Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Croatia

Amnesty Report 2015

Kroatien

 

 

Kroatische Serben und Roma sahen sich weiterhin mit Diskriminierung konfrontiert. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden 2014 gesetzlich anerkannt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen, die von 1991 bis 1995 begangen wurden, blieb unzureichend.

Diskriminierung

Kroatische Serben
Kroatische Serben wurden weiterhin diskriminiert. Dies galt für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und für den Rückerhalt der Sozialwohnungen, die sie während des Krieges 1991-95 verlassen hatten.

Im Sommer 2014 entschied das Verfassungsgericht, ein von einer kroatischen Veteranengruppe gefordertes Referendum über eine Änderung des Minderheitengesetzes sei verfassungswidrig. Ziel der Initiative war es, das Recht auf Verwendung von Minderheitensprachen auf Gemeinden zu beschränken, in denen mindestens die Hälfte der Bevölkerung einer ethnischen Minderheit angehört. Die aktuelle Gesetzgebung zu Minderheitenrechten sieht als Minimum ein Drittel der Bevölkerung vor. Das Referendum sollte landesweit Geltung haben, doch ging es den Antragstellern vor allem um ein Verbot zweisprachiger Schilder - sowohl in lateinischer als auch in kyrillischer (serbischer) Schrift - in Vukovar.

Roma
Zahlreiche Roma lebten nach wie vor in separaten Siedlungen in unsicheren Verhältnissen und hatten nur eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, Kanalisation oder öffentliche Transportmittel. Auch vier Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Oršuš und andere gegen Kroatien 2010 wurden Roma-Kinder an den vier betroffenen Schulen noch immer in separaten Klassen unterrichtet. Die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt trug dazu bei, dass Angehörige der Roma im Vergleich zu Angehörigen anderer Bevölkerungsgruppen wesentlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Besonders benachteiligt waren Bewohner ländlicher Gebiete und junge Frauen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Juli 2014 wurde ein Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verabschiedet, das gleichgeschlechtlichen Paaren in allen Bereichen, mit Ausnahme des Adoptionsrechts, gleiche Rechte zusichert. Das Gesetz sieht eine "Partnerschafts-Vormundschaft" vor, die es Eltern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Kinder in vollem Umfang auf ihre Partner zu übertragen.

Die erste gleichgeschlechtliche Partnerschaft wurde im September 2014 eingetragen. In Split, Zagreb und Osijek konnten Gay-Pride-Paraden ungehindert und sicher stattfinden. Im März 2014 gewährte Kroatien einem schwulen Mann aus Uganda Asyl, der wegen der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität in seinem Heimatland um Schutz ersucht hatte.

Verbrechen nach dem Völkerrecht

Im November 2014 wurde ein ehemaliger Angehöriger der kroatischen Armee wegen Verbrechen angeklagt, die während der "Operation Sturm" 1995 verübt wurden. Im März 2014 wurde der kroatische Armeeoffizier Božo Bačelić wegen Kriegsverbrechen schuldig gesprochen.

Es war das erste Mal, dass ein kroatisches Gericht eine Person wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der "Operation Sturm" für schuldig befand. Zwei weitere Verfahren zu dieser Militäroperation dauerten zum Jahresende noch an. Insgesamt standen 2014 acht Angehörige kroatischer Militärverbände und 15 Angehörige serbischer Verbände wegen Kriegsverbrechen vor Gericht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte suchte das Gespräch mit der kroatischen Regierung bezüglich 17 Beschwerden, die zivile Kriegsopfer vorgebracht hatten. Sie warfen dem kroatischen Staat vor, gegen das Recht auf Leben verstoßen zu haben, da er das Verschwindenlassen und die Tötung ihrer Familienangehörigen nicht wirksam untersucht habe.

Kroatien blockierte weiterhin die Einführung einer umfassenden Gesetzgebung, um den Status und die Entschädigungsansprüche aller zivilen Kriegsopfer zu regeln. Ein Gesetzentwurf zu Opfern sexueller Gewalt während des "Heimatkrieges", den das Ministerium für Veteranenangelegenheiten im März 2014 präsentierte, stellte einen ersten positiven Schritt dar. Er sah psychosoziale und medizinische Unterstützung, kostenlose Rechtsberatung und finanzielle Entschädigungen für die Opfer vor. Allerdings wurden in dem Gesetzentwurf keine Angaben zur Höhe der Entschädigungssummen gemacht.

Im August 2014 unterzeichneten Kroatien und die Nachbarländer eine gemeinsame Erklärung zu vermissten Personen. Darin verpflichtete sich das Land, das Schicksal der 2200 noch vermissten Personen aufzuklären. Kroatien hatte das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen noch immer nicht ratifiziert. Die Familien der "Verschwundenen" konnten ihre Rechte nicht geltend machen, da es weiterhin kein Gesetz zu vermissten Personen gab.

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