a-5193 (ACC-KGZ-5193)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Leiter der Drogenabteilung OBN in Bischkek
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen dazu gefunden werden, wer der Leiter der Drogenabteilung OBN in Bischkek ist. In die Recherche wurden auch russischsprachige Quellen und Suchmaschinen  einbezogen.
Kompetenzen des Ombudsmanns für Menschenrechte
Zu dieser Frage möchten wir Ihnen die Ergebnisse einer Recherche vom 27. September 2006 übermitteln:
 
Anlässlich der Wahl des kirgisischen Ombudsmannes im November 2002 berichtete die Prima News Agency, dass der Ombudsmann für fünf Jahre gewählt werde, große Vollmachten habe und von der Justiz und der Regierung unabhängig sei. Seine Aufgabe sei die Sammlung von Informationen über Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe, sowie die Beratung von Bürgern:
[Russisches Zitat entfernt] (Prima News Agency, 22. November 2002)
In einer Studie des bulgarischen Center for the Study of Democracy (CSD) vom Juli 2006 wird angegeben, dass der kirgisische Ombudsmann das Recht habe, das Verfassungsgericht anzurufen, um überprüfen zu lassen, ob Gesetze und Erlässe den Menschen- und Bürgerrechten entsprechen. Der Ombudsmann behandle aber selbst keine Fälle, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind. Weiters würden Fälle, die beim Verfassungsgericht eingereicht werden, vom Ombudsmann nicht weiter bearbeitet:
“The Ombudsman may appeal to the Constitutional Court of the Kyrgyz Republic with the statement concerning the compliance of laws of the Kyrgyz Republic, other normative and legislative acts of the Jogorku Kenesh of the Kyrgyz Republic, acts of the President of the Kyrgyz Republic, and the Government of the Kyrgyz Republic concerning the human and civil rights;
The Ombudsman does not consider cases under complaints which already are subject to legal proceedings and terminates any actions if petitioner submits the complaint or appeal to the court of the Constitutional court.” (CSD, 27. Juli 2006)
Die russische Internetzeitung Pravda.ru berichtete am 22. November 2002 über die in Kirgisistan neugeschaffene Institution des Ombudsmannes. Nach einem Portrait des Ombudsmannes Tursunbaj Bakir uulu wird die Einschätzung abgegeben, dass die Position des Ombudsmannes diesem kaum die Möglichkeit gebe, seine Ideen zum Bürgerrecht umzusetzen. Das Ombudsmann-Gesetz gebe diesem zwar das Recht, jederzeit ungehinderten Zugang zu den höchsten Funktionären im Staat – etwa zum Präsidenten - zu bekommen, an Sitzungen teilzunehmen und selbst die geheimsten Dokumente zu lesen, aber seine weiteren Aktivitäten würden nur den Charakter von Empfehlungen und Informationen tragen – der Staat habe also die Möglichkeit, alle Vorschläge des Ombudsmannes zu neutralisieren.
Außerdem merkt Pravda.ru an, dass das Budget, das für den Ombudsmann vorgesehen ist, sehr bescheiden sei. Der Ombudsmann selbst habe gesagt, dass es Befürchtungen gebe, dass er einfach zu einer weiteren Instanz werde, die damit beschäftigt sei, Briefe und Beschwerden hin- und herzuschicken:
[Russisches Zitat entfernt] (Pravda.ru, 22. November 2002)
Der deutsche Auslandssender „Deutsche Welle“ (DW) berichtete im August 2003 in einem russischsprachigen Artikel über das erste halbe Jahr der Tätigkeit des Ombudsmannes. Nachdem zunächst nur Aufklärungsarbeit geleistet worden sei, sei jetzt begonnen worden, die Eingaben der Bürger zu bearbeiten, sowie Kasernen, Gefängnisse und Psychiatrien zu besuchen. Bisher hätten sich etwa 2.500 Bürger an den Ombudsmann gewandt. In erster Linie würden die Eingaben das bürgerliche Recht betreffen, an zweiter Stelle kämen strafrechtliche Fragen.
