Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Nepal

Amnesty Report 2015

Nepal

 

 

Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können.

Nationalen Institutionen zum Schutz der Menschenrechte fehlte es wegen mangelnden politischen Willens an Durchsetzungskraft, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für vergangene und aktuelle Menschenrechtsverletzungen. Diskriminierung, u.a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit und Religion, blieb weit verbreitet. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.

Hintergrund

Am 22. Januar 2014 konstituierte sich die zweite Verfassunggebende Versammlung, nachdem die erste im Mai 2012 aufgelöst worden war, da es ihr nicht gelungen war, einen Verfassungsentwurf vorzulegen. Am 11. Februar 2014 wurde Sushil Koirala von der nepalesischen Kongresspartei als neuer Premierminister vereidigt.

Die neue Verfassunggebende Versammlung sicherte zu, bis zum 22. Januar 2015 eine neue Verfassung zu verabschieden. Angesichts der Diskussionen unter den politischen Parteien über das Föderalismusmodell und mehr Autonomie für ethnische Minderheiten und indigene Bevölkerungsgruppen blieb jedoch unklar, ob dies möglich sein würde.

Im Juli verabschiedete die Regierung ihren vierten nationalen Fünf-Jahres-Aktionsplan für Menschenrechte. Im September, ein Jahr nach Ablauf der Amtszeit der bisherigen Mitglieder der nepalesischen Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission - NHRC), ernannte die Regierung den ehemaligen Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichtshofs Anup Raj Sharma zum Vorsitzenden. Im Oktober wurden neue Kommissionsmitglieder vereidigt.

Übergangsjustiz

Am 25. April 2014 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Einsetzung einer Kommission für Wahrheit und Versöhnung sowie einer Kommission zur Untersuchung von Fällen des Verschwindenlassens. Beide hatten die Befugnis, Amnestien zu empfehlen, selbst für schwere Menschenrechtsverletzungen.

Dies widersprach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Januar 2014, dem zufolge eine ähnliche Verordnung aus dem Jahr 2013 zur Schaffung einer Kommission für Wahrheit und Versöhnung mit der Befugnis zur Empfehlung von Amnestien gegen internationale Menschenrechtsstandards und den Geist der Übergangsverfassung von 2007 verstieß. Die Familien von Betroffenen reichten beim Obersten Gerichtshof eine Petition für die Änderung der Bestimmungen zu Amnestien ein.

Straflosigkeit

Bemühungen, die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Rechte der Betroffenen auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigung zu gewährleisten, wurden dadurch stark untergraben, dass die Polizei nach wie vor die zur Einleitung von Ermittlungen erforderlichen Berichte (First Information Reports - FIRs) nicht anfertigte, keine Untersuchungen einleitete und Anweisungen des Gerichts nicht befolgte. Dies galt selbst in Fällen von mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtungen, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt sowie von Folter und anderen Misshandlungen.

Von der NHRC zusammengetragene gerichtsmedizinische Beweise zum Verschwindenlassen und der außergerichtlichen Hinrichtung von Studierenden im Jahr 2003 im Bezirk Dhanusha ermöglichten es im Juli 2014, die Identitäten der Opfer zu bestätigen. Man hatte ihnen die Augen verbunden und sie dann aus nächster Nähe mit Munition erschossen, die zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich von der nepalesischen Armee verwendet wurde.

Die Polizei hatte ihre Ermittlungen zuvor vier Jahre lang mit der Begründung eines Mangels an Beweisen hinausgeschoben und auch zum Jahresende 2014 trotz der neuen Erkenntnisse noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Menschenrechtsverletzungen in der Terai-Region

Aufgrund einer langjährigen Kultur der Straflosigkeit beging die Polizei weiterhin Verstöße, auch wenn die Aktivitäten bewaffneter Gruppen in der Terai-Region (Madhesh) abgenommen haben soll. Zu den Verstößen gehörten willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Die Polizei fertigte diesbezüglich keine FIRs an und leitete keine Untersuchungen oder strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen ein.

C. K. Raut, ein Verfechter der Unabhängigkeit für die Region Terai, wurde festgenommen am 8. Oktober 2014 und unter dem Vorwurf, er habe sich an "staatsfeindlichen Aktivitäten" beteiligt, wegen Volksverhetzung angeklagt. Er hatte bei einer öffentlichen Kundgebung in Morang ein "unabhängiges Madhesh" gefordert. Nachdem er gegen Kaution freigekommen war, wurde er erneut mehrfach festgenommen, weil er versuchte, Kundgebungen abzuhalten. Mehrere seiner Unterstützer wurden ebenfalls festgenommen und bei Polizeieinsätzen zur Auflösung öffentlicher Versammlungen verletzt.

