Amnesty International Report 2010 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Republik Aserbaidschan
Staatsoberhaupt: Ilham Älijew
Regierungschef: Artur Rasizade
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 8,8 Mio.
Lebenserwartung: 70 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 54/52 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,5%

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten. Der Menschenrechtler war in einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. In Haft hatte man ihm die notwendige medizinische Versorgung verweigert.

Hintergrund

Im Konflikt um das umstrittene Gebiet Nagorny-Karabach konnten in Gesprächen zwischen Aserbaidschan und Armenien Fortschritte erzielt werden. Nagorny-Karabach ist eine überwiegend von Armeniern besiedelte Enklave in Aserbaidschan, die nach dem armenisch-aserbaidschanischen Krieg 1990 ihre Unabhängigkeit erklärte. Nach einem Treffen in Moskau am 2. November unterschrieben Armenien und Aserbaidschan eine Vereinbarung, in der sie erklärten, den Konflikt um Nagorny-Karabach auf Grundlage des Völkerrechts beizulegen. Etwa 600000 Menschen, die aufgrund des Konflikts zu Binnenflüchtlingen geworden waren, wurden die wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur eingeschränkt gewährt.

Folter und andere Misshandlungen

Im November äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt darüber, dass die aserbaidschanische Regierung das Übereinkommen gegen Folter weder auf Gesetzes- noch auf Anwendungsebene umgesetzt hat und für Folter Verantwortliche nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Der Ausschuss reagierte außerdem beunruhigt auf die Auslieferung von Tschetschenen an Russland und von Kurden an die Türkei, da beiden Gruppen in dem jeweiligen Land Folter drohte.

  • Im Januar 2009 hob der Oberste Gerichtshof die im Juli 2008 vom Berufungsgericht Baku gefällten Schuldsprüche gegen Dmitri Pavlov, Maksim Genashilkin und Ruslan Bessonov auf. Die Verurteilung der drei Männer, die zum Tatzeitpunkt im Juni noch nicht volljährig waren und die des Mordes an einem anderen Jugendlichen beschuldigt worden waren, basierte auf Geständnissen, die unter Folter erzwungen worden sein sollen. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass das Berufungsgericht keine Zeugen vorgeladen hatte, um diese hinsichtlich der widersprüchlichen Aussagen ins Kreuzverhör zu nehmen, und dass die Vorwürfe über erzwungene Geständnisse vom Berufungsgericht nicht untersucht wurden. Im Juni überprüfte das Berufungsgericht den Fall zum dritten Mal, soll dabei aber die vom Obersten Gerichtshof beanstandeten Fehler nicht korrigiert haben.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Straßenproteste wurden verhindert und jugendliche oppositionelle Aktivisten, die in Baku demonstrieren wollten, wurden Berichten zufolge von der Polizei festgenommen.
Im März 2009 verabschiedete das Parlament mehrere Gesetzesänderungen, welche die Arbeit der Massenmedien weiter einschränkten. Die Novellierungen erlaubten die Schließung von Medieneinrichtungen in Fällen des "Missbrauchs der Redefreiheit und der Rechte eines Journalisten". Der Tatbestand wurde nur vage formuliert und bezog sich auf die Verbreitung von Informationen, welche die "Integrität des Staates" oder die öffentliche Ordnung gefährdeten.

Das Verfassungsreferendum im März führte zu weiteren repressiven Maßnahmen in der Verfassung und Gesetzgebung. So wurden Film-, Foto- und Audioaufnahmen von Personen ohne deren vorherige Zustimmung verboten. Da dieses Verbot sich auch auf die Öffentlichkeit bezog, war die Berichterstattung über Veranstaltungen öffentlichen Interesses praktisch nicht möglich. Anhänger der Opposition und oppositionelle Gruppierungen, die versuchten, gegen das Referendum zu protestieren, waren Berichten zufolge Einschüchterungen und Drangsalierungen der Polizei ausgesetzt.

Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden häufig wegen Straftaten wie Verleumdung und Rowdytum angeklagt und inhaftiert. Der UN-Menschenrechtsrat forderte die aserbaidschanische Regierung auf, den Tatbestand der Verleumdung zu entkriminalisieren und das Verbot ausländischer Rundfunksender aufzuheben. Der Rat zog damit Konsequenzen aus der universellen regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage im Juni. Im August drängte der UN-Menschenrechtsausschuss darauf, dass die Regierung den direkten und indirekten Einschränkungen der Meinungsfreiheit ein Ende setzen soll.

  • Im November 2009 verurteilte ein Gericht in Baku die beiden bekannten jugendlichen Aktivisten Emin Abdullayev (sein Name als Blogger lautet Emin Milli) und Adnan Hajizade zu 30 bzw. 24 Monaten Haft. Sie waren des Rowdytums und der minderschweren Körperverletzung für schuldig befunden worden. Die Anklagen sollen konstruiert worden sein, um die beiden Aktivisten wegen ihrer abweichenden Meinungen, die sie friedlich äußerten, zu bestrafen. Dies spiegelt das wiederholt harte Durchgreifen der Regierung gegen Kritiker wider.

In der autonomen Republik Naxçivan, einer Exklave in Aserbaidschan nahe der Grenze zu Iran und Armenien, wurden Journalisten auch weiterhin bei ihrer Arbeit von den Behörden schikaniert und behindert.

  • Im Januar griffen Behördenvertreter drei Korrespondenten der NGO Institut für Journalistenfreiheit und -sicherheit (Institute for Reporter's Freedom and Safety - IFRS), Hakimeldosu Mehdiyev, Elman Abbasov und Mehman Mehdiyev, und eine Korrespondentin von Radio Free Europe/Radio Liberty, Malahat Nasibova, an und hielten sie vom Filmen ab, als diese Vorwürfen über Verstöße der Polizei im Dorf Heydarabad nachgehen wollten. Hakimeldosu Mehdiyev gab an, von örtlichen Polizeibeamten geschlagen, dann in sein Auto gedrängt und des Dorfes verwiesen worden zu sein.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger sahen sich auch 2009 Druck ausgesetzt. Im September traten neue Bestimmungen für NGOs in Kraft, die vorsahen dass NGOs zukünftig einen nicht näher definierten finanziellen Rechenschaftsbericht vorlegen müssen. Darüber hinaus wird darin von ausländischen NGOs eine Genehmigung des Justizministeriums verlangt, um in Aserbaidschan arbeiten zu können.

  • Im März wurde eine Verleumdungsklage gegen die Menschenrechtlerin Leila Yunus vom Innenministerium zurückgezogen. Sie war im Dezember 2008 wegen Verleumdung angeklagt worden, nachdem sie über Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen berichtet hatte, die im Zuge eines öffentlichen Strafverfahrens, das sie beobachtete, laut geworden waren.

Im Falle eines schwerkranken Menschenrechtsverteidigers, der in Haft starb, weil er offenbar nicht die notwendige medizinische Versorgung erhalten hatte, versäumten die Behörden, eine sofortige, umfassende und unparteiische Untersuchung einzuleiten.

  • Im August starb der 67-jährige Novruzali Mammadov, der sich für die talische Minderheit einsetzte, in einem Gefängniskrankenhaus. Er war im Juni 2008 in einem offenbar unfairen Gerichtsverfahren wegen Verrats zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage soll politisch motiviert gewesen und auf das Engagement von Novruzali Mammadov für die talische Sprache und Kultur zurückzuführen sein. Es wurde keine umfassende Untersuchung seines Todes und der Frage, ob ihm die medizinische Versorgung verweigert wurde, durchgeführt.

Amnesty International: Bericht

Azerbaijan: Independent journalists under siege (EUR 55/004/2009)

© Amnesty International

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