nachrichtendienst Grozny-Inform ein Artikel mit kaum verhohlenen Todesdrohungen gegen die Journalistin.

Das harte Vorgehen gegen Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnahmen, beschränkte sich nicht auf Journalisten und Blogger. Natalya Sharina, die Leiterin der staatlichen Bibliothek für ukrainische Literatur in Moskau, wurde am 28. Oktober 2015 unter dem Verdacht festgenommen, extremistische Bücher verbreitet zu haben. Die Ermittler hatten in der Bibliothek auf einem Stapel noch nicht katalogisierter Bücher Werke des ukrainischen Nationalisten Dmytro Kortschynskyj gefunden. Natalya Sharina blieb bis zum 30. Oktober in einer Polizeistation in Gewahrsam, wo sie weder Bettwäsche noch Essen oder Trinken erhielt, und wurde dann bis zur Klärung weiterer Vorwürfe entlassen und unter Hausarrest gestellt.

Am 15. September 2015 wurde der Aktivist Rafis Kashapov aus Naberezhnye Chelny (Republik Tatarstan) zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er nach Ansicht des Gerichts Hass zwischen ethnischen Gruppen geschürt und die territoriale Integrität Russlands bedroht hatte. Er war am 28. Dezember 2014 wegen Beiträgen in sozialen Medien festgenommen worden, in denen er die Rolle Russlands in dem Konflikt in der Ostukraine und die Behandlung der Krimtartaren auf der von Russland besetzten Krim kritisiert hatte.

Am 10. November 2015 ordnete das Bezirksgericht Kirsanovski die Freilassung des Umweltschützers Jewgeni Witischko an. Er hatte bereits mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt, zu der er auf der Grundlage haltloser Anklagen im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotschi 2014 verurteilt worden war. Am 20. November, einen Tag vor Inkrafttreten des Urteils, legte die Staatsanwaltschaft jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Nach einer weiteren Gerichtsentscheidung kam Jewgeni Witischko am 22. Dezember 2015 schließlich frei.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Auch das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb nach wie vor stark eingeschränkt. Nach den restriktiven Maßnahmen in den Vorjahren, kam es 2015 nur noch selten zu Protesten. Straßenkundgebungen wurden in der Regel nicht genehmigt oder allenfalls an abgelegenen Orten erlaubt. Wer gegen das Verbot oder die Bestimmungen verstieß, wurde mit Geldbußen und Haft bestraft.

Der alljährliche karnevaleske Straßenumzug Monstration in Novosibirsk, der sich über die pompösen, traditionellen Maikundgebungen lustig macht, wurde zum ersten Mal seit 2005 nicht genehmigt. Als sich der Organisator der Veranstaltung, Artem Loskutov, stattdessen zusammen mit mehreren weiteren "Monstranten" der offiziellen Maikundgebung anschloss, wurde er wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgenommen und zu zehn Tagen Haft verurteilt.

Auf der Grundlage des Gesetzes aus dem Jahr 2014, das die wiederholte Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen unter Strafe stellt, kam es zu einem ersten Urteil gegen einen Mann, der friedlich auf der Straße protestiert hatte. Ein Moskauer Gericht verurteilte Ildar Dadin am 7. Dezember 2015 wegen wiederholter Teilnahme an "nicht genehmigten" Versammlungen in den Monaten August bis Dezember 2014 zu drei Jahren Strafkolonie. Ildar Dadin stand bereits seit dem 30. Januar 2015 unter Hausarrest, nachdem er eine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte wegen Beteiligung an einer friedlichen Protestkundgebung gegen die politisch motivierte Verurteilung von Oleg Nawalny, den Bruder des Oppositionsführers und Anti-Korruptions-Aktivisten Alexej Nawalny.

Wegen Verstößen gegen dieses Gesetz wurden außerdem Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Mark Galperin und Irina Kalmykova eingeleitet, die sich an friedlichen Protesten in Moskau beteiligt hatten.

Die gewaltlosen politischen Gefangenen Stepan Zimin, Aleksei Polikhovich und Denis Lutskevich, die 2012 in Verbindung mit der Protestkundgebung auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz inhaftiert worden waren, kamen 2015 nach Verbüßung ihrer Haftstrafen frei. Der gewaltlose politische Gefangene Sergei Krivov war hingegen nach wie vor in Haft. Außerdem ergriffen die Behörden gegen mindestens zwei weitere Personen im Zusammenhang mit der Demonstration auf dem Bolotnaya-Platz Strafverfolgungsmaßnahmen.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit wurde 2015 weiterhin drastisch eingeschränkt. Zum Jahresende umfasste das beim Justizministerium geführte Verzeichnis "ausländischer Agenten" 111 NGOs. Sie mussten ihre gesamten Publikationen mit diesem stigmatisierenden Begriff kennzeichnen und aufwendige Berichterstattungspflichten erfüllen. Organisationen, die diesen Anforderungen nicht nachkamen, drohten hohe Geldstrafen. Keine einzige Organisation konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen die Aufnahme in das Verzeichnis wehren. Sieben Organisationen wurden von der Liste gestrichen, nachdem sie keine Gelder mehr aus dem Ausland annahmen. 14 Organisationen, die auf der Liste standen, beschlossen, ihre Tätigkeit ganz einzustellen.