Rechte von Arbeitsmigranten

2014 migrierten mindestens eine halbe Million Nepalesen über offizielle Wege ins Ausland, um dort vor allem in der Baubranche, in der Produktion oder als Hausangestellte gering qualifizierten Tätigkeiten nachzugehen. Nach wie vor wurden viele Arbeitsmigranten von Arbeitsagenturen und Arbeitsvermittlern zum Zweck der Ausbeutung und Zwangsarbeit vermittelt. Die Arbeiter wurden von den Vermittlern hinsichtlich Entlohnung und Arbeitsbedingungen getäuscht und mussten Vermittlungsgebühren zahlen, die über den staatlich festgelegten Höchstsätzen lagen.

Dadurch waren viele Arbeiter und Arbeiterinnen gezwungen, große Darlehen zu hohen Zinssätzen aufzunehmen. Frauen unter 30 war es nach wie vor gesetzlich verboten, in die Golfstaaten zu migrieren, um dort zu arbeiten. Obwohl dieses Gesetz dazu gedacht war, Frauen zu schützen, bedeutete es, dass viele gezwungen waren, auf anderen, informellen Wegen Arbeit zu finden.

Dadurch erhöhte sich das Risiko von Ausbeutung und Missbrauch. Zwischen Juli 2013 und Juli 2014 kamen 880 im Ausland tätige Arbeiter ums Leben. Angesichts dieser hohen Zahl an Todesfällen wurden zunehmend Bedenken hinsichtlich des Arbeitsschutzes der Arbeitsmigranten laut.

Die Regierung unternahm einige Anstrengungen, um gegen die illegale Vermittlung von Arbeitskräften und die Korruption bei der Arbeitsvermittlung vorzugehen. In der Praxis konnten skrupellose Vermittlungsagenturen jedoch weiterhin straflos agieren, während die Betroffenen und ihre Familien mit enormen Hürden konfrontiert waren, wenn es darum ging, Zugang zu Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen wie dem Sozialfonds für Auslandsbeschäftigung (Foreign Employment Welfare Fund) zu erhalten.

Folter und andere Misshandlungen

Nach wie vor waren, vor allem während der Untersuchungshaft, Folter und andere Misshandlungen von Männern, Frauen und Kindern durch die Polizei weit verbreitet, um "Geständnisse" zu erzwingen und Personen einzuschüchtern. Im April 2014 erinnerte der UN-Menschenrechtsausschuss Nepal an seine Verpflichtungen, ein Gesetz zu erlassen, mit dem Folter definiert und unter Strafe gestellt wird, und effektive Sanktionen und Maßnahmen gegen das Verbrechen der Folter und anderer Misshandlungen nach internationalem Standard durchzusetzen. Ende 2014 waren in dieser Hinsicht noch keine Maßnahmen ergriffen worden.

Diskriminierung

Es kam weiterhin zu Diskriminierungen aufgrund der Kastenzugehörigkeit sowie aus ethnischen und religiösen Gründen. Die Betroffenen liefen Gefahr, ausgegrenzt, misshandelt, gefoltert, vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht zu werden. Frauen aus marginalisierten Gruppen, darunter Dalits und in Armut lebende Frauen, waren von Mehrfachdiskriminierung betroffen und daher besonders gefährdet.

Das Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit aus dem Jahr 2011 fand nur in einer kleinen Anzahl von Fällen Anwendung, da es nur wenig bekannt war und die Opfer Angst hatten, Übergriffe zur Anzeige zu bringen. Die Gesetze gegen Vergewaltigung waren nach wie vor unzureichend und zeugten von einer diskriminierenden Einstellung gegenüber Frauen.

Sexuelle und reproduktive Rechte und das Recht auf Gesundheit

Frauen und Mädchen erfuhren weiterhin starke geschlechtsspezifische Diskriminierung. Diese beschränkte sie in der Wahrnehmung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, einschließlich der Entscheidung über die Verwendung von Verhütungsmitteln, der Verweigerung der Frühverheiratung, der Gewährleistung medizinischer Versorgung vor und nach der Geburt eines Kindes und des Zugangs zu einer ausgewogenen Ernährung.

Außerdem waren sie dem Risiko häuslicher Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe ausgesetzt. Dies führte u.a. dazu, dass nepalesische Frauen häufig schon in sehr jungen Jahren dem hohen Risiko einer Gebärmuttersenkung ausgesetzt waren.

Die Bemühungen der Regierung, die geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen und Mädchen abzuschaffen, führten nicht zu einer Verringerung des Risikos der Gebärmuttersenkung. Zwar gab es Fortschritte bei der Bekämpfung der Müttersterblichkeit, doch standen nach wie vor nicht genügend Verhütungsmittel zur Verfügung, und eine beträchtliche Anzahl von Frauen und Mädchen hatte keinen Zugang zu erfahrenen Hebammen.

Es gab diesbezüglich Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen und Regionen; besonders betroffen waren Angehörige der Dalit, muslimische Frauen und Frauen aus der Terai-Region.

Der nationale Fünf-Jahres-Aktionsplan für Menschenrechte brachte u.a. die Absicht des Gesundheitsministeriums zum Ausdruck, "präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Gebärmuttersenkung einzuführen". Die Absichtserklärung war ein begrüßenswerter Schritt, sie enthielt aber keine genaueren Angaben zu den von der Regierung geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung.

Verknüpfte Dokumente