Berufungsgericht verschiebt Schlüsselentscheidung über Rechtmäßigkeit der Telefonüberwachung im Fall des inhaftierten Journalisten Moussa Kaka auf den 12. Februar 2008; Kaka wird "Komplizenschaft bei Verstoß gegen die staatliche Autorität" vorgeworfen; Gericht muss entscheiden, ob Protokolle der abgehörten Telefongespräche Kakas als Beweis gegen ihn zulässig sind