Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Unterstützungsmöglichkeiten für Minderjährige ohne familiäres Netz in Kabul, Herat, Mazar-e Sharif und Jalalabad; Rückkehrmöglichkeiten für Minderjährige mit familiärem Netz in diesen Städten; Volljährigkeitseintritt bzw. Erwachsenenalter [a-8093-1]

10. August 2012
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Unterstützungsmöglichkeiten für Minderjährige ohne familiäres Netz in Kabul, Herat, Mazar-e Sharif und Jalalabad; Rückkehrmöglichkeiten für Minderjährige mit familiärem Netz in diesen Städten
Informationen zur Lage von Minderjährigen ohne bzw. mit familiären Netzen in Afghanistan entnehmen Sie bitte folgender ACCORD-Anfragebeantwortung:
·      ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Situation von Minderjährigen ohne familiäre Anknüpfungspunkte bei Rückkehr: Unterkunft und Wohnraumbeschaffung, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Ausbildung, Arbeitsmöglichkeiten, medizinische Versorgung [a-7946], 1. Juni 2012 (siehe Kopie im Anhang)
 
In der offiziellen deutschen zusammenfassenden Übersetzung der UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom März 2011 findet sich folgender Abschnitt zu Kindern:
“7. Kinder (mit bestimmten Profilen)
UNHCR ist der Auffassung, dass Kinder mit den unten aufgeführten Profilen - einschließlich Kindersoldaten, Schulkinder, insbesondere Mädchen, und Kinder, die Opfer von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt wurden - einer Verfolgungsgefahr auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und/oder der (ihnen unterstellten) politischen Überzeugung, abhängig von den individuellen Umständen des Falles, ausgesetzt sein können. Asylanträge von Kindern, einschließlich derer, bei denen eine Prüfung der Ausschlussgründe für frühere Kindersoldaten vorgenommen werden muss, müssen sorgfältig und in Übereinstimmung mit den UNHCR-Richtlinien über Asylanträge von Kindern beurteilt werden.
[…]
b) Zugang zu Bildung Die Verschlechterung der Sicherheitssituation hatte auch einen negativen Effekt auf den Zugang zu Bildung. Bewaffnete regierungsfeindliche Gruppen und konservative Elemente in einigen Gemeinschaften, die gegen die Bildung von Mädchen sind, haben ihre Angriffe auf Schulen, Lehrer und Schüler, insbesondere Schulmädchen, erhöht. Solche Angriffe haben sich über das ganze Land ausgebreitet, wobei in den Gebieten um Kabul, Wardak, Logar und Khost sowie in den östlichen Provinzen Laghman, Kunar und Nangarhar ein merklicher Anstieg zu verzeichnen ist. Gebiete, welche zuvor als stabil angesehen wurden, wie Takhar und Badakhshan, sind nunmehr ebenfalls betroffen. Die Angriffe reichen von Einschüchterungen von Schülern und Lehrern, der Plazierung von improvisierten Sprengkörpern auf Schulgeländen, Entführungen, bis hin zu Prügel und Ermordungen von Schulpersonal, Brandstiftung und anderen gezielten gewalttätigen Angriffen auf Schulen. Als Folge wurde eine erhebliche Zahl von Schulen zerstört oder auf Dauer oder vorübergehend geschlossen, insbesondere in den südlichen, süd-östlichen, nördlichen und zentralen Gebieten.
c) Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt Sexueller Missbrauch von Kindern und gegen sie verübte Gewalt, auch seitens Familienangehöriger, ist Berichten zufolge alltäglich in Afghanistan. Auch hat die Praxis des bacha bazi (‚Kinderspiel‘), bei dem Jungen vorwiegend älteren und mächtigen Männern zur sexuellen und sozialen Unterhaltung dienen, einen gewissen Grad an sozialer Akzeptanz, insbesondere im Norden des Landes. Das allgemeine Klima der Straflosigkeit und ein Mangel an Rechtstaatlichkeit hat sich nachteilig auf die strafrechtliche Verfolgung der Täter ausgewirkt. Davon betroffen ist auch die Anzeigebereitschaft gegenüber Behörden in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen sie gerichtetete Gewalt.” (UNHCR, 24. März 2011, S. 8-9)
Weitere Informationen zur Rückkehr von unbegleiteten Kindern nach Afghanistan bzw. zur Lage von minderjährigen afghanischen Flüchtlingen finden sich in folgenden Dokumenten:
·      Boland, Kerry: Children on the Move - A Report on Children of Afghan Origin Moving to Western Countries, Februar 2010 (veröffentlicht von UNICEF)
http://www.unicef.org/infobycountry/files/Book_children_on_the_move.pdf
·      UNHCR - UN High Commissioner for Refugees: Special measures applying to the return of unaccompanied and separated children to Afghanistan, August 2010
http://www.unhcr.org/refworld/pdfid/4c91dbb22.pdf
Volljährigkeitseintritt bzw. Erwachsenenalter
Laut dem vom UNO-Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women, CEDAW) veröffentlichten Staatenbericht Afghanistans vom September 2011 sei nach dem zivilen Recht das Reifealter mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht und die erwachsene Person befähigt, administrative Geschäfte durchzuführen:
„According to the Civil Law, the maturity age is the completion of year 18 and the adult person, in case of being conscious, is competent for administrative transactions. The age of competency is equal for both men and women.“ (CEDAW, 23. September 2011, S. 84)
Das UNO-Kinderrechtskomitee (UN Committee on the Rights of the Child, CRC) erwähnt in seinen Abschließenden Betrachtungen zum Staatenbericht Afghanistans im April 2011, dass es Widersprüche zwischenzivilem Recht, der Scharia und dem Gewohnheitsrecht hinsichtlich des Mindestalters für Eheschließungen gebe:
„B. Definition of the child (art. 1 of the Convention). The Committee expresses concern that there are inconsistencies between civil law, sharia and customary laws as to the legal minimum age for marriage.. The Committee urges the State party to rectify the disparity in the minimum age of marriage for boys and girls by raising the minimum age for marriage to 18 years for girls, as it is for boys.“ (CRC, 8. April 2011, S. 5)
[Passage entfernt]
 