Gegen das in der Liste der "ausländischen Agenten" verzeichnete Menschenrechtszentrum Memorial wurde im September 2015 eine Geldstrafe von 600000 Rubeln (rund 7000 Euro) unter dem Vorwurf verhängt, es habe seinen Agentenstatus in Veröffentlichungen nicht deutlich gemacht. Die beanstandete Veröffentlichung stammte jedoch von der juristisch eigenständigen Schwesterorganisation "Gedenk- und Bildungszentrum Memorial", das sich nicht auf der Liste ausländischer Agenten befand und deshalb auch den Hinweispflichten nicht unterlag. Das Menschenrechtszentrum ging gerichtlich gegen die Entscheidung vor, verlor den Prozess jedoch. Nach einer routinemäßigen Überprüfung des Menschenrechtszentrums im November befand das Justizministerium, die von Memorial-Mitgliedern geäußerte Kritik an den Gerichtsverfahren zu den Bolotnaya-Protesten und an der russischen Ukrainepolitik untergrabe das verfassungsrechtliche Fundament des Landes und komme einem "Aufruf zum Sturz der amtierenden Regierung und zum politischen Systemwechsel" gleich. Das Ministerium übergab seine "Erkenntnisse" der Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen.

Im Mai 2015 wurde ein Gesetz verabschiedet, das es der Staatsanwaltschaft erlaubt, ausländische Organisationen für "unerwünscht" zu erklären, die ihrer Ansicht nach eine "Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates" darstellen. Eine entsprechende Einstufung hat zur Folge, dass der Aufenthalt der betreffenden Organisation und alle ihre Aktivitäten unmittelbar rechtswidrig werden. Im Juli 2015 wurde die US-amerikanische Stiftung National Endowment for Democracy für "unerwünscht" erklärt. Im November und Dezember waren drei weitere Geberorganisationen betroffen: die Open Society Foundation, die Open Society Institute Assistance Foundation und die US Russia Foundation for Economic Advancement and the Rule of Law.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, waren weiterhin mit extrem feindseligen Bedingungen konfrontiert. Berichte über die Diskriminierung von LGBTI waren an der Tagesordnung.

Am 25. März 2015 entschied ein Gericht in St. Petersburg, das von der Journalistin Elena Klimova gegründete Online-Projekt Children 404 zur Unterstützung von LGBTI-Jugendlichen müsse geschlossen werden. Im Juli verurteilte ein Gericht in Nischni Tagil (Oblast Sverdlovsk) die Journalistin zu einer Geldstrafe von 50000 Rubel (rund 580 Euro) wegen "Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen". Am 2. Oktober hob ein Gericht in St. Petersburg die Sperrung der Internetseite wieder auf.

Die Behörden verstießen weiterhin gegen das Recht von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen, sich friedlich zu versammeln. Im Mai 2015 versuchte der Aktivist Nikolai Alekseev in Moskau eine nicht genehmigte Pride-Parade durchzuführen. Dabei kam es zu Zusammenstößen mit homophoben Gegendemonstrierenden. Drei LGBTI-Aktivisten wurden zu je zehn Tagen Haft verurteilt, darunter auch Nikolai Alekseev. In St. Petersburg konnten einige öffentliche LGBTI-Aktionen durchgeführt werden, ohne dass die Polizei eingriff.

Justizwesen

Mehrere aufsehenerregende Prozesse machten 2015 die gravierenden und weit verbreiteten Mängel der russischen Strafjustiz deutlich. Dazu zählten Verstöße gegen den Grundsatz der "Waffengleichheit" und der Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen in der Ermittlungsphase. Außerdem wurden unter Folter erpresste "Geständnisse", Aussagen geheimer Zeugen und andere geheime Beweise, die die Verteidigung nicht anfechten konnte, vor Gericht zugelassen und Angeklagten das Recht auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert. Weniger als 0,5% der Verfahren endeten mit einem Freispruch.

