a-5603-1 (ACC-RUS-5603)
nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
[Zitat des Auswärtigen Amtes entfernt]
Die US Social Security Administration berichtet im September 2006 über das Sozialsystem in Russland unter anderem folgendes:
Es gebe zwei Arten von Pensionen für Hinterbliebene, nämlich die „survivor labor pension“ und die „social survivor pension“. Für erstere sei irrelevant, wie lange der/die Verstorbene gearbeitet habe und versichert gewesen sei. Sie käme in Frage für Witwen/Witwer über 55 bzw. 60 Jahre, für arbeitslose Witwen/Witwer, die für Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder sorgen müssten, für Kinder bis 18 Jahre (StudentInnen bis 23, ohne Altersgrenze wenn bis zum 18. Lebensjahr eine Behinderung eintritt), für Geschwister bis 18 Jahre, und Großeltern ab 59 bzw. 61 Jahre. Diese Pension werde unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung und gegenseitiger Abkommen auch im Ausland ausbezahlt. Die „social survivor pension“ werde ausbezahlt, wenn der/die Verstorbene nicht versichert gewesen sei, und sie werde nicht im Ausland ausbezahlt:
„Survivor labor pension: The deceased’s length-of-service period and insurance coverage period are not considered. Eligible survivors are widows older than age 55 (widowers older than age 60) or unemployed and caring for children younger than age 14 or disabled; children up to age 18 (age 23 if a student, no limit if disabled before age 18); brothers and sisters up to age 18; and grandfathers aged 61 or older and grandmothers aged 56 or older. The survivor labor pension is payable abroad in accordance with national legislation and reciprocal agreements.
Social survivor pension: Payable if the deceased did not have insurance coverage. The social survivor pension is not payable abroad. […]” (SSA, September 2006)
Kinderbeihilfe stehe Kindern unter 16 Jahren (Studenten bis 18) zu, die im Haushalt ihrer Familien leben würden und deren Familien ein Einkommen unter dem lokal bestimmten Existenzminimum hätten. Die Kosten könnten von föderalen und lokalen Staatsbudgets subventioniert und von den Republiken und regionalen Regierungen ergänzt werden. Die Höhe der Kinderbeihilfe sei je nach Region unterschiedlich, allein erziehende Eltern würden das Doppelte erhalten. Die Administration liege generell beim Ministerium für Gesundheit und Soziale Entwicklung der RF, die Ausbezahlung erfolge über regionale und lokale Abteilungen für soziale Unterstützung:
“Family Allowances
[…] Coverage: Children younger than age 16 (up to age 18 if a full-time student).
[…] Government: Federal and local government budgets subsidize the cost of benefits. Republics and local governments may finance supplementary benefits out of their own budgets.
Qualifying Conditions: Child allowances: Payable to families with income below the locally determined minimum subsistence level. The child must reside in the household. […]
Family Allowance Benefits: Child allowances: The allowance varies according to geographic region. The allowance is paid for each child from age 18 months to age 16 (up to age 18 if a full-time student). Supplements are paid if a parent fails to pay alimony. Single parents receive twice the child allowance. […]
Administrative Organization: Ministry of Health and Social Development (http:// www.mzsrrf.ru) provides general oversight of the program. Regional and local departments of social protection pay benefits.” (US SSA, September 2006)
Auf der Website „Tschetschenskaja Respublika“ heißt es im Februar 2007 in einem Bericht über die Einrichtung von sieben Sozialhilfezentren für Familien und Kinder in Tschetschenien, dass laut Minister für Arbeit und Soziales, Magomed Wachajew, die Republik Tschetschenien 2007 erstmals in das föderale Programm zur Unterstützung einkommensschwacher Familien eingebunden sei. Die Höhe dieser Unterstützung werde nach Bedarf festgelegt, betrage aber ca. 14 Rubel pro Kind. Außerdem werde bedürftigen Familien Hilfe und Anleitung von Seiten der Republik garantiert. Wachajew habe von der Regierung Kadyrow den Auftrag erhalten, 100 obdachlose Familien mit Halbwaisen oder behinderten Kindern auszuwählen, denen die Regierung Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellen werde:
[Russisches Zitat entfernt] (Tschetschenskaja Respublika, 3. Februar 2007)
Auf dem Nachrichtenportal Regnum.ru erscheint am 31. Mai 2005 ein Artikel über die Eröffnung eines Zentrums für Familien- und Kinderhilfe in Gudermes, in dem erwähnt wird, dass es in Tschetschenien 1 381 Waisenkinder, 19 531 Halbwaisen und 303 980 Kinder aus kinderreichen Familien gebe, die keine sozialen Garantien außer die Auszahlung staatlicher Beihilfen hätten:
[Russisches Zitat entfernt] (Regnum.ru, 31. Mai 2005)
Amnesty International (AI) erwähnt im Juni 2005, dass die NGO “Women´s Dignity“ Frauen in Tschetschenien helfe, nach dem Tod oder Verschwinden ihrer Ehemänner im Krieg Sozialleistungen zu erhalten:
“Women’s Dignity has helped many women to get social benefits after the death or “disappearance” of their husbands during the armed conflict.” (AI, Juni 2005)
Die Moscow Helsinki Group (MHG) beschreibt im Jänner 2005, wie sich die in den letzten zehn Jahren erfolgte Zerstörung der sozioökonomischen Infrastruktur in Tschetschenien auf die Situation der Frauen auswirke. Frauen müssten in der Regel selbst für das Familieneinkommen sorgen und schwere, schlecht bezahlte Arbeiten verrichten, da es praktisch keine anderen legalen Verdienstmöglichkeiten gebe. Aufgrund des Mangels an Arbeitsplätzen würden die Familien hauptsächlich dank humanitärer Hilfe, Beihilfen und Pensionen überleben. Die staatlichen Behörden würden keine Erhebungen über Not leidende Familien anstellen, und teilweise würden die TschetschenInnen keine soziale Unterstützung erhalten und unterhalb der Armutsgrenze leben, da sie an bürokratischen Hindernissen scheiterten. Entgegen den muslimischen und wajnachischen Traditionen sei es keine Seltenheit, dass physisch und psychisch traumatisierte Frauen, die ihre Männer verloren hätten, ihrem Schicksal überlassen würden:
[Russisches Zitat entfernt] (MHG, 30. Jänner 2005)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 30. August 2007)
[…]
AI – Amnesty International: Protecting women's dignity in Chechnya, Juni 2005
MHG - Moscow Helsinki Group: Publikazii: Poloschenie schenschtschin w sone wooruschennogo konflikta w Tschetschenskoj Respublike, 30. Jänner 2005
Regnum.ru: W Gudermese otkryli Zentr pomoschtschi semje i detjam (Tschetschnja), 31. Mai 2005
Tschetschenskaja Respublika: W Tschetschne potschti ne ostalos detskich prijutow, 3. Februar 2007
US SSA – US Social Security Administration: Social Security Programs Throughout the World – Russia, September 2006, S. 268-273
Wir hoffen, dass wir Ihnen behilflich sein konnten und stehen für weitere Nachfragen gerne zur Verfügung.