Weitere Informationen zu den Rechten von afghanischen Kindern entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
·      CRIN - Child Rights International Network: Persistent violations of children's rights, 25. Oktober 2011
http://www.crin.org/resources/infoDetail.asp?ID=26424&flag=report
·      CRIN - Child Rights Information Network: National Laws, 12. April 2011
http://www.crin.org/resources/infoDetail.asp?ID=24666&flag=report
 
 
 
 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 10. August 2012)
Unterstützungsmöglichkeiten für Minderjährige ohne familiäres Netz in Kabul, Herat, Mazar-e Sharif und Jalalabad; Rückkehrmöglichkeiten für Minderjährige mit familiärem Netz in diesen Städten
·      ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Situation von Minderjährigen ohne familiäre Anknüpfungspunkte bei Rückkehr: Unterkunft und Wohnraumbeschaffung, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Ausbildung, Arbeitsmöglichkeiten, medizinische Versorgung [a-7946], 1. Juni 2012 (siehe Kopie im Anhang)
·      Boland, Kerry: Children on the Move - A Report on Children of Afghan Origin Moving to Western Countries, Februar 2010 (veröffentlicht von UNICEF)
http://www.unicef.org/infobycountry/files/Book_children_on_the_move.pdf
·      UNHCR - UN High Commissioner for Refugees: Special measures applying to the return of unaccompanied and separated children to Afghanistan, August 2010
http://www.unhcr.org/refworld/pdfid/4c91dbb22.pdf
·      UNHCR - UN High Commissioner for Refugees: UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender, 24. März 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1308750291_afg-24032011.pdf
Volljährigkeitseintritt bzw. Erwachsenenalter
·      CEDAW - UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women: Consideration of reports submitted by States parties under article 18 of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women; Afghanistan; Combined initial and second periodic report [CEDAW/C/AFG/1-2], 23. September 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1335428031_cedaw-c-afg-1-2.pdf
·      CRIN- Child Rights International Network: Persistent violations of children's rights, 25. Oktober 2011
http://www.crin.org/resources/infoDetail.asp?ID=26424&flag=report
·      CRC - UN Committee on the Rights of the Child: Consideration of reports submitted by States parties under article 44 of the Convention; Concluding observations: Afghanistan [CRC/C/AFG/CO/1], 8. April 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1332855444_crc-c-afg-co-1.pdf
·      CRIN - Child Rights Information Network: National Laws, 12. April 2011
http://www.crin.org/resources/infoDetail.asp?ID=24666&flag=report