Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Somalia

 

 

Präsident der Republik Somaliland: Ahmed Mohamed Mahamoud Silyano

In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Der bewaffnete Konflikt und andere Gewaltausbrüche führten zu mehr als 500 Toten und Verletzten; mindestens 50 000 Menschen wurden vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten völkerrechtliche Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Bewaffnete Gruppen waren weiterhin für Zwangsrekrutierungen von Minderjährigen sowie für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen von Zivilpersonen verantwortlich. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen, der prekären Sicherheitslage und Beschränkungen, die von den Konfliktparteien verfügt wurden, hatten humanitäre Hilfsorganisationen weiterhin keinen ungehinderten Zugang zu einigen Regionen. Drei Journalisten wurden getötet, andere wurden angegriffen, drangsaliert oder zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Hintergrund

Die somalische Regierung und die AMISOM kontrollierten 2015 weiterhin die Hauptstadt Mogadischu und dehnten ihre Kontrolle über weitere Gebiete aus, indem sie in Galmudug, Südwesten und in Jubaland bundesstaatliche Strukturen aufbauten. Durch eine gemeinsame Offensive der nationalen Streitkräfte und der AMISOM wurde die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Städten in den Regionen Hiiraan, Bai, Bakool, Ghedo und Shabeellaha Hoose vertrieben, viele ländliche Gebiete standen jedoch weiterhin unter ihrer Kontrolle. Die Offensive führte zur Vertreibung von noch mehr Menschen. Es gab weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen und Angriffe der Al-Shabab auf die Zivilbevölkerung, insbesondere nach der Übernahme von Ortschaften durch die gegnerische Konfliktpartei.

Die Sicherheitskräfte der Regierung, regierungstreue Milizen und die AMISOM konnten 2015 weiterhin auf internationale Unterstützung zählen. Die humanitäre Situation war nach wie vor katastrophal: Im Oktober 2015 waren mehr als 3,2 Mio. Menschen auf Lebensmittelhilfe angewiesen, mehr als 855 000 Menschen hatten nicht genug zu essen. Besonders betroffen waren Binnenvertriebene, sie machten 76% derjenigen aus, die unter einer unsicheren Ernährungslage litten.

Nachdem Parlamentsabgeordnete im August 2015 ein Amtsenthebungsverfahren gegen Staatspräsident Hassan Sheikh Mohamud beantragt hatten, geriet das Land in eine politische Krise. Im Juli 2015 hatte Parlamentssprecher Mohamed Osman Jawari erklärt, die für 2016 angesetzten Wahlen würden nicht in Form allgemeiner Wahlen abgehalten, obwohl dies im Pakt für einen Neuanfang in Somalia (New Deal Compact) so festgeschrieben worden war. Abgeordnete der Opposition erhoben den Vorwurf, dies sei ein Trick, um die Amtszeit des Präsidenten zu verlängern. Der UN-Sicherheitsrat verlängerte das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM) zur Überwachung der Menschenrechtslage und zur Berichterstattung über Verstöße bis zum 30. März 2016.

Innerhalb der bewaffneten Gruppe Al-Shabab gab es Auseinandersetzungen darüber, ob man weiterhin Verbündeter Al-Qaidas bleiben oder sich der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) anschließen solle. Vor allem in der Stadt Jilib, 97 km nördlich von Kismayo, war die Situation äußerst angespannt, nachdem der Anführer der bewaffneten Gruppe, Abu Ubaidah, von seinem Stellvertreter Mahad Karate gedrängt wurde, zum sogenannten Islamischen Staat (IS) zu wechseln. Im Oktober 2015 nahmen führende Mitglieder von Al-Shabab, die zu Al-Qaida standen, in Jubaland 30 Personen fest, von denen angenommen wurde, dass sie dem IS nahestanden.

