Dokument #1105217
AI – Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Tadschikistan
Staatsoberhaupt: Emomalii Rachmon
Regierungschef: Oqil Oqilow
Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Im Juli 2012 kam es in Chorugh in der autonomen Region Berg-Badachschan zu Zusammenstößen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Milizen. Bei den heftigsten Kämpfen seit dem Ende des Bürgerkriegs (1992-97) kamen bei einer Militäroperation der Regierung gegen Verbände, die loyal zu Tolib Ayombekov standen, dem stellvertretenden Kommandeur der Grenztruppen von Ishkashim und früheren Oppositionsführer im Bürgerkrieg, inoffiziellen Berichten zufolge etwa 150 Personen ums Leben, darunter Soldaten und Zivilpersonen.
Im März 2012 erklärte die Regierung ihre Absicht, die Empfehlungen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat umzusetzen. So will sie beispielsweise Inhaftierten Zugang zu juristischem und ärztlichem Beistand gewähren. Im April wurde das Strafgesetzbuch ergänzt und enthält nun Folter als Straftatbestand. Im Juni gab der Oberste Gerichtshof Richtlinien heraus für Richter in Fällen vermeintlicher oder mutmaßlicher Folter oder anderer Misshandlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Strafverfolgern Empfehlungen für die Ermittlungen in Folterfällen vor.
Trotz dieser positiven Entwicklungen trafen immer wieder Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und der UN-Ausschuss gegen Folter veröffentlichten ihre Ergebnisse. Nach seinem Besuch im Mai erklärte der Sonderberichterstatter, dass Folter und andere Misshandlungen "häufig ... in vielen verschiedenen Umfeldern vorkommen".
Im November registrierte der UN-Ausschuss gegen Folter "zahlreiche und übereinstimmende Klagen ... über den systematischen Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen gegen Straftatverdächtige, in erster Linie, um ihnen 'Geständnisse' abzupressen ... vor allem in den ersten Stunden des Verhörs in Polizeigewahrsam sowie in vom Staatlichen Ausschuss für Nationale Sicherheit (SCNS) und von der Behörde für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen betriebenen provisorischen Hafteinrichtungen und Untersuchungsgefängnissen".
Kinder, ältere Menschen und Zeugen in Strafprozessen berichteten über Vorfälle, bei denen sie Folter und andere Misshandlungen erlitten hatten. Zu den Foltermethoden zählten der Einsatz von Elektroschocks, kochendem Wasser, Beinahe-Ersticken, Prügel und das Verbrennen mit Zigaretten. Es gab Berichte über tatsächliche und angedrohte Vergewaltigungen von weiblichen und männlichen Inhaftierten sowie über psychische Folter.
Folter und andere Misshandlungen geschahen meist, bevor die Straftatverdächtigen auf einer Polizeiwache registriert worden waren. Die Straftatverdächtigen wurden vor der Registrierung ihrer Inhaftierung nicht über ihre Rechte aufgeklärt (einen Anwalt zu sprechen, ihre Angehörigen zu informieren oder zu schweigen). Die Registrierung sollte innerhalb von drei Stunden nach der Mitnahme auf eine Polizeiwache erfolgen, fand in der Praxis aber oft viel später statt. Es gab Fälle, in denen die Betroffenen vor der Registrierung tage- oder sogar wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wurden.
Gefangene wurden routinemäßig ohne Anwalt vernommen, und manche Anwälte durften ihre Mandanten tagelang nicht sehen, obwohl gesetzliche Bestimmungen das Recht der Inhaftierten gewährleisten, vom Zeitpunkt der Registrierung ihrer Inhaftierung an einen Anwalt zu sprechen.
Personen, die beschuldigt wurden, verbotenen islamischen Bewegungen und islamistischen Gruppierungen oder Parteien anzugehören, wurden meist vom Innenministerium und dem SCNS in Haft genommen. Sie wurden besonders häufig Opfer von Folter und anderen Misshandlungen; der Kontakt zu ihren Strafverteidigern war eingeschränkt oder ganz untersagt. Ihre Anwälte erhielten außerdem nur unzureichenden Zugang zu den Fallakten.