Der stellvertretende Vorsitzende der oppositionellen Partei Ar-Namys habe aber angegeben, dass die Institution des Ombudsmannes nicht in der Lage sei, die Rechte der Einwohner Kirgistans zu schützen, weil sie nicht über die entsprechenden Möglichkeiten und Mechanismen verfüge. So habe der Ombudsmann nicht das Recht, Eingaben der Bürger an das Oberste Gericht durchzusehen und den Bürgern bei der Behandlung dieser Eingaben beizustehen. Es gebe noch eine Reihe weiterer Einschränkungen der Effektivität der Tätigkeit des Ombudsmannes, so dass die Regierung und die Gerichte diese Institution bisher ignoriert hätten.
Der Vorsitzende einer Journalistenorganisation habe angegeben, dass die Tätigkeit des Ombudsmannes in den Regionen bisher nur sehr schwach zu spüren sei, was in erster Linie daran liege, dass die Lokalverwaltungen die Arbeit des Ombudsmannes behindern würden:
[Russisches Zitat entfernt] (DW, 1. August 2003)
Das US Department of State (USDOS) berichtet in seinem Menschenrechtsbericht vom März 2006, dass das Amt des Ombudsmannes aktive die Rechte von Individuen verteidige. Sein Mandat sei es, ein unabhängiger Menschenrechtsadvokat für Privatpersonen und NGOs zu sein, und er könne Fälle an die Gerichte zur erneuten Durchsicht empfehlen. Laut Angaben des Amtes des Ombudsmannes sei die Anzahl der Beschwerden nach den Unruhen im März 2005 um fast die Hälfte angestiegen. Im Laufe des Jahres 2005 habe der Ombudsmann über 25.000 Eingaben erhalten, von denen die meisten mit Landbesitz und Korruption der Behörden zu tun hätten:
“The ombudsman's office actively worked to advocate for individual rights. The ombudsman's mandate is to act as an independent advocate for human rights on behalf of private citizens and NGOs and has the authority to recommend cases to courts for review. The ombudsman's office claimed that after the March events, the number of complaints grew by nearly 50 percent. During the year the ombudsman's office received over 25 thousand appeals, most having to do with land ownership issues and official corruption.” (USDOS, 8. März 2006, Sek. 4)
Im Menschenrechtsbericht des USDOS zum Jahr 2004 war angegeben worden, dass in der ersten Hälfte des Jahres 6.469 Eingaben eingebracht worden seinen, von denen etwa ein Drittel erfolgreich gelöst worden sei:
“The Ombudsman's Office, whose mandate is to act as an independent advocate for human rights on behalf of private citizens and NGOs, actively worked to advocate for individual rights. The Ombudsman has the authority to recommend cases for review to courts, including the Constitutional Court and Supreme Court. During the first half of the year, the Ombudsman's Office received 6,469 appeals, most having to do with official corruption. According to the Ombudsman, approximately one third of those appeals were resolved successfully.” (USDOS, 28. Februar 2005, Sek. 4)
Auch auf der Seite Centrasia.org wurde im August 2003 eine Analyse der Tätigkeit des Ombudsmannes veröffentlicht, in der angegeben wird, dass der Ombudsmann die Hoffnungen, dass er ein neuer Garant der Verfassung werden könne, nicht erfüllt habe und nicht erfüllen könne. Die Institution habe auch angesichts ihrer finanziellen Probleme eine unsichere Lage. Durch Beschränkungen für den Einsatz ausländischer Spenden habe die Regierung dem Ombudsmann schnell gezeigt, wer der Herr im Hause sei.