Menschenrechtsverstöße durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen

Wahllose Angriffe
2015 wurden erneut Zivilpersonen wahllos getötet oder verletzt, die bei bewaffneten Auseinandersetzungen ins Kreuzfeuer gerieten oder Opfer von Selbstmordanschlägen und Angriffen mit selbstgebauten Sprengsätzen und Granaten wurden. Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab war weiterhin in der Lage, selbst in stark gesicherten Zonen Mogadischus und anderer Städte verheerende Angriffe zu verüben, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Die Anschläge von Al-Shabab richteten sich nach wie vor auch gegen hochrangige Ziele. Im September 2015 starben mindestens sechs Personen durch die Explosion einer Autobombe vor dem Tor des Präsidentenpalastes. Im Februar 2015 beschoss Al-Shabab den Präsidentenpalast mit Mörsergranaten. Bei einem Selbstmordanschlag auf das Hotel Jazeera Palace in Mogadischu, in dem auch mehrere Botschaften untergebracht sind, wurden im Juli 2015 mindestens zehn Menschen getötet. Wie viele Zivilpersonen insgesamt bei Angriffen getötet wurden, ließ sich nicht feststellen, da die Zahlen nicht systematisch erfasst wurden. Infolge der Offensive der Regierungseinheiten und der AMISOM kam es seitens aller Konfliktparteien zu Menschenrechtsverstößen.

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen
Zivilpersonen liefen weiterhin Gefahr, Opfer gezielter Angriffe und Tötungen zu werden. Im Juli 2015 wurden Berichte bekannt, wonach Angehörige der AMISOM in Marka Zivilpersonen direkt angegriffen und mindestens zehn Menschen getötet hatten. AMISOM entschuldigte sich im August für den Vorfall, korrigierte die Zahl der Toten auf sieben und erklärte, dass drei Soldaten wegen der Tötungen angeklagt worden seien. Regierungstruppen und regierungstreue Milizen waren nach wie vor für rechtswidrige Tötungen, Erpressungen, willkürliche Festnahmen, Vergewaltigungen und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt verantwortlich. Die Übergriffe waren zum Teil auf mangelnde Disziplin und fehlende Kontrolle durch die Befehlshaber zurückzuführen. Am 20. August 2015 erschoss ein Soldat der nationalen Streitkräfte in Baidoa nach einem Streit eine psychisch kranke Person. Im September richteten Armeeangehörige aus Jubaland in der Nähe von Doolow (Region Ghedo) mindestens vier Personen hin, die sie verdächtigten, Al-Shabab anzugehören, darunter eine Frau.

Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab war weiterhin für Folterungen und rechtswidrige Tötungen von Menschen verantwortlich, denen sie vorwarf, Spione zu sein oder nicht ihrer strengen Auslegung des islamischen Rechts zu folgen. Mitglieder von Al-Shabab verübten öffentliche Hinrichtungen und Bestrafungen, darunter Steinigungen, Amputationen und Auspeitschungen. Besonders häufig geschah dies in Gebieten, aus denen sich die AMISOM zurückgezogen hatte. Am 23. April 2015 richtete Al-Shabab in Jamame (Region Basso Giuba) einen Mann durch Erschießen hin, der angeblich den Propheten Mohammed "beleidigt" hatte. Am 25. Juli 2015 verübte die bewaffnete Gruppe in Mogadischu ein Attentat auf den Parlamentsabgeordneten Abdulahi Hussein Mohamud. Er und seine Leibwächter wurden getötet, als sein Auto regelrecht mit Kugeln durchsiebt wurde. Am 6. September 2015 enthauptete die bewaffnete Gruppe in der Ortschaft Qahira bei Toosweyne (Region Bai) einen Mann, dem vorgeworfen wurde, für das äthiopische Kontingent der AMISOM Spionage betrieben zu haben. Am 1. Oktober 2015 erschossen Al-Shabab-Kämpfer in der Ortschaft Kunyabarow in der Nähe von Barawe (Region Shabeellaha Hoose) mehrere Personen, weil sie sich ihren Befehlen widersetzt haben sollen.

Kindersoldaten
Minderjährige wurden nach wie vor Opfer von Menschenrechtsverstößen aller Konfliktparteien. Am 5. Juni 2015 veröffentlichten die Vereinten Nationen einen Bericht, aus dem hervorging, dass die bewaffnete Gruppe Al-Shabab, die somalischen Streitkräfte, regierungsnahe Milizen, die bewaffnete Gruppe Ahl Al-Sunna wal-Jama'a und weitere bewaffnete Gruppen im Jahr 2014 insgesamt 819 Jungen und Mädchen rekrutiert und eingesetzt hatten. Am 1. Oktober 2015 ratifizierte Somalia das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes unter Vorbehalt. Das Land erklärte, es sehe sich nicht durch Artikel 14, 20 und 21 sowie andere Bestimmungen des Übereinkommens gebunden, die im Widerspruch zu Grundsätzen des islamischen Rechts stünden. Zwei von der Regierung 2012 unterzeichnete Aktionspläne, die zum Ziel hatten, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten sowie die Tötung und Verstümmelung von Kindern zu beenden, wurden 2015 weiterhin nicht umgesetzt.

Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Zahl der Binnenvertriebenen wurde 2015 auf mehr als 1,3 Mio. Menschen geschätzt. Im Zuge der Militäroffensive der somalischen Streitkräfte und der AMISOM wurden wichtige Handelsverbindungen unterbrochen. Nachdem die AMISOM die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus einigen Städten vertrieben hatte, blockierten Al-Shabab-Kämpfer ihrerseits Straßen, die für die Versorgung zentral waren, und verhinderten damit humanitäre Hilfslieferungen. Der anhaltende Konflikt und das Klimaphänomen El Niño, das ab Oktober 2015 zu heftigen Regenfällen führte, drohten, die humanitäre Lage weiter zu verschlimmern.

Im Januar und Februar 2015 vertrieben Sicherheitskräfte in Mogadischu 25 700 Personen rechtswidrig von öffentlichen und privaten Grundstücken. Im März 2015 wurden weitere 21 000 Menschen Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Die Mehrzahl der Betroffenen zog in die Außenbezirke von Mogadischu, vor allem in die Vororte Sarakusta und Tabelaha, wo sie unter katastrophalen Bedingungen lebten. Auf Betreiben der Übergangsregierung von Jubaland kam es in Kismayo und Luuq zu rechtswidrigen Zwangsräumungen, nachdem in der Nähe eines Lagers für Binnenvertriebene ein Polizeiposten angegriffen worden war. Bis Ende 2015 hatte die somalische Regierung noch keine Strategie zum Umgang mit Binnenvertriebenen beschlossen, obwohl ein entsprechender Vorschlag bereits seit April 2014 vorlag.

Mehr als 1,1 Mio. somalische Flüchtlinge lebten weiterhin in den Nachbarländern sowie in weiteren Staaten. Im April 2015 setzten der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) und die Regierungen Kenias und Somalias eine Kommission ein, um die freiwillige Rückkehr somalischer Flüchtlinge aus Kenia zu beaufsichtigen, auf die sich der UNHCR und die beiden Länder im September 2013 verständigt hatten. Am 20. September 2015 gab der UNHCR bekannt, 4108 Somalier aus dem Flüchtlingslager Dadaab im Nordosten Kenias seien nach Somalia umgesiedelt worden. Im Januar 2015 lebten noch 237 271 somalische Flüchtlinge im Jemen. Bis August 2015 waren jedoch mehr als 28 000 von ihnen nach Somalia zurückgekehrt, um dem eskalierenden Konflikt im Jemen zu entkommen. Unterdessen setzten Staaten wie Saudi-Arabien, Schweden, die Niederlande, Norwegen, Großbritannien und Dänemark somalische Asylsuchende und Flüchtlinge, die sie aufgenommen hatten, unter Druck und forderten sie zur Heimkehr auf, da sich ihrer Ansicht nach die Sicherheitslage in Somalia verbessert hatte.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Journalisten und Medienschaffende wurden nach wie vor eingeschüchtert, schikaniert, angegriffen und ermordet. Im Mai 2015 erschossen Unbekannte den Journalisten Daud Ali Omar und seine Ehefrau Hawo Abdi Aden, nachdem sie in deren Haus im Stadtviertel Bardaale in Baidoa eingedrungen waren. Der Journalist Abdihakin Mohamed Omar, der für den Fernsehsender Somali Broadcasting Corporation arbeitete, und sein Kollege Abdikarim Moallim Adam vom Fernsehsender Universal TV wurden am 26. Juli 2015 bei einem Selbstmordanschlag auf ein Hotel in Mogadischu getötet. Insgesamt starben mehr als zehn Personen, als der Wagen des Attentäters vor dem Gebäude explodierte. Der ebenfalls für Universal TV tätige Reporter Salman Jamal erlitt bei dem Anschlag schwere Verletzungen.