Tadschikische Sicherheitskräfte sollen Menschen außerhalb des Staatsgebiets entführt und nach Tadschikistan gebracht haben. In mehreren Fällen stützten sich die Behörden bei Auslieferungsersuchen für Personen, die sie als Mitglieder verbotener islamischer Gruppierungen oder islamistischer Parteien verdächtigten, auf unzuverlässige oder unvollständige Informationen. Die Betroffenen gaben an, dass sie nach ihrer Rücküberstellung gefoltert wurden.
Im November drängte der UN-Ausschuss gegen Folter das Land, "die Praxis zu beenden, Personen aus anderen Ländern zu entführen, sie zwangsweise nach Tadschikistan zurückzubringen und sie anschließend ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft zu halten, und dafür zu sorgen, dass sie nicht zu Opfern von Folter und Misshandlungen werden".
Es herrschte ein allgemeines Klima der Straflosigkeit. Im September wurde - zum ersten Mal - ein Polizeiinspektor im Fall eines 17-jährigen Jungen in der Region Chatlon wegen Folter schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt; im Dezember erhielt ein weiterer Polizist eine einjährige Haftstrafe wegen Folter. In anderen Fällen kamen Polizisten, die wegen "Überschreitung der Amtsbefugnisse" verurteilt worden waren, aufgrund des Amnestiegesetzes von 2011 jedoch vorzeitig wieder auf freien Fuß. So entschied beispielsweise die Staatsanwaltschaft Duschanbe im Juli, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte einzustellen, die für den Tod von Safarali Sangov in Polizeigewahrsam im März 2011 verantwortlich sein sollen; die beiden Polizisten wurden begnadigt.
Obwohl es in der Strafprozessordnung heißt, dass durch Folter beschaffte Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen werden sollen, gab es 2012 keine Fälle, in denen die Richter solche Beweismittel ausgeschlossen hatten.
Folteropfer und ihre Angehörigen berichteten, dass sie es aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht wagten, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
Die Behörden gewährten unabhängigen Kontrollorganen, darunter das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie einheimische NGOs, keinen Zugang zu Haftanstalten.
Bei Haftprüfungsverhandlungen ignorierten Richter regelmäßig Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlungen vonseiten der Inhaftierten und verwiesen diese zur Erstattung einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Während Ermittlungen zu Beschwerden über Folter und andere Misshandlungen erhielten die Opfer und deren Angehörige weder regelmäßig aktualisierte Informationen noch Zugang zu den Fallakten. Im Mai bestätigte das Verfassungsgericht die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, Opfern von Menschenrechtsverletzungen nur begrenzten Zugang zu Beweismitteln gegen die mutmaßlichen Täter zu gewähren.
Die Staatsanwaltschaften gaben routinemäßig keine Informationen darüber heraus, wie die Beschwerden behandelt wurden oder auf welcher Grundlage sie entschieden, dass es keine Beweise für ein Fehlverhalten von Staatsbediensteten gebe. Von der Staatsanwaltschaft verursachte Verzögerungen bei der Forderung nach ärztlichen Untersuchungen mutmaßlicher Opfer von Folter oder anderen Misshandlungen hatten zur Folge, dass die physisch erkennbaren Spuren verschwunden waren.
Die Behörden unternahmen keine Schritte, um das Leben von Inhaftierten zu schützen. Todesfälle in Haft wurden nicht effektiv untersucht und die Sicherheitsbeamten nur selten bestraft.
Im Juli 2012 wurde das Strafgesetzbuch dahingehend abgeändert, dass Verleumdung entkriminalisiert wurde. Die Beleidigung des Präsidenten ist dagegen nach wie vor strafbar. Dennoch trafen weiterhin Berichte ein, wonach die Regierung versuchte, das Recht auf freie Meinungsäußerung von Menschenrechtsverteidigern, Anwälten, medizinischen Experten und Journalisten einzuschränken.
Im Oktober ordnete das Stadtgericht Chudschand an, die Menschenrechtsorganisation Amparo, die Misshandlungen in der Armee überwacht, aufzulösen, weil sie Verwaltungsvorschriften verletzt habe. Menschenrechtsverteidiger hielten die Entscheidung für politisch motiviert und die Vorwürfe gegen Amparo für unbegründet.
Ein Gesetz zur Verhütung von familiärer Gewalt wurde im Dezember 2012 verabschiedet - acht Jahre, nachdem es im Parlament zum ersten Mal verlesen worden war.
Delegierte von Amnesty International besuchten Tadschikistan im Juni.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Tajikistan (Periodischer Bericht, Englisch)