Centrasia.org berichtet unter Berufung auf den Ombudsmann, dass von den 2246 Eingaben, die bisher gemacht worden seien, etwa ein Drittel erfolgreich gelöst werden konnten. Insgesamt, so schließt Centrasia.org, habe der Ombudsmann seine Aufgaben erfüllt:
[Russisches Zitat entfernt] (Centrasia.ru, 7. August 2003)
Die UN Commission on Human Rights (UN CHR) veröffentlichte im Dezember 2005 einen Bericht des Sonderberichterstatters zur Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten. Hier wird auch die Institution des Ombudsmannes erwähnt. Demnach habe der Ombudsmann den Auftrag, als unabhängiger Menschenrechtsadvokat für Privatpersonen und NGOs zu handeln, und kann individuelle Beschwerden der Öffentlichkeit behandeln. Im Jahr 2003 seien nach Angaben des Ombudsmannes etwa 14.000 Beschwerden eingegangen, im Jahr 2004 über 15.000 Beschwerden. Der Sonderberichterstatter fügt an, dass das öffentliche Vertrauen in den Ombudsmann gesunken sei, seit er für die Präsidentschaft kandidiert habe:
“15. The National Ombudsman was created by the Law on Peoples’ Rights Defenders on 25 June 2002. The National Ombudsman is mandated to act as an independent advocate for human rights on behalf of private citizens and NGOs and also has the power to consider individual complaints from members of the public. The Office of the Ombudsman informed the Special Rapporteur that it received approximately 14,000 complaints in 2003 and over 15,000 complaints in 2004. The Special Rapporteur was repeatedly told that the decision of the Ombudsman to run as a presidential candidate decreased public confidence in his office.” (UN CHR, 30. Dezember 2005)
Weitere Informationen zu Initiativen des Ombudsmannes finden Sie in einem Artikel von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) vom Juli 2004. Dieser Artikel wurde aber bereits vor dem Sturz der Regierung Akajew veröffentlicht und enthält keine Informationen zur Effektivität der Interventionen des Ombudsmannes, so dass wir auf eine Zusammenfassung verzichten (RFE/RL, 22. Juli 2004).
 
Außerdem legen wir im Anhang eine Kopie des kirgisischen Gesetztes „Über den Ombudsmann“ vom 25. Juni 2002 in englischer Sprache bei, das wir aus Kapazitätsgründen nicht vollständig zusammenfassen oder übersetzen können (Law on Ombudsman, 25. Juni 2002). Sollten Sie Fragen zu einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes haben, stehen wir Ihnen aber jederzeit gerne zur Verfügung.
Usbekische Minderheit 
Weiters möchten wir Sie auf die ACCORD-Anfragebeantwortung a-3688 vom 1. März 2004 zur Situation der usbekischen Minderheit aufmerksam machengt ist.
Schutzeinrichtungen für Frauen
Human Rights Watch (HRW) schreibt in einem Bericht vom 27. September 2006 zur Lage von Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, dass es in Kirgisistan mehr als zwölf Frauenrechtsgruppen gebe, die das Problem der häuslichen Gewalt angehen würden. Einige Gruppen würden in erster Linie als Forschungs- und Beratungsstelle arbeiten, während andere den Opfern direkte Hilfe zukommen lassen würden. Organisationen mit Krisenzentren würden oft Notruftelefone unterhalten und den Opfern psychologische, rechtliche und medizinische Hilfe anbieten.
Nur wenige Gruppen würden auch Notunterkünfte anbieten. In den größeren Städten gebe es jeweils eine solche NGO-betriebene Notunterkunft, während in kleineren Städten wenn überhaupt die einzige Möglichkeit sei, bei der Leiterin der örtlichen Frauen-NGO zuhause unterzukommen.
Notunterkünfte in größeren Städten hätten üblicherweise bis zu acht Betten. Obwohl die Frauen die Unterkunft mehrere Wochen oder Monate benötigen würden, dürften die NGOs nur für zehn Tage kostenlose Unterkunft anbieten.
Frauen-NGOs würden wenig finanzielle staatliche Unterstützung erhalten, allerdings seien die Notunterkünfte in manchen Fällen subventioniert. Viele NGOs seien auf ausländische Unterstützung angewiesen:
“Women’s rights NGOs, crisis centers and shelters
There are more than a dozen active women’s rights groups, located all over Kyrgyzstan, that are engaged in a variety of ways with the problem of domestic violence. Some operate primarily as research and advocacy groups, while others provide direct services to women victims of violence. Organizations that operate crisis centers typically maintain a hotline (in some cases available 24 hours a day, every day) and offer women victims of violence psychological counseling and consultations with a lawyer. These groups also help women access medical care, including gynecological services.