Die Pressefreiheit war weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, und Medienunternehmen geschlossen. Im Mai 2015 wies die Regierung alle somalischen Medien an, in Bezug auf die bewaffnete Gruppe Al-Shabab künftig das Akronym UGUS ("die Gruppe, die das somalische Volk massakriert") zu verwenden. Der Verband der unabhängigen somalischen Medienunternehmen erklärte, durch die Anweisung werde die journalistische Arbeit bedroht. Am 2. Oktober 2015 nahm der somalische Geheimdienst (National Intelligence and Security Agency - NISA) die Journalisten Awil Dahir Salad und Abdilahi Hirsi Kulmiye fest, die für den Fernsehsender Universal TV arbeiteten, und hielt sie sechs Tage lang ohne Anklageerhebung in Mogadischu in Gewahrsam. Am selben Tag durchsuchten und schlossen NISA-Angehörige die Räume des Senders. Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab unterdrückte die Pressefreiheit nach wie vor und verbot in den unter ihrer Kontrolle stehenden Gebieten weiterhin die Nutzung des Internets.

Die Regierung von Somaliland beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung derjenigen, die Kritik an ihrer Politik übten. Es gab in Somaliland kein Mediengesetz zum Schutz von Journalisten. Der prominente Menschenrechtsanwalt Guleid Ahmed Jama wurde festgenommen, nachdem er in einem Interview mit dem somalischen Programm des britischen Senders BBC die Hinrichtung von sechs zum Tode verurteilten Gefangenen kritisiert hatte. Otto Bihi und Suldaan Mohamed Muuse Cune, zwei weitere Menschenrechtsverteidiger, wurden festgenommen, weil sie sich gegen die Verschiebung der Präsidentschaftswahlen auf März 2017 ausgesprochen hatten. Während Otto Bihi wieder freigelassen wurde, hielten die Behörden Suldaan Mohamed Muuse Cune zwölf Tage lang ohne Anklageerhebung in Gewahrsam. Die Regierung von Somaliland schränkte außerdem das Recht auf Versammlungsfreiheit ein. Am 11. Mai 2015 weigerten sich die Sicherheitskräfte, der wichtigsten Oppositionspartei Somalilands, WADANI, eine friedliche Demonstration zu genehmigen, um gegen die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten um 22 Monate zu protestieren. Die Parteiführung wurde festgenommen und mehrere Stunden in Gewahrsam gehalten. Zuvor hatte die Polizei in Hargeisa, Berbera und Burao friedliche Protestmärsche gewaltsam aufgelöst. Außerdem wurden die Büroräume der Partei vorübergehend von Sicherheitskräften besetzt.

Todesstrafe

Die Todesstrafe kam nach wie vor zur Anwendung, obwohl Somalia 2012 für eine Resolution der UN-Generalversammlung gestimmt hatte, die ein weltweites Hinrichtungsmoratorium gefordert hatte. Erschießungskommandos richteten Menschen hin, darunter Angehörige bewaffneter oppositioneller Gruppen wie Al-Shabab, Soldaten der Regierungstruppen und Personen, die wegen Mordes zum Tode verurteilt worden waren. Die Verfahren vor Militärgerichten erfüllten nicht die internationalen Standards für faire Verfahren, und Hinrichtungen wurden in vielen Fällen sehr schnell vollstreckt. Im September 2015 wurden in Kismayo (Jubaland) sieben Soldaten hingerichtet, die ein Militärgericht für schuldig befunden hatte, Zivilpersonen getötet zu haben. Ein Militärgericht in Mogadischu verurteilte im April 2015 zwei Männer zum Tode, denen zur Last gelegt wurde, zwei Parlamentsabgeordnete und drei Geheimdienstmitarbeiter getötet zu haben.

In Somaliland verhängten Gerichte der Zivilbehörden Todesurteile. Im Februar 2015 lag die Zahl derjenigen, die mit einer Vollstreckung ihres Todesurteils rechnen mussten, bei mindestens 70. Im Juli 2015 sprach ein Gericht in Sool einen psychisch Kranken schuldig, seinen Freund getötet zu haben, und verurteilte ihn zum Tode. Die Regierung von Somaliland kündigte im Februar 2015 an, nach einem neunjährigen Moratorium wieder Hinrichtungen zu vollstrecken. Im April wurden sechs Gefangene, die im Todestrakt des Hochsicherheitsgefängnisses in Mandera inhaftiert waren, von einem Erschießungskommando hingerichtet.

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