Svetlana Davydova gehörte zur wachsenden Zahl russischer Bürger, denen auf der Grundlage von 2012 eingeführten, vage formulierten Straftatbeständen Hochverrat und Spionage vorgeworfen wurde. Sie wurde am 21. Januar 2015 inhaftiert, weil sie acht Monate zuvor die ukrainische Botschaft angerufen und ihren Verdacht mitgeteilt hatte, dass Soldaten aus ihrem Wohnort Wjasma (Oblast Smolensk) in die Ostukraine verlegt würden, um dort zu kämpfen. Ihr staatlich bestellter Verteidiger erklärte den Medien, sie habe "alles gestanden", und kein Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung eingelegt, weil "all diese Gerichtsverhandlungen und der Medienrummel ihre Kinder nur unnötig traumatisieren" würden. Am 1. Februar 2015 übernahmen zwei neue Anwälte ihren Fall. Svetlana Davydova sagte, ihr ursprünglicher Anwalt habe sie dazu überredet, sich schuldig zu bekennen, um eine Herabsetzung des zu erwartenden Strafmaßes von 20 auf 12 Jahre zu erreichen. Am 3. Februar 2015 wurde sie freigelassen. Im Gegensatz zu allen anderen Fällen, in denen es um Verrat ging, wurde das Verfahren gegen sie am 13. März eingestellt.

Im September 2015 begann der Prozess gegen die Ukrainerin Nadeschda Sawtschenko, die dem Freiwilligenbataillon Aidar angehörte. Man warf ihr vor, sie habe im Ukrainekonflikt im Juni 2014 der eigenen Artillerie absichtlich die Position zweier russischer Journalisten übermittelt, die daraufhin getötet wurden. Nadeschda Sawtschenko bestand darauf, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe erfunden und die Zeugenaussagen, darunter Aussagen mehrerer geheimer Zeugen, falsch seien. Ihr Prozess war durch unzählige Verfahrensfehler gekennzeichnet.

Am 15. Dezember 2015 unterzeichnete Präsident Putin ein Gesetz, demzufolge das Verfassungsgericht alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und anderer internationaler Gerichte für "nicht umsetzbar" erklären kann, wenn sie die "Vormachtstellung" der russischen Verfassung "verletzen".

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 erhielten offiziellen Angaben zufolge 130297 Menschen in Russland vorübergehend Asyl, davon kamen 129506 aus der Ukraine und 482 aus Syrien. Von 1079 Antragstellern erhielten nur 96 einen dauerhaften Flüchtlingsstatus, darunter war kein einziger syrischer Staatsbürger. Nach Angaben von NGOs sahen sich Menschen, die sich in Russland um internationalen Schutz bemühten, mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, u.a. mit Bestechlichkeit und bewussten Fehlinformationen, die sie davon abhalten sollten, vorübergehendes oder dauerhaftes Asyl zu beantragen.

Eine sechsköpfige syrische Familie saß mehr als zwei Monate lang im internationalen Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo fest, nachdem ihnen die Grenzbeamten am 10. September 2015 die Einreise verweigert hatten. Zur Begründung hieß es, ihre Papiere seien gefälscht. Am 19. November verhängte das Stadtgericht Chimki gegen die Familie eine Geldstrafe von 10000 Rubel (rund 120 Euro) wegen versuchter Einreise mit gefälschten Dokumenten. Einen Tag später wurden sie als Asylsuchende registriert und mit Unterstützung der NGO Graschdanskoje Sodeistwie (Bürgerhilfe) in die Oblast Twer umgesiedelt.

Es gab immer wieder Berichte über Rückführungen nach Usbekistan und in andere zentralasiatische Länder, in denen den Abgeschobenen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Nordkaukasus

2015 wurden aus dem Nordkaukasus weniger Angriffe bewaffneter Gruppen gemeldet als in den Vorjahren.

Die Strafverfolgungsbehörden setzten bei der Bekämpfung bewaffneter Gruppen weiterhin vor allem auf Operationen der Sicherheitskräfte. Es bestand nach wie vor der Verdacht, dass diese mit rechtswidrigen Inhaftierungen, Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen sowie Verschwindenlassen einhergingen.

Es gab deutlich weniger Informationen über die Menschenrechtslage in dem Gebiet, weil die Behörden mit aller Härte gegen Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten vorgingen. Die Betreffenden wurden ständig schikaniert, bedroht und tätlich angegriffen, zum Teil von Ordnungskräften und regierungstreuen Gruppen.

In der tschetschenischen Hauptstadt Grosny wurde am 3. Juni 2015 das Gebäude, in dem die Menschenrechtsorganisation Joint Mobile Group ihren Sitz hat, von einer aggressiven Menschenmenge umstellt. Vermummte Männer drangen gewaltsam in die Büroräume ein, zerstörten das Mobiliar und zwangen die Mitarbeiter, das Gebäude zu verlassen. Bis zum Jahresende war noch kein Tatverdächtiger ermittelt worden.

In der Republik Inguschetien durchsuchten bewaffnete Ordnungskräfte am 6. November 2015 das Büro und die Wohnung des Menschenrechtsverteidigers Magomed Mutsolgov und beschlagnahmten Computer und Dokumente. Nach Angaben von Magomed Mutsolgov hieß es im Durchsuchungsbefehl, er sei "im Interesse der USA, Georgiens, der Ukraine und der syrischen Opposition" tätig.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

 

 

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