Some groups also maintain shelters, though there are few such facilities. Human Rights Watch found that major cities in Kyrgyzstan each have one NGO shelter, while in smaller towns the only option for women seeking a shelter is often the home of the leader of the local women’s NGO, or nothing at all. Shelters in major cities typically have eight beds or fewer. Those rights advocates who manage shelters point out that though many women need a place to stay for several weeks or months, the law regulating such facilities allows NGOs to offer women and their minor children safe haven free of charge only for a maximum 10 days.30
Women’s NGOs receive little budgetary support from the government of Kyrgyzstan, though in some cases rent or utilities for NGO offices and shelter facilities are subsidized by the state. In the absence of a strong local base for charitable giving in the country, many Kyrgyz NGOs rely on foreign sources of funding, such as foundations and other international donor organizations, to finance their operations.
The work of women’s rights activists involved in the support of victims of domestic violence and abduction can be dangerous. A number of staff members at women’s rights NGOs reported retaliatory violence against them by abusive husbands for giving shelter to women seeking to flee violent situations. Svetlana Sayakbayeva, head of the NGO Tendesh in Naryn province, southeast of the capital, said that she was badly beaten in one such incident in 2000. She said the son of a woman who had sought shelter with Tendesh told the woman’s husband where she was. The man arrived, found his wife and began to beat her right there in the shelter. He also began to beat participants of a seminar that was taking place in the NGO’s offices. Sayakbayeva herself was injured: “I was covered with bruises,” she said.31
Due to the danger posed by male abusers to the women seeking help from these NGOs and their staff, most women’s NGOs keep their address confidential and give it out on a selective basis only.32” (HRW, 27. September 2006, S. 11/12)
Das USDOS berichtet in seinem Menschenrechtsbericht vom März 2006 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, dass diese laut Schätzungen zwischen vierzig und sechzig Prozent aller Gewalttaten gegen Frauen ausmachen würde, dass aber viele Verbrechen gegen Frauen unter anderem wegen der Untätigkeit der Behörden nicht angezeigt würden.
Einige NGOs würden für Opfer häuslicher Gewalt Hilfsleistungen anbieten, darunter juristische, medizinische und psychologische Unterstützung, eine Notrufnummer, Notunterkünfte und Präventionsprogramme:
“The law specifically prohibits domestic violence and spousal abuse; however, violence against women remained a problem. Some estimates indicated domestic violence constituted between 40 and 60 percent of all crimes committed against women. Many crimes against women were not reported due to psychological pressure, cultural traditions, and apathy of law enforcement officials. Penalties ranged from fines to 15 years' imprisonment (if abuse resulted in death). There were 4,135 crimes committed against women during the year; most were sent to court.
Several local NGOs provided services for victims of domestic violence, including legal, medical, and psychological assistance, a crisis hot line, shelters, and prevention programs. Organizations involved with battered women also lobbied for new laws on domestic violence.” (USDOS, 8. März 2006, Sek. 5)
Auch Freedom House gibt in seinem Bericht „Freedom in the World“ vom September 2006 an, dass Untätigkeit der Behörden einer der Gründe dafür sei, warum weibliche Opfer von häuslicher Gewalt und Vergewaltigung häufig keine Hilfe suchen:
„Cultural traditions and apathy by law enforcement officials discourage victims of domestic violence and rape from seeking legal help.” (FH, 7. September 2006).
Im “European Observatory on Health Systems and Policies”, der zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehört, wird 2005 angegeben, dass Gewalt gegen Frauen in zunehmendem Maße anerkannt wird. Fast 30.000 Frauen hätten sich in den vergangenen drei Jahren an zehn Krisenzentren gewandt, um nach erlittenen Gewalttaten Hilfe zu bekommen:
“The extent of violence against women is increasingly recognized. Nearly 30 000 women have turned to the ten crisis centres in the country in the past three years, seeking assistance after suffering various forms of violence.” (European Observatory on Health Systems and Policies, 2005, S. 9)
Für weitere Informationen zu Schutzeinrichtungen für Frauen möchten wir Sie auf die ACCORD-Anfragebeantwortung a-4711 vom 20. Dezember 2005 verweisen. 
 
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen:
Kompetenzen des Ombudsmanns für Menschenrechte 
Schutzeinrichtungen für Frauen