Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Kongo
Staats- und Regierungschef: Denis Sassou-Nguesso
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 3,8 Mio.
Lebenserwartung: 53,9 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 135/122 pro 1000 Lebendgeburten

Es gingen Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Militärgewahrsam gehalten.

Hintergrund

Frédéric Bintsamou, Anführer der früheren bewaffneten Gruppe Nationaler Widerstandsrat (Conseil national de la résistance), die sich in die politische Partei Nationaler Rat der Republikaner (Conseil national des républicains - CNR) umgewandelt hatte, kandidierte im Juli 2010 bei einer Nachwahl in der Region Pool für einen Sitz im Parlament. Aus der Nachwahl ging die Kandidatin der Regierungskoalition als Siegerin hervor.
Im Oktober vereinbarten die EU und die Republik Kongo ein Projekt zur Räumung von Minen und anderen Explosivstoffen in der Umgebung des internationalen Flughafens von Brazzaville. Im Dezember wurde mit Frankreich ein Abkommen über die Unterstützung einer regionalen Heeresschule und des medizinischen Dienstes für die kongolesischen Streitkräfte geschlossen.
Die Regierung gab im Oktober bekannt, dass sie Soldaten, Gendarmen und Polizeikräfte in die Region Pool entsende, um dort Recht und Ordnung wiederherzustellen. In der Region hatten 1998-2003 kriegerische Auseinandersetzungen stattgefunden. Die CNR-Spitze kritisierte, dass sie im Zusammenhang mit der Entsendung nicht konsultiert worden sei.
Der UN-Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener Bevölkerungsgruppen hielt sich im November zu einem Besuch im Land auf. Er stellte mit Besorgnis fest, dass indigene Völker diskriminiert wurden, es für sie keine sozialen Leistungen und keine gesundheitliche Versorgung gab und dass sie unter Bedingungen arbeiteten, die der Leibeigenschaft gleichkamen. Ende Dezember verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz zum Schutz einer indigenen Gruppe, die im Land Pygmäen genannt wird. Durch das Gesetz sollen die Rechte der Pygmäen besser geschützt und gefördert werden und der indigenen Gruppe Mittel für ihre sozialökonomische Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.
Staatspräsident Denis Sassou-Nguesso amnestierte den früheren Präsidenten Pascal Lissouba, der 2001 wegen Verrats und Korruption zu 30 Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt worden war. Lissouba war 1997 durch eine von Denis Sassou-Nguesso angeführte bewaffnete Gruppe gestürzt worden und lebt seither im Exil.
Im November 2010 urteilte das französische Kassationsgericht, dass die Korruptionsklage der französischen Sektion von Transparency International gegen den Staatspräsidenten der Republik Kongo, den Staatspräsidenten von Äquatorialguinea und den ehemaligen Staatspräsidenten von Gabun vor Gerichten in Frankreich verhandelt werden kann. Transparency International wollte von der französischen Justiz wissen, unter welchen Umständen die drei Präsidenten Immobilienvermögen in Frankreich erworben hatten.
Ende Dezember sprach das Berufungsgericht in Brazzaville den ehemaligen Armeeoberst Ferdinand Mbahou von dem Vorwurf der Gefährdung der Staatssicherheit frei. Er war im Juli 2009 im Zusammenhang mit aufrührerischen Reden festgenommen worden, die er in Frankreich gehalten haben soll. Im Januar 2010 war er vorläufig aus der Haft entlassen worden.

"Verschwindenlassen"

Im November 2010 zog die Republik Kongo eine Klage gegen Frankreich zurück, die sie 2002 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht hatte. Die Regierung hatte damals den IGH ersucht, das Verfahren gegen Präsident Sassou-Nguesso und andere hochrangige Amtsträger der Regierung der Republik Kongo zu annullieren. Sie waren beschuldigt worden, für das Schicksal von über 350 Flüchtlingen verantwortlich zu sein, die im Mai 1999 nach ihrer Rückkehr aus der DR Kongo Opfer des "Verschwindenlassens" geworden waren. Im Jahr 2005 hatte ein kongolesisches Gericht die Auffassung vertreten, dass zwar der Staat für zahlreiche Fälle des "Verschwindenlassens" verantwortlich sei, hatte jedoch alle angeklagten Angehörigen der Sicherheitsdienste und Regierungsvertreter freigesprochen. Ende 2010 war nach wie vor nicht untersucht worden, wer die Verantwortlichen waren, die das "Verschwindenlassen" angeordnet, ausgeführt oder gebilligt hatten.

Folter und andere Misshandlungen

Es gingen 2010 Berichte ein, denen zufolge Angehörige der Sicherheitsdienste in Hafteinrichtungen, darunter das Zentralgefängnis in der Hauptstadt Brazzaville, inhaftierte Personen folterten und misshandelten.

  • Ferdinand Mbourangon starb im September, nachdem er im Zentralgefängnis in Brazzaville von Polizisten verprügelt worden war. Er hatte sich an einem Protest gegen die Gefängnisleitung beteiligt, weil diese einem Mithäftling die Teilnahme an der Beerdigung seines Kindes verboten hatte. Ferdinand Mbourangon wurde zwar zur Behandlung in ein Militärkrankenhaus gebracht, aber die Gefängnisleitung ignorierte den Rat eines Arztes, ihn im Krankenhaus zu lassen. Bei einer Autopsie stellte sich heraus, dass er innere Blutungen erlitten hatte. Ob die Behörden im Zusammenhang mit seinem Tod etwas unternahmen, blieb unklar.
  • Als der pensionierte Polizeibeamte André Bakekolo sich auf dem Polizeirevier von Ouenze in Brazzaville beschwerte, dass Polizeibeamte ihm Besitzgegenstände weggenommen hätten, wurde er brutal verprügelt. Die Polizisten hatten seinen Sohn gesucht, der in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Nachdem André Bakekolo sich bei den Behörden beschwert hatte, soll der Revierleiter vom Dienst suspendiert worden sein.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) wurden seit nunmehr sechs Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren im Gewahrsam des Militärs gehalten. Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba waren 2004 in Brazzaville festgenommen worden. Die Behörden machten nach wie vor keine Angaben darüber, warum die drei Männer festgehalten wurden.
Im Juni 2010 unterzeichneten die Regierungen der Republik Kongo und der DR Kongo sowie der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) ein Abkommen über die Rückführung der rund 150000 Menschen, die 2009 aus der DR Kongo geflüchtet waren. Es war nicht klar, ob die Vereinbarung Bestimmungen enthielt, nach denen Flüchtlingen, die Angst vor einer Rückkehr in die DR Kongo hatten, in der Republik Kongo weiterhin Schutz gewährt werden würde. Die Regierung der DR Kongo forderte die Auslieferung mutmaßlicher Anführer einer bewaffneten Gruppe, die beschuldigt wurden, für Gewalttaten im Nordwesten der DR Kongo verantwortlich zu sein und die in der Republik Kongo inhaftiert waren. Die Auslieferung hatte bis Jahresende noch nicht stattgefunden.
Bei einem Besuch seines ruandischen Amtskollegen Paul Kagame im November 2010 erklärte Präsident Sassou-Nguesso, dass die ungefähr 8000 ruandischen Flüchtlinge nur noch bis Ende 2011 im Land bleiben könnten.

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